Weitere Entscheidung unten: KG, 23.05.2012

Rechtsprechung
   OLG Köln, 06.08.2014 - 5 U 119/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,24158
OLG Köln, 06.08.2014 - 5 U 119/11 (https://dejure.org/2014,24158)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.08.2014 - 5 U 119/11 (https://dejure.org/2014,24158)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. August 2014 - 5 U 119/11 (https://dejure.org/2014,24158)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249; BGB § 253; BGB § 280; BGB § 611; BGB § 823
    Keine Beweislastumkehr bei einem infolge eines Diagnosefehlers nicht erkannten Hirninfarkt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ursächlichkeit eines Diagnosefehlers für eingetretene Beeinträchtigungen

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1
    Ursächlichkeit eines Diagnosefehlers für eingetretene Beeinträchtigungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Haftung für Diagnosefehler setzt dessen Ursächlichkeit für Beeinträchtigungen voraus

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2015, 493
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.10.2007 - VI ZR 229/06

    Pflichten eines Arztes im vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst bei Anzeichen

    Auszug aus OLG Köln, 06.08.2014 - 5 U 119/11
    Eine andere, für den Kläger günstigere Beurteilung ergibt sich auch nicht aus den von diesem in seinem Schriftsatz vom 4. Juni 2014 zitierten Gerichtsentscheidungen des Bundesgerichtshofs [BGH, VersR 2008, 221 und BGH, VersR 2010, 72], des OLG Hamm [OLG Hamm, Entscheidung vom 9. November 2012, 26 U 142/09] und des LG München [Entscheidung vom 28. Mai 2003, VersR 2004, 649; die Entscheidung ist vom LG München, nicht vom OLG München, wie der Kläger vorgetragen hat].
  • LG München I, 28.05.2003 - 9 O 14993/99

    Grob fehlerhaftes Nichterkennen eines Herzinfarkts bei Notfallpatient

    Auszug aus OLG Köln, 06.08.2014 - 5 U 119/11
    Eine andere, für den Kläger günstigere Beurteilung ergibt sich auch nicht aus den von diesem in seinem Schriftsatz vom 4. Juni 2014 zitierten Gerichtsentscheidungen des Bundesgerichtshofs [BGH, VersR 2008, 221 und BGH, VersR 2010, 72], des OLG Hamm [OLG Hamm, Entscheidung vom 9. November 2012, 26 U 142/09] und des LG München [Entscheidung vom 28. Mai 2003, VersR 2004, 649; die Entscheidung ist vom LG München, nicht vom OLG München, wie der Kläger vorgetragen hat].
  • BGH, 22.09.2009 - VI ZR 32/09

    Anforderungen an die Begründung eines groben ärztlichen Behandlungsfehlers;

    Auszug aus OLG Köln, 06.08.2014 - 5 U 119/11
    Eine andere, für den Kläger günstigere Beurteilung ergibt sich auch nicht aus den von diesem in seinem Schriftsatz vom 4. Juni 2014 zitierten Gerichtsentscheidungen des Bundesgerichtshofs [BGH, VersR 2008, 221 und BGH, VersR 2010, 72], des OLG Hamm [OLG Hamm, Entscheidung vom 9. November 2012, 26 U 142/09] und des LG München [Entscheidung vom 28. Mai 2003, VersR 2004, 649; die Entscheidung ist vom LG München, nicht vom OLG München, wie der Kläger vorgetragen hat].
  • BGH, 21.12.2010 - VI ZR 284/09

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Ärztliche Sorgfaltspflichten bei

