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   BGH, 05.02.2002 - 5 StR 588/01   

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https://dejure.org/2002,1305
BGH, 05.02.2002 - 5 StR 588/01 (https://dejure.org/2002,1305)
BGH, Entscheidung vom 05.02.2002 - 5 StR 588/01 (https://dejure.org/2002,1305)
BGH, Entscheidung vom 05. Februar 2002 - 5 StR 588/01 (https://dejure.org/2002,1305)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO; § 141 Abs. 3 Satz 2 StPO; Art. 6 EMRK
    Pflicht zur Belehrung über das Recht auf Verteidigerkonsultation (keine Verpflichtung zu zwingendem Hinweis auf einen vorhandenen anwaltlichen Notdienst); eingeschränkte Notwendigkeit einer Verteidigerbestellung im Ermittlungsverfahren; Verwertungsverbot bei ...

  • lexetius.com

    StPO §§ 136 Abs. 1 Satz 2; 141 Abs. 3 Satz 2

  • DFR

    Hinweis auf anwaltlichen Notdienst

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Belehrungpflicht - Verteidiger - Anwaltliche Notdienst - Hinweispflicht - Notwendigkeit einer Verteidigerbestellung - Ermittlungsverfahren

  • opinioiuris.de

    Hinweis auf anwaltlichen Notdienst

  • Judicialis

    StPO § 136 Abs. 1 Satz 2; ; StPO § 141 Abs. 3 Satz 2

  • ra.de
  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Recht des Beschuldigten auf Konsultation eines Verteidigers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 136 Abs. 1 S. 2 § 141 Abs. 3 S. 2
    Notwendigkeit einer Verteidigerbestellung im Ermittlungsverfahren; Hinweis auf Anwaltsnotdienst

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Ermittlungsverfahren - Verteidigerbestellung im Ermittlungsverfahren

Papierfundstellen

  • BGHSt 47, 233
  • NJW 2002, 1279
  • NStZ 2002, 380
  • StV 2002, 180
 
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Wird zitiert von ... (22)

  • BGH, 10.01.2006 - 5 StR 341/05

    Mord (Heimtücke; niedrige Beweggründe bei Blutrache und vorheriger Tötung eines

    Zwar sieht der Senat auch in Konstellationen wie der vorliegenden keinen Anlass für ein Innehalten mit einer Vernehmung des Beschuldigten bis zur Bestellung eines Pflichtverteidigers (vgl. BGHSt 47, 233, 235 ff.; vgl. aber auch BGHSt 47, 172, 176 ff.; BGH, Beschl. vom 18. und 19. Oktober 2005 - 1 StR 114/05 und 117/05).
  • BGH, 18.12.2008 - 4 StR 455/08

    Gebotenheit einer qualifizierten Belehrung nach Belehrungsverstoß bei der

    Dringen die Verfahrensbeschwerden der Staatsanwaltschaft somit schon deshalb durch, weil das Landgericht zu Unrecht Angaben der Angeklagten C. und A. im Ermittlungsverfahren für unverwertbar erachtet hat, braucht der Senat nicht zu entscheiden, ob der Auffassung zu folgen ist, dass ein Verwertungsverbot wegen eines Verstoßes gegen die Belehrungspflicht jeweils nur zu Gunsten desjenigen Angeklagten wirkt, demgegenüber der Verstoß begangen wurde, nicht aber auch zu Gunsten von Mitbeschuldigten und Mitangeklagten (so aber BGH NStZ 1994, 595, 596; ebenso BGH wistra 2000, 311, 313; NJW 2002, 1279; zustimmend Diemer aaO § 136 Rdn. 26; Meyer-Goßner aaO § 136 Rdn. 20; a.A. Gleß in Löwe-Rosenberg aaO Rdn. 90 m.w.N.).
  • BGH, 20.10.2014 - 5 StR 176/14

    Notwendige Verteidigerbestellung (Ermittlungsverfahren; verantwortliche

    aa) Der Bundesgerichtshof hat bereits mehrfach entschieden, dass nach geltendem Recht (§ 141 Abs. 3 Satz 2 StPO) auch mit Bedacht auf Art. 6 Abs. 3 Buchst. c MRK keine Pflicht besteht, dem Beschuldigten stets bereits frühzeitig im Ermittlungsverfahren, etwa beginnend mit dem dringenden Verdacht eines (auch schweren) Verbrechens, einen Verteidiger zu bestellen (BGH, Beschlüsse vom 5. Februar 2002 - 5 StR 588/01, BGHSt 47, 233, 236 f.; vom 17. Dezember 2003 - 5 StR 501/03, BGHR StPO § 141 Bestellung 8; vom 19. Oktober 2005 - 1 StR 117/05, NStZ-RR 2006, 181, 182; vom 10. Januar 2006 - 5 StR 341/05, NJW 2006, 1008, 1010).

