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Rechtsprechung
   VG Lüneburg, 10.05.2006 - 5 A 482/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,15527
VG Lüneburg, 10.05.2006 - 5 A 482/05 (https://dejure.org/2006,15527)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 10.05.2006 - 5 A 482/05 (https://dejure.org/2006,15527)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 10. Mai 2006 - 5 A 482/05 (https://dejure.org/2006,15527)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Zur gewerberechtlichen Tätigkeit von Berufsbetreuern.

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 GewO; § 14 GewO; § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG; § 1897 Abs. 1 BGB; § 1897 Abs. 6 BGB
    Ausübung eines anzeigepflichtigen Gewerbes i.S.v. § 14 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) durch berufsmäßige Betreuer; Definition des Begriffes "Gewerbe"; Verbindlichkeit der Begriffsbestimmung der freiberuflichen Tätigkeit in der steuerrechtlichen Vorschrift des§ 18 Abs. 1 Nr. 1 ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Tätigkeit von Berufsbetreuern ist gewerblich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ausübung eines anzeigepflichtigen Gewerbes i.S.v. § 14 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) durch berufsmäßige Betreuer; Definition des Begriffes "Gewerbe"; Verbindlichkeit der Begriffsbestimmung der freiberuflichen Tätigkeit in der steuerrechtlichen Vorschrift des§ 18 Abs. 1 Nr. 1 ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1872
  • FamRZ 2006, 1873
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 24.06.1976 - I C 56.74

    Begriff des Gewerbes - Anzeige des Beginns eines Gewerbebetriebes - …

    Auszug aus VG Lüneburg, 10.05.2006 - 5 A 482/05
    Gewerbe i.S. von § 1 GewO ist jede erlaubte, auf Gewinnerzielungsabsicht gerichtete und auf Dauer angelegte selbständige Tätigkeit, ausgenommen Urproduktion, freie Berufe (freie wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeit höherer Art sowie persönliche Dienstleistungen höherer Art, die eine höhere Bildung erfordern) und bloße Verwaltung eigenen Vermögens (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.6.1976 - I C 56.74 -, GewArch 1976, 293;… Urt. v. 1.7.1987 - 1 C 25.85 -GewArch 1987, 331; Beschl. v. 16.2.1995 - 1 B 205.93 -, GewArch 1995, 152).

    Gewerberechtlich gilt - wie bereits oben ausgeführt - als freiberuflich eine wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeit höherer Art sowie eine Dienstleistung höherer Art, die eine höhere Bildung, d. h. grundsätzlich ein abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium erfordert (BVerwG, Urt. v. 24.6.1976, a.a.O.;… Urt. v. 1.7.1987, a.a.O.; Nds. OVG, Beschl. v. 8.4.2002 - 7 LA 39/02 -, GewArch 2002, 293).

  • BVerwG, 01.07.1987 - 1 C 25.85

    Gewerberecht - Höhere Bildung - Unterrichtswesen

    Auszug aus VG Lüneburg, 10.05.2006 - 5 A 482/05
    Gewerbe i.S. von § 1 GewO ist jede erlaubte, auf Gewinnerzielungsabsicht gerichtete und auf Dauer angelegte selbständige Tätigkeit, ausgenommen Urproduktion, freie Berufe (freie wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeit höherer Art sowie persönliche Dienstleistungen höherer Art, die eine höhere Bildung erfordern) und bloße Verwaltung eigenen Vermögens (…vgl. BVerwG, Urt. v. 24.6.1976 - I C 56.74 -, GewArch 1976, 293; Urt. v. 1.7.1987 - 1 C 25.85 -GewArch 1987, 331; Beschl. v. 16.2.1995 - 1 B 205.93 -, GewArch 1995, 152).

    Gewerberechtlich gilt - wie bereits oben ausgeführt - als freiberuflich eine wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeit höherer Art sowie eine Dienstleistung höherer Art, die eine höhere Bildung, d. h. grundsätzlich ein abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium erfordert (…BVerwG, Urt. v. 24.6.1976, a.a.O.; Urt. v. 1.7.1987, a.a.O.; Nds. OVG, Beschl. v. 8.4.2002 - 7 LA 39/02 -, GewArch 2002, 293).

