Rechtsprechung
BGH, 26.11.2008 - 5 StR 556/08, alt: 5 StR 543/07 |
Zitiervorschläge
BGH, Entscheidung vom 26. November 2008 - 5 StR 556/08, alt: 5 StR 543/07 (https://dejure.org/2008,9855)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,9855) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 46 StGB; § 263 StGB; § 56 StGB; § 354 Abs. 2 Satz 1 zweite Alternative StPO
Strafzumessung beim Betrug (erneute Aufhebung des Strafausspruches; gleiche Strafe trotz Fortfall eines Regelbeispiels); unzureichende Begründung der Versagung einer Bewährung - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Anforderungen an das Vorliegen des Regelbeispiels der Gewerbsmäßigkeit nach § 263 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 Strafgesetzbuch (StGB); Anforderungen an die Prognoseentscheidung nach § 56 Abs. 1 StGB
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 2 Satz 1 zweite Alternative; ; StGB § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 19.12.2007 - 5 StR 543/07
- BGH, 26.11.2008 - 5 StR 556/08, alt: 5 StR 543/07
Wird zitiert von ...
- BGH, 27.11.2012 - 3 StR 439/12
Strafzumessung bei der Jugendstrafe (Begründungsanforderungen bei Verhängung …
Wird ein Urteil auf ein Rechtsmittel zugunsten des Angeklagten aufgehoben und trifft der neue Tatrichter Feststellungen, welche die Tat in einem wesentlich milderen Licht erscheinen lassen, hält er aber dennoch eine gleich hohe Strafe für erforderlich, so hat er nach ständiger Rechtsprechung seine Entscheidung eingehend zu begründen; denn die ursprüngliche Bewertung der Tat und die Strafzumessung in der aufgehobenen Entscheidung sind zwar kein Maßstab für die neue Strafzumessung, jedoch hat der Angeklagte einen Anspruch darauf, zu erfahren, warum er für ein wesentlich geringeres Vergehen nun gleich hoch bestraft wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. November 2008 - 5 StR 556/08, StraFo 2009, 118; vom 11. Juni 2008 - 5 StR 194/08, wistra 2008, 386, 387; vom 10. Oktober 1990 - 2 StR 446/90, StV 1991, 19; vom 20. April 1989 - 4 StR 149/89, StV 1989, 341; vom 20. August 1982 - 2 StR 296/82, NStZ 1982, 507; OLG Bamberg, Beschluss vom 2. November 2011 - 3 Ss 104/11, NStZ-RR 2012, 138, 139; OLG Stuttgart, Beschluss vom 28. Juni 2000 - 2 Ss 289/00, NStZ-RR 2001, 16).