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Rechtsprechung
   BGH, 04.04.2000 - 5 ARs 20/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3781
BGH, 04.04.2000 - 5 ARs 20/00 (https://dejure.org/2000,3781)
BGH, Entscheidung vom 04.04.2000 - 5 ARs 20/00 (https://dejure.org/2000,3781)
BGH, Entscheidung vom 04. April 2000 - 5 ARs 20/00 (https://dejure.org/2000,3781)
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  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB; § 244a Abs. 1 StGB
    (Schwerer) Bandendiebstahl; Vorlagebeschluß; Bande; Zeitliches und örtliches Zusammenwirken

  • lexetius.com
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.12.1999 - 3 StR 339/99

    Mittäterschaft beim Bandendiebstahl; Beabsichtigte Aufgabe der bisherigen …

    Auszug aus BGH, 04.04.2000 - 5 ARs 20/00
    Rn. 5 "der Tatbestand des Bandendiebstahls erfordert nicht, daß mindestens zwei Bandenmitglieder die Tat in zeitlichem und örtlichem Zusammenwirken begehen", hat der 5. Strafsenat bereits in seinem Antwortbeschluß vom 8. Februar 2000 - 5 ARs 3/00 - auf den Anfragebeschluß des 3. Strafsenats vom 22. Dezember 1999 - 3 StR 339/99 - zustimmend Stellung genommen.
  • BGH, 08.02.2000 - 5 ARs 3/00

    Bandendiebstahl; Mittäterschaft; Begriff Tatort; Bandenmäßig begangener Raub; …

    Auszug aus BGH, 04.04.2000 - 5 ARs 20/00
    Rn. 5 "der Tatbestand des Bandendiebstahls erfordert nicht, daß mindestens zwei Bandenmitglieder die Tat in zeitlichem und örtlichem Zusammenwirken begehen", hat der 5. Strafsenat bereits in seinem Antwortbeschluß vom 8. Februar 2000 - 5 ARs 3/00 - auf den Anfragebeschluß des 3. Strafsenats vom 22. Dezember 1999 - 3 StR 339/99 - zustimmend Stellung genommen.
  • BGH, 22.03.2001 - GSSt 1/00

    Begriff der Bande

    Der 5. Strafsenat (Beschluß vom 4. April 2000 - 5 ARs 20/00) hat mitgeteilt, daß er der beabsichtigten Entscheidung nicht entgegentrete.
  • BGH, 26.10.2000 - 4 StR 284/99

    Vorlage; Grundsätzliche Bedeutung; (Schwerer) Bandendiebstahl; Bandenmäßige …

    Der 5. Strafsenat hat erklärt, daß er der Auffassung des Senats nicht entgegentrete (Beschluß vom 4. April 2000 - 5 ARs 20/00).
  • BGH, 16.08.2000 - 3 ARs 3/00

    Begriff der Bande; Auslegung des Tatbestandsmerkmals "unter Mitwirkung eines …

    Dagegen hat der 5. Strafsenat den vom 4. Strafsenat aufgestellten Rechtssätzen unter Aufgabe seiner entgegenstehenden Rechtsprechung zugestimmt bzw. ist der beabsichtigten Entscheidung nicht entgegengetreten (Beschl. vom 4. April 2000 - 5 ARs 20/00; vgl. auch Beschl. vom 5. Februar 2000 - 5 ARs 3/00, ergangen auf den Anfragebeschluß des Senats vom 22. Dezember 1999 - 3 StR 339/99).
  • BGH, 27.07.2000 - 4 StR 189/00

    Bandendiebstahl; Bandenwille; Strafrahmenwahl; Entziehung der Fahrerlaubnis

    Rn. 8 b) Unabhängig von der Frage, ob schon zwei Personen eine Bande bilden können (verneinend BGH StV 2000, 315 (Anfragebeschluß); BGH, Beschluß vom 4. April 2000 - 5 ARs 20/00-, Engländer JZ 2000, 630 f.; Otto StV 2000, 313, 314 f.), rechtfertigt das festgestellte Verhalten der Angeklagten nicht die Annahme bandenmäßiger Begehung.
  • BGH, 10.10.2000 - 5 StR 336/00

    Mitglied einer Bande i. S. von § 30a Abs. 1 BtMG; Verfahrenseinstellung; …

    Der 5. Strafsenat hat in seinem Antwortbeschluß vom 4. April 2000 (- 5 ARs 20/00 -) bereits ausgesprochen, der beabsichtigten Entscheidung des 4. Strafsenats nicht entgegentreten zu wollen.
  • BGH, 24.08.2000 - 1 StR 349/00

    Bande; Bandenraub; Raub; Bindungswirkung von Anfragebeschlüssen; Anrufung des …

    Rn. 2 2. Der Senat ist durch den Anfragebeschluß des 4. Strafsenats vom 14. März 2000 - 4 StR 284/99 - und den dazu ergangenen Antwortbeschluß des 5. Strafsenats vom 4. April 2000 - 5 ARs 20/00 - nicht an der Entscheidung gehindert.
  • BGH, 06.06.2000 - 5 StR 167/00

    Annahme einer Bandenabrede bei Betäubungsmittelhandel; Bewertungseinheit

    Rn. 1 Unabhängig von der Frage, ob nur zwei Personen eine Bande bilden können (verneinend BGH: Anfragebeschluß des 4. Strafsenats vom 14. März 2000 - 4 StR 284/99 - dem folgend Senatsbeschluß vom 4. April 2000 - 5 ARs 20/00 -), rechtfertigt das konkret festgestellte Verhältnis zwischen dem - in tatrichterlich vertretbarer Wertung bereits als Mittäter angesehenen - Angeklagten und dem Haupttäter Z nicht die Annahme einer Bandenabrede gemäß § 30 Abs. 1 Nr. 1, § 30a Abs. 1 BtMG.
  • BGH, 19.10.2000 - 4 StR 346/00

    Tatbestandsmerkmal "Bande" beim (schweren) Bandendiebstahl

    Rn. 4 a) Unabhängig von der Frage, ob schon zwei Personen eine Bande bilden können (verneinend BGH StV 2000, 315 ff. (Anfragebeschluß); BGH, Beschluß vom 4. April 2000 - 5 ARs 20/00), rechtfertigt das festgestellte Verhalten des Angeklagten und seines Komplizen nicht die Annahme bandenmäßiger Begehung.
  • BGH, 05.10.2000 - 4 StR 361/00

    Bandenmäßige Begehung; Gefestigter Bandenwillen; Bandendiebstahl; Fehlerhaft …

    Das genügt zur Begründung bandenmäßigen Handelns jedoch nicht, und zwar unabhängig von der Frage, ob schon zwei Personen eine Bande bilden können (verneinend BGH StV 2000, 315 (Anfragebeschluß); BGH, Beschluß vom 4. April 2000 - 5 ARs 20/00; Engländer JZ 2000, 630 f.; Otto StV 2000, 313, 314 f.).
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