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   VG Bremen, 23.08.2012 - 5 V 987/12   

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VG Bremen, 23.08.2012 - 5 V 987/12 (https://dejure.org/2012,22403)
VG Bremen, Entscheidung vom 23.08.2012 - 5 V 987/12 (https://dejure.org/2012,22403)
VG Bremen, Entscheidung vom 23. August 2012 - 5 V 987/12 (https://dejure.org/2012,22403)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Verwaltungsgericht Bremen

    4. BImSchV; BauGB § 1 Abs 3; BauGB § 14; BauGB § 15; BauNVO § 1 Abs 4; BauNVO § 1 Abs 9; BImSchG § 4
    Abfallzwischenlager und Behandlungsanlage - Abfallbeseitigungsanlage; immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Unterarten von Nutzungen; Veränderungssperre; Verhinderungsplanung; Zurückstellung immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Zurückstellungsverfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aussetzung eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Aussetzung des Genehmigungsverfahrens für Abfallzwischenlager in Bremen- Hemelingen rechtmäßig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Aussetzung des Genehmigungsverfahrens für Abfallzwischenlager in Bremen-Hemelingen rechtmäßig - Kein Anspruch auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Zwischenlager für gefährliche und nicht gefährliche Abfälle

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet;

    Auszug aus VG Bremen, 23.08.2012 - 5 V 987/12
    Der Ausschluss bestimmter (Unter)Arten von Nutzungen kann dabei auch nachträglich noch erfolgen (BVerwG, B. v. 11.05.1999 - 4 BN 15/99, Rn. 3 f. - juris).

    Zeichnet sich nach Einschätzung der Gemeinde in einem bereits ausgewiesenem Gewerbegebiet eine Fehlentwicklung ab, so hindert § 1 Abs. 3 sie nicht daran, sich nachträglich derjenigen Mittel zu bedienen, die § 1 Abs. 5 bis 9 BauNVO zur Herstellung einer angemessenen Nutzungsstruktur bereithält (vgl. BVerwG, B. v. 11.05.1999 - 4 BN 15/99, Rn. 4 - juris).

    (b) Der positiven planerischen Konzeption der Antragsgegnerin kann vorliegend auch nicht entgegengehalten werden, ihr fehle es an der städtebaulichen Erforderlichkeit im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB, weil eine positive Zielsetzung nur vorgeschoben werde, um in Wahrheit eine auf bloße Verhinderung gerichtete Planung zu verdecken (vgl. hierzu BVerwG, B. v. 18.12.1990 - 4 NB 8/90, Rn. 16; B. v. 11.05.1999 - 4 BN 15/99, Rn. 4 - beide juris).

    (cc) Eine bloß vorgeschobene, unzulässige Negativplanung folgt vorliegend auch nicht daraus, dass den beabsichtigten Festsetzungen zwingende rechtliche Gründe entgegenstünden (vgl. BVerwG, B. v. 11.05.1999 - 4 BN 15/99, Rn. 5; VGH Kassel, B. v. 19.11.1992 - 3 N 2463/87, Rn. 26; OVG Münster, U. v. 27.02.1996 - 11 A 3960/95, Rn. 31;.

    Zugleich zu berücksichtigen ist aber, dass es sich bei der Formulierung städtebaulicher Ziele um einen Akt der "Städtebaupolitik" handelt, in deren Rahmen sich die städtebaulichen Ordnungsvorstellungen entwickeln (vgl. BVerwG, B. v. 11.05.1999 - 4 BN 15/99, Rn. 4 - juris).

  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 77.84

    Zulässigkeit eines erst in der Berufungsinstanz gestellten hilfsweisen

    Auszug aus VG Bremen, 23.08.2012 - 5 V 987/12
    Die Festsetzung nach § 1 Abs. 9 BauNVO muss sich auf eine Unterart der Nutzungsarten der BauNVO beziehen und es muss sich hierbei um einen im Genehmigungsverfahren subsumtionsfähigen Gattungsbegriff handeln (vgl. BVerwG, U. v. 22.05.1987 - 4 C 77/84, Rn. 22 - juris).

