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   BAG, 22.08.1979 - 5 AZR 769/77   

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https://dejure.org/1979,326
BAG, 22.08.1979 - 5 AZR 769/77 (https://dejure.org/1979,326)
BAG, Entscheidung vom 22.08.1979 - 5 AZR 769/77 (https://dejure.org/1979,326)
BAG, Entscheidung vom 22. August 1979 - 5 AZR 769/77 (https://dejure.org/1979,326)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Übertarifliche Zulagen - Tariflohnerhöhung - Vertragliche Abrede - Selbständiger Lohnbestandteil - Tariflohn - Gleichbehandlungsgrundsatz - Außertarifliche Zulage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1980, 406
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 17.05.1978 - 5 AZR 132/77

    Erhöhung der Gehälter - Betriebseinheitliche Regelung - Grundsatz der

    Auszug aus BAG, 22.08.1979 - 5 AZR 769/77
    Hierbei kann auf sich beruhen, woraus man diesen Grundsatz herleitet, ob er etwa ein Teil des Gebots darstellt, nach Billigkeit zu verfahren (so BAG 23, 16o [163 f.l = AP Kr. 1 zu § 3o5 BGB Billigkeitskontrolle, auch BAG AP Nr. 2 aaO [jeweils unter II der Gründel) oder ob die Billigkeitskontrolle mit dem Gleichbehandlungsgebot lediglich die Ableitung aus Treu und Glauben und aus der Gerechtigkeit schlechthin gemeinsam hat (so v. Hoyningen-Huene, Die Billigkeit im Arbeitsrecht, 1978, S. 1o3 ff« m.w.N. ) Nach dem arbeitsrechtlichen Gebot der Gleichbehandlung ist es dem Arbeitgeber verwehrt, in seinem Betrieb einzelne oder Gruppen von Arbeitnehmern ohne sachlichen Grund bei betriebseinheitlichen Pegelungen zu benachteiligen (BAG ständige Rspr., zuletzt Urteil vom 17. Mai 1978 - 5 AZR 132/77 - [demnächst] AP Nr. 42 zu § 242 BGB Gleichbehandlung [zu 1 der Gründel).
  • BAG, 03.12.1991 - GS 2/90

    Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.

    b) Sei vereinbart worden, daß die Zulage beständig stets neben dem Tariflohn gezahlt werden solle, könne der Arbeitgeber die Tariflohnerhöhung nicht voll anrechnen (BAG Urteil vom 19. Juli 1978 - 5 AZR 180/77 - und vom 22. August 1979 - 5 AZR 769/77 - AP Nr. 10 und 11 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung).

    Es gebe aber eine Auslegungsregel, nach der von einer anrechenbaren Zulage auszugehen sei, sofern nicht eine besondere Vereinbarung über die Tarifbeständigkeit, die sich auch aus dem Zweck der Zulage (z.B. Leistungszulage) konkludent ergeben könne, vorliegt (BAG Urteile vom 19. Juli 1978 - 5 AZR 180/77 - und vom 22. August 1979 - 5 AZR 769/77 - AP Nr. 10 und 11 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung).

  • BAG, 03.12.1991 - GS 1/90

    Mitbestimmung - Anrechnung übertariflicher Zulage

    b) Sei vereinbart worden, daß die Zulage beständig stets neben dem Tariflohn gezahlt werden solle, könne der Arbeitgeber die Tariflohnerhöhung nicht voll anrechnen (BAG Urteil vom 19. Juli 1978 - 5 AZR 180/77 - und vom 22. August 1979 - 5 AZR 769/77 - AP Nr. 10 und 11 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung).

    Es gebe aber eine Auslegungsregel, nach der von einer anrechenbaren Zulage auszugehen sei, sofern nicht eine besondere Vereinbarung über die Tarifbeständigkeit, die sich auch aus dem Zweck der Zulage (z.B. Leistungszulage) konkludent ergeben könne, vorliege (BAG Urteile vom 19. Juli 1978 - 5 AZR 180/77 und vom 22. August 1979 - 5 AZR 769/77 - AP Nr. 10 und 11 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung).

  • BAG, 13.05.1987 - 5 AZR 125/86

    Widerruf von Lohnzulagen

    Hiernach können Verdienstbestandteile nur aus sachlichen Gründen widerrufen werden (BAG Urteile vom 9. Juni 1967 - 3 AZR 352/66 -, vom 30. August 1972 - 5 AZR 140/72 - AP Nr. 5, 6 zu § 611 BGB Lohnzuschläge, jeweils zu 3 der Gründe; Urteil vom 22. August 1979 - 5 AZR 769/77 - AP Nr. 11 zu § 4 TVG Übertarifl. Lohn u. Tariflohnerhöhung).
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