Rechtsprechung
OLG Koblenz, 15.07.2004 - 5 U 129/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtliche Qualifizierung elterlicher Zuwendungen an ihre Tochter und den Schwiegersohn; Abgrenzung zwischen Schenkung und Darlehen; Maßgeblichkeit der Bezeichnung der Zuwendung auf Überweisungsträgern; Bestimmung des Darlehensempfängers bei Ehegatten; Voraussetzungen ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 133 § 157 § 242 § 516 § 607 (a.F.)
Rückforderung von Darlehen der Schwiegereltern nach Scheitern der Ehe - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Wenn die Ehe scheitert, kann Elterndarlehen zurückverlangt werden
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Darlehen an Tochter und Schwiegersohn - Schwiegersohn muss nach der Scheidung seinen Anteil zurückzahlen
Verfahrensgang
- LG Mainz - 1 O 552/02
- OLG Koblenz, 15.07.2004 - 5 U 129/04
Papierfundstellen
- MDR 2004, 1359
- FamRZ 2005, 898
Rechtsprechung
OLG Hamburg, 22.09.2005 - 5 U 129/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- markenmagazin:recht
Db / dba
- openjur.de
- aufrecht.de
Verwechslungsgefahr zwischen "db" und "dba"
- Wolters Kluwer
Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche; Verwechselungsgefahr zwischen der Marke und dem Unternehmenskennzeichen "DB" der Deutschen Bahn AG und dem für Flugdienstleistungen verwendeten Kürzel "dba" oder "DBA" ; Unterlassungsantrag wegen Verwechslungsgefahr zwischen ...
- Judicialis
- rechtsportal.de
Zur Verwechslungsgefahr zwischen Unternehmenskennzeichen "DB" der Deutschen Bahn AG und dem für Luftfahrtunternehmen verwendeten Kürzel "DBA"
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 22.06.2004 - 312 O 23/04
- OLG Hamburg, 22.09.2005 - 5 U 129/04
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 08.05.2002 - I ZB 4/00
"DKV/OKV"; Verwechselungsgefahr zweier Buchstabenfolgen im Bereich des …
Auszug aus OLG Hamburg, 22.09.2005 - 5 U 129/04
Schließlich ist auch unter Berücksichtigung der sonstigen Umstände für die Kennzeichnungskraft eines Zeichens - des Marktanteils, der Intensität, geographischen Ausdehnung und der Dauer der Benutzung sowie des Werbeaufwandes, s. BGH GRUR 2002, 1067, 1069 "DKV/OKV" - für den Bereich des Schienenverkehrs von einer hohen Kennzeichnungskraft des Kürzels "DB" auszugehen.Nicht aussprechbare Buchstabenkombinationen leiden nicht schon von Haus aus an einer Kennzeichnungsschwäche, auch wenn die Abkürzungen für beschreibende Begriffe stehen ( BGH GRUR 2002, 1067, 1068 "DKV/OKV" als Abkürzungen für Deutsche Krankenversicherung und Ostdeutsche Kommunalversicherung ).
Insofern ist der vorliegende Fall nicht dem Sachverhalt vergleichbar, der der Entscheidung "DKV/OKV" des BGH zugrunde lag ( GRUR 2002, 1067 ) : Dort stand der Vokal des angegriffenen Zeichens "OKV" am Anfang.
- BGH, 05.10.2000 - I ZR 166/98
DB Immobilienfonds; Unterscheidungskraft einer als Wort nicht aussprechbaren …
Auszug aus OLG Hamburg, 22.09.2005 - 5 U 129/04
Nicht aussprechbare Buchstabenkombinationen können inzwischen nicht nur als Marke eingetragen werden, sondern genießen auch als Unternehmenskennzeichen Schutz ( BGH GRUR 2001, 344 "DB Immobilienfonds" ).Dies hat auch der BGH in seiner Entscheidung "DB Immobilienfonds" anerkannt (GRUR 2001, 344, 345), In der Entscheidung "DKV/OKV", die im Eintragungsverfahren ergangen ist, hat der BGH im Ergebnis trotz Anerkennung einer von Haus aus normalen, durch intensive Benutzung gesteigerten Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke "DKV" und Warenidentität der durch die Zeichen "DKV" und "OKV" erfassten Dienstleistungen ( Versicherungswesen ) wegen ausreichenden Zeichenabstandes mit dem DPMA eine Verwechslungsgefahr verneint.
- BGH, 24.01.2002 - I ZR 156/99
BANK 24
Auszug aus OLG Hamburg, 22.09.2005 - 5 U 129/04
Danach kann ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen bzw. Branchen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Zeichen und umgekehrt sowie durch eine gesteigerte Kennzeichnungskraft des älteren Zeichens ausgeglichen werden ( für § 14 Abs. 2 Nr. 2, 5 MarkenG z.B. BGH GRUR 02, 544 "Bank 24" und für § 15 Abs. 2,4 MarkenG z.B. BGH GRUR 02, 898 "defacto" ).Diese Rechtsprechung hat der BGH übernommen und legt den Begriff der Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit im Ergebnis weit aus ( s. BGH GRUR 02, 544 "Bank 24" : Ähnlichkeit zwischen Dienstleistungen im Finanzwesen und Betrieb einer Immobiliendatenbank im Internet ).
- EuGH, 29.09.1998 - C-39/97
Canon
Auszug aus OLG Hamburg, 22.09.2005 - 5 U 129/04
Nach der Rechtsprechung des EUGH soll die Dienstleistungsähnlichkeit in Hinblick auf die Verwechslungsgefahr ausgelegt werden ( "Canon" GRUR 98, 922 Tz.15 ). - BGH, 21.02.2002 - I ZR 230/99
Defacto.de
Auszug aus OLG Hamburg, 22.09.2005 - 5 U 129/04
Danach kann ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen bzw. Branchen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Zeichen und umgekehrt sowie durch eine gesteigerte Kennzeichnungskraft des älteren Zeichens ausgeglichen werden ( für § 14 Abs. 2 Nr. 2, 5 MarkenG z.B. BGH GRUR 02, 544 "Bank 24" und für § 15 Abs. 2,4 MarkenG z.B. BGH GRUR 02, 898 "defacto" ).
- BPatG, 18.07.2016 - 26 W (pat) 87/13
Markenbeschwerdeverfahren - "City-POST 24 (Wort-Bild-Marke)/POST/Deutsche Post …
bb) Zwischen der angegriffenen Dienstleistung "Lagerung von Waren und Sendungen" und den Beförderungsdienstleistungen der Widerspruchsmarke zu 1.) besteht eine hochgradige Ähnlichkeit, weil die Lagerung von Waren notwendigerweise mit deren Transport in Beziehung steht (BPatG 29 W (pat) 361/98; vgl. auch OLG Hamburg, Urt. v. 22. September 2005 - 5 U 129/04).