Weitere Entscheidung unten: LAG Berlin-Brandenburg, 28.04.2016

Rechtsprechung
   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 07.03.2017 - 5 Sa 79/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,11179
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 07.03.2017 - 5 Sa 79/16 (https://dejure.org/2017,11179)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 07.03.2017 - 5 Sa 79/16 (https://dejure.org/2017,11179)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 07. März 2017 - 5 Sa 79/16 (https://dejure.org/2017,11179)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 176 StGB, § 1 Abs 2 S 1 KSchG, § 314 Abs 2 BGB
    Kündigung eines Lehrers wegen sexuellen Missbrauchs einer Schülerin

  • IWW

    § 176 StGB, § ... 176 Abs. 4 Nr. 4 StGB, § 626 Abs. 2 BGB, § 1 Abs. 1, Abs. 2 KSchG, § 1 Abs. 1 KSchG, § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG, § 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG, § 1 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 KSchG, § 314 Abs. 2, § 323 Abs. 2 BGB, § 2 Abs. 1 SchulG M-V, § 6 SchulG M-V, § 4 Abs. 5 Satz 6 SchulG M-V, § 68 Abs. 7 PersVG M-V, § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ordentliche Kündigung; Lehrer; Schüler; Sexuelle Übergriffe; Sexuelle Gewalt; Sexueller Missbrauch Kinder; Abmahnung - Kündigung eines Lehrers wegen sexuellen Missbrauchs einer Schülerin

  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit der ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Lehrers wegen sexuellen Missbrauchs einer minderjährigen Schülerin ohne vorherige Abmahnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kündigung - Sexueller Missbrauch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verhaltensbedingte Kündigungen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kündigung eines Lehrers - wegen sexuellen Missbrauchs einer Schülerin

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 19.11.2015 - 2 AZR 217/15

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Auflösungsantrag

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 07.03.2017 - 5 Sa 79/16
    Eine Kündigung ist aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 KSchG sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer seine vertraglichen Haupt- oder Nebenpflichten erheblich und in der Regel schuldhaft verletzt hat, eine dauerhaft störungsfreie Vertragserfüllung in Zukunft nicht mehr zu erwarten steht und die Lösung des Arbeitsverhältnisses in Abwägung der Interessen beider Vertragsteile angemessen erscheint (BAG, Urteil vom 19. November 2015 - 2 AZR 217/15 - Rn. 24, juris = NZA 2016, 540; BAG, Urteil vom 31. Juli 2014 - 2 AZR 434/13 - Rn. 19, juris = NZA 2015, 358; BAG, Urteil vom 10. April 2014 - 2 AZR 684/13 - Rn. 13, juris = NZA 2014, 1197).

    Einer Abmahnung bedarf es nach Maßgabe des auch in § 314 Abs. 2, § 323 Abs. 2 BGB zum Ausdruck kommenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung auch nach Ausspruch einer Abmahnung nicht zu erwarten ist, oder die Pflichtverletzung so schwerwiegend ist, dass selbst deren erstmalige Hinnahme durch den Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und offensichtlich (auch für den Arbeitnehmer erkennbar) ausgeschlossen ist (BAG, Urteil vom 19. November 2015 - 2 AZR 217/15 - Rn. 24, juris = NZA 2016, 540; BAG, Urteil vom 31. Juli 2014 - 2 AZR 434/13 - Rn. 39, juris = NZA 2015, 358).

  • BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 434/13

    Ordentliche Kündigung - Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 07.03.2017 - 5 Sa 79/16
    Eine Kündigung ist aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 KSchG sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer seine vertraglichen Haupt- oder Nebenpflichten erheblich und in der Regel schuldhaft verletzt hat, eine dauerhaft störungsfreie Vertragserfüllung in Zukunft nicht mehr zu erwarten steht und die Lösung des Arbeitsverhältnisses in Abwägung der Interessen beider Vertragsteile angemessen erscheint (BAG, Urteil vom 19. November 2015 - 2 AZR 217/15 - Rn. 24, juris = NZA 2016, 540; BAG, Urteil vom 31. Juli 2014 - 2 AZR 434/13 - Rn. 19, juris = NZA 2015, 358; BAG, Urteil vom 10. April 2014 - 2 AZR 684/13 - Rn. 13, juris = NZA 2014, 1197).