  • BVerwG, 16.02.1995 - 1 B 205.93

    Sektenveranstaltungen - § 14 GewO, Art. 4 GG, Einbindung in den …

    Auszug aus VG Lüneburg, 10.05.2006 - 5 A 482/05
    Gewerbe i.S. von § 1 GewO ist jede erlaubte, auf Gewinnerzielungsabsicht gerichtete und auf Dauer angelegte selbständige Tätigkeit, ausgenommen Urproduktion, freie Berufe (freie wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeit höherer Art sowie persönliche Dienstleistungen höherer Art, die eine höhere Bildung erfordern) und bloße Verwaltung eigenen Vermögens (…vgl. BVerwG, Urt. v. 24.6.1976 - I C 56.74 -, GewArch 1976, 293;… Urt. v. 1.7.1987 - 1 C 25.85 -GewArch 1987, 331; Beschl. v. 16.2.1995 - 1 B 205.93 -, GewArch 1995, 152).
  • BFH, 04.11.2004 - IV R 26/03

    Berufsmäßiger Betreuer ist gewerblich tätig

    Auszug aus VG Lüneburg, 10.05.2006 - 5 A 482/05
    Der BFH hat dementsprechend in seinem Urteil vom 4. November 2004 (IV R 26/03, Juris) ausgeführt, dass ein Berufsbetreuer keine Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG erzielt.
  • OVG Niedersachsen, 08.04.2002 - 7 LA 39/02

    Dienstleistung; Dienstleistung höherer Art; Gewerbe; Gewinnerzielung; …

    Auszug aus VG Lüneburg, 10.05.2006 - 5 A 482/05
    Gewerberechtlich gilt - wie bereits oben ausgeführt - als freiberuflich eine wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeit höherer Art sowie eine Dienstleistung höherer Art, die eine höhere Bildung, d. h. grundsätzlich ein abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium erfordert (…BVerwG, Urt. v. 24.6.1976, a.a.O.;… Urt. v. 1.7.1987, a.a.O.; Nds. OVG, Beschl. v. 8.4.2002 - 7 LA 39/02 -, GewArch 2002, 293).
  • VG Lüneburg, 09.12.2009 - 5 A 27/08

    Qualifizierung der selbstständigen Tätigkeit eines Softwareentwicklers als …

    Allein maßgebend ist, ob die konkret ausgeübte Tätigkeit ein Hochschul- oder Fachhochschulstudium objektiv voraussetzt (Urt. der Kammer v. 10.05.2006 - 5 A 482/05 -, bestätigt durch Nds. OVG, Urt. v. 29.08.2007 - 7 LC 125/06 -, a.a.O., m.w.N.).

    Auch die Aufzählung der Freien Berufe in der steuerrechtlichen Vorschrift des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG ist für die gewerberechtliche Beurteilung nicht verbindlich und kann allenfalls Indizwirkung entfalten (Urt. der Kammer v. 10.05.2006 - 5 A 482/05 -, bestätigt durch Nds. OVG, Urt. v. 29.08.2007 - 7 LC 125/06 -, a.a.O.;… so auch: Friauf in: Friauf, GewO, Kommentar, Stand: Dezember 2009, § 1 Rn. 171;… Tettinger/Wank, a.a.O., § 1 Rn. 5), denn die Zielsetzungen der Gewerbeordnung und des Einkommenssteuergesetzes divergieren.

  • VG Göttingen, 22.11.2006 - 1 A 40/06

    Berufsbetreuung als Gewerbe; Versagung einer Gewerbeabmeldung; Begriff des …

    Die Kammer folgt der überzeugenden Begründung des den Beteiligten bekannten Urteils des Verwaltungsgerichts Lüneburg vom 10. Mai 2006 (Az.: 5 A 482/05) und macht sich die folgenden Ausführungen ausdrücklich zu eigen.
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