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Weitere Entscheidung unten: VG Oldenburg, 04.02.2009

Rechtsprechung
   VG Braunschweig, 02.12.2009 - 5 A 25/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,26082
VG Braunschweig, 02.12.2009 - 5 A 25/08 (https://dejure.org/2009,26082)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 02.12.2009 - 5 A 25/08 (https://dejure.org/2009,26082)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 02. Dezember 2009 - 5 A 25/08 (https://dejure.org/2009,26082)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    100b Abs. 5 a.F. ; StPO; 1006 ; BGB; 100b Abs. 6 a.F. ; StPO; 101 Abs. 8 n.F. ; StPO; 2 Nr. 1a ; Nds. SOG; 2 Nr. 1b ; Nds. SOG; 26 Nr. 1 ; Nds. SOG; 26 Nr. 2 ; Nds. SOG; 29 ; Nds. SOG
    Bankkonto; Bargeld; Beweislast; Beweisverwertung; Dauerverwaltungsakt; Eigentumsvermutung; Einzahlung; Ermessensfehler; Gefahr; Gefahr durch das Geld; Gefahr für das Geld; Gewinnabschöpfung; Herkunft; Konto; Prognose; Sicherstellung; Telefonüberwachung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bankkonto; Bargeld; Beweislast; Beweisverwertung; Dauerverwaltungsakt; Eigentumsvermutung; Einzahlung; Ermessensfehler; Gefahr; Gefahr durch das Geld; Gefahr für das Geld; Gewinnabschöpfung; Herkunft; Konto; Prognose; Sicherstellung; Telefonüberwachung; ...

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 529
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 24.04.2002 - 8 C 9.01

    Gustav-Adolf-Sammlung; Eigentumsvermutung zu Gunsten des Besitzers; Widerlegung …

    Auszug aus VG Braunschweig, 02.12.2009 - 5 A 25/08
    Neben den in § 1006 BGB ausdrücklich genannten Fällen ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die Eigentumsvermutung auch mit Hilfe von Beweisanzeichen, sogenannten Indiztatsachen und Erfahrungssätzen, die gegen einen rechtmäßigen Besitzerwerb sprechen, widerlegt werden kann (BVerwG, Urt. v. 24.04.2002 - 8 C 9/01 - NJW 2003, 689 ff.;… VG Osnabrück, Urt. v. 02.05.2005 - 4 A 136/05 - n. v.).

    Selbst bei Zubilligung von Beweiserleichterungen müssen zumindest Umstände bewiesen werden, die das Eigentum eines (unbekannten) Dritten "wahrscheinlicher erscheinen lassen" als das Eigentum des Besitzers (BVerwG, Urt. v. 24.04.2002, a.a.O.).

  • VG Oldenburg, 30.01.2008 - 2 A 969/07

    Bargeld; Beweisantizipation; Dauerverwaltungsakt; Durchsuchung; Eigenbesitz; …

    Auszug aus VG Braunschweig, 02.12.2009 - 5 A 25/08
    Jedoch besteht in diesen Fällen die polizeirechtliche Gefahr i. S. des § 26 Nr. 1 Nds. SOG darin, dass bei einer Herausgabe des Betrages an den Kläger und dem Verbrauch durch ihn Rückforderungsansprüche Geschädigter vereitelt oder erschwert würden (erkennende Kammer, Beschluss v. 18.01.2007, 5 B 332/06, www.dbovg.niedersachsen.de, m. w. N. - Urt. v. 29.05.2008 - 5 A 251/07 - a. A. wohl VG Oldenburg, Beschluss v. 30.01.2008, 2 A 969/07, www.dbovg.niedersachsen.de).

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage bei einer Anfechtungsklage gegen einen Sicherstellungsbescheid ist wegen des Charakters dieser Verfügung als Dauerverwaltungsakt mangels entgegenstehender rechtlicher Bestimmungen der Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (vgl. VG Oldenburg, Beschluss v. 30.01.2008, a.a.O.), hier also der 02.12.2009.

