Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 07.03.2008 - 5 AR 2/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Abgrenzung zwischen Mietvertrag und und Leiheverhältnis: Bindende Verweisung einer Wohnungsherausgabeklage an das Landgericht
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 535; BGB § 598; ZPO § 281
Abgrenzung von Leihe und Miete; Bindungswirkung einer Verweisung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Mietvertrag - Abgrenzung zwischen Mietvertrag und Leiheverhältnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2008, 1700
- NZM 2008, 838
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (9)
- BGH, 11.12.1981 - V ZR 247/80
Wohnrecht für ehemalige Haushälterin - § 598 BGB, §§ 516, 517 BGB, vertraglich …
Auszug aus OLG Stuttgart, 07.03.2008 - 5 AR 2/08
Rn. 8 a) Aus Sicht des Senats gibt es durchaus Gründe für die Annahme einer unentgeltlichen Gebrauchsüberlassung, also eines Leiheverhältnisses (vgl. BGH NJW 1982, 820). - OLG Dresden, 07.11.2002 - 4 W 1324/02
Abgrenzung zwischen Miete und Leihe im Falle der alleinigen Übernahme von …
Auszug aus OLG Stuttgart, 07.03.2008 - 5 AR 2/08
Rn. 12 (1) So wurde in der Rechtsprechung Leihe und nicht Miete angenommen, wenn der das Grundstück Nutzende lediglich die Kosten des Grundstücks zu tragen hat, die durch die Benutzung entstehen, also ohne grundstücksbezogene Aufwendungen wie Grundsteuer oder Gebäudeversicherung (OLG Dresden ZMR 2003, 250). - BGH, 21.11.1996 - IX ZR 264/95
Rüge der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte im …
Auszug aus OLG Stuttgart, 07.03.2008 - 5 AR 2/08
Rn. 16 c) Der Senat braucht auch nicht zu entscheiden, ob die Voraussetzungen einer Verweisung durch das Amtsgericht deshalb nicht vorlagen, weil die Beklagte die Unzuständigkeit nicht nach § 282 Abs. 3 ZPO geltend gemacht hat, sie vielmehr sogar einer Verweisung entgegengetreten war und somit erwartet werden konnte, dass in der mündlichen Verhandlung die Zuständigkeit des Amtsgerichts nach § 39 ZPO begründet werden würde (wobei umstritten ist, ob § 282 Abs. 3 ZPO die Zuständigkeitsrüge im Termin ausschließt, vgl. zum Streit BGH NJW-RR 1997, 315).
- BGH, 19.01.1993 - X ARZ 845/92
Ausübung des Wahlrechts bei Angabe des Streitgerichts im Mahnbescheidantrag - …
Auszug aus OLG Stuttgart, 07.03.2008 - 5 AR 2/08
Rn. 7 Die Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses entfällt auch nicht deshalb, weil der Verweisung jegliche rechtliche Grundlage fehlen und der Beschluss deshalb objektiv willkürlich erscheinen würde (vgl. BGH NJW 1993, 1273). - BGH, 10.12.1987 - I ARZ 809/87
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Verweisung im schriftlichen …
Auszug aus OLG Stuttgart, 07.03.2008 - 5 AR 2/08
Auch die die Zuständigkeit verneinende Entscheidung des Landgerichts genügt den Anforderungen an eine rechtskräftige Unzuständigkeitserklärung im Sinne von § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO (BGH NJW 1988, 1794). - BGH, 06.10.1993 - XII ARZ 22/93
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Wohnsitzverlegung des Beklagten
Auszug aus OLG Stuttgart, 07.03.2008 - 5 AR 2/08
Alleine eine unrichtige Rechtsanwendung würde die Bindungswirkung des amtsgerichtlichen Verweisungsbeschlusses nicht ausschließen (BGH NJW-RR 1994, 126). - BGH, 04.12.1991 - XII ARZ 29/91
Gerichtszuständigkeit für eine Vollstreckungsabwehrklage, hilfsweise …
Auszug aus OLG Stuttgart, 07.03.2008 - 5 AR 2/08
Eine zu Willkür führende Häufung grober Rechtsirrtümer (BGH NJW-RR 1992, 383) liegt nicht vor. - KG, 20.05.1998 - 28 AR 34/98
Auszug aus OLG Stuttgart, 07.03.2008 - 5 AR 2/08
Eine die Annahme von Willkür rechtfertigende evident falsche Erfassung des Sachverhalts (KG MDR 1999, 56) liegt nicht vor. - BayObLG, 06.08.2002 - 1Z AR 91/02
Auszug aus OLG Stuttgart, 07.03.2008 - 5 AR 2/08
Das Bayerische Oberste Landesgericht hat in einem vergleichbaren Fall eine Pflicht des verweisenden Gerichts angenommen, dem die Verweisung Beantragenden Gelegenheit zur Stellungnahme auf die rügelose Einlassung und zur Rücknahme seines Verweisungsantrags einzuräumen (Beschluss vom 06.08.2002, 1Z AR 91/02).
