Rechtsprechung
| VG Schleswig, 30.06.2026 - 5 A 345/24 |
Volltextveröffentlichung
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 77 Abs 1 S 1 Halbs 1 AsylVfG 1992, § 87e Abs 1 S 1 AsylVfG 1992, § 87e Abs 1 S 2 AsylVfG 1992
Rechtslage des Asylrechts mit Herkunftsland Iran nach Inkrafttreten der GEAS-Reform betreffend sog. Altfälle
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (25)
- OVG Schleswig-Holstein, 12.12.2023 - 2 LB 9/22
Asylrechtliche Situation iranischer Staatsangehöriger
Auszug aus VG Schleswig, 30.06.2026 - 5 A 345/24
Ob eine beachtliche Verfolgungswahrscheinlichkeit vorliegt, ist aber jeweils nach den konkret-individuellen Gesamtumständen des Einzelfalles zu beurteilen (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 12. Dezember 2023 - 2 LB 9/22 -, juris Rn. 90 ; OVG Münster…, Urteil vom 18. März 2024 - 6 A 1605/20.A -, juris Rn. 85).Es kann nach wie vor nicht davon ausgegangen werden, dass ein unverfolgt ausgereister Rückkehrer in den Iran wegen einer niedrigschwelligen exilpolitischen Aktivität in einem Ausmaß in den besonderen Blick der Sicherheitskräfte gerät, dass über eine normale Befragung hinausgeht und denjenigen mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit einer Verfolgung bei Wiedereinreise aussetzt (vgl. zur Exilpolitik OVG Schleswig, Urteil 12. Dezember 2023 - 2 LB 9/22 -, juris Rn. 90 ff.).
Rn. 29 Es ist auch nicht davon auszugehen, dass bei einer Rückkehr in den Iran aus sonstigen Gründen - wie einem mehrjährigen Auslandsaufenthalt, einer illegalen Ausreise oder des Stellens eines Asylantrags im Ausland - mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine politische Verfolgung droht (vgl. OVG Münster…, Urteil vom 18. März 2024 - 6 A 1605/20.A -, Rn. 53;… Beschluss vom 10. Februar 2017 - 13 A 293/17.A -, Rn. 9; VGH Mannheim…, Urteil vom 15. April 2015 - A 3 S 1459 -, Rn. 24; OVG Schleswig, Urteil vom 12. Dezember 2023 - 2 LB 9/22 -, Rn. 52 ff., zitiert jeweils nach juris; BFA Österreich Länderinformationen der Staatendokumentation, Iran aus dem COI-CMS, Version 12, 12. Februar 2026, Seite 218 ff.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2024 - 6 A 1605/20
Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft für einen iranischen Flüchtling wegen der …
Auszug aus VG Schleswig, 30.06.2026 - 5 A 345/24
Ob eine beachtliche Verfolgungswahrscheinlichkeit vorliegt, ist aber jeweils nach den konkret-individuellen Gesamtumständen des Einzelfalles zu beurteilen (vgl. OVG Schleswig…, Urteil vom 12. Dezember 2023 - 2 LB 9/22 -, juris Rn. 90 ; OVG Münster, Urteil vom 18. März 2024 - 6 A 1605/20.A -, juris Rn. 85).Rn. 29 Es ist auch nicht davon auszugehen, dass bei einer Rückkehr in den Iran aus sonstigen Gründen - wie einem mehrjährigen Auslandsaufenthalt, einer illegalen Ausreise oder des Stellens eines Asylantrags im Ausland - mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine politische Verfolgung droht (vgl. OVG Münster, Urteil vom 18. März 2024 - 6 A 1605/20.A -, Rn. 53;… Beschluss vom 10. Februar 2017 - 13 A 293/17.A -, Rn. 9; VGH Mannheim…, Urteil vom 15. April 2015 - A 3 S 1459 -, Rn. 24; OVG Schleswig…, Urteil vom 12. Dezember 2023 - 2 LB 9/22 -, Rn. 52 ff., zitiert jeweils nach juris; BFA Österreich Länderinformationen der Staatendokumentation, Iran aus dem COI-CMS, Version 12, 12. Februar 2026, Seite 218 ff.).
