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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 23.12.2015 - 5 U 190/14   

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https://dejure.org/2015,41444
OLG Oldenburg, 23.12.2015 - 5 U 190/14 (https://dejure.org/2015,41444)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 23.12.2015 - 5 U 190/14 (https://dejure.org/2015,41444)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 23. Dezember 2015 - 5 U 190/14 (https://dejure.org/2015,41444)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • versicherungsrechtsiegen.de

    Wohngebäudeversicherung - Frostschaden in Ferienhaus - Gefahrerhöhung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 23; VVG § 26; VVG § 28; BGB § 307
    Keine generelle Gefahrerhöhung bei nur zeitweiliger Wohnnutzung und Vermietung an Feriengäste

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das unbewohnte Ferienhaus - und der Frostschaden

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Ist bei hohen Minusgraden die "Froststufe" eines Thermostats ausreichend?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Gebäudeversicherer haftet für Frostschaden im Ferienhaus

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gebäudeversicherer haftet für Frostschaden im Ferienhaus

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Gebäudeversicherer haftet für Frostschaden in einem Ferienhaus

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Ausreichende Kontrolle der Heizung eines Ferienhauses im Winter

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wann haftet Gebäudeversicherer für Frostschäden im unbewohnten Ferienhaus?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Sachversicherung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Frostschaden im Ferienhaus - wie viel Kontrolle kann die Versicherung verlangen?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Gebäudeversicherer haftet für Frostschaden im Ferienhaus - Zwei Mal wöchentlich erfolgende Kontrolle der Heizung im Ferienhaus ausreichend

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Gebäudeversicherung: Haftung für Frostschäden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2016, 918
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Aurich, 06.05.2014 - 3 O 473/12

    Gebäudeversicherung: Fahrlässige Verletzung der Obliegenheitspflichten des

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.12.2015 - 5 U 190/14
    Auf die Berufung des Klägers wird das am 06.05.2014 verkündete Urteil des Landgerichts Aurich (3 O 473/12) teilweise abgeändert und unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen wie folgt neu gefasst:.

    Der Kläger beantragt, die Beklagte unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Aurich vom 06.05.2014, Az. 3 O 473/12 zur Zahlung von 11.059,74 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 6.336,70 EUR seit dem 20.02.2012 und aus 4.723,04 EUR seit dem 17.04.2013 zu zahlen.

  • OLG Brandenburg, 15.11.2007 - 12 U 54/06

    Werklohnanspruch bei vorzeitiger Beendigung des Pauschalpreisvertrages,

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.12.2015 - 5 U 190/14
    Die anzusetzenden Kosten für Eigenarbeiten orientieren sich an dem Lohn, den ein in beruflich abhängiger Stellung Tätiger entsprechend seiner Qualifikation für die betreffenden Arbeiten beanspruchen könnte (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 15.11.2007, 12 U 54/06, Rn. 10, zitiert nach juris).
  • BGH, 12.10.2011 - IV ZR 199/10

    Unterbliebene Anpassung von Allgemeinen Versicherungsbedingungen an das VVG 2008

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.12.2015 - 5 U 190/14
    Zwar bestimmt § 11 Nr. 2 VGB 88, dass der Versicherer auch bei Vorliegen einer grob fahrlässigen Obliegenheitsverletzung leistungsfrei werde, diese von § 28 Abs. 2 S. 2 VVG abweichende Regelung ist jedoch gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam (vgl. BGH, Urteil vom 12.10.2011, IV ZR 199/10, Rn. 19, zitiert nach juris).
  • BGH, 25.06.2008 - IV ZR 233/06

    Zu den Anforderungen an eine "genügend häufige" Kontrolle der Beheizung eines

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.12.2015 - 5 U 190/14
    Der Maßstab für eine genügend häufige Kontrolle der Beheizung ist allein die Frage, in welchen Intervallen die jeweils eingesetzte Heizungsanlage nach der Verkehrsanschauung und Lebenserfahrung mit Blick auf ihre Bauart, ihr Alter, ihre Funktionsweise, regelmäßige Wartung, Zuverlässigkeit, Störanfälligkeit und ähnliches kontrolliert werden muss, um ein reibungsloses Funktionieren nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu gewährleisten (BGH, Urteil vom 25.06.2008, IV ZR 233/06, zitiert nach juris).
  • BGH, 11.12.1980 - IVa ZR 18/80

    Unterlassen der Beseitigung einer Gefahrerhöhung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.12.2015 - 5 U 190/14
    Eine solche liegt erst dann vor, wenn nachträglich eine deutlich höhere Risikolage eingetreten ist, bei deren Vorliegen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses der Versicherer den Vertrag überhaupt nicht oder nicht zu der vereinbarten Prämie abgeschlossen hätte (BGH, Urteil vom 11.12.1980, IVa ZR 18/80, Rn. 6 f., zitiert nach juris).
  • OLG Schleswig, 18.12.1997 - 16 U 51/96
    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.12.2015 - 5 U 190/14
    Ein nicht genutztes Gebäude in diesem Sinne liegt jedoch bei einem Wochenend- oder Ferienhaus nicht vor (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 18.12.1997, 16 U 51/96, zitiert nach juris).
  • LG Aachen, 15.12.2017 - 6 S 58/17

    Verursachung Brandschaden durch Lebensgefährtin des Mieters

    Eigenleistungen des Geschädigten können zwar grundsätzlich mit einem bestimmten Stundenlohn berücksichtigt werden, wobei sich dieser an dem Lohn orientiert, den ein in beruflich abhängiger Stellung Tätiger entsprechend seiner Qualifikation für die betreffenden Arbeiten beanspruchen könnte (vgl. OLG Oldenburg, Urteil v. 23.12.2015, 5 U 190/14, zitiert nach juris).
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