Rechtsprechung
   BGH, 25.11.2021 - 5 StR 211/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,52162
BGH, 25.11.2021 - 5 StR 211/20 (https://dejure.org/2021,52162)
BGH, Entscheidung vom 25.11.2021 - 5 StR 211/20 (https://dejure.org/2021,52162)
BGH, Entscheidung vom 25. November 2021 - 5 StR 211/20 (https://dejure.org/2021,52162)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,52162) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 266a StGB
    Berechnung der Beitragsschäden bei Verurteilung wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt (personenbezogene Schadensberechnung; Schätzung)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 266a
    Strafbarkeit wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 10.11.2009 - 1 StR 283/09

    Voraussetzungen der Schätzung der Schwarzlohnsumme bei Steuerhinterziehung

    Auszug aus BGH, 25.11.2021 - 5 StR 211/20
    Die revisionsgerichtliche Überprüfung beschränkt sich darauf, ob das Tatgericht nachvollziehbar dargelegt hat, warum es sich der gewählten Schätzungsmethode bedient hat und weshalb diese dafür geeignet ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. November 2009 - 1 StR 283/09, NStZ 2010, 635; vom 14. Juni 2011 - 1 StR 90/11, NStZ 2011, 645).

    bb) Nach den Tabellen UA S. 18 bis 32 und 34 bis 61 erscheint zweifelhaft, ob das Landgericht durchgehend bedacht hat, dass bei Teilschwarzlohnzahlungen lediglich der unangemeldete Lohnanteil auf einen Bruttolohn hochgerechnet werden darf (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. November 2009 - 1 StR 283/09, NStZ 2010, 635; vom 7. Dezember 2016 - 1 StR 185/16, NStZ 2017, 354).

  • BGH, 20.04.2016 - 1 StR 1/16

    Vorenthalten von Arbeitsentgelt (Darstellung der vorenthaltenen

    Auszug aus BGH, 25.11.2021 - 5 StR 211/20
    Dies ist aber grundsätzlich erforderlich (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 20. April 2016 - 1 StR 1/16, NStZ 2017, 352 mwN).

    Die Beitragssätze sind, was das Landgericht teilweise versehentlich unterlassen hat, für jeden Monat mitzuteilen (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschluss vom 20. April 2016 - 1 StR 1/16, NStZ 2017, 352 mwN).

  • BVerfG, 10.02.2021 - 2 BvL 8/19

    Rückwirkende strafrechtliche Vermögensabschöpfung verfassungsgemäß

    Auszug aus BGH, 25.11.2021 - 5 StR 211/20
    ee) Hinsichtlich der Sozialversicherungsbeiträge, die die Angeklagten im verjährten Tatzeitraum vorenthalten haben, kann die Einziehung des Wertes der ersparten Aufwendungen nach § 76a Abs. 2 Satz 1, § 73 Abs. 1, § 73c Satz 1 StGB in Betracht kommen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Februar 2021 - 2 BvL 8/19, BVerfGE 156, 354; siehe auch BGH, Beschluss vom 10. August 2021 - 3 StR 474/19).
  • BGH, 24.09.2019 - 1 StR 346/18

    Vorenthalten und Veruntreuen von Sozialversicherungsbeiträgen (Begriff des

    Auszug aus BGH, 25.11.2021 - 5 StR 211/20
    Dasselbe gilt für die Annahme eines vorsätzlichen Handelns der Angeklagten; einen Irrtum über die Arbeitgebereigenschaft und die daraus resultierende Beitragspflicht (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 24. September 2019 - 1 StR 346/18, BGHSt 64, 195) hat das Landgericht tragfähig ausgeschlossen.
  • BGH, 01.09.2020 - 1 StR 58/19

    Vorenthalten von Arbeitsentgelt (Verjährungsbeginn: Beendigung der Tat mit

    Auszug aus BGH, 25.11.2021 - 5 StR 211/20
    Die Taten 43 bis 50 betreffend die Beitragsmonate Oktober und November 2006 sowie Januar bis einschließlich Juni 2007 waren nach der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Beendigung von Taten nach § 266a StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 1. September 2020 - 1 StR 58/19, BGHSt 65, 136) bereits vor Erlass des Eröffnungsbeschlusses am 11. Juli 2017 (§ 78b Abs. 4 StGB) verjährt.
  • BGH, 07.12.2016 - 1 StR 185/16

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Berechnung der vorenthaltenen

    Auszug aus BGH, 25.11.2021 - 5 StR 211/20
    bb) Nach den Tabellen UA S. 18 bis 32 und 34 bis 61 erscheint zweifelhaft, ob das Landgericht durchgehend bedacht hat, dass bei Teilschwarzlohnzahlungen lediglich der unangemeldete Lohnanteil auf einen Bruttolohn hochgerechnet werden darf (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. November 2009 - 1 StR 283/09, NStZ 2010, 635; vom 7. Dezember 2016 - 1 StR 185/16, NStZ 2017, 354).
  • BGH, 10.08.2021 - 3 StR 474/19

