Rechtsprechung
| BAG, 17.02.1971 - 5 AR 376/70 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verweisungsbeschlüsse - Gebot des rechtlichen Gehörs - Bestimmungsverfahren
Verfahrensgang
- ArbG Karlsruhe, 19.11.1970 - 1 Ca 317/70
- BAG, 17.02.1971 - 5 AR 376/70
Papierfundstellen
- NJW 1971, 1719 (Ls.)
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (3)
- BGH, 13.03.1964 - Ib ARZ 44/64
Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) über Zuständigkeitsfragen - …
Auszug aus BAG, 17.02.1971 - 5 AR 376/70
Unbeachtet bleiben muß der zunächst ergangene Verweisungsbeschluß des Arbeitsgerichts Villingen, soweit darin das Arbeit sgericht Karlsruhe als zuständiges Gericht bezeichnet ist" Dieser Beschluß hinderte das Arbeitsgericht Karlsruhe nicht, den Rechtsstreit aus Gründen der fehlenden örtlichen Zuständigkeit an ein anderes Arbeitsgericht weiterzu verweisen" Zwar war auch der Beschluß des Arbeitsgerichts Villingen mit der fehlenden örtlichen Zuständigkeit begründet ; eine Weiterverweisung des Rechtsstreits wegen fehlender Örtlicher Zuständigkeit scheidet wegen der Bindung sw irkung des ersten Verweisungsbeschlusses in der Regel aus" Jedoch beruht der Verweisungsbeschluß des Arbeitsgerichts Villingen insoweit, als er, dem Antrag des Klägers folgend, das Arbeitsgericht Karlsruhe als das örtlich zuständige Gericht bezeichnet, auf der Versagung des rechtlichen Gehörs" Das Arbeitsgericht Villingen hat, wie der Akteninhalt zweifelsfrei ergibt, über den Verweisungsantrag des Klägers vom 14" Juli 1970 bewußt ohne Anhörung der Beklagten entschieden" Damit hat es das Verfassungsgebot des Art" 103 Abs" 1 GG verletzt; dieses Gebot darf auch bei angeblich "klar liegen den" Rechtssachen nicht außer acht bleiben" Der bezeichnete Hangei ist so schwerwiegend, daß er dem Beschluß des Arbeitsgerichts Villingen die Rechtsgrundlage entzieht, soweit darin 4 die Verweisung an das Arbeitsgericht Karlsruhe ausgesprochen isto Ein ohne jede Rechtsgrundlage ergangener Verweisungsbeschluß kann nicht die Bindungswirkung nach § 276 Abs" 2 Satz 2 ZPO beanspruchen (ebenso BGH in AP Nr" 6 zu § 56 ZPO ~ LM Nr" 4 zu § 36 Ziff, 6 ZPO = NJW 1964, 1416); er kann also nicht dem mit sonstigen Verfahrensmängeln behafteten oder sachlich unrichtigen Verweisungsbeschluß gleichgestellt werden, der grundsätzlich die Bindungswirkung behälto Daher konnte das Arbeitsgericht Karlsruhe ohne Rücksicht auf den Beschluß des Arbeitsgerichts Villingen erneut über die örtliche Zuständigkeit befinden . - BAG, 06.01.1971 - 5 AR 282/70
Bestimmungsverfahren - Negativer Kompetenzkonflikt - Streitende Gerichte - …
Auszug aus BAG, 17.02.1971 - 5 AR 376/70
Die Bestimmung des Arbeitsgerichts Köln war geboten, weil an dieses Gericht der Rechtsstreit kraft des Verwe'isungsbeSchlusses des Arbeitsgerichts Karlsruhe mit der 025 sich aus § 276 Abs" 2 Satz 2 ZPO ergebenden Bindungswirkung gelangt w a r ; diese bindende Wirkung ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats auch im Bestimmungsverfahren des § 36 Nr" 6 ZPO zu beachten (Beschlüsse des Senats vom 30" April 1970 - 5 AR 98/70 - und vom 6" Januar 1971 - 5 AR 282/70 ~, letzterer zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt)" Die Bindungswirkung gilt5 wie der Senat in den genannten Beschlüssen bereits näher dargelegt hat, auch für den sachlich unrichtigen und mit Verfahrensmängeln behafteten Verweisungsbeschluß; es muß daher hier ungeprüft bleibe n, ob die Beklagte, so wie das Arbeitsgericht Köln dies meint, die fehlende örtliche Zuständigkeit des Arbeitsgerichts Karlsruhe verspätet gerügt hat und der Verweisungs beschluß daher nicht ergehen durfte". - BAG, 30.04.1970 - 5 AR 98/70
Rechtsstreit - Ablehnung der Übernahme - Rechtskräftige Leugnung der …
Auszug aus BAG, 17.02.1971 - 5 AR 376/70
Die Bestimmung des Arbeitsgerichts Köln war geboten, weil an dieses Gericht der Rechtsstreit kraft des Verwe'isungsbeSchlusses des Arbeitsgerichts Karlsruhe mit der 025 sich aus § 276 Abs" 2 Satz 2 ZPO ergebenden Bindungswirkung gelangt w a r ; diese bindende Wirkung ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats auch im Bestimmungsverfahren des § 36 Nr" 6 ZPO zu beachten (Beschlüsse des Senats vom 30" April 1970 - 5 AR 98/70 - und vom 6" Januar 1971 - 5 AR 282/70 ~, letzterer zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt)" Die Bindungswirkung gilt5 wie der Senat in den genannten Beschlüssen bereits näher dargelegt hat, auch für den sachlich unrichtigen und mit Verfahrensmängeln behafteten Verweisungsbeschluß; es muß daher hier ungeprüft bleibe n, ob die Beklagte, so wie das Arbeitsgericht Köln dies meint, die fehlende örtliche Zuständigkeit des Arbeitsgerichts Karlsruhe verspätet gerügt hat und der Verweisungs beschluß daher nicht ergehen durfte".