    Solche Sammelbezeichnungen strukturiert nach "Arten", "Bedürfnissen" und "Eigenschaften" der Betriebe und Anlagen lässt zwar nur § 1 Abs. 4 BauNVO ausdrücklich zu; in der Rechtsprechung ist jedoch anerkannt, dass "Eigenschaften" auch für den Zugriff im Rahmen des § 1 Abs. 9 BauNVO in Anspruch genommen werden können, beispielsweise zur Begrenzung der Verkaufsfläche (BVerwG, U. v. 22.05.1987 - 4 C 77/84, Rn. 22 - juris) oder betreffend die Zulässigkeit "kerngebietstypischer Vergnügungsstätten".

    Ferner ist die Planung im vorliegenden Fall auch durch "besondere" städtebauliche Gründe, das heißt spezielle Gründe für eine gegenüber § 1 Abs. 5 BauNVO noch feinere Ausdifferenzierung der zulässigen Nutzung (BVerwG, U. v. 22.05.1987 - 4 C 77/84, Rn. 21 - juris) gerechtfertigt.

  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 8.90

    Bauleitplanung zur Verhinderung von Fehlentwicklungen und unzulässige

    Auszug aus VG Bremen, 23.08.2012 - 5 V 987/12
    Insbesondere die Gliederungsmöglichkeiten des § 1 Abs. 4 bis 9 BauNVO gestatten die Umsetzung einer städtebaulichen Konzeption mittels Ausschluss bestimmter Nutzungen durch negative Festsetzungen (vgl. BVerwG, B. v. 18.12.1990 - 4 NB 8/90, Rn. 12 ff. - juris, m.w.N.).

    (b) Der positiven planerischen Konzeption der Antragsgegnerin kann vorliegend auch nicht entgegengehalten werden, ihr fehle es an der städtebaulichen Erforderlichkeit im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB, weil eine positive Zielsetzung nur vorgeschoben werde, um in Wahrheit eine auf bloße Verhinderung gerichtete Planung zu verdecken (vgl. hierzu BVerwG, B. v. 18.12.1990 - 4 NB 8/90, Rn. 16; B. v. 11.05.1999 - 4 BN 15/99, Rn. 4 - beide juris).

    Der Zweck der Einvernehmensregelung des § 36 Abs. 1 Satz 1, 2 BauGB beispielsweise besteht auch gerade darin, der Gemeinde aus Anlass eines konkreten Vorhabens die Möglichkeit zu geben, die rechtlichen Voraussetzungen seiner Zulässigkeit noch zu verändern und hierfür auch die Instrumente der Veränderungssperre und der Zurückstellung nach §§ 14, 15 BauGB einzusetzen (vgl. BVerwG, B. v. 18.12.1990 - 4 NB 8/90, Rn. 15; U. v. 19.02.2004 - 4 CN 16/03, Rn. 24 - beide juris).

  • VG Bremen, 05.09.2011 - 5 V 936/11

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die sofort vollziehbare Zurückstellung eines

    Auszug aus VG Bremen, 23.08.2012 - 5 V 987/12
    An der Beseitigung dieser belastenden Folgen durch Einlegung eines Widerspruchs oder Erhebung einer Anfechtungsklage hat der Bauherr ein selbstständiges schutzwürdiges Interesse; denn die Behörde ist bereits aufgrund des Eintritts der aufschiebenden Wirkung zur unverzüglichen Weiterbearbeitung des Genehmigungsantrags verpflichtet (vgl. statt vieler OVG Münster, B. v. 11.10.2006 - 8 A 764/06, Rn. 34 ff.; VG Bremen, B. v. 05.09.2011 - 5 V 936/11, Rn. 24 - beide juris, m.w.N.; Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, 99. EL, März 2011, § 15 Rn. 72).

    (vgl. Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, 99. EL, März 2011, § 15 Rn. 24; VG Bremen, B. v. 05.09.2011 - 5 V 936/11, Rn. 30 - juris, jeweils m. w. N.).

    (a) Eine Veränderungssperre darf erst erlassen werden, wenn die Planung, die sie sichern soll, ein Mindestmaß dessen erkennen lässt, was Inhalt des zu erwartenden Bebauungsplans sein soll (BVerwG, U. v. 10.09.1976 - IV C 39.74; zuletzt VG Bremen, B. v. 05.09.2011 - 5 V 936/11, Rn. 35 - beide juris, m.w.N.).