    Anfrageverfahren zur Einziehung des durch eine verjährte Straftat erlangten

    Auszug aus BGH, 25.11.2021 - 5 StR 211/20
    ee) Hinsichtlich der Sozialversicherungsbeiträge, die die Angeklagten im verjährten Tatzeitraum vorenthalten haben, kann die Einziehung des Wertes der ersparten Aufwendungen nach § 76a Abs. 2 Satz 1, § 73 Abs. 1, § 73c Satz 1 StGB in Betracht kommen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Februar 2021 - 2 BvL 8/19, BVerfGE 156, 354; siehe auch BGH, Beschluss vom 10. August 2021 - 3 StR 474/19).
  • BGH, 14.06.2011 - 1 StR 90/11

    Steuerhinterziehung (Hinterziehung von Lohnsteuer, von Umsatzsteuer und von

    Auszug aus BGH, 25.11.2021 - 5 StR 211/20
    Die revisionsgerichtliche Überprüfung beschränkt sich darauf, ob das Tatgericht nachvollziehbar dargelegt hat, warum es sich der gewählten Schätzungsmethode bedient hat und weshalb diese dafür geeignet ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. November 2009 - 1 StR 283/09, NStZ 2010, 635; vom 14. Juni 2011 - 1 StR 90/11, NStZ 2011, 645).
  • BGH, 11.03.2021 - 1 StR 521/20

    Steuerhinterziehung (zulässige Schätzung der Höhe der hinterzogenen Steuer:

    Auszug aus BGH, 25.11.2021 - 5 StR 211/20
    Um diese Prüfung zu ermöglichen, müssen die Grundlagen der Schätzung in den Urteilsgründen für das Revisionsgericht nachvollziehbar mitgeteilt werden (vgl. für das Steuerrecht BGH, Beschluss vom 11. März 2021 - 1 StR 521/20, NStZ 2021, 743 mwN).
  • BGH, 07.03.1979 - 3 StR 466/78

    Unzulässigkeit der Ermittlung von Schöffen durch Auslosung bei Nichtvorliegen

    Auszug aus BGH, 25.11.2021 - 5 StR 211/20
    Wird ein Verfahren, etwa wegen voraussichtlich längerer Dauer, auf einen vor einem ordentlichen Sitzungstag liegenden Tag und die folgenden Tage anberaumt und dabei der ordentliche Sitzungstag einbezogen, dieser also frei von anderen Sachen belassen, so liegt lediglich eine Vorverlegung des ordentlichen Sitzungstages vor (vgl. BGH, Urteil vom 7. März 1979 - 3 StR 466/78, GA 1980, 68; LR/Gittermann, GVG, 26. Aufl., § 47 Rn. 3).
  • BGH, 03.03.2022 - 5 StR 228/21

    Suspendierter Homburger Oberbürgermeister

    Urteilsfremdes Vorbringen der Revision in diesem Zusammenhang ist mangels einer zulässig erhobenen Verfahrensrüge ohne Belang (vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 2021 - 5 StR 211/20).
  • BGH, 26.09.2023 - 5 StR 164/22

    Beitragsvorenthaltung - und ihre Verjährung

    Wenn jedoch keine hinreichend verlässlichen Anknüpfungstatsachen für die nähere Bestimmung der Bemessungsgrundlagen vorliegen, können an Wahrscheinlichkeitskriterien ausgerichtete Durchschnittswerte geschätzt werden (BGH, Beschlüsse vom 10. November 2009 - 1 StR 283/09, NStZ 2010, 635 f.; vom 25. November 2021 - 5 StR 211/20).

    Das Tatgericht muss insoweit lediglich darlegen, warum es sich der gewählten Methode bedient hat und die Grundlagen der Schätzung nachvollziehbar darstellen (BGH, Beschluss vom 25. November 2021 - 5 StR 211/20).

  • BGH, 10.02.2022 - 1 StR 484/21

    Steuerhinterziehung (Schätzung der hinterzogenenen Steuer: erforderliche

    Die Schätzungsgrundlagen sind in den Urteilsgründen für das Revisionsgericht nachvollziehbar mitzuteilen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. November 2009 - 1 StR 283/09, BGHR AO § 370 Abs. 1 Steuerschätzung 4 Rn. 12; vom 24. Mai 2017 - 1 StR 176/17 Rn. 6 und vom 25. November 2021 - 5 StR 211/20 Rn. 14).
  • BGH, 27.07.2022 - 1 StR 106/22

    Einschleusen von Ausländern (Anwendbarkeit der allgemeinen Konkurrenzregeln für

    Die revisionsgerichtliche Überprüfung beschränkt sich darauf, ob das Tatgericht nachvollziehbar dargelegt hat, warum es sich der gewählten Schätzungsmethode bedient hat und weshalb diese dafür geeignet ist (BGH, Beschluss vom 25. November 2021 - 5 StR 211/20 -, Rn. 14 m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht