Rechtsprechung
   KG, 21.06.2021 - 5 U 3/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,37388
KG, 21.06.2021 - 5 U 3/20 (https://dejure.org/2021,37388)
KG, Entscheidung vom 21.06.2021 - 5 U 3/20 (https://dejure.org/2021,37388)
KG, Entscheidung vom 21. Juni 2021 - 5 U 3/20 (https://dejure.org/2021,37388)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,37388) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Stichprobenprüfung des Amazon-Accounts

    § 276 Abs 2 BGB, § 286 Abs 4 BGB, § 315 Abs 3 S 2 BGB, § 339 S 1 BGB, § 339 S 2 BGB
    Prüfungspflichten eines Anbietenden auf einer Internet-Verkaufsplattform hinsichtlich eines Vertragsstrafeversprechens

  • RA Kotz

    Prüfungspflicht Internet-Verkaufsplattform zu Vertragsstrafen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Bedient sich der Anbietende einer Internet-Verkaufsplattform, bei der die technische Möglichkeit besteht, dass die Angaben für das Produkt, etwa die Produktbeschreibung, durch andere Händler geändert werden, besteht die Gefahr, dass ursprünglich richtige und zulässige ...

  • rechtsportal.de

    Verletzung einer Unterlassungsverpflichtung bei Veränderung der Produktbeschreibung auf einer Internet-Verkaufsplattform durch andere Händler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Amazon-Händler müssen ihre Angebote regelmäßig prüfen

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Amazon Marketplace-Händler muss regelmäßig überprüfen ob durch Verkaufsplattform oder Dritte rechtsverletzende Änderungen im Angebotstext vorgenommen wurden

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Stichproben reichen nicht: Amazon Händler brauchen Prüfsystem

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Amazon-Händler müssen Angebote regelmäßig auf Verstöße überprüfen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Marketplace-Händler muss Amazon-Angebote regelmäßig auf Wettbewerbsverstöße kontrollieren

  • wbs.legal (Kurzinformation)

    Amazon-Händler trifft Prüfpflicht für eigene Angebote

Besprechungen u.ä.

  • it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)

    Amazon-Händler müssen Angebote regelmäßig auf Verstöße überprüfen, um eine Haftung zu vermeiden!

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2022, 300
  • MMR 2022, 145
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 03.03.2016 - I ZR 140/14

    Markenverletzung: Überwachungs- und Prüfungspflichten eines Produkte auf der

    Auszug aus KG, 21.06.2021 - 5 U 3/20
    Unter diesen Umständen ist es dem Anbietenden nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zuzumuten, ein von ihm dauerhaft oder über einen längeren Zeitraum auf der Plattform eingestelltes Angebot regelmäßig darauf zu überprüfen, ob rechtsverletzende Änderungen vorgenommen worden sind (BGH, Urteil vom 3. März 2016 - I ZR 140/14 - Angebotsmanipulation bei Amazon, GRUR 2016, 936 Rn. 24).(Rn.25).

    Jede weitere Nutzung der Verkaufsplattform erhöht diese Gefahr von Rechtsverletzungen (BGH, Urt. v. 03.03.2016 - I ZR 140/14, GRUR 2016, 936 Rn. 23 - Angebotsmanipulation bei Amazon).

    Unter diesen Umständen ist es dem Anbietenden - also hier dem Beklagten - zuzumuten, ein von ihm dauerhaft oder über einen längeren Zeitraum auf der Plattform eingestelltes Angebot regelmäßig darauf zu überprüfen, ob rechtsverletzende Änderungen vorgenommen worden sind (BGH, Urt. v. 03.03.2016 - I ZR 140/14, GRUR 2016, 936 Rn. 24 - Angebotsmanipulation bei Amazon).

    (4) Diese Grundsätze, die der Bundesgerichtshof zu der Frage entwickelt hat, ob der Anbieter als Störer einer Markenverletzung zu qualifizieren ist (vgl. BGH, Urt. v. 03.03.2016 - I ZR 140/14, GRUR 2016, 936 Rn. 24 - Angebotsmanipulation bei Amazon), können nach Auffassung des Senats auf die sich hier stellende Frage, welche Prüfungen auf der Grundlage eines Vertragsstrafeversprechens erforderlich sind, um den Sorgfaltspflichten (vgl. § 276 Abs. 2 BGB) zu genügen, übertragen werden.

  • BGH, 13.11.2013 - I ZR 77/12

    Vertragsstrafenklausel - Allgemeine Geschäftsbedingungen: Inhaltskontrolle für

    Auszug aus KG, 21.06.2021 - 5 U 3/20
    (3) Bei der Billigkeitskontrolle ist weiter zu beachten, dass die Vertragsstrafe den Zweck hat, den Unterlassungsschuldner dadurch zur Einhaltung der von ihm versprochenen Unterlassungspflicht zu bewegen, dass er aufgrund der versprochenen Strafe vor weiteren Verstößen zurückschreckt (BGH, Urt. v. 13.11.2013 - I ZR 77/12 -, Rn. 16, juris - Vertragsstrafenklausel).