    Einer Abmahnung bedarf es nach Maßgabe des auch in § 314 Abs. 2, § 323 Abs. 2 BGB zum Ausdruck kommenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung auch nach Ausspruch einer Abmahnung nicht zu erwarten ist, oder die Pflichtverletzung so schwerwiegend ist, dass selbst deren erstmalige Hinnahme durch den Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und offensichtlich (auch für den Arbeitnehmer erkennbar) ausgeschlossen ist (BAG, Urteil vom 19. November 2015 - 2 AZR 217/15 - Rn. 24, juris = NZA 2016, 540; BAG, Urteil vom 31. Juli 2014 - 2 AZR 434/13 - Rn. 39, juris = NZA 2015, 358).

  • BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 865/13

    Außerordentliche Kündigung - angestellter Lehrer - sexueller Missbrauch

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 07.03.2017 - 5 Sa 79/16
    Der sexuelle Missbrauch eines Kindes durch einen Lehrer ist "an sich" als wichtiger Grund für eine außerordentliche, fristlose Kündigung geeignet (BAG, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 2 AZR 865/13 - Rn. 20, juris = NJW 2015, 651; BAG, Urteil vom 25. Oktober 2012 - 2 AZR 700/11 - Rn. 18, juris = NJW 2013, 1387).
  • BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 700/11

    Kündigung wegen Verdachts einer Straftat - Darlegungspflichten des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 07.03.2017 - 5 Sa 79/16
    Der sexuelle Missbrauch eines Kindes durch einen Lehrer ist "an sich" als wichtiger Grund für eine außerordentliche, fristlose Kündigung geeignet (BAG, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 2 AZR 865/13 - Rn. 20, juris = NJW 2015, 651; BAG, Urteil vom 25. Oktober 2012 - 2 AZR 700/11 - Rn. 18, juris = NJW 2013, 1387).
  • BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 684/13

    Strafbares außerdienstliches Verhalten - Eignungsmangel als in der Person des

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 07.03.2017 - 5 Sa 79/16
    Eine Kündigung ist aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 KSchG sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer seine vertraglichen Haupt- oder Nebenpflichten erheblich und in der Regel schuldhaft verletzt hat, eine dauerhaft störungsfreie Vertragserfüllung in Zukunft nicht mehr zu erwarten steht und die Lösung des Arbeitsverhältnisses in Abwägung der Interessen beider Vertragsteile angemessen erscheint (BAG, Urteil vom 19. November 2015 - 2 AZR 217/15 - Rn. 24, juris = NZA 2016, 540; BAG, Urteil vom 31. Juli 2014 - 2 AZR 434/13 - Rn. 19, juris = NZA 2015, 358; BAG, Urteil vom 10. April 2014 - 2 AZR 684/13 - Rn. 13, juris = NZA 2014, 1197).
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Rechtsprechung
   LAG Berlin-Brandenburg, 28.04.2016 - 5 Sa 79/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,13376
LAG Berlin-Brandenburg, 28.04.2016 - 5 Sa 79/16 (https://dejure.org/2016,13376)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28.04.2016 - 5 Sa 79/16 (https://dejure.org/2016,13376)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28. April 2016 - 5 Sa 79/16 (https://dejure.org/2016,13376)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Überstunden eines Tierpflegers; Unbegründete Zahlungsklage bei unzureichenden Darlegungen des Arbeitnehmers zur Anordnung einer über Jahre abgeleisteten Mehrarbeit und zu den Voraussetzungen eines Schuldbestätigungsvertrags

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Vergütungspflicht für Überstunden: Arbeitsvertragliche Regelungen

  • rechtsportal.de

    BGB § 611 ; BGB § 612
    Darlegungslast bei Mehrarbeitsvergütung; bestätigender Schuldanerkenntnisvertrag

  • rechtsportal.de

    Überstunden eines Tierpflegers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Überstunden: Darlegungs- und Substantiierungslast

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Die Last mit dem Beweis

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 10.04.2013 - 5 AZR 122/12

    Überstundenvergütung - Anordnung, Billigung und Duldung von Über-stunden

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 28.04.2016 - 5 Sa 79/16
    Dazu fehlt es an substantiiertem Sachvortrag, wenn pauschal und stereotyp wiederholt behauptet wird, eine dem Arbeitgeber zuzurechnende Person habe "die Überstunden angeordnet" (BAG v. 10.04.2013 - 5 AZR 122/12, Rz. 13 ff.).
  • BGH, 24.03.1976 - IV ZR 222/74

    Inhalt und Tragweite eines "Anerkenntnisses"

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 28.04.2016 - 5 Sa 79/16
    Da der vertragstypische Zweck darin liegt, das Schuldverhältnis - ganz oder teilweise - dem Streit oder der Ungewissheit der Parteien zu entziehen, setzt der bestätigende Schuldanerkenntnisvertrag auch notwendig einen vorherigen Streit oder zumindest eine (subjektive) Ungewissheit der Parteien über das Bestehen der Schuld oder über einzelne rechtlich erhebliche Punkte voraus (BGH v. 24.03.1976 - IV ZR 222/74, Rz. 19).
  • BGH, 01.12.1994 - VII ZR 215/93

    Anforderungen an ein Schuldanerkenntnis

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 28.04.2016 - 5 Sa 79/16
    Ein vertragliches kausales Schuldanerkenntnis setzt voraus, dass die Parteien mit der Regelung das Schuldverhältnis insgesamt oder in einzelnen Bestimmungen dem Streit oder der Ungewissheit entziehen wollen (BGH v. 01.12.1994 - VII ZR 215/93, Rz. 18; BAG v. 08.11.1983 - 3 AZR 511/81, Rz. 33).
  • BAG, 27.02.2014 - 6 AZR 931/12

    Anspruch einer Lehrkraft auf Höhergruppierungsgewinn gemäß § 8 Abs. 5 TVÜ-Länder

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 28.04.2016 - 5 Sa 79/16
    Auch die Bedeutung eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses kommt der Lohnabrechnung regelmäßig nicht zu (BAG v. 27.02.2014 - 6 AZR 931/12, Rz. 41).
  • BGH, 24.06.1999 - VII ZR 120/98

    Voraussetzungen eines kausalen Schuldanerkenntnisses

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 28.04.2016 - 5 Sa 79/16
    Zu den notwendigen Voraussetzungen eines kausalen Schuldanerkenntnisses gehört die Vereinbarung über Streitpunkte oder Ungewissheiten, die aus der Sicht der Vertragsparteien nach den Umständen des Einzelfalles klärungs- und regelungsbedürftig waren (BGH v. 24.06.1999 - VII ZR 120/98, Rz. 26).
  • BAG, 08.11.1983 - 3 AZR 511/81

    Auskunft - Abstraktes Schuldanerkenntnis - DeklaratorischesSchuldanerkenntnis

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 28.04.2016 - 5 Sa 79/16
    Ein vertragliches kausales Schuldanerkenntnis setzt voraus, dass die Parteien mit der Regelung das Schuldverhältnis insgesamt oder in einzelnen Bestimmungen dem Streit oder der Ungewissheit entziehen wollen (BGH v. 01.12.1994 - VII ZR 215/93, Rz. 18; BAG v. 08.11.1983 - 3 AZR 511/81, Rz. 33).
  • OLG Frankfurt, 02.12.1986 - 8 U 95/86

    Voraussetzungen eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses; Auslegung einer

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 28.04.2016 - 5 Sa 79/16
    Die Rechtswirkungen eines bestätigenden Schuldanerkenntnisvertrages greifen daher auch nur insoweit ein, als eine derartige Ungewissheit der Parteien bestanden hat und ausgeräumt werden sollte (OLG Frankfurt a. M. v. 02.12.1986 - 8 U 95/86, Rz. 12).
  • LAG Hamm, 29.01.2021 - 1 Sa 954/20

    Rückforderung von Fort- und Ausbildungskosten, unangemessene Benachteili-gung,

    Dies ist etwa dann gegeben, wenn ein nachvollziehbarer Anlass für die Abgabe eines Schuldversprechens oder konstitutiven Schuldanerkenntnisses bestand, so vor allem bei einem Streit oder zumindest einer Ungewissheit über das Bestehen der Schuld oder etwaiger Einwendungen gegen sie (vgl. BAG 26.09.1994 - 5 AZR 390/92; BGH 11.01.2007 - VII ZR 165/05; 03.06.2008 - XI ZR 239/07; vgl. auch LAG Berlin-Brandenburg 28.04.2016 - 5 Sa 79/16; ferner Palandt-Sprau, BGB, 80. Aufl. 2021, § 780 Rn. 3; Erman-Wilhelmi, BGB, 16. Aufl. 2020, § 780 BGB, Rn. 2).
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