Rechtsprechung
| VGH Hessen, 25.03.2015 - 5 A 45/14.Z |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 61 Abs 1 AufenthG, Art 36 WÜK
Abschiebungskosten - Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
WÜK Art. 36 Abs. 1 Bst. b, AufenthG § 66 Abs. 1
Kosten, Abschiebungshaft, Freiheitsentziehung, Belehrung, Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen, Auslandsvertretung, Botschaft, Belehrung, Unterrichtung der konsularischen Vertretung des Heimatstaats, Rechtswidrigkeit, Haftkosten, konsularische Vertretung, ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AufenthG § 61 Abs. 1; WÜK Art. 36 Abs. 1b
Voraussetzung einer rechtmäßigen Haft für die Inanspruchnahme eines Ausländers zu den Kosten seiner Abschiebungshaft - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzung einer rechtmäßigen Haft für die Inanspruchnahme eines Ausländers zu den Kosten seiner Abschiebungshaft
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 25.11.2013 - 1 K 3621/12
- VGH Hessen, 25.03.2015 - 5 A 45/14.Z
Papierfundstellen
- DÖV 2015, 675
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 16.10.2012 - 10 C 6.12
Abschiebung; Abschiebungshaft; Arbeitgeber; Kosten; tatsächlich entstandene …
Auszug aus VGH Hessen, 25.03.2015 - 5 A 45/14
Die Inanspruchnahme eines Ausländers zu den Kosten seiner Abschiebungshaft setzt die Rechtmäßigkeit der Haft voraus (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 2012 - 10 C 6.12 -).Rn. 4 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 16. Oktober 2012 - 10 C 6.12 -, BVerwGE 144, 326 = NVwZ 2013, 277), der auch der Senat folgt, setzt die Inanspruchnahme eines Ausländers für die Kosten der Abschiebehaft die Rechtmäßigkeit dieser Haft voraus.
- BGH, 18.11.2010 - V ZB 165/10
Abschiebungshaftverfahren: Beachtung des Rechts auf konsularische Hilfe
Auszug aus VGH Hessen, 25.03.2015 - 5 A 45/14
Unterbleibt dies ist die Abschiebungshaft rechtswidrig (so BGH, Beschluss vom 18. November 2010 - V ZB 165/10 -).Dies wirkt zu Gunsten des Betroffenen (vgl. dazu insgesamt: BGH, Beschluss vom 18. November 2010 - V ZB 165/10 -, InfAuslR 2011, 119).
- VG Saarlouis, 22.09.2016 - 6 K 1897/14
Heranziehung eines Ausländers zu den Kosten seiner Abschiebung; Abschiebungshaft
Rn. 35 Vgl. dazu auch HessVGH, Beschluss vom 25.03.2015, 5 A 45/14.Z, InfAuslR 2015, 393, unter Hinweis auf BGH, Beschluss vom 18.11.2010, V ZB 165/10, InfAuslR 2011, 119, wonach die Belehrung des Betroffenen, seine Reaktion hierauf und die unverzügliche Unterrichtung der konsularischen Vertretung (sofern verlangt) zu dokumentieren sind.Rn. 43 Vgl. VG des Saarlandes, Urteil vom 26.06.2013, 10 K 161/12; ferner HessVGH, Beschluss vom 25.03.2015, 5 A 45/14.Z, a.a.O.
Rn. 57 Ebenso Sächsisches OVG, Beschluss vom 01.03.2012, 3 A 530/11, sowie OVG Lüneburg, Beschluss vom 14.12.2015, 8 LA 151/15, jeweils zitiert nach juris; a.A. HessVGH, Beschluss vom 25.03.2015, 5 A 45/14.Z, a.a.O.
- VG Saarlouis, 16.02.2021 - 6 K 115/19
Zur Heranziehung eines Ausländers zu Kosten zu aufenthaltsbeendende Maßnahmen
Rn. 63 vgl. hierzu HessVGH, Beschl. v. 25.3.2015, 5 A 45/14.Z, juris Rn. 4 f.Rn. 65 Beschl. v. 18.11.2010, V ZB 165/10, juris Rn. 5; siehe auch Hess VGH, Beschl. v. 25.3.2015, 5 A 45/14.Z, juris; VG München, Urt. v. 7.5.2015, M 10 K 14.1573, juris Rn. 72.
- VG München, 07.05.2015 - M 10 K 14.1573
Klage gegen geltend gemachte Abschiebekosten
Dies gilt auch für die gesamten Beförderungskosten der Landespolizei in die Haft, zur Anhörung zum Amtsgericht Gera, von der JVA ... in die JVA ... und von dort zum Flughafen ..., die im kausalen Zusammenhang mit der rechtswidrigen Abschiebungshaft stehen (vgl. HessVGH, B. v. 25.03.2015 - 5 A 45/14.Z - juris Rn. 5). - OVG Niedersachsen, 14.12.2015 - 8 LA 151/15
Heranziehung eines Ausländers zu Kosten für seinen Transport aus einer …
Rn. 13 Der Kläger weist zwar zu Recht daraufhin, dass in der Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte teilweise die - nicht näher begründete - Auffassung vertreten wird, dass ein Ausländer zu den Kosten eines durch eine rechtswidrige Abschiebungshaft kausal verursachten Transports nicht nach §§ 66 Abs. 1, 67 Abs. 1 AufenthG herangezogen werden dürfe (vgl. Hessischer VGH, Beschl. v. 25.3.2015 - 5 A 45/14.Z -, juris Rn. 5). - VG Frankfurt/Main, 11.11.2020 - 2 K 3356/19
Kostenhaftung des Beförderungsunternehmer
Aus der vom Bevollmächtigten der Klägerin zitierten Entscheidung des Hess. VGH - Beschluss vom 25. März 1915 - 5 A 45/14.Z -, juris - ergebe sich nichts Anderes.
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