  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 48.86

    Beschränkung der kommunalen Planungshoheit durch Fachplanungen

    Auszug aus VG Bremen, 23.08.2012 - 5 V 987/12
    Auch Stellungnahmen von an der Bauleitplanung aktiv beteiligten Mandatsträgern können als Indiz für eine unzulässige Verhinderungsplanung herangezogen werden (vgl. BVerwG, U. v. 16.12.1988 - 4 C 48/86, Rn. 47 - juris).

    Entscheidend ist insofern, wie sich die politischen Stellungnahmen im Verfahren der Planfeststellung konkret niederschlagen (vgl. BVerwG, U. v. 16.12.1988 - 4 C 48/86, Rn. 47 -.

  • BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 16.03

    Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung; Windenergieanlagen;

    Auszug aus VG Bremen, 23.08.2012 - 5 V 987/12
    Der Zweck der Einvernehmensregelung des § 36 Abs. 1 Satz 1, 2 BauGB beispielsweise besteht auch gerade darin, der Gemeinde aus Anlass eines konkreten Vorhabens die Möglichkeit zu geben, die rechtlichen Voraussetzungen seiner Zulässigkeit noch zu verändern und hierfür auch die Instrumente der Veränderungssperre und der Zurückstellung nach §§ 14, 15 BauGB einzusetzen (vgl. BVerwG, B. v. 18.12.1990 - 4 NB 8/90, Rn. 15; U. v. 19.02.2004 - 4 CN 16/03, Rn. 24 - beide juris).

    Zweck der Veränderungssperre und der Zurückstellungsverfügung ist es, eine bestimmte Bauleitplanung zu sichern (vgl. BVerwG, U. v. 19.02.2004 - 4 CN 16/03, Rn. 30).

  • BVerwG, 02.02.2000 - 4 B 87.99

    Bebauungsplan; Immissionsschutz; Gewerbegebiet; erheblich belästigende

    Auszug aus VG Bremen, 23.08.2012 - 5 V 987/12
    Bei Anlagen, die in der 4. BImSchV aufgeführt sind, muss in der Regel ein konkretes, die Gebietsprägung auch des Gewerbegebiets beeinträchtigendes Störpotential unterstellt werden (BVerwG, B. v. 02.02.2000 - 4 B 87/99, Rn. 10 - juris).

    In der Regel muss bei Anlagen, die in der 4. BImSchV aufgeführt sind, ein konkretes, die Gebietsprägung auch des Gewerbegebiets beeinträchtigendes Störpotential unterstellt werden (BVerwG, B. v. 02.02.2000 - 4 B 87/99, Rn. 10 - juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2010 - 7 B 1293/10

    Anspruch auf Aufhebung des Zurückstellungsbescheids einer Bauvoranfrage für eine

    Auszug aus VG Bremen, 23.08.2012 - 5 V 987/12
    Diese Begründung ist nach § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO ausreichend, weil im Hinblick auf den Zweck der auf § 15 Abs. 1 BauGB gestützten Maßnahme, die Bauleitplanung für einen bestimmten Zeitraum zu sichern, keine zu hohen Anforderungen zu stellen sind (vgl. OVG Münster, B. v. 16.03.2012 - 2 B 202/12, Rn. 6; B. v. 29.10.2010 - 7 B 1293/10, Rn. 2 - beide juris).

    Jedenfalls ist in die Beurteilung der Erfolgsaussichten der Klage zu Lasten der Antragstellerin einzustellen, dass die fehlende Anhörung bis zum Abschluss des Klageverfahrens nach den genannten Vorschriften ohne weiteres nachgeholt und damit geheilt werden kann (vgl. OVG Münster, B. v. 29.10.2010 - 7 B 1293/10, Rn. 10 ff. - juris, m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2012 - 2 B 202/12

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Zurückstellungsbescheids bzgl. eines

    Auszug aus VG Bremen, 23.08.2012 - 5 V 987/12
    Diese Begründung ist nach § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO ausreichend, weil im Hinblick auf den Zweck der auf § 15 Abs. 1 BauGB gestützten Maßnahme, die Bauleitplanung für einen bestimmten Zeitraum zu sichern, keine zu hohen Anforderungen zu stellen sind (vgl. OVG Münster, B. v. 16.03.2012 - 2 B 202/12, Rn. 6; B. v. 29.10.2010 - 7 B 1293/10, Rn. 2 - beide juris).