    Deshalb muss die Vertragsstrafe so hoch sein, dass sich ein Verstoß für den Verletzer voraussichtlich nicht mehr lohnt (vgl. BGH, Urt. v. 13.11.2013 - I ZR 77/12 -, Rn. 17, juris - Vertragsstrafenklausel).

  • OLG Bremen, 19.08.1993 - 2 U 54/93
    Auszug aus KG, 21.06.2021 - 5 U 3/20
    Darauf, ob die Voraussetzungen von § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG erfüllt sind, kommt es für die Zulässigkeit der Klage schon deshalb nicht an, weil der Kläger keinen gesetzlichen Anspruch aus § 8 Abs. 1 UWG, sondern einen vertraglichen Anspruch aus dem Unterlassungsvertrag geltend macht (vgl. bereits OLG Bremen, Urt. v. 19.08.1993 - 2 U 54/93 -, Rn. 21, juris), bei dem es sich um ein abstraktes Schuldanerkenntnis handelt (vgl. Bornkamm/Feddersen in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 39. Aufl. 2021, § 13 Rn. 166).

    Die dort (auch) geregelte Anspruchsberechtigung in Bezug auf den Anspruch aus § 8 Abs. 1 UWG ist keine Voraussetzung dafür, dass der Vertragsgläubiger - hier der Kläger - den Vertragsstrafeanspruch als Inhaber geltend machen kann (vgl. OLG Bremen, Urt. v. 19.08.1993 - 2 U 54/93 -, Rn. 21-23, juris; Grosch/Ebersohl/Herrmann/Feddersen in: Teplitzky/Peifer/Leistner, UWG, 2. Aufl. 2015, § 12 Rn. B 154; Staudinger/Rieble, BGB, Bearb. 2015, § 339 Rn. 46).

  • BGH, 03.03.2016 - I ZR 110/15

    Herstellerpreisempfehlung bei Amazon - Wettbewerbsverstoß: Umfang der Prüfung im

    Auszug aus KG, 21.06.2021 - 5 U 3/20
    Die wirtschaftlichen Nachteile, die sich daraus ergeben mögen, dass der Beklagte jene Prüfungen sicherzustellen hat, sind letztlich die Kehrseite jener unternehmerischen Entscheidung und müssen vom Beklagten hingenommen werden (vgl. zu dieser Wertung auch BGH, Urt. v. 03.03.2016 - I ZR 110/15, GRUR 2016, 961 Rn. 37 - Herstellerpreisempfehlung bei Amazon).
  • BGH, 30.09.1993 - I ZR 54/91

    Bestimmung der Vertragsstrafe bei Unterlassungsverpflichtung

    Auszug aus KG, 21.06.2021 - 5 U 3/20
    Dabei ist auf Kriterien wie Schwere und Ausmaß der begangenen Zuwiderhandlung, Gefährlichkeit für den Gläubiger, Verschulden des Verletzers und dessen Interesse an weiteren gleichartigen Begehungshandlungen, Art und Größe des Unternehmens des Schuldners sowie der Funktion der Vertragsstrafe als pauschaliertem Schadensersatz abzustellen (vgl. BGH, Urt. v. 20.09.1993 - I ZR 54/91 -, Rn. 20 f., juris - Vertragsstrafebemessung).
  • OLG Karlsruhe, 18.12.2015 - 4 U 191/14

    Seifenblasenflüssigkeit - Wettbewerbsverstoß im Internet: Grundpreisangabepflicht

    Auszug aus KG, 21.06.2021 - 5 U 3/20
    Im Rahmen von § 315 Abs. 3 BGB besteht damit nur ein beschränktes Kontrollrecht und kein Nachbesserungsrecht dahingehend, die Ermessensentscheidung des primär Bestimmungsberechtigten durch eine eigene, für besser und billiger gehaltene zu ersetzen (OLG Karlsruhe, Urt. v. 18.12.2015 - 4 U 191/14, GRUR-RR 2016, 92 Rn. 31).
  • OLG Celle, 05.12.2013 - 13 W 77/13

    Anforderungen an die Höhe der Vertragsstrafe zum Ausschluss der

    Auszug aus KG, 21.06.2021 - 5 U 3/20
    Dabei ist - worauf auch das Landgericht zutreffend hingewiesen hat - auch in Ansatz zu bringen, dass im Geschäftsbereich normaler wirtschaftlicher Bedeutung die Spanne einer ausreichenden Vertragsstrafe grundsätzlich zwischen 2.500,00 Euro bis 10.000,00 Euro zu bemessen ist (vgl. OLG Celle Urt. v. 05.12.2013 - 13 W 77/13, BeckRS 2014, 8331 Rn. 10).
  • BGH, 19.05.2005 - I ZR 299/02

