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   BGH, 20.07.2004 - 5 StR 257/04   

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https://dejure.org/2004,9304
BGH, 20.07.2004 - 5 StR 257/04 (https://dejure.org/2004,9304)
BGH, Entscheidung vom 20.07.2004 - 5 StR 257/04 (https://dejure.org/2004,9304)
BGH, Entscheidung vom 20. Juli 2004 - 5 StR 257/04 (https://dejure.org/2004,9304)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Unterlassen der Prüfung einer Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt; Begehung einer Tat unter Kokaineinfluss; Überprüfung der Zurückführbarkeit von Taten auf einen Hang des Angeklagten zumübermäßigen Konsum von berauschenden Mitteln durch einen ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 64; ; BtMG § 35; ; BtMG § 36

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64; BtMG § 35 § 36
    Vorrang und Pflicht zur Anordnung von § 64 StGB

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 20.07.2004 - 5 StR 257/04
    Beim Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen darf die Anordnung nach § 64 StGB nur unterbleiben, wenn keine hinreichend konkrete Aussicht auf einen Behandlungserfolg besteht (vgl. BVerfGE 91, 1 ff.), was hier allerdings angesichts der getroffenen Feststellungen eher fernliegt.
  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus BGH, 20.07.2004 - 5 StR 257/04
    Die Nichtanwendung des § 64 StGB wurde - auch auf ausdrückliche Nachfrage - nicht vom Revisionsangriff ausgenommen (vgl. BGHSt 38, 362).
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 20.07.2004 - 5 StR 257/04
    Einer Unterbringung durch den neuen Tatrichter steht nicht entgegen, daß allein der Angeklagte Revision eingelegt hat (§ 358 Abs. 2 Satz 2 StPO; vgl. BGHSt 37, 5).
  • BGH, 14.05.1992 - 4 StR 178/92

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Ermessensspielraum -

    Auszug aus BGH, 20.07.2004 - 5 StR 257/04
    Die Unterbringung nach § 64 StGB hat auch Vorrang vor der Sonderregelung der §§ 35, 36 BtMG, da letztere erst im Vollstreckungsverfahren Platz greifen und nicht auf das Erkenntnisverfahren Einfluß haben können (BGHR StGB § 64 Ablehnung 7, 8).
  • BGH, 15.07.1992 - 2 StR 266/92

    Unterlassen der gebotenen Unterbringung eines Angeklagten in einer

    Auszug aus BGH, 20.07.2004 - 5 StR 257/04
    Die Unterbringung nach § 64 StGB hat auch Vorrang vor der Sonderregelung der §§ 35, 36 BtMG, da letztere erst im Vollstreckungsverfahren Platz greifen und nicht auf das Erkenntnisverfahren Einfluß haben können (BGHR StGB § 64 Ablehnung 7, 8).
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