  • BGH, 04.02.2002 - II ZR 37/00

    Widerlegung der Eigentumsvermutung

    Auszug aus VG Braunschweig, 02.12.2009 - 5 A 25/08
    Die gesetzliche Vermutung des § 1006 BGB kann grundsätzlich von der sicherstellenden Behörde widerlegt werden, aber nur durch den Beweis des Gegenteils (§ 292 ZPO) zu voller - gemäß § 286 ZPO allerdings auch aus den Gesamtumständen zu gewinnender -Überzeugung des Gerichts (BGH, Urt. v. 04.02.2002 - II ZR 37/00 -, NJW 2002, 2101-2102).
  • FG Baden-Württemberg, 11.06.2002 - 11 K 70/99

    Steuer- und abgabenrechtliches Verwertungsverbot bei einem durch eine repressive …

    Auszug aus VG Braunschweig, 02.12.2009 - 5 A 25/08
    Die Verwertung der Erkenntnisse der Telefonüberwachung zu Beweiszwecken würde deshalb einen unzulässigen Eingriff in das grundgesetzlich geschützte Fernmeldegeheimnis (Art. 10 GG) des Klägers bedeuten (vgl. dazu auch: Finanzgericht Bad.-Württ., Urteil v. 11.06.2002 - 11 K 70/99 -, Juris, Rn. 47 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 02.07.2009 - 11 LC 4/08

    Sicherstellung von Bargeld i.R.d. sog. "Präventiven Gewinnabschöpfung" als …

    Auszug aus VG Braunschweig, 02.12.2009 - 5 A 25/08
    Anhand dieses Tatsachenwissens muss aus Sicht eines objektiven, besonnenen Amtswalters das Vorliegen einer Gefahr bejaht werden können (Nds. OVG, Urt. v. 17.11.2009 - 11 LB 401/09 - Urt, v. 02.07.2009 - 11 LC 4/08 -, "www.dbovg.niedersachsen.de").
  • VG Braunschweig, 18.01.2007 - 5 B 332/06

    Bargeld; Beschlagnahme; Delikt; deliktische Handlung; Ermittlungsverfahren; …

    Auszug aus VG Braunschweig, 02.12.2009 - 5 A 25/08
    Jedoch besteht in diesen Fällen die polizeirechtliche Gefahr i. S. des § 26 Nr. 1 Nds. SOG darin, dass bei einer Herausgabe des Betrages an den Kläger und dem Verbrauch durch ihn Rückforderungsansprüche Geschädigter vereitelt oder erschwert würden (erkennende Kammer, Beschluss v. 18.01.2007, 5 B 332/06, www.dbovg.niedersachsen.de, m. w. N. - Urt. v. 29.05.2008 - 5 A 251/07 - a. A. wohl VG Oldenburg, Beschluss v. 30.01.2008, 2 A 969/07, www.dbovg.niedersachsen.de).
  • VG Aachen, 10.02.2005 - 6 L 825/04

    Rechtmäßigkeit der Sicherstellungsverfügung von Bargeld ; Abschluss des …

    Auszug aus VG Braunschweig, 02.12.2009 - 5 A 25/08
    Bei präventiv-polizeilicher Betrachtung kann trotz Einstellung eines staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens allein aufgrund verbliebener Verdachtsmomente ein Bedürfnis für die Aufrechterhaltung von polizeilichem Gewahrsam an beschlagnahmtem Geld bestehen (vgl. dazu: VG Aachen, Beschluss v. 10.02.2005 - 6 L 825/04 - m. w. N., zitiert nach Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.04.2019 - 1 S 1813/17

    Anfechtungsklage gegen Sicherstellungsverfügung; maßgeblicher Zeitpunkt für die …

    Aus dieser materiellen Rechtslage folgt zum anderen, dass maßgeblicher Zeitpunkt für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Sicherstellung, die - wie hier - noch andauert, im Rahmen der Anfechtungsklage der Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts ist (…vgl. zur Beschlagnahme Senat, Urt. v. 17.07.2000, a.a.O.;… W.-R. Schenke/R. P. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl., § 113 Rn. 43 m.w.N.; zu Sicherstellungsverfügungen VG Braunschweig, Urt. v. 02.12.2009 - 5 A 25/08 - DVBl. 2010, 529; VG Oldenburg, Beschl. v. 30.01.2008 - 2 A 969/07 - juris; zur Bedeutung einer über den Erlasszeitpunkt hinausgehenden Kontrollpflicht der Behörde auch BVerwG, Beschl. v. 16.06.1995 - 1 B 83/95 - GewArch 1996, 24 …und Urt. v. 02.02.1982 - 1 C 146.80 - BVerwGE 65, 1: Da bei einer gemäß § 35 Abs. 1 GewO verfügten Gewerbeuntersagung wegen § 35 Abs. 6 GewO - anders als hier - keine fortbestehende Kontrollpflicht besteht, sind dort auch keine erst im Anfechtungsprozess entstandenen Umstände zu berücksichtigen.).
  • VGH Bayern, 23.02.2016 - 10 BV 14.2353