    Auszug aus OLG Köln, 06.08.2014 - 5 U 119/11
    Bei einem Diagnosefehler kommt eine Beweislastumkehr hinsichtlich der Kausalität allerdings nur dann in Betracht, wenn der Fehler als grob zu bewerten ist und einen schweren Verstoß gegen die Regeln der ärztlichen Kunst darstellt; dies ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung anzunehmen, wenn es sich um einen fundamentalen Irrtum handelt, wobei wegen der bei Stellung einer Diagnose nicht seltenen Unsicherheiten die Schwelle, von der ab eine Fehldiagnose als schwerer Verstoß gegen die Regeln der ärztlichen Kunst zu beurteilen ist und zu einer Beweislastumkehr hinsichtlich der Kausalität führt, hoch anzusetzen ist [BGHZ 188, 29, Juris-Rn. 20 m. w. N. - st. Rspr.].
  • OLG Hamm, 09.11.2012 - 26 U 142/09

    Krankenhaus haftet für nicht erkannte Blutung im Gehirn

    Auszug aus OLG Köln, 06.08.2014 - 5 U 119/11
    Eine andere, für den Kläger günstigere Beurteilung ergibt sich auch nicht aus den von diesem in seinem Schriftsatz vom 4. Juni 2014 zitierten Gerichtsentscheidungen des Bundesgerichtshofs [BGH, VersR 2008, 221 und BGH, VersR 2010, 72], des OLG Hamm [OLG Hamm, Entscheidung vom 9. November 2012, 26 U 142/09] und des LG München [Entscheidung vom 28. Mai 2003, VersR 2004, 649; die Entscheidung ist vom LG München, nicht vom OLG München, wie der Kläger vorgetragen hat].
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Rechtsprechung
   KG, 23.05.2012 - 5 U 119/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,15325
KG, 23.05.2012 - 5 U 119/11 (https://dejure.org/2012,15325)
KG, Entscheidung vom 23.05.2012 - 5 U 119/11 (https://dejure.org/2012,15325)
KG, Entscheidung vom 23. Mai 2012 - 5 U 119/11 (https://dejure.org/2012,15325)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Markenverletzung oder Werktitelverletzung bei Einsatz der Domain "de.de" durch Vorangestellung beliebiger Third-Level-Domain Internetseiten des Domaininhabers; Bestimmtheit von Unterlassungsanträgen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes; Bestehen einer hinreichenden ...

  • rechtsportal.de

    Markenverletzung oder Werktitelverletzung bei Einsatz der Domain "de.de" durch Vorangestellung beliebiger Third-Level-Domain Internetseiten des Domaininhabers; Bestimmtheit von Unterlassungsanträgen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes; Bestehen einer hinreichenden ...

  • rechtsportal.de

    Markenverletzung oder Werktitelverletzung bei Einsatz der Domain "de.de" durch Vorangestellung beliebiger Third-Level-Domain Internetseiten des Domaininhabers; Bestimmtheit von Unterlassungsanträgen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes; Bestehen einer hinreichenden ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Nutzung der Domain "de.de” mit Catch-All-Funktion - dadurch auch Erfassung z.B. von computerbild.de.de - kann zu Markenrechtsverstoß führen

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Domainrecht: Catch-All-Funktion kann kennzeichenrechtliche Abmahnungen nach sich ziehen!

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Computerbild.de.de - Catch-All-Funktion bei Domains ist eine Markenrechtsverletzung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Domain "computerbild.de.de" ist Markenverletzung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Catch-all-Funktion für .de.de verletzt Markenrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2012, 757
  • K&R 2012, 624
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 14.05.2009 - I ZR 231/06

    airdsl

    Auszug aus KG, 23.05.2012 - 5 U 119/11
    Das ist bei Domains immer so und steht einer Inanspruchnahme des Internetseitenbetreibers nicht entgegen (vgl. etwa BGH GRUR 2009, 1055 Tz. 50 - airdsl).

    In solchen Fällen wird ein "Handeln" des "Programmverantwortlichen" nicht prinzipiell in Zweifel gezogen, sondern im Gegenteil davon ausgegangen, dass eine "Handlung" des Inhabers der jeweils anvisierten Zielseite vorliegt (Beispiel Domain: BGH GRUR 2009, 1055 ,Tz. 50 - airdsl; Beispiel Metatag: BGHZ 168, 29, Tz.17 - Impuls; Beispiel AdWord: EuGH GRUR 2010, 445, Tz. 51, 52 - Google und Google France).