- OVG Schleswig-Holstein, 12.12.2023 - 2 LB 8/22
Asylrechtliche Situation iranischer Staatsangehöriger
Auszug aus VG Schleswig, 30.06.2026 - 5 A 345/24
Die innere Tatsache, dass die verfolgungsträchtige Glaubensbetätigung für die religiöse Identität der bzw. des Betroffenen zentrale Bedeutung hat, muss zur Überzeugung des Gerichts feststehen (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO; vgl. zum Ganzen BVerfG…, Beschluss vom 3. April 2020 - 2 BvR 1838/15 -, juris Rn. 26 ff. m. w. N.; OVG Schleswig, Urteil vom 12. Dezember 2023 - 2 LB 8/22 -, juris Rn. 59 ; OVG Greifswald…, Beschluss vom 9. März 2026 - 4 LZ 543/25 OVG -, juris Rn. 11).Ein rein formaler Glaubenswechsel begründet mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit keine Verfolgungsgefahr ( OVG Schleswig, Urteil vom 12. Dezember 2023 - 2 LB 8/22 -, juris Rn. 70 ; vgl. ebenso jüngst z. B. OVG Münster…, Urteil vom 23. Juli 2025 - 6 A 2473/21.A -, juris Rn. 87).
- BVerwG, 21.07.1989 - 9 B 239.89
Nicht widerspruchsfreier Antrag des Asylbewerbers - Asylbewerber - Andere …
Auszug aus VG Schleswig, 30.06.2026 - 5 A 345/24
Rn. 18 Das Gericht muss insoweit nach § 108 Abs. 1 VwGO die volle Überzeugung von der Wahrheit - und nicht etwa nur von der Wahrscheinlichkeit - des behaupteten individuellen Schicksals und der Richtigkeit der Prognose drohender Verfolgung gewinnen (vgl. zum Maßstab BVerwG, Beschlüsse vom 21. Juli 1989 - 9 B 239.89 -, Rn. 3 f., …und vom 17. September 2019 - 1 B 43.19 -, Rn. 31; BVerwG…, Urteil vom 4. Juli 2019 - 1 C 37.18 -, Rn. 16 ff., jeweils juris).Wenn wegen Fehlens anderer Beweismittel nicht anders möglich, muss die richterliche Überzeugungsbildung vom Vorhandensein des entscheidungserheblichen Sachverhalts in der Weise geschehen, dass sich das Gericht schlüssig wird, ob er dem Asylsuchenden glaubt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 1989 - 9 B 239.89 -, juris Rn. 3).
- VGH Hessen, 21.09.2011 - 6 A 1005/10
Gefährdung von Iranern wegen regimekritischen Internetaktivitäten
Auszug aus VG Schleswig, 30.06.2026 - 5 A 345/24
Regimekritische Veröffentlichungen im Internet und sonstigen Medien können zwar ausnahmsweise eine Verfolgungsgefahr begründen, wenn damit zu rechnen ist, dass sie den iranischen Sicherheitsbehörden bekannt werden und der Betreffende als überzeugter und besonders aktiver Regimegegner erscheint, der aus Sicht der iranischen Behörden nachhaltig zu bekämpfen ist (VGH Kassel, Urteil vom 21. September 2011 - 6 A 1005/10.A -, juris Rn. 30). - OVG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2025 - 6 A 2473/21
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft; Iran; Asylantrag; Befragung; Illegale …
Auszug aus VG Schleswig, 30.06.2026 - 5 A 345/24
Ein rein formaler Glaubenswechsel begründet mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit keine Verfolgungsgefahr ( OVG Schleswig…, Urteil vom 12. Dezember 2023 - 2 LB 8/22 -, juris Rn. 70 ; vgl. ebenso jüngst z. B. OVG Münster, Urteil vom 23. Juli 2025 - 6 A 2473/21.A -, juris Rn. 87). - OVG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2017 - 13 A 293/17
Klärungsbedürftigkeit des Drohens der Verfolgung von iranischen Staatsangehörigen …
Auszug aus VG Schleswig, 30.06.2026 - 5 A 345/24