    Klage gegen die polizeiliche Sicherstellung von Buchgeld

    Die Sicherstellung ist kein Dauerverwaltungsakt (…zum Begriff: Kopp/Ramsauer, VwVfG, Kommentar, 15. Aufl. 2014, § 43 Rn. 40) mit der Folge einer Verschiebung des maßgeblichen Zeitpunkts (a.A. VG Braunschweig, U. v. 2.12.2009 - 5 A 25/08 - juris;… VG Oldenburg, U. v. 29.6.2010 - 7 A 1634/09 - juris Rn. 117 unter Hinweis auf ihre Dauerwirkung), weil das originäre Regelungsziel einer Sicherstellung, eine gegenwärtige Gefahr zu beseitigen, mit der polizeilichen Inbesitznahme der Sache (vgl. Nr. 25.2 Vollz. B.ek zu Art. 25) und deren Überführung in öffentliche Verwahrung erreicht ist; die weiteren Folgen einer Sicherstellung ergeben sich vielmehr unmittelbar aus dem Gesetz (vgl. Art. 26 bis 28 PAG) und beruhen nicht auf der durch den Bescheid verfügten Anordnung (…vgl. zur ausländerrechtlichen Ausweisung BVerwG, U. v. 1.4.2012 - 1 C 13.11 - juris Rn. 22).
  • VG Lüneburg, 13.01.2011 - 6 A 143/09

    Präventive Gewinnabschöpfung; Gewinnabschöpfung

    Da es sich bei einem Sicherstellungsbescheid um einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung handelt, ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung maßgeblich (…vgl. Kopp/Schenke, VwGO, Komm. 16. Aufl., § 113 Rdnr. 43, 44; VG Braunschweig, Urt. v. 2.12.2009 - 5 A 25/08 - zitiert nach Juris;… so wohl auch OVG Lüneburg, Urt. v. 2.7.2009 - 11 LC 4.08 - NordÖR 2009, S. 403).
  • VG Ansbach, 14.01.2010 - AN 5 K 09.01212

    Polizeiliche Sicherstellung von Geldscheinen, deren Eigentümer nicht mehr …

    Gelingt dies nicht, wirkt sich dies zu Lasten der sicherstellenden Behörde aus, und es bleibt es bei der gesetzlichen Vermutung (VG Braunschweig, Urteil vom 02.12.2009, Az 5 A 25/08 - juris - ).
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Rechtsprechung
   VG Oldenburg, 04.02.2009 - 5 A 25/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,42458
VG Oldenburg, 04.02.2009 - 5 A 25/08 (https://dejure.org/2009,42458)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 04.02.2009 - 5 A 25/08 (https://dejure.org/2009,42458)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 04. Februar 2009 - 5 A 25/08 (https://dejure.org/2009,42458)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    VwVfG § 49 Abs. 1; AufenthG § 60 Abs. 7
    Widerruf, Ablehnungsbescheid, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, Pakistan, Krankheit, Diabetes mellitus, Hypertonie, Wirbelsäulensyndrom, Depression, psychische Erkrankung, Apoplex, medizinische Versorgung, Finanzierbarkeit, ...

  • milo.bamf.de

    AufenthG 2004, § 60 Abs 7; AuslG 1990, § 53 Abs 6; VwVfG, § 49 Abs 1
    Pakistan: Abschiebungshindernis gemäß § 60 Abs.7 AufenthG, da erforderliche finanzielle Mittel zur Behandlung der Erkrankungen nicht vorhanden sind

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (10)

  • OVG Niedersachsen, 12.09.2007 - 8 LB 210/05

    Bestehen eines zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernisses im Sinne des § 60 …

    Auszug aus VG Oldenburg, 04.02.2009 - 5 A 25/08
    Als erheblich ist die Gefahr dann anzusehen, wenn sich der Gesundheitszustand des Betroffenen wesentlich oder gar lebensbedrohlich verschlechtern würde, als konkret, wenn die Verschlechterung alsbald nach seiner Rückkehr in den Heimatstaat eintreten würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juli 1999 - 9 C 2/99 - juris m.w.N.; Nds. Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 12. September 2007 - 8 LB 210/05-juris.).

