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   LAG Schleswig-Holstein, 13.06.2013 - 5 Sa 367/12   

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https://dejure.org/2013,16971
LAG Schleswig-Holstein, 13.06.2013 - 5 Sa 367/12 (https://dejure.org/2013,16971)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 13.06.2013 - 5 Sa 367/12 (https://dejure.org/2013,16971)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 13. Juni 2013 - 5 Sa 367/12 (https://dejure.org/2013,16971)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 613a Abs 1 S 1 BGB, § 106 GewO, § 1 Abs 2 KSchG, § 613a Abs 6 BGB, § 613a Abs 5 BGB
    Betriebsteilübergang - Widerspruch - Arbeitsplatzwegfall - Zuordnung zu einem Arbeitsbereich - Direktionsrecht

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Kündigung, betriebsbedingt, Betriebsübergang (Teil-), Widerspruch des Arbeitnehmers, Arbeitsbereich, Zuordnung, Darlegungslast

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einvernehmliche Zuordnung zu anderem Betriebsteil vor Widerspruch gegen Betriebsteilübergang; Betriebsbedingte Kündigung bei fehlendem Wegfall des Arbeitsplatzes durch Betriebsteilübergang

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einvernehmliche Zuordnung zu anderem Betriebsteil vor Widerspruch gegen Betriebsteilübergang; unbegründete betriebsbedingte Kündigung bei fehlendem Wegfall des Arbeitsplatzes durch Betriebsteilübergang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2013, 456
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG Düsseldorf, 14.05.2004 - 9 (14) Sa 1691/03

    Betriebsteilübergang, Zuordnung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 13.06.2013 - 5 Sa 367/12
    Geht lediglich ein Betriebsteil auf einen anderen Inhaber (hier: A. K.) über, wie dies vorliegend für den Bereich des Überwasserschiffbaus der Beklagten der Fall war, kommt es darauf an, ob der Arbeitnehmer dem entsprechenden Betriebsteil zum Zeitpunkt des Betriebsteilübergangs angehört, damit sein Arbeitsverhältnis auf den Erwerber übergeht (LAG Düsseldorf, Urt. v. 14.05.2004 - 9 (14) Sa 1691/03 -, juris; BAG, Urt. v. 25.09.2003 - 8 AZR 446/02 -, juris).

    Ungeachtet dessen reicht es für Betriebsteilübergang nicht aus, dass ein Beschäftigter einer nicht übertragenen Betriebsabteilung (hier: Unterwasserschiffbau) für einen einzigen Tag unmittelbar vor dem Betriebsteilübergang Tätigkeiten für den übertragenen Betriebsteil (hier: Überwasserschiffbau) verrichtet hat (LAG Düsseldorf, Urt. v. 14.05.2004 - 9 (14) Sa 1691/03 -, juris).

  • BAG, 22.04.2010 - 2 AZR 491/09

    Änderungskündigung - Versetzung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 13.06.2013 - 5 Sa 367/12
    Die §§ 99 ff. BetrVG enthalten im Unterschied zu § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG keine ausdrückliche Regelung des Inhalts, dass eine mitbestimmungswidrig durchgeführte Versetzung mit der Unwirksamkeit der zu ihrer Durchsetzung ausgesprochenen Änderungskündigung bzw. abgeschlossenen Änderungsvertrages einherginge (vgl. BAG, Urt. v. 22.04.2010 - 2 AZR 491/09 -, juris).
  • BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 948/08

    Massenentlassung - Nachkündigung in der Insolvenz

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 13.06.2013 - 5 Sa 367/12
    Es genügt nicht, dass sie Tätigkeiten für den übertragenen Teil verrichteten, ohne in dessen Struktur eingebunden gewesen zu sein (st. Rspr., vgl. nur: BAG, Urt. v. 22.04.2010 - 6 AZR 948/08 -, juris).
  • BAG, 27.09.2007 - 8 AZR 941/06

    Betriebsübergang: Betrieb und Teilbetrieb bei einer Müllsortieranlage -

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 13.06.2013 - 5 Sa 367/12
    Zu den dringenden betrieblichen Erfordernissen, die nach § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG einen Grund zur sozialen Rechtfertigung der Kündigung abgeben können, gehören die Stilllegung des gesamten Betriebs, einer Betriebsabteilung oder eines Betriebsteils durch den Arbeitgeber (BAG, Urt. v. 27.09.2007 - 8 AZR 941/06 -, juris).
  • BAG, 25.09.2003 - 8 AZR 446/02

    Feststellungsinteresse - Parteifähigkeit und Prozeßfähigkeit einer gelöschten

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 13.06.2013 - 5 Sa 367/12
    Geht lediglich ein Betriebsteil auf einen anderen Inhaber (hier: A. K.) über, wie dies vorliegend für den Bereich des Überwasserschiffbaus der Beklagten der Fall war, kommt es darauf an, ob der Arbeitnehmer dem entsprechenden Betriebsteil zum Zeitpunkt des Betriebsteilübergangs angehört, damit sein Arbeitsverhältnis auf den Erwerber übergeht (LAG Düsseldorf, Urt. v. 14.05.2004 - 9 (14) Sa 1691/03 -, juris; BAG, Urt. v. 25.09.2003 - 8 AZR 446/02 -, juris).
  • BAG, 24.02.2000 - 8 AZR 167/99

    Widerspruch bei Betriebsteilübergang - Soziale Auswahl - Anhörung des

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 13.06.2013 - 5 Sa 367/12
    Diese Vorschrift schützt nur vor einer Kündigung wegen des Betriebsübergangs, greift aber nicht ein, wenn der Arbeitnehmer dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses widersprochen hat und der Betriebsveräußerer das Fehlen einer Beschäftigungsmöglichkeit für den widersprechenden Arbeitnehmer wegen des Betriebsübergangs geltend macht (BAG, Urt. v. 24.02.2000 - 8 AZR 167/99 -, juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.12.2003 - 10 Sa 1087/03

    Kündigung wegen außerbetrieblicher Gründen

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 13.06.2013 - 5 Sa 367/12
    Um einen Auftragsmangel feststellen zu können, muss man also einen Größenvergleich zwischen der gegebenen Arbeitskapazität des Betriebes und dem Volumen des Auftragsbestandes vornehmen (LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 10.12.2003 - 10 Sa 1087/03 -, juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2014 - 3 Sa 541/13

    Versetzung an einen anderen Arbeitsort

    Das Direktionsrecht als Wesensmerkmal eines jeden Arbeitsverhältnisses (BAG 23.09.2004 EzA § 106 GewO Nr. 1) ermöglicht es dem Arbeitgeber, diese rahmenmäßig umschriebene Leistungspflicht des Arbeitnehmers im Einzelnen nach zeitlicher Verteilung, Art und Ort unter Beachtung billigen Ermessens festzulegen (vgl. BAG 15.09.2009 EzA § 106 GewO Nr. 4; 17.05.2011 - 9 AZR 201/10, ZTR 2012, 184; s.a. LAG SchlH 13.06.2012 - 5 Sa 367/12, NZA-RR 2013, 456; Arbeitsbereich).

    Auch schließt eine im Arbeitsvertrag bindend festgelegte Beschäftigung in einem bestimmten Bereich es nicht aus, dass die Parteien einvernehmlich ausdrücklich oder konkludent z. B. die Zuordnung zu einem Arbeitsbereich abändern (LAG SchlH 13.06.2012 - 5 Sa 367/12, NZA-RR 2013, 456).

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