Weitere Entscheidung unten: LG Münster, 21.11.2019

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   LG Darmstadt, 02.03.2020 - 5 T 697/19   

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LG Darmstadt, 02.03.2020 - 5 T 697/19 (https://dejure.org/2020,42564)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 02.03.2020 - 5 T 697/19 (https://dejure.org/2020,42564)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 02. März 2020 - 5 T 697/19 (https://dejure.org/2020,42564)
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   LG Münster, 21.11.2019 - 5 T 697/19   

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LG Münster, 21.11.2019 - 5 T 697/19 (https://dejure.org/2019,64528)
LG Münster, Entscheidung vom 21.11.2019 - 5 T 697/19 (https://dejure.org/2019,64528)
LG Münster, Entscheidung vom 21. November 2019 - 5 T 697/19 (https://dejure.org/2019,64528)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 30.03.2017 - V ZB 128/16

    Abschiebungshaftsache: Anforderungen an die Begründung der beantragten

    Auszug aus LG Münster, 21.11.2019 - 5 T 697/19
    Das Vorliegen eines zulässigen Haftantrags ist eine in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfende Verfahrensvoraussetzung (BGH, Beschluss vom 29.04.2010, V ZB 218/09; BGH, Beschluss vom 30.03.2017, V ZB 128/16 m.w.N.).

    Die Ausführungen zur Begründung des Haftantrags dürfen knapp gehalten sein, sie müssen aber die für die richterliche Prüfung des Falls wesentlichen Punkte ansprechen (st. Rspr., BGH, Beschluss vom 30.03.2017, V ZB 128/16 m.w.N.).

  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 222/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die

    Auszug aus LG Münster, 21.11.2019 - 5 T 697/19
    Bei Betroffenen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, ist regelmäßig nach § 81 Abs. 1 Satz 2 FamFG anzuordnen, dass von der Erhebung von Dolmetscherkosten abzusehen ist (BGH, Beschluss vom 04.03.2010 - V ZB 222/09 -, juris).
  • BGH, 20.10.2016 - V ZB 167/14

    Abschiebungshaft: Inhaltliche Anforderungen an den Haftantrag; rechtsstaatliche

    Auszug aus LG Münster, 21.11.2019 - 5 T 697/19
    Denn auch wenn die Abschiebung für den ##.11.2019 nunmehr organisiert werden konnte, kann der Ausländerbehörde ein gewisser zeitlicher Puffer für allfällige Verzögerungen eingeräumt werden (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 20.10.2016 - V ZB 167/14, juris, dort: 7 Tage).
  • BGH, 29.04.2010 - V ZB 218/09

    Abschiebungshaftverfahren: Haftanordnung ohne vollständigen Antrag der

    Auszug aus LG Münster, 21.11.2019 - 5 T 697/19
    Das Vorliegen eines zulässigen Haftantrags ist eine in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfende Verfahrensvoraussetzung (BGH, Beschluss vom 29.04.2010, V ZB 218/09; BGH, Beschluss vom 30.03.2017, V ZB 128/16 m.w.N.).
  • BGH, 15.09.2011 - V ZB 123/11

    Freiheitsentziehungsverfahren: Anforderungen an die Begründung eines

    Auszug aus LG Münster, 21.11.2019 - 5 T 697/19
    Der Haftantrag soll eine hinreichende Grundlage für die gemäß § 29 FamFG von Amts wegen vorzunehmende Prüfung und für die Verteidigung des Betroffenen bieten (vgl. BGH, Beschluss vom 15.09.2011, V ZB 123/11).
  • BGH, 07.07.2016 - V ZB 21/16

    Anordnung von Haft zur Sicherung der Rücküberstellung: Haftgründe nach der

    Auszug aus LG Münster, 21.11.2019 - 5 T 697/19
    Rechtsgrundlage für die Inhaftierung ist vorliegend aufgrund des Vorrangs der Dublin-III-VO ausschließlich Art. 28 Abs. 2 Dublin-III-VO in Verbindung mit § 2 Abs. 14, 15 AufenthG (vgl. BGH, Beschluss vom 07.07.2016, V ZB 21/16).
  • BGH, 22.10.2015 - V ZB 79/15

    Abschiebehaftanordnung zur Sicherung der Abschiebung eines Asylantragstellers

    Auszug aus LG Münster, 21.11.2019 - 5 T 697/19
    Das hat der Betroffene darzulegen (BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - V ZB 79/15 -, Rn. 12, juris).
  • BGH, 22.06.2017 - V ZB 21/17

    Abschiebungshaftsache: Haftgrund bei Vereitelung einer konkreten

    Auszug aus LG Münster, 21.11.2019 - 5 T 697/19
    § 62 Abs. 3a Nr. 5 AufenthG entspricht im Wesentlichen dem früheren Haftgrund des § 62 Abs. 3 Nr. 4 AufenthG a.F. Dieser Haftgrund setzt ein Verhalten des Betroffenen voraus, mit dem er eine konkrete, auf seine Abschiebung gerichtete Maßnahme der Behörde vereitelt hat (BGH, Beschluss vom 22. Juni 2017 - V ZB 21/17 -, Rn. 6, juris).
  • BGH, 11.01.2018 - V ZB 62/17

    Anordnung der Abschiebungshaft eines Betroffenen hinsichtlich Rechtsverletzung;

    Auszug aus LG Münster, 21.11.2019 - 5 T 697/19
    Zwar wirkt eine Heilung eines ursprünglich unzulässigen Haftantrags durch ergänzende Angaben nicht zurück, sondern nur für die Zukunft (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Januar 2018 - V ZB 62/17-, juris), weshalb der Betroffene vorliegend durch die Haftanordnung bis zum Zeitpunkt der Heilung in seinen Rechten verletzt worden sein könnte.
  • BGH, 30.10.2013 - V ZB 29/13

    Zulässigkeit der Anordnung von Zurückschiebungshaft gegenüber einem ukrainischen

    Auszug aus LG Münster, 21.11.2019 - 5 T 697/19
    Der Betroffene wurde durch die Kammer zu den ergänzenden Angaben der Ausländerbehörde erneut persönlich angehört und hatte Gelegenheit, Stellung zu nehmen, so dass ein etwaiger ursprünglicher Mangel geheilt ist (vgl. dazu Beschluss des BGH - V ZB 29/13 - vom 30.10.2013).
  • AG Coesfeld, 17.10.2019 - 20 XIV (B) 42/19
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