Rechtsprechung
BGH, 20.04.2005 - 5 StR 73/05 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 46 StGB; § 17 Abs. 2 JGG; § 49 Abs. 1 StGB
Strafzumessung bei der Jugendstrafe (Überhöhung; verfehlte Relativierung des Erziehungsgedankens; Schwere der Schuld; gebotene besondere Verfahrensbeschleunigung; Beachtung der Strafrahmenverschiebungen nach Erwachsenenstrafrecht) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Revision gegen eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Totschlag in Tateinheit mit Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung; Entfallen eines Schuldspruchs wegen absoluter Verjährung; Verhängung von Jugendstrafe wegen der Schwere der Schuld
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 1a Satz 1; ; StGB § 27 Abs. 2 Satz 2; ; StGB § 49 Abs. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 353 Abs. 2
Aufhebungsumfang bei bloßem Subsumtionsfehler - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 10.05.2016 - 1 ARs 5/16
Anfrageverfahren; Berücksichtigung des zeitlichen Abstands zwischen Tat und …
Jedenfalls dann, wenn der Täter sich während des langen Zeitablaufs zwischen Tat und Urteil straffrei verhalten habe, wirke dies strafmildernd (vgl. BGH, Urteil vom 19. Januar 1972 - 2 StR 607/71;… Beschluss vom 6. September 1988 - 1 StR 473/88, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 3), bzw. erfordere dies eine gesteigerte Prüfung der Wirkungen der Strafe für den Täter (BGH, Beschluss vom 20. Februar 1998 - 2 StR 20/98, NStZ-RR 1998, 205; vgl. hierzu auch BVerfG, Beschluss vom 5. Februar 2003 - 2 BvR 327/02 u.a., NJW 2003, 2225; BGH, Urteil vom 31. Oktober 1995 - 5 StR 470/94, NStZ-RR 1996, 120 und Beschluss vom 20. April 2005 - 5 StR 73/05 jeweils zu den Zwecken des Jugendstrafrechts entgegenstehenden Zeitablaufs). - BGH, 31.05.2005 - 5 StR 182/05
Brandstiftung (Hütte; fehlende Feststellungen); Erstreckung der erfolgreichen …
Dies entzieht wegen des danach (vorläufig) zu weit gefaßten Schuldspruchs dem Strafausspruch die Grundlage (vgl. Senat, Beschluß vom 20. April 2005 - 5 StR 73/05).