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   BGH, 18.12.2007 - 5 StR 578/07   

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https://dejure.org/2007,14142
BGH, 18.12.2007 - 5 StR 578/07 (https://dejure.org/2007,14142)
BGH, Entscheidung vom 18.12.2007 - 5 StR 578/07 (https://dejure.org/2007,14142)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 2007 - 5 StR 578/07 (https://dejure.org/2007,14142)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Statthaftigkeit der Revision der Nebenklage; Rechtmittel des Antragstellers im Adhäsionsverfahren; Rechtsbehelf des Antragstellers im Adhäsionsverfahren gegen die Kostenentscheidung

  • Judicialis

    StPO § 406 Abs. 1 Satz 3; ; StPO § 464 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 400 Abs. 1
    Prüfungsumfang bei Tateinheit zwischen nebenklage- und nicht nebenklagefähigem Straftatbestand

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.03.1997 - 3 StR 627/96

    Prüfungsumfang bei der Nebenklägerrevision; Beteiligung an einer Schlägerei

    Auszug aus BGH, 18.12.2007 - 5 StR 578/07
    Bei Tateinheit des Nebenklagedelikts mit einem anderen Delikt bleibt letzteres bei der Prüfung der Zulässigkeit des Rechtsmittels außer Betracht (vgl. BGH NStZ 1997, 402; Senge in KK 5. Aufl. § 400 Rdn. 1a).
  • BGH, 12.06.2001 - 5 StR 45/01

    Unzulässige Revision der Nebenklage; Verwerfung der Revision des Angeklagten als

    Auszug aus BGH, 18.12.2007 - 5 StR 578/07
    a) Der Nebenkäger hat die Verurteilung des Angeklagten wegen des nebenklagefähigen Delikts der gefährlichen Körperverletzung (§ 395 Abs. 1 Nr. 1c StPO) hingenommen und könnte deshalb hinsichtlich dieses Delikts nur eine andere Rechtsfolge der Tat erreichen; mit diesem Ziel kann er das Urteil aber nicht anfechten (vgl. BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 12).
  • BVerfG, 27.05.2020 - 2 BvR 2054/19

    Willkürliches Absehen von einer Adhäsionsentscheidung (umfassende Missachtung der

    Auch kann dem Beschwerdeführer nicht vorgehalten werden, dass er seine als Nebenkläger eingelegte Berufung ebenfalls zurückgenommen hat, da für ihn ein zulässiges Rechtsmittelziel im Sinne des § 400 Abs. 1 StPO ersichtlich nicht gegeben war (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2007 - 5 StR 578/07 -, Rn. 1, 3).
  • BGH, 20.12.2022 - 3 StR 417/22

    Zuständigkeit für sofortige Beschwerde des Nebenklägers gegen Kostenentscheidung

    Denn der Nebenkläger ist gemäß § 406a Abs. 1 Satz 2 StPO nicht befugt, den Adhäsionsausspruch anzufechten (BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2007 - 5 StR 578/07, StraFo 2008, 164; LR/Hilger, StPO, § 464 Rn. 55; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 406a Rn. 7).
  • OLG Hamburg, 13.01.2021 - 2 Rev 32/20

    Anfechtungsziel des Nebenklägers; Nebenklagebefugnis-Katalogtat bei unbenanntem

    Bei Tateinheit des Nebenklagedelikts mit einem Offizialdelikt bleibt bei der Prüfung der Zulässigkeit und Begründetheit des Rechtsmittels dieses außer Betracht (BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2007, Az.: 5 StR 578/07, juris; KK-StPO/Walther, § 400 Rn. 6).
  • BGH, 12.09.2013 - 2 StR 164/13

    Ausschluss des Rechtsmittels des Nebenklägers hinsichtlich einer versehentlich

    Wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vom 10. April 2013 im Einzelnen unter Hinweis auf den Wortlaut der Norm, den systematischen Zusammenhang und den Sinn und Zweck der Regelung ausgeführt hat, steht dem Antragsteller ein Rechtsmittel im Hinblick auf die unterbliebene Entscheidung des Tatgerichts über seinen Adhäsionsantrag nicht zu (vgl. auch BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2007 - 5 StR 578/07, StraFo 2008, 164); dies gilt unbeschadet dessen, dass die Entscheidung über den gestellten Adhäsionsantrag hier lediglich "versehentlich" unterblieben ist.
  • OLG Hamm, 17.11.2022 - 5 Ws 282/22

    Adhäsionskläger; sofortige Beschwerde; Kostenbeschluss; Rücknahme der Berufung

    Die dem Verurteilten im Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen trägt der Adhäsionskläger (vgl. BGH StraFo 2008, 164).
  • OLG Brandenburg, 26.10.2022 - 1 Ws 121/22

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde des Adhäsionsklägers gegen die

    StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2007, 5 StR 578/07, Rz. 3, Juris = StraFo 2008, 164; Hilger in: Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Auflage, zu $ 472a, Rz. 4; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Auflage, zu § 472a, Rz. 4).
  • OLG Oldenburg, 28.08.2013 - 1 Ss 90/13

    Beschränkung des Anfechtungsrechts eines Nebenklägers bzgl. der Verurteilung des

    Hintergrund dieser gesetzlichen Regelung ist, dass der Adhäsionskläger in solchen Fällen seine zivilrechtlichen Ansprüche vor dem Zivilgericht geltend machen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 18.12.2007, Az. 5 StR 578/07 - bei [...]).
  • LG Kaiserslautern, 06.02.2023 - 5 Qs 147/22

    Anfechtung der Kostenentscheidung eines Vergleichs im Adhäsionsverfahren

    10 Für den Adhäsionskläger scheidet eine Anfechtung der Kostenentscheidung wegen § 406a Abs. 1 Satz 2 StPO i.V.m. § 464 Abs. 3 Satz 1 HS 2 StPO grundsätzlich aus (BGH, Beschluss vom 18.12.2007 - 5 StR 578/07, BeckRS 2008, 719; KK StPO/Gieg, 9. Auflage 2023, § 472a Rn. 2).
  • OLG Schleswig, 20.11.2017 - 1 Ws 451/17

    Zu den erstattungsfähigen Auslagen eines Nebenklägers

    Die Aufhebung der im Urteil des Amtsge- richts E. vom 29. November 2016 (Bl. 252 d. A. - Bd. II vorge- heftet) getroffenen Adhäsionsentscheidung durch das Berufungs- urteil ist für den Beschwerdeführer gemäß § 406a Abs. 1 Satz 2 StPO unanfechtbar, so dass nach § 464 Abs. 3 Satz 1 2. Halbsatz StPO auch eine Beschwerde gegen die diesbezügliche Kosten- entscheidung ausgeschlossen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2007 - 5 StR 578/07, StraFo 2008,164 ).
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