    Forderungen, frühere Ereignisse, wofür beispielsweise der Erlass eines Haftbefehls oder die Ergreifung des Beschuldigten in Betracht gekommen wären, haben sich im Gesetzgebungsverfahren nicht durchgesetzt (vgl. Beschlussempfehlung und Bericht, aaO, S. 16 f.; siehe auch BGH, Beschluss vom 5. Februar 2002 - 5 StR 588/01, aaO, S. 237; Jahn in Festschrift Rissing-van Saan, 2011, S. 275, 277 f. mwN).

  • BGH, 25.09.2007 - 5 StR 116/01

    Belehrung eines Festgenommenen mit fremder Staatsangehörigkeit gemäß Art. 36 Abs.

    Seine Verletzung berührt noch weniger als eine Verletzung der Rechte aus § 136 Abs. 1 StPO (vgl. dazu BGHSt 47, 233, 234; BGHR StPO § 136 Belehrung 5; BGH wistra 2000, 311, 313; vgl. auch Nack StraFo 1998, 366, 372 f.) den Rechtskreis eines Mitbeschuldigten.
  • BGH, 17.02.2009 - 1 StR 691/08

    Kein Verwertungsverbot bei Verstoß gegen die Benachrichtigungspflicht des § 168c

    Ebenso hat sich der 5. Strafsenat in einem Beschluss vom 5. Februar 2002 geäußert und geurteilt, dass sich eine Angeklagte nicht auf eine unzulängliche Belehrung einer Mitangeklagten nach § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO berufen könne, da ihre Rechte hiervon nicht berührt würden (BGHSt 47, 233, 234).
  • BGH, 09.08.2016 - 4 StR 195/16

    Drittwirkung von Verwertungsverboten (Vorenthalten des anwaltlichen Beistands

    Ein Verwertungsverbot würde sich daher aus den gleichen Gründen wie im Fall der unterlassenen oder fehlerhaften Belehrung nach § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO nicht auf ihn erstrecken (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 5. Februar 2002 - 5 StR 588/01, BGHSt 47, 233, 234; Beschluss vom 20. März 2000 - 2 AR 217/99, wistra 2000, 311, 313; Urteil vom 10. August 1994 - 3 StR 53/94, NStZ 1994, 595, 596; offengelassen in BGH, Beschluss vom 10. Januar 2006 - 5 StR 341/05, NJW 2006, 1008, 1009 und Urteil vom 18. Dezember 2008 - 4 StR 455/08, NStZ 2009, 281, Rn. 18 (insoweit in BGHSt 53, 112 nicht abgedruckt); siehe auch BGH, Beschluss vom 17. Februar 2009 - 1 StR 691/08, BGHSt 53, 191 Rn. 14 ff. (Verstoß gegen § 168c Abs. 5 StPO); zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit von rechtskreisbezogenen Überlegungen bei der Bestimmung der Rechtsfolgen von Verfahrensverstößen vgl. BVerfG, NStZ 2014, 528, 529; NJW 2011, 207, 211 (zu Art. 38 Abs. 1 lit. b S. 3 WÜK.
  • BGH, 05.04.2022 - 3 StR 16/22

    Verurteilungen wegen Kriegsverbrechens in Syrien rechtskräftig

    (3) Es bestehen keine Bedenken dagegen, dass die in Rede stehende Gesetzesfassung dem Gebot einer fairen Verfahrensgestaltung genügt (vgl. bereits BGH, Beschluss vom 5. Februar 2002 - 5 StR 588/01, BGHSt 47, 233, 237).
  • BGH, Ermittlungsrichter, 09.09.2015 - 3 BGs 134/15