Rn. 29 Es ist auch nicht davon auszugehen, dass bei einer Rückkehr in den Iran aus sonstigen Gründen - wie einem mehrjährigen Auslandsaufenthalt, einer illegalen Ausreise oder des Stellens eines Asylantrags im Ausland - mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine politische Verfolgung droht (vgl. OVG Münster…, Urteil vom 18. März 2024 - 6 A 1605/20.A -, Rn. 53; Beschluss vom 10. Februar 2017 - 13 A 293/17.A -, Rn. 9; VGH Mannheim…, Urteil vom 15. April 2015 - A 3 S 1459 -, Rn. 24; OVG Schleswig…, Urteil vom 12. Dezember 2023 - 2 LB 9/22 -, Rn. 52 ff., zitiert jeweils nach juris; BFA Österreich Länderinformationen der Staatendokumentation, Iran aus dem COI-CMS, Version 12, 12. Februar 2026, Seite 218 ff.). - VG Hamburg, 29.10.2024 - 10 A 2350/23
Zur Asylrelevanz exilpolitischer Aktivitäten (erfolgreiche Verpflichtungsklage …
Auszug aus VG Schleswig, 30.06.2026 - 5 A 345/24
Selbst bei der Annahme einer regelhaften Überwachung aller oppositioneller Aktivitäten aufgrund technischen Fortschritts und damit der Möglichkeit, dass auch abgeschwächte Formen exponierter oppositioneller Aktivitäten eine beachtliche Verfolgungswahrscheinlichkeit möglich machten, bleibt anhand des Einzelfalls zu prüfen, ob der Asylsuchende sich aus der Masse heraushebt und als ernsthafter Gegner erscheint (VG B-Stadt, Urteil vom 29. Oktober 2024 - 10 A 2350/23 -, Rn. 26 m. w. N.; vgl. VG Kassel…, Urteil vom 10. September 2024 - 3 K 16/22.KS.A -, Rn. 34, 36, jeweils juris). - VG Kassel, 10.09.2024 - 3 K 16/22
Auszug aus VG Schleswig, 30.06.2026 - 5 A 345/24
Selbst bei der Annahme einer regelhaften Überwachung aller oppositioneller Aktivitäten aufgrund technischen Fortschritts und damit der Möglichkeit, dass auch abgeschwächte Formen exponierter oppositioneller Aktivitäten eine beachtliche Verfolgungswahrscheinlichkeit möglich machten, bleibt anhand des Einzelfalls zu prüfen, ob der Asylsuchende sich aus der Masse heraushebt und als ernsthafter Gegner erscheint (VG B-Stadt…, Urteil vom 29. Oktober 2024 - 10 A 2350/23 -, Rn. 26 m. w. N.; vgl. VG Kassel, Urteil vom 10. September 2024 - 3 K 16/22.KS.A -, Rn. 34, 36, jeweils juris). - BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12
Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren; …
Auszug aus VG Schleswig, 30.06.2026 - 5 A 345/24
Die Furcht vor Verfolgung ist begründet, wenn sie aufgrund der im Herkunftsland des Betroffenen gegebenen Umstände in Anbetracht seiner individuellen Lage tatsächlich, d.h. mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht (vgl. zum Maßstab BVerwG, Urteile vom 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 -, Rn. 32, …und vom 4. Juli 2019 - 1 C 33.18 -, Rn. 15; OVG Schleswig…, Urteil vom 28. Februar 2019 - 2 LB 28/18 -, Rn. 21 ff., jeweils juris). - BVerfG, 03.04.2020 - 2 BvR 1838/15
Keine formale oder inhaltliche Glaubensprüfung durch die Gerichte bei …
- BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 4.09
Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; Widerrufsverfahren; subsidiärer Schutz; …
- BVerwG, 17.09.2019 - 1 B 43.19
Voraussetzungen der Ladung eines Sachverständigen zur Erläuterung des Gutachtens
- BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 33.18
Klage auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines syrischen …
- BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 37.18
(materielle) Beweislast; Auslandsaufenthalt; Beweiserleichterung; …
- VG Gelsenkirchen, 17.06.2026 - 15a K 3706/23
Alter Zweitantrag, GEAS-Anpassungsgesetz, unmittelbare Richtlinienwirkung
- VG Osnabrück, 22.06.2026 - 7 B 80/26
Georgien; GEAS; Einreise- und Aufenthaltsverbot; sicherer Herkunftsstaat; …
- BVerwG, 10.05.1994 - 9 C 434.93
Prozeßkostenhilfe im Revisionsverfahren
- OVG Schleswig-Holstein, 29.09.2017 - 2 LA 67/16
