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   BGH, 13.09.2007 - 5 StR 305/07   

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https://dejure.org/2007,13219
BGH, 13.09.2007 - 5 StR 305/07 (https://dejure.org/2007,13219)
BGH, Entscheidung vom 13.09.2007 - 5 StR 305/07 (https://dejure.org/2007,13219)
BGH, Entscheidung vom 13. September 2007 - 5 StR 305/07 (https://dejure.org/2007,13219)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der strafschärfenden Berücksichtigung der körperlichen Schwäche des Opfers bei einem Diebstahl mit Waffen; Anforderungen an die Strafzumessung in den Urteilsgründen

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46 Abs. 2
    Keine Spontantat als Strafschärfungsgrund

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.12.1988 - 4 StR 563/88

    Mitwirkung eines abgelehnten Richters am Urteil

    Auszug aus BGH, 13.09.2007 - 5 StR 305/07
    Unter dieser Voraussetzung bedurfte die Bemessung der Strafhöhe eingehenderer Begründung (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Begründung 12).
  • BGH, 19.02.2008 - 5 StR 512/07

    Strafzumessung bei der gefährlichen Körperverletzung (minder schwerer Fall;

    Es ist insbesondere nicht zu besorgen, dass das Landgericht allein die fehlende Spontaneität als strafschärfenden Umstand gewertet hat (vgl. hierzu BGH StraFo 2007, 512; StV 1995, 584), vielmehr ergibt sich aus dem Zusammenhang, dass es die "Tatbegehung nach ausführlicher Überlegung" als belastenden Faktor berücksichtigt hat.
  • BGH, 04.09.2008 - 5 StR 315/08

    Erforderliche Gesamtwürdigung bei der Prüfung eines minder schweren Falles des

    Die strafschärfende Bewertung des Umstands, das Opfer habe den Angeklagten nicht angegriffen, lässt besorgen, dass das Landgericht das Fehlen eines möglichen Milderungsoder gar eines unrechtsausschließenden Rechtfertigungsgrundes dem Angeklagten angelastet hat (vgl. BGH, Beschluss vom 13. September 2007 - 5 StR 305/07; BGH StV 1995, 584).
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