    Pflichtverteidigerbestellung (Antragsrecht des Beschuldigten; Bestellung durch

    Der 5. Strafsenat führt in seiner Entscheidung vom 5. Februar 2002 (5 StR 588/01, BGHSt 47, 233 Rdn. 8) allerdings aus, eine Pflichtverteidigerbestellung stehe schon während des Vorverfahrens im richterlichen Ermessen auf entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft.
  • BGH, 11.08.2005 - 5 StR 200/05

    Verteidigerbeistand und Konsultationsrecht (keine Hilfspflicht nach Unterstützung

    Der vernehmende Polizeibeamte war nicht verpflichtet, die Beschuldigte nach Scheitern der Kontaktaufnahme mit Rechtsanwalt V in Erfüllung der Pflicht zur Belehrung über das Recht der Verteidigerkonsultation nach § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO - wie die Revisionen meinen - auf den Dresdner Anwaltsnotdienst hinzuweisen (vgl. BGHSt 47, 233, 234 f.).

    Sie hat damit ihr Recht auf Verteidigerkonsultation letztlich nicht anders ausgeübt, als wenn sie von vornherein zu erkennen gegeben hätte, dass sie keinen Verteidiger konsultieren wolle (vgl. BGHSt 47, 233, 234).

  • BGH, 18.10.2005 - 1 StR 114/05

    Recht auf konkrete und wirksame Verteidigung: fehlende

    Deshalb wäre es hier angezeigt gewesen, den Angeklagten, damals Beschuldigten, dahingehend zu belehren, dass ihm auch im Hinblick auf eine später zu erwartende Pflichtverteidigerbestellung Gelegenheit gegeben werden könne, bei einem Rechtsanwalt seines Vertrauens bzw. beim anwaltlichen Notdienst anzurufen, auch wenn er selbst nicht die Mittel hat, den Verteidiger selbst zu bezahlen (vgl. entsprechende Erwägungen des 5. Strafsenats des BGH zur effektiven Ermöglichung des Rechts auf Verteidigerkonsultation bei vergleichbarer Situation in BGHSt 47, 233 (235) und im Beschluss vom 11. August 2005 - 5 StR 200/05 -).

    cc) Dahinstehen kann auch, ob mit der Vernehmung des nach Belehrung gemäß § 136 StPO aussagebereiten Angeklagten nicht überhaupt bis zu einer Pflichtverteidigerbestellung zugewartet werden musste (vgl. hierzu BGHSt 47, 172 einerseits, BGHSt 47, 233 andererseits), da dies bei der dann gebotenen Abwägung (vgl. BGHSt 47, 172 (179 f.)) im vorliegenden Fall jedenfalls nicht zu einem Verwertungsverbot führen könnte.

  • BGH, 10.01.2013 - 1 StR 560/12

    Recht zur Verteidigerkonsultation (keine qualifizierte Hinweispflicht

  • BGH, 11.04.2017 - 2 ARs 436/16

    Örtliche Zuständigkeit (Einleitung der Vollstreckung; gewöhnlicher Aufenthalt)

  • BGH, 31.01.2007 - 5 StR 404/06

    Rechtsfehlerhafter Freispruch vom Vorwurf des Totschlages (lückenhafte

  • BVerfG, 01.07.2014 - 2 BvR 989/14

    Substantiierung einer Verfassungsbeschwerde (Auseinandersetzung mit vorhandener

  • BGH, 03.12.2003 - 5 StR 307/03

    Beweisthemenbezogener Widerspruch gegen die Verwertung von Beschuldigtenangaben

  • LG Bochum, 18.09.2020 - 10 Qs 6/20

    Pflichtverteidiger, Unverzüglichkeit, rückwirkende Bestellung

  • LG München I, 21.11.2005 - 1 Ks 128 Js 10073/05

    Lebenslange Haft für Mord an Rudolph Moshammer

  • BGH, 17.12.2003 - 5 StR 501/03

    Pflichtverteidigerbestellung im Ermittlungsverfahren (Verdacht eines Verbrechens;

  • BGH, 30.03.2004 - 5 StR 410/03

    Versagung des letzten Worts (noch genügende Protokollierung bei Wiedereintritt);

  • BGH, 10.06.2021 - StB 23/21
  • LG Cottbus, 13.05.2005 - 22 Qs 15/05
  • LG Kassel, 22.12.2003 - 6 Qs 15/03
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