Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BGH, 06.02.2020 - 5 ARs 1/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,3841
BGH, 06.02.2020 - 5 ARs 1/20 (https://dejure.org/2020,3841)
BGH, Entscheidung vom 06.02.2020 - 5 ARs 1/20 (https://dejure.org/2020,3841)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 2020 - 5 ARs 1/20 (https://dejure.org/2020,3841)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,3841) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 132 Abs. 2 GVG; § 78 StGB
    Beginn der Verjährung bei echten Unterlassungsdelikten (Anfrageverfahren)

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 78
    Rechtfertigung der Abweichung vom Grundsatz des Beginns der Verjährung bei echten Unterlassungsdelikten regelmäßig erst mit dem Wegfall der Handlungspflicht durch die besondere Struktur der in Rede stehenden Tatbestände als "Fälligkeitsdelikte"

  • datenbank.nwb.de (Tenor)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 01.09.2020 - 1 StR 58/19

    Vorenthalten von Arbeitsentgelt (Verjährungsbeginn: Beendigung der Tat mit …

    Diese haben sich der Rechtsauffassung des erkennenden Senats auf Anfrage (Beschluss vom 13. November 2019) unter Aufgabe etwa entgegenstehender Rechtsprechung angeschlossen (2. Strafsenat: Beschluss vom 15. Juli 2020 - 2 ARs 9/20; 4. Strafsenat: Beschluss vom 2. Juli 2020 - 4 ARs 1/20; 5. Strafsenat: Beschluss vom 6. Februar 2020 - 5 ARs 1/20) beziehungsweise erklärt, dass eigene Rechtsprechung nicht entgegensteht (3. Strafsenat: Beschluss vom 4. Februar 2020 - 3 ARs 1/20).

    aa) Die Rechtsgutsverletzung ist mit Nichtzahlung im Zeitpunkt der Fälligkeit irreversibel eingetreten und wird durch weiteres Untätigbleiben nicht mehr vertieft (…Gercke/Hembach aaO 113 f.;… Gercke aaO Rn. 92;… vgl. auch LK/Greger/Weingarten aaO § 78a Rn. 12: "Fälligkeitsdelikt';… ebenso BGH, Beschlüsse vom 15. Juli 2020 - 2 ARs 9/20 Rn. 2 und vom 6. Februar 2020 - 5 ARs 1/20).

  • BGH, 03.03.2020 - 5 StR 595/19

    Vorenthalten und Veruntreuen von Sozialversicherungsbeiträgen (subjektiver …

    Ginge man von der vom Senat geteilten (vgl. Beschluss vom 6. Februar 2020 - 5 ARs 1/20) Rechtsauffassung aus, die dem Anfragebeschluss des 1. Strafsenats vom 13. November 2019 zum Verjährungsbeginn bei § 266a Abs. 1 StGB zugrunde liegt (1 StR 58/19), begänne die Verjährung jeder Tat mit dem Verstreichen des Fälligkeitszeitpunktes für jeden Beitragsmonat (§ 23 Abs. 1 SGB IV).
  • OLG Jena, 27.08.2026 - 3 ORbs 132 SsBs 24/26

    Verstoß gegen § 21 Abs. 1 Nr. 13 MiLoG, Beginn der Verjährungsfrist, …

    Tritt die Rechtsgutsverletzung hingegen mit dem tatbestandlichen Unterlassen irreversibel ein und wird sie durch weiteres Untätigbleiben nicht mehr vertieft, kommt bei sogenannten "Fälligkeitsdelikten" auch ein Anknüpfen an den Fälligkeitszeitpunkt in Betracht (jeweils zu § 266a StGB: BGH, Beschluss vom 1. September 2020 - 1 StR 58/19 -, BGHSt 65, 136-145, Rn. 15; BGH, Beschluss vom 15. Juli 2020 - 2 ARs 9/20 -, Rn. 2, juris; BGH, Beschluss vom 6. Februar 2020 - 5 ARs 1/20 -, juris; BGH, Beschluss vom 2. Juli 2020 - 4 ARs.
  • BGH, 23.06.2020 - 5 StR 161/20

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zum Verjährungsbeginn

    Die Taten sind auch unter Berücksichtigung der vom Senat geteilten (vgl. Beschlüsse vom 6. Februar 2020 - 5 ARs 1/20; vom 3. März 2020 - 5 StR 595/19) Rechtsauffassung des 1. Strafsenats zum Verjährungsbeginn bei § 266a Abs. 1 StGB (vgl. Anfragebeschluss vom 13. November 2019 - 1 StR 58/19) nicht verjährt.
  • BGH, 17.03.2021 - 5 StR 41/20

    Unterlassen einer etwaigen nachträglichen Gesamtstrafenbildung

    Das Landgericht hat unter Bezugnahme auf die frühere - erst nach dem angefochtenen Urteil geänderte (BGH, Beschlüsse vom 1. September 2020 - 1 StR 58/19, NJW 2020, 3469, 3470; vom 6. Februar 2020 - 5 ARs 1/20) - Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung betreffend den Angeklagten C. von vornherein abgelehnt und daher die hierfür erforderlichen Feststellungen nicht getroffen, weil die nunmehr abzuurteilenden Taten nach § 266a StGB nicht vor den früheren Urteilen beendet gewesen seien.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht