Rechtsprechung
BGH, 24.02.2015 - 5 StR 12/15 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB
Fehlende Feststellungen zu den Voraussetzungen einer sexuellen Nötigung - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 52 StGB, § 176a Abs 3 StGB, § 177 Abs 1 Nr 3 StGB, § 184b Abs 1 StGB
Sexuelle Nötigung eines Kindes: Erforderliche Feststellung zum Vorliegen eines entgegenstehenden Willens und zur Widerstandslosigkeit; Tateinheit zur Besitzverschaffung kinderpornographischer Schriften - IWW
§ 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB, § 176a Abs. 3 StGB, § 260 Abs. 4 Satz 2 StPO, § 265 StPO, § 473 Abs. 4 StPO
- Wolters Kluwer
- rewis.io
Sexuelle Nötigung eines Kindes: Erforderliche Feststellung zum Vorliegen eines entgegenstehenden Willens und zur Widerstandslosigkeit; Tateinheit zur Besitzverschaffung kinderpornographischer Schriften
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 12.09.2014 - 23 KLs 28/13
- BGH, 24.02.2015 - 5 StR 12/15
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2015, 362
- NStZ-RR 2015, 363
- NStZ-RR 2015, 364
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 30.07.2013 - 4 StR 29/13
Konkurrenzbeurteilung für mehrere Tatbeteiligte (Tatbeiträge)
Auszug aus BGH, 24.02.2015 - 5 StR 12/15
Der Senat kann angesichts der Höhe der Einsatzstrafe und der daneben verbleibenden 20 Einzelstrafen (zehn Einzelgeldstrafen von jeweils 30 Tagessätzen; neun Einzelfreiheitsstrafen von jeweils drei Monaten und eine Einzelfreiheitsstrafe von zwei Monaten) ausschließen, dass die Strafkammer bei zutreffender Bewertung des Konkurrenzverhältnisses, die den Unrechtsund Schuldgehalt des Tuns des Angeklagten unberührt lässt (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juli 2013 - 4 StR 29/13, NStZ 2013, 641), auf eine niedrigere Gesamtfreiheitsstrafe erkannt hätte. - BGH, 29.10.2002 - 3 StR 358/02
Feststellungen zum Vorsatz bezüglich des Alters der Kinder
Auszug aus BGH, 24.02.2015 - 5 StR 12/15
Vielmehr ist es darüber hinaus erforderlich, dass die sexuellen Handlungen gegen den Willen des Opfers geschehen und das Opfer dem Tatgeschehen deshalb keinen Widerstand entgegensetzt, weil es dies aufgrund seiner schutzlosen Lage für aussichtslos hält (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2002 - 3 StR 358/02, StV 2003, 393).
- BGH, 15.01.2020 - 2 StR 321/19
Urteil im Elysium-Prozess überwiegend rechtskräftig
- BGH, 30.03.2016 - 2 StR 405/15
Tatrichterliche Beweiswürdigung (Erforderliche Gewissheit durch …
Vielmehr ist zur Erfüllung dieses Tatbestands erforderlich, dass die sexuellen Handlungen gegen den Willen des Opfers geschehen und das Opfer keinen Widerstand leistet, weil es dies aufgrund seiner schutzlosen Lage für aussichtslos hält (vgl. BGH, Urteil vom 25. Januar 2006 - 2 StR 345/05; BGHSt 50, 359, 366; Beschluss vom 24. Februar 2015 - 5 StR 12/15, BGHR StGB § 176a Abs. 3 Konkurrenzen 1;… Fischer, StGB § 177 Rn. 40). - BGH, 12.02.2020 - 1 StR 481/19
Sexueller Missbrauch von Jugendlichen (Ruhen der Verjährung)
Diese Strafvorschrift setzt voraus, dass das Opfer aus Furcht vor Gewalteinwirkungen des Täters von - ihm grundsätzlich möglichen - Widerstand absieht, weil es dies aufgrund seiner schutzlosen Lage für aussichtslos hält (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 25. Januar 2006 - 2 StR 345/05, BGHSt 50, 359, 366 …und vom 30. März 2016 - 2 StR 405/15, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Nr. 3 Schutzlose Lage 4 Rn. 16; Beschlüsse vom 2. November 2017 - 3 StR 431/17; vom 11. Juli 2017 - 3 StR 107/17;… vom 18. November 2015 - 4 StR 410/15 Rn. 6 und vom 24. Februar 2015 - 5 StR 12/15 Rn. 3).