Rechtsprechung
KG, 22.11.2015 - 5 W 252/15 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Logo in Testwerbung
§ 823 Abs 1 BGB, § 1004 Abs 1 BGB, Art 2 Abs 1 GG, Art 19 Abs 3 GG
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts eines Testveranstalters durch Werbung eines getesteten Unternehmers mit dem veröffentlichten Testergebnis - damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Testveranstalter darf vom Produkthersteller als Werbefigur ("Credential") verwendet werden
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtstellung des Veranstalters eines Produkttests bei nicht autorisierter Verwendung seines Logos in der Werbung eines Unternehmers
- online-und-recht.de
Ungefragte Werbung mit Name eines Testveranstalters
- kanzlei.biz
Blickfangartige Werbung mit Testergebnis verletzt Unternehmenspersönlichkeitsrecht nicht
- Betriebs-Berater
Keine Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts eines Testveranstalters durch blickfangartige Testwerbung
- debier datenbank
Art. 8 Abs. 1 EMRK
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtstellung des Veranstalters eines Produkttests bei nicht autorisierter Verwendung seines Logos in der Werbung eines Unternehmers
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts eines Testveranstalters durch eine blickfangartige Testwerbung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Werbung mit Name eines Testveranstalters
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Ungefragte Werbung mit Name eines Testveranstalters kann erlaubt sein
Verfahrensgang
- LG Berlin, 22.10.2015 - 16 O 433/15
- KG, 22.11.2015 - 5 W 252/15
Papierfundstellen
- MDR 2016, 158
- GRUR-RR 2016, 309
- NJ 2016, 383
- BB 2016, 194
- BB 2016, 401
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 28.07.2015 - VI ZR 340/14
Löschungsanspruch gegen Äußerungen auf Webseiten Dritter
Auszug aus KG, 22.11.2015 - 5 W 252/15
Der Schutz durch das allgemeine Unternehmenspersönlichkeitsrecht erfasst auch den sozialen Geltungsanspruch einer juristischen Person als Wirtschaftsunternehmen (BGH, MDR 2015, 1065 TZ 27 mwN;… Senat, GRUR-RR 2011, 456 juris Rn. 59). - BVerfG, 12.12.2000 - 1 BvR 1762/95
Schockwerbung I
Auszug aus KG, 22.11.2015 - 5 W 252/15
Unter diesen Umständen stand es der Antragsgegnerin im Rahmen ihrer in Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG geschützten Meinungsfreiheit, die auch kommerziellen Zwecken dienende Äußerungen und eine Wirtschaftswerbung umfasst (BVerfG, GRUR 2001, 170, 172 - Benetton-Werbung I; BGH, WRP 2012, 77 TZ 27 - Coaching-Newsletter;… Köhler in: Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Auflage, § 4 Rn. 7.18 mwN) grundsätzlich frei, auch ohne vorherige Genehmigung der Antragstellerin in ihrer Werbung auf den von der Antragstellerin veröffentlichen Test und dessen Ergebnis hinzuweisen. - BGH, 19.05.2011 - I ZR 147/09
Coaching-Newsletter
Auszug aus KG, 22.11.2015 - 5 W 252/15
Unter diesen Umständen stand es der Antragsgegnerin im Rahmen ihrer in Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG geschützten Meinungsfreiheit, die auch kommerziellen Zwecken dienende Äußerungen und eine Wirtschaftswerbung umfasst (BVerfG, GRUR 2001, 170, 172 - Benetton-Werbung I; BGH, WRP 2012, 77 TZ 27 - Coaching-Newsletter;… Köhler in: Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Auflage, § 4 Rn. 7.18 mwN) grundsätzlich frei, auch ohne vorherige Genehmigung der Antragstellerin in ihrer Werbung auf den von der Antragstellerin veröffentlichen Test und dessen Ergebnis hinzuweisen.
- BGH, 03.06.1986 - VI ZR 102/85
Vermarktung eines Firmenemblems als Scherzartikel
Auszug aus KG, 22.11.2015 - 5 W 252/15
Es stellt grundsätzlich einen Eingriff in das allgemeine Unternehmenspersönlichkeitsrecht dar, wenn der Name eines Unternehmens ohne dessen Erlaubnis durch ein anderes Unternehmen zu Zwecken der Werbung für ihr Produkt in einer ins Auge springenden Weise ausdrücklich und deutlich lesbar - und damit unbefugt - verwendet wird (…BGH, GRUR 1981, 846 juris Rn. 11, 12, 14 f - Carrera;… GRUR 1994, 732 juris Rn. 67 - McLaren; GRUR 1986, 759 juris Rn. 20;… OLGR Nürnberg 1999, 65 juris Rn. 12). - BGH, 26.06.1981 - I ZR 73/79
Carrera
Auszug aus KG, 22.11.2015 - 5 W 252/15
Es stellt grundsätzlich einen Eingriff in das allgemeine Unternehmenspersönlichkeitsrecht dar, wenn der Name eines Unternehmens ohne dessen Erlaubnis durch ein anderes Unternehmen zu Zwecken der Werbung für ihr Produkt in einer ins Auge springenden Weise ausdrücklich und deutlich lesbar - und damit unbefugt - verwendet wird (BGH, GRUR 1981, 846 juris Rn. 11, 12, 14 f - Carrera;… GRUR 1994, 732 juris Rn. 67 - McLaren;… GRUR 1986, 759 juris Rn. 20;… OLGR Nürnberg 1999, 65 juris Rn. 12). - BGH, 09.06.1994 - I ZR 272/91
McLaren - Rufausbeutung
Auszug aus KG, 22.11.2015 - 5 W 252/15
Es stellt grundsätzlich einen Eingriff in das allgemeine Unternehmenspersönlichkeitsrecht dar, wenn der Name eines Unternehmens ohne dessen Erlaubnis durch ein anderes Unternehmen zu Zwecken der Werbung für ihr Produkt in einer ins Auge springenden Weise ausdrücklich und deutlich lesbar - und damit unbefugt - verwendet wird (…BGH, GRUR 1981, 846 juris Rn. 11, 12, 14 f - Carrera; GRUR 1994, 732 juris Rn. 67 - McLaren;… GRUR 1986, 759 juris Rn. 20;… OLGR Nürnberg 1999, 65 juris Rn. 12). - KG, 09.11.2010 - 5 U 69/09
Gemeinschaftsmarkenverletzung: Kunstfreiheit als Rechtfertigungsgrund bei …
Auszug aus KG, 22.11.2015 - 5 W 252/15
Der Schutz durch das allgemeine Unternehmenspersönlichkeitsrecht erfasst auch den sozialen Geltungsanspruch einer juristischen Person als Wirtschaftsunternehmen (BGH, MDR 2015, 1065 TZ 27 mwN; Senat, GRUR-RR 2011, 456 juris Rn. 59).