- BGH, 15.03.1978 - IV ARZ 17/78
Anforderungen an den Antrag des Klägers auf Bestimmung des zuständigen Gerichts; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LSG Niedersachsen-Bremen, 24.10.2018 - L 7 SF 1/18
Ansprüche auf Kindergeld nach dem EStG; Aufhebung eines Verweisungsbeschlusses; …
Das wird z.B. angenommen, wenn der Verweisungsbeschluss mit den Grundprinzipien der rechtsstaatlichen Ordnung im Widerspruch steht, wenn er auf Willkür des verweisenden Gerichts beruht (BGH, Urteil vom 13. Februar 1980 - 3 StR 5/80 - ) oder bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständig erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (BVerwG, Beschluss vom 30. Juni 1970 - 2 BvR 48/70 - ), ferner wenn der Verweisungsbeschluss unter Verletzung des in Artikel 103 Abs. 1 Grundgesetz verfassungsrechtlich garantierten Anspruchs auf rechtliches Gehör ergangen ist (Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 17. Februar 1971 - 5 AR 376/70 - ). - BFH, 23.04.1991 - VII B 221/90 Ferner ist ein Verweisungsbeschluß nicht bindend, wenn er unter Verletzung des in Art. 103 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich garantierten Anspruchs auf rechtliches Gehör ergangen ist (Beschluß des Bundesarbeitsgerichts - BAG - vom 17. Februar 1971 5 AR 376/70, Betriebs-Berater - BB - 1973, 754; Beschluß des Oberlandesgerichts - OLG - Düsseldorf vom 20. Januar 1975 19 AR 21/74, Der Deutsche Rechtspfleger - Rpfleger - 1975, 142) oder wenn er jeglicher gesetzlichen Grundlage entbehrt (BGH-Urteil vom 18. November 1958 VIII ZR 131/57, BGHZ 28, 349, 350; BAG-Beschluß vom 12. April 1972 5 AR 98/72, NJW 1972, 1216;… Kissel, a. a.O., § 17 Rdnr. 49).
- BAG, 12.04.1972 - 5 AR 98/72
Gesetzwidrige Verweisungsbeschlüsse - Bestimmungsverfahren - Nachverfahren eines …
Im allgemeinen sind in diesem Bestimmungsverfahren zwar Verweisungsbeschlüsse zu beachten, und zwar selbst dann, nenn sie sachlich unrichtig sind oder Verfahrensmängel aufweisen0 Dies kann aber, wie der Ssnat bereits entschieden hat (Beschluß vom 17" Februar 1971 - 5 AR 376/70 - AP Nr0 8 zu § 36 ZPO; ferner der nichtveröffentlichte Beschluß vom November 1971 - 5 AR 329/71) nicht für den offenbar gesetzwidrigen Verweisungsbeschluß gelten . - BAG, 05.09.1983 - 5 AS 16/83 Verweisungsbeschlüsse, die unter Verletzung des Gebots des rechtlichen Gehörs ergangen sind, sind deshalb im Beschlußverfahren des § 36 Nr. 6 ZPO nicht 3 zu beachten (BAG Beschluß vom 17. Februar 1971 - 5 AR 376/70 - AP Nr. 9 zu § 36 ZPO; Beschluß vom 21. November 1978 - 5 AR 316/78 - AP Nr. 24 zu § 36 ZPO; BGHZ 71, 69, 72; BGH NOW 1983, 1859;… a.A. Grunsky, ArbGG, 4. Aufl., § 2 Rz 36).
- BGH, 10.05.1978 - IV ARZ 38/78
Entscheidung des Bundesgerichtshofs bei Zuständigkeitsstreit zwischen zwei …
Dieser wiegt so schwer, daß einem Verweisungsbeschluß, der ohne Anhörung der Beteiligten ergangen ist, jedenfalls im Gerichtsstandsbestimmungsverfahren nach § 36 Nr. 6 ZPO eine Bindungswirkung nicht zukommt (BAG AP § 36 ZPO Nr. 9 = NJW 1971, 1719 (L); zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung bestimmter Beschluß des erkennenden Senats vom 15. März 1978 - IV ARZ 17/7 m.w.Nachw.). - LSG Schleswig-Holstein, 08.09.2000 - L 1 SF 11/00
Bestimmung des zuständigen Sozialgerichts
Allerdings wird bei der Verletzung des rechtlichen Gehörs in der Rechtsprechung die Auffassung vertreten, daß ein solcher Verfahrensfehler (stets) zur Unbeachtlichkeit eines Verweisungsbeschlusses führt (BGHZE 71, 69, 71 f; BAG AP Nr. 9 zu § 36 ZPO). - BAG, 24.02.1984 - 5 AS 3/84 Verweisungsbeschlüsse, die unter Verletzung des Gebotes des rechtlichen Gehörs ergangen sind, sind im Beschlußverfahren des § 36 Nr. 6 ZPO nicht zu beachten (BAG Beschluß vom 17. Februar 1971 - 5 AR 376/70 - AP Nr. 9 zu § 36 ZPO; Beschluß vom 21. -H-.
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