Rechtsprechung
LG Heidelberg, 24.05.2017 - 5 O 265/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Baden-Württemberg
§ 143 Abs 1 InsO, § 135 Abs 1 Nr 2 InsO
Ansprüche infolge Insolvenzanfechtung im Zusammenhang mit einer Darlehensgewährung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Heidelberg, 24.05.2017 - 5 O 265/16
- OLG Karlsruhe, 30.11.2018 - 3 U 15/17
- BGH, 27.02.2020 - IX ZR 337/18
- BGH, 07.04.2020 - IX ZR 337/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 26.06.2000 - II ZR 21/99
Eigenkapitalersetzender Charakter einer Darlehenshingabe
Auszug aus LG Heidelberg, 24.05.2017 - 5 O 265/16
Da die Eigenkapitalersatzregeln - ebenso wie § 32a III 1 GmbHG - auch Umgehungstatbestände erfassen, die im wirtschaftlichen Ergebnis auf ein Gesellschafterdarlehen oder eine vergleichbare Kredithilfe des Gesellschafters hinauslaufen, ist dafür allein entscheidend, ob die der Gesellschaft in einer Krise zur Verfügung gestellten Finanzierungsmittel im wirtschaftlichen Ergebnis aus dem Vermögen ihres Gesellschafters aufgebracht werden sollten (vgl. BGH NJW 1993, 3265; NJW 1995, 326; NJW 2000, 3278).Das gilt insbesondere dann, wenn ein Dritter die Finanzierungshilfe für Rechnung des Gesellschafters gewährt und von ihm Ausgleich verlangen kann (BGH NJW 2000, 3278).
- BGH, 01.02.2007 - IX ZR 96/04
Verzinsung der Rückgewährforderung bei anfechtbarem Erwerb von Geld; Anspruch des …
- BGH, 21.02.2013 - IX ZR 32/12
Insolvenzanfechtung: Tilgung einer gegen die Gesellschaft gerichteten …
Auszug aus LG Heidelberg, 24.05.2017 - 5 O 265/16
Darum ist auch bei der Auslegung des Tatbestands der gleichgestellten Forderung (§§ 39 I Nr. 5, 135 I Nr. 2 InsO) in Übereinstimmung mit dem früheren Recht Vorsorge dagegen zu treffen, dass der Gesellschafter das mit einer Darlehensgewährung verbundene Risiko auf die Gemeinschaft der Gesellschaftsgläubiger abwälzt (…BT-Dr 8/1347, S. 39; NJW 2013, 2282).
- BGH, 07.11.1994 - II ZR 270/93
Umqualifizierung einer Kredithilfe in Eigenkapitalersatz
Auszug aus LG Heidelberg, 24.05.2017 - 5 O 265/16
Da die Eigenkapitalersatzregeln - ebenso wie § 32a III 1 GmbHG - auch Umgehungstatbestände erfassen, die im wirtschaftlichen Ergebnis auf ein Gesellschafterdarlehen oder eine vergleichbare Kredithilfe des Gesellschafters hinauslaufen, ist dafür allein entscheidend, ob die der Gesellschaft in einer Krise zur Verfügung gestellten Finanzierungsmittel im wirtschaftlichen Ergebnis aus dem Vermögen ihres Gesellschafters aufgebracht werden sollten (vgl. BGH NJW 1993, 3265; NJW 1995, 326; NJW 2000, 3278). - BGH, 21.07.2011 - IX ZR 185/10
Insolvenzverfahren über das Vermögen einer in einem anderen Mitgliedstaat der EU …
- BGH, 20.09.1993 - II ZR 151/92
Ausschlußfrist bei Werterstattung eigenkapitalersetzender Sicherheiten
Auszug aus LG Heidelberg, 24.05.2017 - 5 O 265/16
Da die Eigenkapitalersatzregeln - ebenso wie § 32a III 1 GmbHG - auch Umgehungstatbestände erfassen, die im wirtschaftlichen Ergebnis auf ein Gesellschafterdarlehen oder eine vergleichbare Kredithilfe des Gesellschafters hinauslaufen, ist dafür allein entscheidend, ob die der Gesellschaft in einer Krise zur Verfügung gestellten Finanzierungsmittel im wirtschaftlichen Ergebnis aus dem Vermögen ihres Gesellschafters aufgebracht werden sollten (vgl. BGH NJW 1993, 3265; NJW 1995, 326; NJW 2000, 3278).
Rechtsprechung
LG Mainz, 15.01.2018 - 5 O 265/16 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG Mainz, 15.01.2018 - 5 O 265/16
- OLG Koblenz, 11.12.2018 - 12 U 143/18
- BGH, 06.03.2020 - V ZR 2/19