  • EuGH, 23.03.2010 - C-236/08

    Google-Adwords-System verstößt nicht gegen das Markenrecht

    Auszug aus KG, 23.05.2012 - 5 U 119/11
    Gleichfalls ohne Erfolg verweist die Berufung auf EuGH GRUR 2010, 445, Tz. 75 ff. - Google und Google France - bzw. EuGH GRUR 2009, 756 ,Tz. 58 - L'Oréal/Bellure, soweit man daraus herleiten kann, dass im Falle einer bloßen Ankündigung die Werbefunktion zur Begründung eines Verbots von Google-AdWords-Werbung nur nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG [Art. 9 Abs. 1 Satz 2 lit. a GMV], nicht aber nach § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG [Art. 9 Abs. 1 Satz 2 lit. b GMV] (worum es hier vornehmlich geht; siehe dazu unten B IV 1 c) herangezogen werden kann.

    In solchen Fällen wird ein "Handeln" des "Programmverantwortlichen" nicht prinzipiell in Zweifel gezogen, sondern im Gegenteil davon ausgegangen, dass eine "Handlung" des Inhabers der jeweils anvisierten Zielseite vorliegt (Beispiel Domain: BGH GRUR 2009, 1055 ,Tz. 50 - airdsl; Beispiel Metatag: BGHZ 168, 29, Tz.17 - Impuls; Beispiel AdWord: EuGH GRUR 2010, 445, Tz. 51, 52 - Google und Google France).

  • BGH, 06.10.2011 - I ZR 117/10

    Delan

    Auszug aus KG, 23.05.2012 - 5 U 119/11
    Allerdings darf nach ständiger Rechtsprechung ein Verbotsantrag im Hinblick auf § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO nicht derart undeutlich gefasst sein, dass Gegenstand und Umfang der Entscheidungsbefugnis des Gerichts (§ 308 Abs. 1 ZPO ) nicht erkennbar abgegrenzt sind, sich der Beklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und letztlich die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen bliebe (BGH GRUR 2012, 407 , Tz. 15 - Delan).

    Soweit die Berufung unter Hinweis auf höchstrichterliche Rechtsprechung anführt, dass auslegungsbedürftige Begriffe dann unzulässig seien, wenn der Streit gerade darum geht, ob das beanstandete Verhalten darunter fällt, trifft das zwar zu (vgl. BGH GRUR 2012, 407 , Tz. 15 - Delan), ist im Streitfall aber gerade nicht einschlägig.

  • BGH, 21.06.2001 - I ZR 27/99

    Auto Magazin; Unterscheidungskraft eines Zeitschriftentitels

    Auszug aus KG, 23.05.2012 - 5 U 119/11
    Für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr zwischen Zeitschriftentiteln kommt es auch auf die Marktverhältnisse insbesondere auf Charakter und Erscheinungsbild der Zeitschriften an; Gegenstand, Aufmachung Erscheinungsweise und Vertriebsform haben ebenfalls Einfluss auf die Verwechslungsgefahr (BGH GRUR 2002, 176 - Auto Magazin).
  • BGH, 28.06.2007 - I ZR 132/04

    INTERCONNECT/T-InterConnect

    Auszug aus KG, 23.05.2012 - 5 U 119/11
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Zeichen und der Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, so dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Zeichen oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH GRUR 2008, 258 , Tz. 20 - Interconnect/T-InterConnect).
  • BGH, 22.01.2009 - I ZR 139/07

    pcb - Zulässigkeit der Verwendung fremder Marken bei Google Adwords

    Auszug aus KG, 23.05.2012 - 5 U 119/11
    Zuzugestehen ist der Berufung auch, dass die hier in Rede stehende abstrakte Beeinflussung (jedwede Third-Level-Domain in Kombination mit ".de.de" führt zu einer Internetseite der Antragsgegnerin zu 1) in etwa vergleichbar ist mit der Wahl eines (für sich genommen rechtlich unbedenklichen) Suchworts und der Suchmaschinenanweisung "weitgehend passende Keywords" (vgl. BGH GRUR 2009, 502 , Tz. 19 f. - pcb - mit dort verneinendem Ergebnis zur Frage einer Markenverletzung).
  • BGH, 18.06.2009 - I ZR 47/07