- OLG Hamm, 05.03.2015 - 5 U 52/14
Wirksamkeit einer langfristigen, unkündbaren Gebrauchsüberlassung an einem …
Für den Fall, dass die Gebrauchsüberlassung gegen Übernahme der Nebenkosten erfolgt, kann zwar ein Mietvertrag vorliegen (OLG Stuttgart, Beschluss vom 7.3.2008 - 5 AR 2/08 = NZM 2008, 838 m. w. N.). - BayObLG, 01.09.2023 - 102 AR 130/23
Keine Gerichtsstandsbestimmung bei gemeinsamem besonderem Gerichtsstand
Ihren beim Landgericht Ingolstadt bereits hilfsweise gestellten Antrag auf Verweisung an das Landgericht München I könnte die Antragstellerin mangels erfolgter Verweisung noch zurücknehmen (vgl. BayObLG…, Beschluss vom 6. August 2002, 1Z AR 91/02, juris Rn. 14; OLG Stuttgart, Beschluss vom 7. März 2008, 5 AR 2/08, juris Rn. 16;… Anders in Anders/Gehle, ZPO, § 281 Rn. 8) und durch einen Verweisungsantrag an das Landgericht Osnabrück ersetzen. - BayObLG, 30.04.2026 - 102 AR 36/26
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Zugrundelegung einer …
Zwar hätte die ersatzlose Aufhebung der Mietzahlungspflicht als vertragliche Hauptpflicht des Mieters (§ 535 Abs. 2 BGB) jedenfalls ohne die Pflicht zur Tragung der Nebenkosten die Ersetzung des ursprünglich abgeschlossenen Mietvertrags (§ 535 BGB) durch einen Leihvertrag (§ 598 BGB) bedeutet, der die ausschließliche sachliche Zuständigkeit des § 23 Nr. 2 Buchst. a) GVG nicht begründet (OLG Stuttgart, Beschluss vom 7. März 2008, 5 AR 2/08, NJW-RR 2008, 1700;… Mayer in Kissel/Mayer, GVG, § 23 Rn. 24;… Jacobs in Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl. 2020, § 23 GVG Rn. 22).
- VG Schleswig, 17.11.2017 - 2 A 139/16
Eigenschaft als Zweitwohnung im Zusammenhang mit Zweitwohnungssteuer
Auch das Verwandtschaftsverhältnis zwischen den Vertragsparteien spricht dafür, dass die Vereinbarung eines Mietverhältnisses mit der Folge der Geltung zahlreicher besonderer, z. T. sogar zwingender gesetzlicher Regelungen von den Beteiligten nicht beabsichtigt war (vgl. OLG Stuttgart, Beschl. v. 07.03.2008 - 5 AR 2/08 - juris). - VG Schleswig, 11.03.2016 - 2 A 194/14
Zweitwohnungssteuer für zweite Wohnung im Haus
Auch das Verwandtschaftsverhältnis zwischen den Vertragsparteien spricht dafür, dass die Vereinbarung eines Mietverhältnisses mit der Folge der Geltung zahlreicher besonderer, z. T. sogar zwingender gesetzlicher Regelungen von den Parteien nicht beabsichtigt war (vgl. OLG Stuttgart, B.v. 7.3.2008 - 5 AR 2/08 - juris). - OLG Hamburg, 14.04.2016 - 8 U 98/15
Abschluss eines konkludenten Mietvertrags durch Zahlung der Betriebs- bzw. …
So liegt ein Mietvertrag bereits dann vor, wenn überhaupt eine - nicht notwendige kostendeckende - Gegenleistung erfolgt (OLG Stuttgart ZMR 2010, 446 f - Rn 18 m.w.N. i.V.m. Rn 5; s. auch OLG Stuttgart NZM 2008, 838 - Rn 11 f.).
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