Rechtsprechung
OLG Hamburg, 04.03.2009 - 5 U 62/08 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- MIR - Medien Internet und Recht
Telefonwerbung & vorformulierte Einwilligungserklärungen - Eine vorformulierte Einwilligung in Telefonwerbung ist unwirksam, wenn sie nicht hinreichend bestimmt ist.
- openjur.de
- JurPC
"Weitere interessante telef. Angebote"
- Kanzlei Prof. Schweizer
Einwilligung von Verbrauchern in telefonische Werbung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Unterlassen telefonischer Werbung für Zeitungsabonnements bei einem Verbraucher nach Teilnahme des Verbrauchers an einem Preisausschreiben; Erfordernis einer Einwilligung in die Telefonwerbung durch den Verbraucher und Anforderungen an eine vorformulierte ...
- adresshandel-und-recht.de
Keine Einwilligung für telefonische Werbung durch Gewinnspielkarte
- info-it-recht.de
Zum Fragenkreis Einwilligungserklärung und Klauseln bei Telefonwerbung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 7 Abs. 2 Nr. 2; BGB § 307
"Weitere interessante telef. Angebote"; Wirksamkeit der formularmäßigen Einwilligung eines Verbrauchers in Werbeanrufe auf der Teilnahmekarte eines Gewinnspiels - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§§ 307 BGB; § 3, 7, 8 UWG; 4a BDSG; 9 AGBG
Zur Unzulässigkeit von Telefonwerbung / Cold Calling - webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)
Adresshandel/Datenhandel - Telefonwerbung - Werbung
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Zu weit gefasste Einwilligungserklärung in telefonische Werbung
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Pseudo-Gewinnspiel um den Teilnehmern die Erlaubnis für Telefonwerbung abzuluchsen: Die Einwilligung ist unwirksam
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Einwilligungserklärung auf Gewinnspielkarten muss hinreichend deutlich sein
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Einwilligungserklärung auf Gewinnspielkarten muss hinreichend deutlich sein
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 14.02.2008 - 315 O 829/07
- OLG Hamburg, 04.03.2009 - 5 U 62/08
Papierfundstellen
- NJW-RR 2009, 1705
- GRUR-RR 2009, 351
- MIR 2009, Dok. 111
Wird zitiert von ... (4)
- LG Hamburg, 21.01.2010 - 315 O 289/09 Die hiergegen gerichtete Berufung der Beklagte wurde mit Urteil des HansOLG vom 04.03.2009 (Az. 5 U 62/08) zurückgewiesen .
Die erkennende Kammer ist jedoch wie das HansOLG in seiner Entscheidung vom 04.03.2009 (Az.: 5 U 62/08, zitiert nach juris) der Auffassung, dass der vorformulierte Text zur Reichweite dieser Einwilligung "Tel.
Das HansOLG führt hierzu in seinem Urteil vom 04.03.2009 (Az: 5 U 62/08) aus, dass.
- LG Hamburg, 23.04.2009 - 315 O 358/08
Wettbewerbsverstoß einer Bank: Unzumutbare Belästigung von …
Der 5. Senat des Hanseatischen Oberlandesgerichts hat in einem vergleichbaren Fall unlängst ausgeführt (Az. 5 U 62/08):.Dieser Auffassung folgt - wie das Hans. OLG (s. aus jüngster Zeit die Entscheidung zum Az. 5 U 62/08) - auch die Kammer.
Dahin stehen kann, ob die vorformulierte Einverständniserklärung darüber hinaus wegen unklarer Reichweite - nämlich hinsichtlich des Gegenstands möglicher Anrufe - gegen § 307 Abs. 1 S. 2 BGB verstößt und auch aus diesem Grunde unwirksam ist (s. zur Frage Hans. OLG zum Az. 5 U 62/08).
- LG Berlin, 18.11.2009 - 4 O 89/09
Untergeschobene Zustimmung zur Zusendung von Werbung in Teilnahmeerklärung für …
Im Übrigen ist die Klausel nicht klar und verständlich, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, Vorformulierte Einwilligungsklauseln sind jedoch unwirksam gemäß § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, wenn sie nicht hinreichend bestimmt sine (vgl. dazu OLG Hamburg, GRUR-RR 2009, 351, 352). - LG Dresden, 08.04.2009 - 42 HKO 42/08
Telefonwerbung ist auch nach Teilnahme an einem Online-Gewinnspiel unter Angabe …
Eine generelle Einwilligung in Telefonwerbung, die durch Anhaken eines Feldes abgegeben wird, ist jedenfalls dann unwirksam, wenn sie weit über den Zweck des Gewinnspiels, in dessen Rahmen sie abgegeben wird, hinausgeht ( Hanseatisches OLG Hamburg, Urteil vom 04.03.2009 - 5 U 62/08 , Rz. 14 f. …und Urteil vom 04.03.2009 - 5 U 260/08 , Rz. 20 ff. jeweils zitiert nach [...]).