Berufungszulassungsverfahren; Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht im …
- VG Berlin, 19.06.2026 - 39 L 283.26
- VG Minden, 24.06.2026 - 1 L 422/26
- OVG Schleswig-Holstein, 24.03.2020 - 2 LB 20/19
Nachfluchtaktivitäten iranischer Asylbewerber; formale Taufe
- VG Minden, 23.06.2026 - 15 K 1977/26
- OVG Schleswig-Holstein, 28.02.2019 - 2 LB 28/18
Anerkennung syrischer Staatsangehöriger, kurdischer Volkszugehörigkeit und …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.03.2026 - 4 LZ 543/25
Überzeugungsmaßstab bezüglich der religiösen Identität des Asylbewerbers
- VG Gelsenkirchen, 22.07.2026 - 1a K 6251/25
Syrien; Raqqa; Wehrdienst; Selbstverteidigungspflicht; Sicherheitslage; …
A -, juris, Rn. 7; VG Köln, Urteil vom 26. Juni 2026 - 22 K 5194/23.A -, juris, Rn. 35 ff., VG Leipzig, Beschluss vom 26. Juni 2026 - 8 L 464/26.A -, juris, Rn. 27; VG Schleswig, Urteil vom 20. Juni 2026 - 5 A 345/24 -, juris, Rn. 13; VG Minden, Beschluss vom 24. Juni 2026 - 1 L 422/26.A -, juris, Rn. 11 ff.; VG Oldenburg, Urteil vom 12. Juni 2026 - 3 A 4278/25 -, juris, Rn. 14. Insoweit beabsichtigt der Gesetzgeber selbst - wenn auch unverständlicherweise erst mit Wirkung zum 1. Oktober 2026 - diese Vorschrift wieder aufzuheben, vgl. Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses vom 10. Juni 2026, Art. 10 Nr. 2.Rn. 237 Vgl. ausführlich VG Köln, Urteil vom 26. Juni 2026 - 22 K 5194/23.A -, juris, Rn. 23 ff., sowie VG Berlin, Beschluss vom 6. Juli 2026 - 35 L 205/26.A -, juris, Rn. 6.; VG Leipzig, Beschluss vom 26. Juni 2026 - 8 L 464/26.A -, juris, Rn. 17 ff.; VG Minden, Beschluss vom 24. Juni 2026 - 1 L 422/26.A -, juris, Rn. 6; VG Osnabrück, Beschluss vom 22. Juni 2026 - 7 B 80/26 -, juris, Rn. 17; VG Schleswig, Urteil vom 20. Juni 2026 - 5 A 345/24 -, juris, Rn. 15; VG Oldenburg, Urteil vom 12. Juni 2026 - 3 A 4278/25 -, juris, Rn. 10.
- VG Schleswig, 15.10.2026 - 5 A 57/25
Asyl Iran Zur bestimmten sozialen Gruppe im Sinne des Art. 10 Abs. 1 Satz 1 d) …
Rn. 14 Betreffend sog. Altverfahren gilt materiell-rechtlich die Statusverordnung[Verordnung (EU) 2024/1347 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 über Normen für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen, denen internationaler Schutz gewährt wurde, für einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anspruch auf subsidiären Schutz und für den Inhalt des gewährten Schutzes, zur Änderung der Richtlinie 2003/109/EG des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates.][Verordnung (EU) 2024/1347 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 über Normen für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen, denen internationaler Schutz gewährt wurde, für einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anspruch auf subsidiären Schutz und für den Inhalt des gewährten Schutzes, zur Änderung der Richtlinie 2003/109/EG des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates.] (im Folgenden: Status-VO) und asylverfahrensrechtlich das Asylgesetz in der bis zum 12. Juni 2026 geltenden Fassung, nachfolgend: AsylG a. F. (vgl. nur Urteil der Kammer vom 30. Juni 2026 - 5 A 345/24 -, juris Rn. 13 -15 m. w. N.).Es obliegt dabei dem Asylbewerber, seine Gründe für das Vorliegen einer flüchtlingsrechtlich relevanten Verfolgung unter Angabe genauer Einzelheiten und in sich stimmig zu schildern (vgl. für die Maßstäbe im Detail nur Urteil der Kammer vom 30. Juni 2026 - 5 A 345/24 -, juris Rn. 16 -19 m. w. N. auf das Bezug genommen wird).