    Der Zeitraum, der - nach im Einzelfall angemessener, mit § 75 VwGO abzustimmender (und aufgrund von § 10 Abs. 6a Satz 1 BImSchG im vereinfachten Genehmigungsverfahren wohl häufig drei Monate ab Vollständigkeit der Antragsunterlagen umfassender) Bearbeitungsfrist - dadurch vergeht, dass ein (positiv) bescheidungsfähiger Antrag verzögerlich behandelt wird, ist auf eine nachträglich ausgesprochene Zurückstellung anzurechnen (vgl. statt vieler zuletzt OVG Münster, B. v. 16.03.2012 - 2 B 202/12, Rn. 54; juris; Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, 99. EL, März 2011, § 15 BauGB, Rn. 49, beide m.w.N.).

  • VGH Bayern, 21.10.1996 - 20 CS 96.1561

    Baurecht; Eilantrag der Nachbarn gegen Sofortvollzug einer Baugenehmigung;

    Auszug aus VG Bremen, 23.08.2012 - 5 V 987/12
    Die Verweisung entlastet die Gemeinde, welche sich den Sachverstand des Verordnungsgebers zu Eigen macht (vgl. BayVGH, B. v. 21.10.1996 - 20 CS 96.1561, 20 CS 96.3334, Rn. 21 - juris).

    Hierbei handelt es sich um eine vom Verordnungsgeber anhand der Eigenschaften von Anlagen vorgegebene Typisierung (im Ergebnis ebenso, ohne nähere Begründung BayVGH, B. v. 21.10.1996 - 20 CS 96.1561, 20 CS 963334, Rn. 17 - juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.1996 - 11 A 3960/95

    Wirksamkeit einer Veränderungssperre im Falle der Verhinderung eines

  • BVerwG, 20.12.2005 - 4 B 71.05

    Feuerbestattungsanlage; Krematorium; Gewerbegebiet; Gewerbebetrieb; öffentlicher

  • VGH Baden-Württemberg, 09.08.2002 - 3 S 1517/02

    Eilrechtsschutz des Bauherrn gegen Zurückstellungsbescheid

  • VGH Baden-Württemberg, 08.09.1998 - 3 S 87/96

    Zurückstellung von Baugesuchen - Verpflichtungsklage auf Erteilung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2006 - 10 B 2354/06

    Aufstellung eines Bebauungsplans; Errichtung eines eingeschossigen Flachdachbaus

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.05.2011 - 8 B 10385/11

    Zurückstellungsbescheid bei wesentlicher Änderung der Planung

  • VGH Hessen, 19.11.1992 - 3 N 2463/87

    Normenkontrolle: Genehmigung eines Bebauungsplan unter Auflage einer Klarstellung

  • BVerwG, 10.09.1976 - IV C 39.74

    Zulässigkeit, Erneuerung und

  • BVerwG, 05.02.1990 - 4 B 191.89

    Voraussetzungen für die Zurückstellung eines Baugesuchs

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.10.2006 - 8 A 764/06

    Isolierte Anfechtung eines Zurückstellungsbescheides

  • OVG Saarland, 28.09.1993 - 2 R 50/92

    Hilfsantrag; Kläger als Berufungsbeklagter; Anschlußberufung;

  • OVG Bremen, 09.01.2013 - 1 B 244/12

    Auswirkungen einer Veränderungssperre auf eine immissionsrechtliche Genehmigung -

    a) Das Verwaltungsgericht hat in dem ebenfalls am 23.08.2012 zwischen den Beteiligten ergangenen Beschluss (Az. 5 V 987/12), der die sofortige Vollziehung der Zurückstellung des Genehmigungsantrags vom 21.09.2011 zum Gegenstand hatte und auf den der im vorliegenden Verfahren angegriffene Beschluss ausdrücklich Bezug nimmt, näher ausgeführt, dass der Genehmigungsantrag auf die Neueinrichtung eines Zwischenlagers und einer Behandlungsanlage für gefährliche und nicht gefährliche Abfälle abzielt, sich also die immissionsschutzrechtliche Genehmigungsfrage neu stellt.
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