Rechtsprechung
| VG Magdeburg, 20.10.2022 - 5 A 52/21 MD |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Art 79 Abs 2 Verf ST 1992
Nichtbestehen der Bachelor-Prüfung im Bachelor-Studiengang Polizeivollzugsdienst; Ermächtigungsgrundlage für die Fristsetzung zur Einreichung des Themas der Bachelor-Thesis sowie für die Benennung des Erst- und Zweitgutachters
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Prüfungsordnung unanwendbar: Versäumte Frist für die Bachelor-Arbeit schadet einem Polizeibewerber nicht
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 21.04.2015 - 2 BvR 1322/12
Altershöchstgrenzen für die Einstellung in den öffentlichen Dienst in …
Auszug aus VG Magdeburg, 20.10.2022 - 5 A 52/21
Die in Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG festgelegten, aus dem rechtsstaatlichen und demokratischen Verfassungssystem des Grundgesetzes folgenden Grundsätze sind aber auch für die Landesgesetzgebung verbindlich (BVerfG, Beschluss vom 21. April 2015 - 2 BvR 1322/12, 2 BvR 1989/12 -, juris, Rn. 52 ff.) und ergeben sich zudem auch aus Art. 79 Abs. 1 Verf LSA. - BVerfG - 2 BvR 1989/12 (anhängig)
Verfassungsbeschwerdeschrift
Auszug aus VG Magdeburg, 20.10.2022 - 5 A 52/21
Die in Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG festgelegten, aus dem rechtsstaatlichen und demokratischen Verfassungssystem des Grundgesetzes folgenden Grundsätze sind aber auch für die Landesgesetzgebung verbindlich (BVerfG, Beschluss vom 21. April 2015 - 2 BvR 1322/12, 2 BvR 1989/12 -, juris, Rn. 52 ff.) und ergeben sich zudem auch aus Art. 79 Abs. 1 Verf LSA. - BVerfG, 18.06.2019 - 1 BvR 587/17
Zum Zitiergebot bei subdelegierten Verordnungen und der Handhabung der …
Auszug aus VG Magdeburg, 20.10.2022 - 5 A 52/21
Aus Art. 79 Abs. 2 Verf LSA ergibt sich, dass die Ermächtigung zur Verordnunggebung nur weiter übertragen werden kann, wenn dies durch Gesetz vorgesehen ist (vgl. zu Art. 80 Abs. 1 Satz 4 GG BVerfG, Beschluss vom 18. Juni 2019 - 1 BvR 587/17 -, juris, Rn. 24).
- BVerwG, 15.03.2017 - 6 C 46.15
Ausgestaltung; Befähigungsschein; Berufsbezogene Prüfung; Berufsfreiheit; …
Auszug aus VG Magdeburg, 20.10.2022 - 5 A 52/21
Insoweit wird den Anforderungen von Rechtsstaats- und Demokratieprinzip bereits dadurch hinreichend Genüge getan, dass der parlamentarische Gesetzgeber durch die Vorgabe von Ziel und Inhalt der Ausbildung die Regelungen auf untergesetzlicher Ebene nach Tendenz und Programm begrenzt und berechenbar macht, zumal die prüfungsrechtliche Rechtsetzung auch auf untergesetzlicher Ebene in weitreichendem Maße bereits durch Grundsätze gesteuert wird, die sich unmittelbar aus Art. 12 Abs. 1 GG, Art. 3 Abs. 1 GG und aus dem Rechtsstaatsprinzip ergeben (BVerwG, Urteil vom 15. März 2017 - 6 C 46/15 -, juris, Rn. 11 m.w.N.). - BVerwG, 01.06.1995 - 2 C 16.94
Beamtenrecht - Laufbahnprüfung - Beamtenanwärter - Einwendungen gegen …
Auszug aus VG Magdeburg, 20.10.2022 - 5 A 52/21
Diese Grundsätze gelten auch im Anwendungsbereich des Art. 33 Abs. 2 GG (BVerwG, Urteil vom 01. Juni 1995 - 2 C 16.94 -, juris, Rn. 15 m.w.N). - OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2022 - 6 B 1352/21
Regelungen zu Prüfungen in der Studienordnung der Bachelorstudiengänge an einer …
Auszug aus VG Magdeburg, 20.10.2022 - 5 A 52/21
Soweit für die Vorgabe von Ziele und Inhalt der Ausbildung im Polizeivollzugsdienstes als ausreichend erachtet wird, dass der Gesetzgeber die Leitentscheidung über die Festlegung der Laufbahn und der Entscheidung deren Zugang vom Bestehen einer Prüfung abhängig zu machen getroffen hat (so OVG NRW, Beschluss vom 25. Januar 2022 - 6 B 1352/21 -, juris, Rn. 22), lässt sich mit Blick auf die beamtenrechtlichen Vorschriften in Sachsen-Anhalt feststellen, dass der Landesgesetzgeber diese Leitentscheidung im LBG LSA (…vgl. §§ 13 , Rn. 14 , 105 LBG LSA ) und gerade nicht im FH PolG getroffen hat. - OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2020 - 3 L 21/20
Zulässigkeit des Ausschlusses einer 2. Wiederholungsmöglichkeit bzgl. der …
Auszug aus VG Magdeburg, 20.10.2022 - 5 A 52/21
Rn. 46 Die Streitwertfestsetzung ergibt sich aus § 52 Abs. 1 GKG und orientiert sich an Nr. 36.1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (NVwZ 2004, 1327) (OVG LSA, Beschluss vom 23. April 2020 - 3 L 21/20 -, juris, Rn. 69 ).
