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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 22.01.2020 - 5 A 97/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,12244
OVG Sachsen, 22.01.2020 - 5 A 97/18 (https://dejure.org/2020,12244)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 22.01.2020 - 5 A 97/18 (https://dejure.org/2020,12244)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 22. Januar 2020 - 5 A 97/18 (https://dejure.org/2020,12244)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    KHG § 8 Abs. 2
    Krankenhausplan, Drittanfechtung, Rechtsschutzinteresse; Klagebefugnis, Klageerweiterung; Neurologische Frührehabilitation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 35.07

    Klagebefugnis; Rechtsschutzbedürfnis; Rechtsschutzinteresse; Konkurrentenklage; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.01.2020 - 5 A 97/18
    Wenn der Dritte jedoch ebenfalls Neubewerber war und statt des Klägers erstmals in den Plan aufgenommen wurde, führt ein Vollzug der Planaufnahme zu erheblichen Veränderungen, und der zusätzlichen Anfechtungsklage wird das Rechtsschutzbedürfnis nicht abzusprechen sein (vgl. BVerwG, Urt. v. 25. September 2008 - 3 C 35.07 -, juris Rn. 21 und 22 und BVerfG, Beschl. v. 14. Januar 2004 - 1 BvR 506/03 -, juris Rn. 19 ff.).

    Rn. 39 cc) Ohne eine Klage "in eigener Sache" fehlt das Rechtsschutzinteresse für die Anfechtung der an konkurrierende Krankenhäuser gerichtete diese begünstigende Feststellungsbescheide (vgl. BVerwG, Urt. v. 25. September 2008 - 3 C 35.07 -, juris Rn. 14 ff.).

    Zwar führt das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 25. September 2008 - 3 C 35.07 - aus, dass - erstens - die Zulässigkeit einer Anfechtungsklage voraussetzt, dass überhaupt eine Auswahlentscheidung getroffen wurde und - zweitens - ein Plankrankenhaus keinen Anspruch darauf hat, dass die Behörde überhaupt eine Auswahlentscheidung trifft, selbst wenn diese notwendig sein sollte.

    Besteht aber eine solche Konkurrenzsituation, ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (…Beschl. v. 12. Juni 1990 - 1 BvR 355/86 -, juris Rn. 77), des Bundesverwaltungsgerichts (etwa Urt. v. 25. September 2008 - 3 C 35.07 -, juris Rn. 19) und des Senats (…Urt. v. 14. Mai 2013 - 5 A 820/11 -, juris Rn. 40) ein gerichtlich überprüfbarer Anspruch auf eine fehlerfreie Auswahlentscheidung und damit das Vorliegen einer Klagebefugnis für eine Anfechtungsklage anerkannt.

    Denn dieses setzt voraus, dass der Vollzug der Planaufnahme zu erheblichen Veränderungen zu Lasten der Klägerin führt (vgl. BVerwG, Urt. v. 25. September 2008 - 3 C 35.07 -, juris Rn. 22).

  • BVerfG, 14.01.2004 - 1 BvR 506/03

    Zum Rechtsschutz des Konkurrenten bei der Aufnahme in den Krankenhausplan

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.01.2020 - 5 A 97/18
    Wenn der Dritte jedoch ebenfalls Neubewerber war und statt des Klägers erstmals in den Plan aufgenommen wurde, führt ein Vollzug der Planaufnahme zu erheblichen Veränderungen, und der zusätzlichen Anfechtungsklage wird das Rechtsschutzbedürfnis nicht abzusprechen sein (vgl. BVerwG, Urt. v. 25. September 2008 - 3 C 35.07 -, juris Rn. 21 und 22 und BVerfG, Beschl. v. 14. Januar 2004 - 1 BvR 506/03 -, juris Rn. 19 ff.).

    Vor diesem Hintergrund sind irreparable Entscheidungen soweit wie möglich auszuschließen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14. Januar 2004 - 1 BvR 506/03 -, juris Rn. 19).

  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86

    Krankenhausfinanzierungsgesetz

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.01.2020 - 5 A 97/18
    Besteht aber eine solche Konkurrenzsituation, ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 12. Juni 1990 - 1 BvR 355/86 -, juris Rn. 77), des Bundesverwaltungsgerichts (…etwa Urt. v. 25. September 2008 - 3 C 35.07 -, juris Rn. 19) und des Senats (…Urt. v. 14. Mai 2013 - 5 A 820/11 -, juris Rn. 40) ein gerichtlich überprüfbarer Anspruch auf eine fehlerfreie Auswahlentscheidung und damit das Vorliegen einer Klagebefugnis für eine Anfechtungsklage anerkannt.
  • BVerwG, 22.09.2016 - 2 C 16.15