- VG Schleswig, 23.09.2026 - 5 A 71/26
Zuständigkeitsbestimmungsverfahren in Dublin-Altfällen: Zur Nichterfüllung der …
Diese Vorschriften sind für das vorliegenden Zuständigkeitsbestimmungsverfahren - das dem Verfahren für die Zuerkennung des internationalen Schutzes nach § 3 Satz 1 AsylG i. V. m. den Kapiteln III bis VI der Statusverordnung[Verordnung (EU) 2024/1347 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 über Normen für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen, denen internationaler Schutz gewährt wurde, für einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anspruch auf subsidiären Schutz und für den Inhalt des gewährten Schutzes, zur Änderung der Richtlinie 2003/109/EG des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates).][Verordnung (EU) 2024/1347 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 über Normen für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen, denen internationaler Schutz gewährt wurde, für einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anspruch auf subsidiären Schutz und für den Inhalt des gewährten Schutzes, zur Änderung der Richtlinie 2003/109/EG des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates).] (vgl. insoweit nur Urteil der Kammer vom 30. Juni 2026 - 5 A 345/24 -, juris Rn. 13 -15 m. w. N.) vorgelagert ist - nicht anwendbar. - VG Schleswig, 13.07.2026 - 5 A 608/24
Asylrecht Herkunftsland Iran: Stattgabe nach Inkrafttreten der GEAS-Reform …
Rn. 13 Betreffend sog. Altverfahren gilt materiell-rechtlich die Statusverordnung[Verordnung (EU) 2024/1347 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 über Normen für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen, denen internationaler Schutz gewährt wurde, für einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anspruch auf subsidiären Schutz und für den Inhalt des gewährten Schutzes, zur Änderung der Richtlinie 2003/109/EG des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates.][Verordnung (EU) 2024/1347 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 über Normen für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen, denen internationaler Schutz gewährt wurde, für einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anspruch auf subsidiären Schutz und für den Inhalt des gewährten Schutzes, zur Änderung der Richtlinie 2003/109/EG des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates.] (im Folgenden: Status-VO) und asylverfahrensrechtlich das Asylgesetz in der bis zum 12. Juni 2026 geltenden Fassung, nachfolgend: AsylG a. F. (vgl. nur Urteil der Kammer vom 30. Juni 2026 - 5 A 345/24 -, juris Rn. 13 -15 m. w. N.).Es obliegt dabei dem Asylbewerber, seine Gründe für das Vorliegen einer flüchtlingsrechtlich relevanten Verfolgung unter Angabe genauer Einzelheiten und in sich stimmig zu schildern (vgl. für die Maßstäbe im Detail nur Urteil der Kammer vom 30. Juni 2026 - 5 A 345/24 -, juris Rn. 16 -19 m. w. N. auf das Bezug genommen wird).
- VG Schleswig, 10.07.2026 - 5 A 129/26
Verpflichtungsanspruch Familienangehöriger auf Feststellung der Voraussetzungen …
und asylverfahrensrechtlich das Asylgesetz in der bis zum 12. Juni 2026 geltenden Fassung, nachfolgend: AsylG a.F. (vgl. nur Urteil der Kammer vom 30. Juni 2026 - 5 A 345/24 -, juris Rn. 13 -15 m. w. N.).Es obliegt dabei dem Asylbewerber, seine Gründe für das Vorliegen einer flüchtlingsrechtlich relevanten Verfolgung unter Angabe genauer Einzelheiten und in sich stimmig zu schildern (vgl. zu den Maßstäben Urteil der Kammer vom 30. Juni 2026 - 5 A 345/24 -, juris Rn. 16 - 18 m. w. N., auf das Bezug genommen wird).
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