- VG Magdeburg, 23.01.2024 - 5 A 177/22
Bachelor-Prüfung in der Ausbildung zum Erwerb der Befähigung der Laufbahn der …
Zur Weiterführung eines funktionsfähigen Betriebes, hier der Abnahme der Prüfungen, ist eine übergangsweise Fortgeltung des § 17 PrüfO - B. A. - PVD LSA notwendig (Fortentwicklung der Rechtsprechung der Kammer, vgl. VG Magdeburg, Urteil vom 20. Oktober 2022 5 A 52/21 MD , juris).Ergänzend macht er unter Berufung auf das Urteil des erkennenden Gerichts vom 20. Oktober 2022 - 5 A 52/21 MD - geltend, die von der Beklagten angewandte Prüfungsordnung sei keine taugliche Rechtsgrundlage, weil sie mit höherrangigem Recht nicht vereinbar sei.
Soweit der Verordnungsgeber in § 7 APVO Bachelor Pol lediglich pauschal die Laufbahnprüfung vorsieht und die Regelung des Näheren der Bestimmung in der Prüfungsordnung der Fachhochschule Polizei überlässt, verstößt dies gegen Gesetzesrecht, weil § 28 LBG LSA die Möglichkeit einer Subdelegation, der Übertragung der Rechtsetzungskompetenz auf die Fachhochschule, nicht vorsieht (vgl. dazu ausführlich VG Magdeburg, Urteil vom 20. Oktober 2022 - 5 A 52/21 MD -, juris).
Das erkennende Gericht ist aufgrund des bestehenden Regelungsdefizits zur Vermeidung einer verfassungsferneren Regelungslücke und Wahrung der Berufsfreiheit gehalten, bis zur Herstellung verfassungsgemäßer Zustände durch den Verordnungsgeber eine Übergangsregelung zu treffen, damit den aus Art. 12 Abs. 1 GG resultierenden Gewährleistungen Rechnung getragen wird (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 27. Januar 1976 - 1 BvR 2325/73 -, juris, Rn. 36; BVerwG…, Urteil vom 15. März 2017 - 6 C 46/15 -, juris, Rn. 23; OVG LSA…, Urteil vom 22. März 2022 - 4 L 49/21 -, juris, Rn. 39 m.w.N.; anders noch VG Magdeburg, Urteil vom 20. Oktober 2022 - 5 A 52/21 MD -, juris, Rn. 28 ff.).
- VG Magdeburg, 29.10.2024 - 5 A 226/23
Endgültiges Nichtbestehen der Bachelor-Prüfung im Studiengang …
Zur Begründung führte sie unter Berufung auf das Urteil des erkennenden Gerichts vom 20. Oktober 2022 - 5 A 52/21 MD - aus, die von der Beklagten angewandte Prüfungsordnung sei keine taugliche Rechtsgrundlage, weil sie mit höherrangigem Recht nicht vereinbar sei.Rn. 23 a) Zwar ist die Rechtsgrundlage mit höherrangigem Recht, insbesondere mit Art. 12 Abs. 1, 33 Abs. 2 GG unvereinbar (aa)), allerdings findet sie übergangsweise Anwendung (bb)) (siehe zur Regelungsmaterie der Folgen von Versäumnissen und Unregelmäßigkeiten: VG Magdeburg, Urteile vom 20. Oktober 2022 - 5 A 52/21 MD -, juris, Rn. 28 ff. …und vom 23. Januar 2024 - 5 A 177/22 MD -, juris, Rn. 23 ff.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".