    Akteneinsicht; Verfahrenshandlung; Sachentscheidung; Vorbereitung; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.01.2020 - 5 A 97/18
    Der Gegenstand des Klagebegehrens ist schon dann hinreichend bezeichnet, wenn der Sachverhalt, über den das Gericht entscheiden soll, angegeben wird; die Herausarbeitung eines bestimmten Antrags, den die Klage gemäß § 82 Abs. 1 Satz 2 VwGO nur enthalten soll und der für die Bestimmung des Streitgegenstandes erforderlich ist, kann im weiteren gerichtlichen Verfahren erfolgen (vgl. BVerwG, Urt. v. 22. September 2016 - 2 C 16.15 -, juris Rn. 12).
  • OVG Sachsen, 14.05.2013 - 5 A 820/11

    Aufnahme von 50 Betten zur akut-stationären psychosomatischen und …

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.01.2020 - 5 A 97/18
    Besteht aber eine solche Konkurrenzsituation, ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (…Beschl. v. 12. Juni 1990 - 1 BvR 355/86 -, juris Rn. 77), des Bundesverwaltungsgerichts (…etwa Urt. v. 25. September 2008 - 3 C 35.07 -, juris Rn. 19) und des Senats (Urt. v. 14. Mai 2013 - 5 A 820/11 -, juris Rn. 40) ein gerichtlich überprüfbarer Anspruch auf eine fehlerfreie Auswahlentscheidung und damit das Vorliegen einer Klagebefugnis für eine Anfechtungsklage anerkannt.
  • OVG Sachsen, 20.06.2019 - 5 A 525/16
    Auszug aus OVG Sachsen, 22.01.2020 - 5 A 97/18
    Rn. 32 Die Klageänderung ist auch im Berufungsverfahren zulässig; unerheblich ist insoweit, dass den Beteiligten hierdurch eine Instanz verloren geht (vgl. SächsOVG, Urt. v. 20. Juni 2019 - 5 A 525/16 -, juris R. 29;… W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl., § 91 Rn. 19 und 21).
  • OVG Sachsen, 24.11.2025 - 6 A 188/24

    Ausnahmebewilligung von Sonntagsarbeit; Ausnahmebewilligung von Feiertagsarbeit; …

    Da, wie in der Folge dargelegt, im Falle eines neuen Bewilligungsbescheids eine Klageerweiterung im Sinne des § 125 Abs. 1, § 91 Abs. 1 VwGO regelmäßig sachdienlich ist, kann die Klärung der Streitfragen im Verfahren hinsichtlich des aktuellen Bescheids erfolgen, wenn die übrigen Zulässigkeitsvoraussetzungen vorliegen (vgl. SächsOVG, Urt. v. 22. Januar 2020 - 5 A 97/18 -, juris Rn. 25).

    Die Klägerin hat mit dem erstmals in der Berufungsinstanz gestellten Antrag nicht nur den Klageantrag gemäß dem nach § 173 Satz 1 VwGO entsprechend anwendbaren § 264 Nr. 2 ZPO erweitert, sondern vielmehr neben dem bisherigen Klagebegehren zugrundeliegenden Sachverhalt einen anderen, von dem neuen Bescheid umfassten Sachverhalt zur Grundlage der Klage gemacht (vgl. SächsOVG, Urt. vom 22. Januar 2020 - 5 A 97/18 -, juris Rn. 29).

    Es ist anerkannt, dass die Sachdienlichkeit eines Klageantrags nicht allein deshalb verneint werden kann, weil der Prozessgegner dadurch eine zweite Tatsacheninstanz verliert (…vgl. BVerwG, Urt. v. 27. Februar 1970 - 4 C 28.67 -, NJW 1970, 1564, 1565 m. w. N.; SächsOVG, Urt. vom 22. Januar 2020 a. a. O. Rn. 32, v. 15. Dezember 2011 - 5 A 195/09 -, juris Rn. 35).

  • VG Oldenburg, 03.01.2023 - 7 B 1645/22

    Vorläufiger Rechtsschutz des Begünstigten im Krankenhausplanungsrecht infolge der …

    Zwar führt das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 25. September 2008 (…- 3 C 35.07 -, juris Rn. 24 ff.) aus, dass die Zulässigkeit einer Drittanfechtungsklage voraussetze, dass überhaupt eine Auswahlentscheidung getroffen worden sei, doch steht diese Ausführung im Zusammenhang mit der dort zu entscheidenden Fallkonstellation (so auch OVG NRW…, Urteil vom 13. Juli 2021 - 13 A 349/20 -, juris Rn. 53; Sächsisches OVG, Urteil vom 22. Januar 2020 - 5 A 97/18 -, juris Rn. 42).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2021 - 13 A 349/20

    Aufnahme eines Krankenhauses mit 38 geriatrischen Betten in den Krankenhausplan …

    Rn. 54 Vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Juni 1990 - 1 BvR 355/86 -, juris Rn. 77; BVerwG, Urteile vom 26. Februar 2020 - 3 C 14.18 -, juris, Rn. 15 ff., und vom 25. September 2008 - 3 C 35.07 -, juris, Rn. 19; Sächs. OVG, Urteil vom 22. Januar 2020 - 5 A 97/18 -, juris, Rn. 41.
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