    EIFEL-ZEITUNG

    Auszug aus KG, 23.05.2012 - 5 U 119/11
    Diese Voraussetzungen liegen im Hinblick auf den gemäß § 5 Abs. 1, 3 MarkenG zugunsten der Antragstellerin geschützten, von ihr für ein mit redaktionellen Inhalten unterlegtes Internetportal verwendeten Werktitel (§ 5 Abs. 3 MarkenG ) "tv.digital.de" vor (zur Titelschutzfähigkeit eines solcherart gestalteten Internetauftritts vgl. BGH GRUR 2010, 156 , Tz. 19 ff. - EIFEL-ZEITUNG; Ingerl/Rohnke, MarkenG , 3. Aufl., § 5 Rdn. 81).
  • BGH, 30.06.2011 - I ZR 157/10

    Branchenbuch Berg

    Auszug aus KG, 23.05.2012 - 5 U 119/11
    Die Haftung des Antragsgegners zu 2 leitet sich daraus her, dass er als (mittelbarer) organschaftlicher Vertreter der Antragsgegnerin zu 1 das beanstandete Verhalten veranlasst hat oder jedenfalls das ihm bekannte Verhalten hätte unterbinden können (vgl. BGH GRUR 2012, 184 , Tz. 32 - Branchenbuch Berg).
  • KG, 03.03.2009 - 5 U 66/05

    Darf jede Zeitschrift das Wort Test im Titel führen?

    Auszug aus KG, 23.05.2012 - 5 U 119/11
    Auch darf nicht übersehen werden, dass mittelbare Verwechslungsgefahr bei Werktiteln nur selten in Betracht kommt, weil nur in Ausnahmefällen mit dem Werktitel zugleich die Vorstellung einer betrieblichen Herkunft verbunden ist, so etwa bei bekannten Titeln regelmäßig erscheinender Druckschriften und sonstiger Periodika (Senat, Urt. v. 03.03.2009 - 5 U 66/05 - [...]Rdn. 61; rkr. infolge BGH, Beschl. v. 17.08.2010 - I ZR 64/09) .
  • LG Hamburg, 13.06.2006 - 416 O 131/06

    Markenrechtsverletzung durch Catch-All-Domain

    Auszug aus KG, 23.05.2012 - 5 U 119/11
    Dieser Umstand ist nach Auffassung des Senats - jedenfalls im Streitfall - ohne Belang für die Einordnung des Seitenbetreibers als "Zeichenbenutzer" (wie hier: OLG Nürnberg NJW-RR 2006, 906, 907; LG Hamburg, Urt v. 13.06.2006 - 416 O 131/06 [[...] Rdn. 20, 21]; Maaßen/Pszolla, MarkenR 2006, 304, 305 ff.; a.A. ÖOGH MMR 2005, 750, LG Berlin, Urt v. 09.06.2011 - 52 O 42/11, S. 9 f.; Bettinger in: Bettinger, Handbuch des Domainrechts, Teil 2: DE Rdn. 186).
  • OLG Köln, 10.02.2012 - 6 U 187/11

    "Tippfehlerdomain"; Begriff des Behinderungswettbewerbs

  • OLG Nürnberg, 12.04.2006 - 4 U 1790/05

    "Süß": Verletzung des Namensrechts und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

  • BGH, 18.11.2010 - I ZR 155/09

    Sedo

  • BGH, 17.03.2011 - I ZR 81/09

    Original Kanchipur

  • EuGH, 18.06.2009 - C-487/07

    DER INHABER EINER MARKE KANN DIE VERWENDUNG EINER VERGLEICHSLISTE VERBIETEN, IN

  • OLG Düsseldorf, 13.07.1982 - 2 U 54/82
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