Rechtsprechung
| VG Magdeburg, 25.10.2012 - 5 A 256/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Art 3 Abs 1 GG, Art 3 Abs 3 S 2 GG, Art 12 Abs 1 GG, Art 33 Abs 2 GG, § 9 BeamtStG
Einstellung in ein Beamtenverhältnis auf Probe: Anforderungen an die gesundheitliche Eignung eines behinderten Beamtenbewerbers - REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Einstellung in ein Beamtenverhältnis auf Probe: Anforderungen an die gesundheitliche Eignung eines behinderten Beamtenbewerbers
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (29)
- OVG Niedersachsen, 31.07.2012 - 5 LC 226/11
Feststellungsbescheid; Gesundheitliche Eignung; modifizierter Maßstab; …
Auszug aus VG Magdeburg, 25.10.2012 - 5 A 256/11
Es ist deshalb auszugehen, dass der Schutzbereich des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG auch Behinderungen im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX vorbehaltlos erfasst (zum Ganzen vgl. OVG Lüneburg Urteil vom 31.07.2012 - 5 LC 226/11 - juris Rn. 55 ff. m.w.N.).Daraus folgt aber nicht, dass eine positive Feststellung des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt unbeachtlich ist und die Einstellungsbehörde über das Vorliegen einer Behinderung eine abweichende Beurteilung treffen könnte, denn einer positiven Feststellung kommt im Hinblick auf das Vorliegen einer Behinderung Tatbestandswirkung zu (vgl. OVG Lüneburg Urteil vom 31.07.2012 - 5 LC 226/11 - juris Rn. 60 f.).
Das OVG Lüneburg hat in der Entscheidung vom 31.07.2012 (a.a.O.) hierzu ausgeführt:.
- OVG Niedersachsen, 25.01.2011 - 5 LC 190/09
Gesundheitliche Eignung eines behinderten, aber nicht schwer behinderten …
Auszug aus VG Magdeburg, 25.10.2012 - 5 A 256/11
Rn. 21 Was die Frage der gesundheitlichen Eignung des Klägers anbelange, so sei zwar nach einem Urteil des OVG Lüneburg vom 25.01.2011 (Az. 5 LC 190/09 - juris) aufgrund der Berücksichtigung des in Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG verankerten Benachteiligungsverbotes die Anwendung des allgemeinen Maßstabes bei behinderten Menschen ausgeschlossen.Rn. 63 Soweit das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (vgl. Urteil vom 25.01.2011 - 5 LC 190/09 - ZBR 2011, 263) den Begriff der gesundheitlichen Eignung eines Beamtenbewerbers, der behindert, aber nicht schwerbehindert ist, dahingehend modifiziert, dass derjenige Bewerber für die Übernahme in das Beamtenverhältnis als gesundheitlich geeignet anzusehen sei, wenn sich nach der prognostischen Einschätzung des Dienstherrn künftige Erkrankungen des Bewerbers und dauernde vorzeitige Dienstunfähigkeit (nicht mit einem hohen, jedenfalls aber) mit einem überwiegenden Grad an Wahrscheinlichkeit, also mit mehr als 50 vom Hundert, ausschließen lassen, so hat der Beklagte rechtsfehlerfrei prognostiziert, dass auch dieser Maßstab, wenn er überhaupt zu verwenden ist, die gesundheitliche Eignung des Klägers nicht zu begründen vermag.
Rn. 72 Das in Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG angeordnete Benachteiligungsverbot hat der Beklagte bei der Beurteilung der nach Art. 33 Abs. 2 GG und § 9 BeamtStG erforderlichen gesundheitlichen Eignung vorliegend - jedenfalls im Klageverfahren - in der Weise berücksichtigt, als er seiner Prognoseentscheidung sogar den vom OVG Lüneburg mit Urteil vom 25.01.2011 (a.a.O.) entwickelten (abgesenkten) Wahrscheinlichkeitsmaßstab zugrunde gelegt hat.
- VG Hannover, 19.11.2009 - 13 A 6085/08
Anforderungen; Behinderter; Diskriminierung; Ernennung; Übergewicht; Verbeamtung; …
Auszug aus VG Magdeburg, 25.10.2012 - 5 A 256/11
Zudem ist zu berücksichtigen, dass dem Beamten diese Umstände bei einer späteren Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit dann nicht mehr entgegengehalten werden können, wenn er in Kenntnis dieser Risikofaktoren in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen wurde und über die Ernennung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zu entscheiden ist, ohne dass es dann anschließend innerhalb der Probezeit zu einer konkreten Erkrankung gekommen ist (vgl. etwa VG Hannover, Urteil vom 19.11.2009 - 13 A 6085/08 - ZBR 2010, 391; VG Ansbach, Urteil vom 11.04.2011 - AN 12 K 00.00664 - juris).Der Unterschied zwischen dem Krankheitsbild des Klägers auf der einen und dem Krankheitsbild schwergewichtiger Menschen auf der anderen Seite wird auch durch die (fehlende) Einstufung als Behinderung i.S.d. § 2 Abs. 1 SGB IX deutlich: Während die Erkrankung des Klägers zur Feststellung eines Grades der Behinderung von 20 % führte, kann allein aufgrund des überdurchschnittlichen Übergewichts eines Bewerbers keine Behinderung angenommen werden (vgl. VG Hannover, Urteil vom 19.11.2009 - 13 A 6085/08 - ZBR 2010, 391).
Dass dieser Aspekt einen angemessenen Differenzierungsgrund darstellen kann, folgt bereits aus der Regelung des § 10 Abs. 3 AGG, wonach Höchstaltersgrenzen für die Einstellung im Hinblick auf eine Benachteiligung wegen Alters ausdrücklich zugelassen werden, um eine angemessene Beschäftigungszeit vor dem Eintritt in den Ruhestand erreichen zu können (vgl. hierzu VG Hannover, Urteil vom 19.11.2009 - 13 A 6085/08 - ZBR 2010, 391 m.w.N.; VG Ansbach, Beschluss vom 10.08.2012 - AN 1 E 12.01106 - juris).
- BVerfG, 08.10.1997 - 1 BvR 9/97
Integrative Beschulung
Auszug aus VG Magdeburg, 25.10.2012 - 5 A 256/11
Rn. 61 Ein abgemilderter Prognosemaßstab und eingeschränkter Ermessensspielraum des Dienstherrn gilt zunächst für schwerbehinderte (und diesen gleichgestellte) Menschen besteht, bei denen dem verfassungsrechtlichen Gebot des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG zufolge die gesundheitliche Eignung nur verneint werden darf, wenn im Einzelfall zwingende Gründe für das Festhalten an dem allgemeinen Maßstab sprechen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.06.2007 - 2 A 6/06 - juris unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 08.10.1997 - 1 BvR 9/97 - juris).Rn. 70 Den Schutzbereich des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG hat das Bundesverfassungsgericht zunächst in Anlehnung an das seinerzeit geltende Behinderungsverständnis des verfassungsändernden Gesetzgebers definiert, d. h. entsprechend dem Begriff der Behinderung in § 3 Abs. 1 Satz 1 des Schwerbehindertengesetzes (vgl. BVerfG, Beschluss vom 08.10.1997 - 1 BvR 9/97 - NJW 1998, 131).
- VG Ansbach, 10.08.2012 - AN 1 E 12.01106
Einstellung als Steuersekretäranwärterin; gesundheitliche Eignung; nicht …
Auszug aus VG Magdeburg, 25.10.2012 - 5 A 256/11
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass es auch bei Zugrundelegung des abgewandelten Prognosemaßstabes bei dem Grundsatz bleibt, dass die Nichterweislichkeit von Tatsachen, aus denen ein Beteiligter für sich günstigere Rechtsfolgen ableiten will, grundsätzlich zu Lasten dieses Beteiligten geht (vgl. VG Ansbach, Beschluss vom 10.08.2012 - AN 1 E 12.01106 - juris).Dass dieser Aspekt einen angemessenen Differenzierungsgrund darstellen kann, folgt bereits aus der Regelung des § 10 Abs. 3 AGG, wonach Höchstaltersgrenzen für die Einstellung im Hinblick auf eine Benachteiligung wegen Alters ausdrücklich zugelassen werden, um eine angemessene Beschäftigungszeit vor dem Eintritt in den Ruhestand erreichen zu können (vgl. hierzu VG Hannover, Urteil vom 19.11.2009 - 13 A 6085/08 - ZBR 2010, 391 m.w.N.; VG Ansbach, Beschluss vom 10.08.2012 - AN 1 E 12.01106 - juris).
- BVerwG, 25.02.1993 - 2 C 27.90
Beamtenrecht - Probezeit - Kündigung - Beamtenverhältnis auf Lebenszeit
Auszug aus VG Magdeburg, 25.10.2012 - 5 A 256/11
Rn. 31 Voraussetzung für die durch den Kläger begehrte Einstellung ist unter anderem die Eignung i.S.d. Art. 33 Abs. 2 GG, wozu auch die gesundheitliche Eignung gehört (BVerwG, Urteil vom 25.02.1993 - 2 C 27/90 - BVerwGE 92, 147).Bei nicht schwerbehinderten Bewerbern fehlt die gesundheitliche Eignung für eine Verwendung im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit bei Vorliegen einer körperlichen oder physischen Veranlagung der Art, dass die Möglichkeit künftiger Erkrankungen oder des Eintritts dauernder Dienstunfähigkeit schon vor Erreichen der Altersgrenze nicht mit einem hohen Grad an Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.02.1993, a.a.O., m.w.N.).
- BVerfG, 28.02.2007 - 2 BvR 2494/06
Verfassungsmäßigkeit der nachträglichen Beschränkung des Bewerberkreises bei der …
Auszug aus VG Magdeburg, 25.10.2012 - 5 A 256/11
Das grundrechtsgleiche Recht des Art. 33 Abs. 2 GG gewährleistet das Maß an Freiheit der Berufswahl (Art. 12 Abs. 1 GG), das angesichts der von der jeweils zuständigen öffentlich-rechtlichen Körperschaft zulässigerweise begrenzten Zahl von Arbeitsplätzen im öffentlichen Dienst möglich ist (vgl. hierzu BVerfG vom 28.02.2007 - 2 BvR 2494/06 - ZBR 2008, 94 m.w.N.). - BVerwG, 11.10.2006 - 1 D 10.05
Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst; Melde- und Nachweispflichten bei Erkrankung; …
Auszug aus VG Magdeburg, 25.10.2012 - 5 A 256/11
Zudem genießt die Beurteilung eines Amtsarztes für die Entscheidung über die Dienstfähigkeit eines Beamten Vorrang vor der medizinischen Beurteilung des Privatarztes, wenn beide hinsichtlich desselben Krankheitsbildes inhaltlich voneinander abweichen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.10.2006 - 1 D 10/05 - ZBR 2007, 163). - BVerwG, 23.02.2012 - 2 C 76.10
Beurteilungszeitpunkt für Verpflichtungs- und Neubescheidungsbegehren; …
Auszug aus VG Magdeburg, 25.10.2012 - 5 A 256/11
Rn. 88 Das dem Erfordernis der gesundheitlichen Eignung zugrundeliegende Lebenszeitprinzip stellt auch einen rechtmäßigen Zweck dar (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.2.2012 - BVerwG 2 C 76.10 -, juris Rn. 17). - BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 410/00
Konkurrentenklage - Benachteiligung von Angestellten
- BVerwG, 20.01.2011 - 2 B 2.10
Zwangspensionierungsverfahren; Anforderungen an amtsärztliches Gutachten
- BVerwG, 21.06.2007 - 2 A 6.06
Verwendung von Soldaten im Bundesnachrichtendienst; Festlegung der …
- VGH Baden-Württemberg, 20.07.2011 - 10 S 2102/09
Zur Rügebefugnis eines anerkannten Umweltverbands nach dem …
- VGH Bayern, 13.04.2012 - 3 BV 08.405
Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit; gesundheitliche Eignung bei …
- VGH Baden-Württemberg, 02.05.2012 - 2 S 2904/10
Beihilfe zur kieferorthopädischen Behandlung Erwachsener
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2011 - 1 B 477/11
Herstellung der aufschiebenden Wirkung einer anhängigen Klage gegen eine …
- VGH Baden-Württemberg, 31.05.2011 - 4 S 187/10
Übernahme in das Beamtenverhältnis; Adipositas; Überschreiten der Altersgrenze
- BAG, 04.02.1981 - 4 AZR 967/78
Realschullehrerin - Anteil der nebenberuflichen Beschäftigung - Einstellung in …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2001 - 1 A 4076/99
Wirksame Beschwerde gegen eine Entlassungsverfügung eines Postbeamten wegen …
- VG Berlin, 27.09.2004 - 7 A 216.04
- BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02
Kopftuch Ludin
- BVerwG, 24.06.2004 - 2 C 45.03
Christliche Bildungs- und Kulturwerte; Eignung; Einstellung als Lehrerin an …
- BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 5.97
Befangenheit eines Beamten bei der Feststellung der Bewährung eines Beamten auf …
- BVerfG, 04.05.1983 - 1 BvL 46/80
Prüfingenieure
- BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93
Sonderkündigung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2008 - 6 A 4819/05
Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe - gesundheitliche Eignung
- VGH Bayern, 09.06.2008 - 3 CS 08.1106
Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf (Justizvollzugsdienst); …
- VG Ansbach, 11.04.2001 - AN 12 K 00.00664
- VG Bremen, 14.10.1999 - 6 K 2099/97
- OVG Sachsen, 12.09.2013 - 2 B 431/13
Ausgehen des Dienstherrn von einer fehlenden gesundheitlichen Eignung i.S.d. Art. …
Die Rechtsprechung hat es deshalb verschiedentlich abgelehnt, aus einem BMI < 35, 0 auf eine negative Eignungsprognose zu schließen, sofern nicht weitere individuelle gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Risikofaktoren des Bewerbers hinzutraten (…vgl. VGH BW, Urt. v. 31. Mai 2011, VBlBW 2012, 65;… BayVGH, Urt. v. 13. April 2012, ZBR 2013, 52; OVG NRW, Beschl. v. 16. Mai 2011, ZBR 2011, 419; VG Magdeburg, Urt. v. 25. Oktober 2012 - 5 A 256/11 -, juris Rn. 76;… a. A. VG Gelsenkirchen, Urt. v. 25. Juni 2008, NVwZ-RR 2009, 252).
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