    Denn eine zielstaatsbezogene Gefahr für Leib und Leben besteht auch dann, wenn die notwendige Behandlung oder Medikation zwar allgemein zur Verfügung steht, dem betroffenen Ausländer individuell jedoch aus finanziellen oder sonstigen Gründen nicht zugänglich ist (Nds. Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 12. September 2007 - 8 LB 210/05 - juris).

    Ein Festhalten an der Entscheidung zum NichtVorliegen eines Abschiebungsverbots würde zu einem schlechthin unerträglichen Ergebnis führen (zu dieser Voraussetzung vgl. Nds. OVG, Urteil vom 12. September 2007 - 8 LB 210/05 - juris; VG Kassel, Urteil vom 20. März 2008 - 3 E 1603/07.A - juris).

  • BVerwG, 29.07.1999 - 9 C 2.99

    Androhung der Abschiebung nach Rest-Jugoslawien/Kosovo - Krankheiten der …

    Auszug aus VG Oldenburg, 04.02.2009 - 5 A 25/08
    Als erheblich ist die Gefahr dann anzusehen, wenn sich der Gesundheitszustand des Betroffenen wesentlich oder gar lebensbedrohlich verschlechtern würde, als konkret, wenn die Verschlechterung alsbald nach seiner Rückkehr in den Heimatstaat eintreten würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juli 1999 - 9 C 2/99 - juris m.w.N.; Nds. Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 12. September 2007 - 8 LB 210/05-juris.).

    Die Klägerin würde im Falle ihrer Abschiebung nach Pakistan gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tode, zumindest aber schwersten Gesundheitsschäden ausgeliefert (zu der Frage, ob Diabetes - eine der Erkrankungen der Klägerin - als allgemeine Gefahr qualifiziert werden muss, vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juli 1999 - 9 C 2/99 - sowie VG München, Urteil vom 27. Februar 2008 - M 16 K 07.51082 - juris).

  • BVerwG, 17.10.2006 - 1 C 18.05

    Abschiebungsverbot; individuelle Erkrankung; Behandlungsmöglichkeit; …

    Auszug aus VG Oldenburg, 04.02.2009 - 5 A 25/08
    In solchen Fällen kann Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG bei verfassungskonformer Anwendung nur dann gewährt werden, wenn im Abschiebezielstaat für den Ausländer landesweit eine extreme zugespitzte Gefahr wegen einer notwendigen, aber nicht erlangbaren medizinischen Versorgung zu erwarten ist, wenn mit anderen Worten der betroffene Ausländer im Fall seiner Abschiebung gleichsam sehenden Auges dem Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 2006 - 1 C 18/05 - juris).
  • BVerwG, 29.10.2002 - 1 C 1.02

    Abschiebungshindernis; Zielstaatsbezogenheit; individuelle Erkrankung; psychische …

    Auszug aus VG Oldenburg, 04.02.2009 - 5 A 25/08
    Ein zielstaatsbezogenes Abschiebungshindernis kann sich darüber hinaus nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa Urteil vom 29. Oktober 2002 -1 C 1/02 - juris) trotz an sich verfügbarer medikamentöser und ärztlicher Behandlung aber auch aus sonstigen Umständen im Zielstaat ergeben, die dazu führen, dass der betroffene Ausländer diese medizinische Versorgung tatsächlich nicht erlangen kann.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2007 - 18 E 274/06

    Abschiebungsverbot Medikamente Finanzierbarkeit Finanzierung Medikamentenvorrat …

    Auszug aus VG Oldenburg, 04.02.2009 - 5 A 25/08
    Dieser Rechtsansicht, dass eine zeitlich befristete Kostenübernahmeerklärung die Voraussetzungen des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG nur entfallen lässt, wenn auch im nachfolgenden Zeitraum die erforderliche Behandlung im Zielstaat tatsächlich erlangt werden kann, ist auch die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Oldenburg beigetreten (Urteil vom 24. Juni 2008 - 7 A 1830/06 - juris unter Verweis auf obergerichtliche Rechtsprechung: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. Januar 2007 -18 E 274/06 - juris; Hessischer VGH, Beschluss vom 23. Februar 2006 - 7 ZU 269/06.A - juris; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 6. März 2007 - 9 B 06, 30 682 - juris).
  • VG Oldenburg, 24.06.2008 - 7 A 1830/06

    Diabetes mellitus; Togo, Behandlung von Diabetes mellitus; Extremgefahr, Diabetes …

    Auszug aus VG Oldenburg, 04.02.2009 - 5 A 25/08
    Dieser Rechtsansicht, dass eine zeitlich befristete Kostenübernahmeerklärung die Voraussetzungen des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG nur entfallen lässt, wenn auch im nachfolgenden Zeitraum die erforderliche Behandlung im Zielstaat tatsächlich erlangt werden kann, ist auch die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Oldenburg beigetreten (Urteil vom 24. Juni 2008 - 7 A 1830/06 - juris unter Verweis auf obergerichtliche Rechtsprechung: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. Januar 2007 -18 E 274/06 - juris; Hessischer VGH, Beschluss vom 23. Februar 2006 - 7 ZU 269/06.A - juris; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 6. März 2007 - 9 B 06, 30 682 - juris).
  • VG München, 27.02.2008 - M 16 K 07.51082

    Herkunftsland: Irak; Diabetes mellitus Typ 1

    Auszug aus VG Oldenburg, 04.02.2009 - 5 A 25/08
    Die Klägerin würde im Falle ihrer Abschiebung nach Pakistan gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tode, zumindest aber schwersten Gesundheitsschäden ausgeliefert (zu der Frage, ob Diabetes - eine der Erkrankungen der Klägerin - als allgemeine Gefahr qualifiziert werden muss, vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juli 1999 - 9 C 2/99 - sowie VG München, Urteil vom 27. Februar 2008 - M 16 K 07.51082 - juris).
  • VG Kassel, 20.03.2008 - 3 E 1603/07

    Keine Durchführung eines weiteren Asylverfahrens mangels Vorliegens der …

    Auszug aus VG Oldenburg, 04.02.2009 - 5 A 25/08
    Ein Festhalten an der Entscheidung zum NichtVorliegen eines Abschiebungsverbots würde zu einem schlechthin unerträglichen Ergebnis führen (zu dieser Voraussetzung vgl. Nds. OVG, Urteil vom 12. September 2007 - 8 LB 210/05 - juris; VG Kassel, Urteil vom 20. März 2008 - 3 E 1603/07.A - juris).
  • OVG Niedersachsen, 22.05.2008 - 13 LA 42/08
    Auszug aus VG Oldenburg, 04.02.2009 - 5 A 25/08
    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat im Beschluss vom 22. Mai 2008 (13 LA 42/08 - V.n.b.) ausdrücklich bestätigt, dass diese Auffassung der 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Oldenburg nicht von der bisherigen Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts abweiche.
  • VG Oldenburg, 25.01.2008 - 1 A 4916/05
    Auszug aus VG Oldenburg, 04.02.2009 - 5 A 25/08
    Zur Frage, wie sich eine zeitlich begrenzte Kostenübernahmeerklärung der Ausländerbehörde auf die Voraussetzungen des § 60 Abs. 7 AufenthG auswirkt, hat das Verwaltungsgericht Oldenburg im Urteil vom 25. Januar 2008 (1 A 4916/05 - juris) ausgeführt, dass eine solche Verpflichtung zur Kostentragung - die auch dort, wie hier, auf zwei Jahre befristet war - ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG nur entfallen lasse, wenn mit hinreichender Sicherheit erwartet werden könne, dass danach die erforderliche weitere Behandlung im Zielstaat dem Ausländer zur Verfügung steht.
  • VG Freiburg, 24.02.2016 - A 6 K 2938/14

    Abschiebung eines Asylsuchenden nach Pakistan trotz einer Erkrankung an Diabetes …

    Hinsichtlich der Finanzierbarkeit von Medikamenten führt das Auswärtige Amt auch im aktuellen Lagebericht vom 23.07.2015 (Seite 27) aus, dass für diese nur ein Bruchteil der in Deutschland hierfür anfallenden Kosten aufgewendet werden müsse, so dass sie für weite Teile der Bevölkerung erschwinglich seien (…bereits angesichts dieser Auskunft eine individuell-konkrete Gefahr verneinend: VG Kassel, Urt. v. 06.03.2014 - 6 K 852/12.KS.A -, juris; anders für eine multipel an Hypertonie, Diabetes mellitus, chronischem Wirbelsäulensyndrom und reaktiver Depression erkrankte 62-jährige Pakistanerin, die überdies kurz zuvor einen Hirnschlag erlitten hatte: VG Oldenburg, Urt. v. 04.02.2009 - 5 A 25/08 -, juris).
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