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Rechtsprechung
   VG Braunschweig, 21.02.2005 - 5 A 319/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,17625
VG Braunschweig, 21.02.2005 - 5 A 319/04 (https://dejure.org/2005,17625)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 21.02.2005 - 5 A 319/04 (https://dejure.org/2005,17625)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 21. Februar 2005 - 5 A 319/04 (https://dejure.org/2005,17625)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 5 Ns.KAG; § 11 Abs. 1 Nr. 2b Ns.KAG; § 44 Abs. 1 AO; § 1626 BGB
    Auswirkungen von Rechtsbeziehungen nach bürgerlichem Recht (hier: Kindesunterhalt) auf einen öffentlich-rechtlichen Anspruch auf Erhebung von Benutzungsgebühren (hier: Kindergartengebühren); Voraussetzungen der Gesamtschuldnerschaft von Personen, die nebeneinander ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auswirkungen von Rechtsbeziehungen nach bürgerlichem Recht (hier: Kindesunterhalt) auf einen öffentlich-rechtlichen Anspruch auf Erhebung von Benutzungsgebühren (hier: Kindergartengebühren); Voraussetzungen der Gesamtschuldnerschaft von Personen, die nebeneinander ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2170
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2002 - 16 B 2228/02
    Auszug aus VG Braunschweig, 21.02.2005 - 5 A 319/04
    Das Verfahren ist auch nicht gerichtskostenfrei, da Streitigkeiten über die Erhebung von Kindergartengebühren dem Abgabenrecht zuzurechnen sind und nicht dem Sachgebiet der Jugendhilfe, für das § 188 Satz 2 VwGO Gerichtskostenfreiheit gewährt (vgl. OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15. November 2002 - 16 B 2228/02 -, NVwZ-RR 2003, 607 m.w.N.).
  • BVerwG, 02.11.2005 - 9 KSt 5.05

    "Gegenvorstellung" oder auch "außerordentliche Beschwerde" gegen unanfechtbare …

    Es kann dahinstehen, ob unter der Geltung des am 1. Januar 2005 in Kraft getretenen Anhörungsrügengesetzes vom 9. Dezember 2004 (BGBl I S. 3220) außerhalb des Anwendungsbereichs des § 152a VwGO - eine Anhörungsrüge im Sinne dieser Vorschrift wird hier nicht erhoben - eine "Gegenvorstellung" oder auch "außerordentliche Beschwerde" gegen unanfechtbare verwaltungsgerichtliche Entscheidungen überhaupt noch statthaft ist (vgl. dazu BVerwG, Beschlüsse vom 16. Mai 2002 - BVerwG 6 B 28.02 und 6 B 29.02 - Buchholz 310 § 152 VwGO Nr. 14 = NJW 2002 2657 und vom 5. Oktober 2004 - BVerwG 2 B 90.04 - NVwZ 2005, 232; OVG Lüneburg, Beschluss vom 3. Mai 2005 - 11 ME 131/05 - NJW 2005, 2171 [VG Braunschweig 21.02.2005 - 5 A 319/04] m.w.N.).
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