    PRO-Verfahren

    Auszug aus KG, 21.06.2021 - 5 U 3/20
    (2) Dem Bestimmungsberechtigten steht bei der Bestimmung der Strafhöhe ein Ermessensspielraum zu; die Bestimmung ist erst dann durch das Gericht zu ersetzen, wenn die von § 315 Abs. 3 BGB - mit dem Hinweis auf die Billigkeit - gezogenen Grenzen überschritten sind, nicht dagegen schon dann, wenn das Gericht eine andere Festsetzung für richtig hält (BGH, Urt. v. 19.05.2005 - I ZR 299/02, BGHZ 163, 119 = GRUR 2005, 757, 760 - PRO-Verfahren).
  • BGH, 31.05.1990 - I ZR 285/88

    Vertragsstrafe ohne Obergrenze - Vertragsstrafevereinbarung

    Auszug aus KG, 21.06.2021 - 5 U 3/20
    (1) Hat der Unterlassungsgläubiger - wie hier der Kläger - die vertraglich eingeräumte Befugnis, im Fall einer Zuwiderhandlung gegen die Unterlassungspflicht die Höhe der Vertragsstrafe nach seinem billigen Ermessen festzusetzen, so ist die vom Gläubiger getroffene Bestimmung der Strafhöhe dann verbindlich, wenn sie der Billigkeit entspricht (vgl. zur Wirksamkeit einer Vertragsstrafe, deren Höhe - ohne Nennung einer Obergrenze - dem Bestimmungsrecht des Gläubigers überlassen wird: BGH, Urt. v. 31.05.1990 - I ZR 285/88, GRUR 1990, 1051 - Vertragsstrafe ohne Obergrenze).
  • BGH, 07.10.1982 - I ZR 120/80

    Rechtschutzbedürfnis für Unterlassungsklage bei einstweiliger Verfügung ohne

    Auszug aus KG, 21.06.2021 - 5 U 3/20
    Die Frage, wie hoch eine Vertragsstrafe bemessen sein muss, um dieser Funktion gerecht zu werden, lässt sich nicht allgemein, sondern immer nur unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des jeweiligen Einzelfalls beantworten (BGH, Urt. v. 07.10.1982 - I ZR 120/80 -, Rn. 26, juris - Vertragsstrafeversprechen).
  • OLG Hamm, 14.07.2015 - 4 W 78/15

    Streitwert der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen wegen

  • BGH, 29.09.2016 - I ZB 34/15

    Unlauterer Wettbewerb: Handlungspflichten eines Unterlassungsschuldners zur

  • BGH, 14.12.2017 - I ZR 184/15

    Folgenbeseitigungsanspruch: Versicherer müssen Kunden über fehlerhafte Klauseln

  • BGH, 04.05.2017 - I ZR 208/15

    Luftentfeuchter - Wettbewerbsverstoß: Vorbehaltskäufer als Erfüllungsgehilfe des

  • BGH, 19.11.2015 - I ZR 109/14

    Hot Sox - Wettbewerbsverstoß: Rückschluss auf betriebliche Herkunft bei Angebot

  • BGH, 04.02.1993 - I ZR 42/91

    Rechtsschutzbedürfnis für Klage auf Rücknahme einer Warenzeichenanmeldung -

  • KG, 22.02.2021 - 5 W 1024/20

    Programmheft zum Ärztekongress - Kosten nach übereinstimmender Erledigterklärung

  • BGH, 28.01.1977 - I ZR 109/75
  • KG, 19.10.2018 - 5 U 175/17

    Wettbewerbsrecht: Hotelsterne auf Google

  • OLG Frankfurt, 29.03.2021 - 5 U 111/20

    Bemessung des Beschwerdewertes bei Verurteilung zur Auskunftserteilung

    Ob der Insolvenzschuldner durch Beschluss der Gesellschafterversammlung der Beklagten vom 28. Februar 2019 als Kommanditist ausgeschlossen worden ist, steht zwischen den Parteien im Streit und ist Gegenstand eines weiteren Rechtsstreits der Parteien, der unter dem Aktenzeichen 5 U 3/20 beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main anhängig ist.

    Es fehlt bereits an einer Vorgreiflichkeit der Entscheidung in dem unter dem Az. 5 U 3/20 beim Senat anhängigen Rechtsstreit für den vorliegenden Rechtsstreit.

    Ob die Gesellschafterversammlung den Insolvenzschuldner wirksam durch Beschluss vom 28. Februar 2019 aus der Beklagten ausgeschlossen hat, ist Gegenstand eines separaten Rechtsstreits, der zwischenzeitlich ebenfalls beim hiesigen Senat (Az.: 5 U 3/20) anhängig ist.

  • KG, 09.12.2021 - 5 U 151/19

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Kerngleichheit und Billigkeit einer

    Insoweit ist auch zu berücksichtigen, dass im Geschäftsbereich normaler wirtschaftlicher Bedeutung eine angemessene aber auch ausreichende Vertragsstrafe grundsätzlich mit bis zu 10.000,00 Euro angesetzt werden kann (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 21. Juni 2021 - 5 U 3/20, Rn. 34, juris; Spoenle in: Seichter, jurisPK-UWG, 5. Aufl., § 13a UWG (Stand: 08.03.2021) Rn. 5).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht