Rechtsprechung
| BGH, 04.04.2000 - 5 ARs 20/00 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB; § 244a Abs. 1 StGB
(Schwerer) Bandendiebstahl; Vorlagebeschluß; Bande; Zeitliches und örtliches Zusammenwirken - lexetius.com
- openjur.de
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
-
- Wolters Kluwer
Bande - Bandendiebstahl - Personenanzahl - Zusammenwirken
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.12.1999 - 3 StR 339/99
Mittäterschaft beim Bandendiebstahl; Beabsichtigte Aufgabe der bisherigen …
Auszug aus BGH, 04.04.2000 - 5 ARs 20/00
Rn. 5 "der Tatbestand des Bandendiebstahls erfordert nicht, daß mindestens zwei Bandenmitglieder die Tat in zeitlichem und örtlichem Zusammenwirken begehen", hat der 5. Strafsenat bereits in seinem Antwortbeschluß vom 8. Februar 2000 - 5 ARs 3/00 - auf den Anfragebeschluß des 3. Strafsenats vom 22. Dezember 1999 - 3 StR 339/99 - zustimmend Stellung genommen. - BGH, 08.02.2000 - 5 ARs 3/00
Bandendiebstahl; Mittäterschaft; Begriff Tatort; Bandenmäßig begangener Raub; …
Auszug aus BGH, 04.04.2000 - 5 ARs 20/00
Rn. 5 "der Tatbestand des Bandendiebstahls erfordert nicht, daß mindestens zwei Bandenmitglieder die Tat in zeitlichem und örtlichem Zusammenwirken begehen", hat der 5. Strafsenat bereits in seinem Antwortbeschluß vom 8. Februar 2000 - 5 ARs 3/00 - auf den Anfragebeschluß des 3. Strafsenats vom 22. Dezember 1999 - 3 StR 339/99 - zustimmend Stellung genommen.
- BGH, 22.03.2001 - GSSt 1/00
Begriff der Bande
Der 5. Strafsenat (Beschluß vom 4. April 2000 - 5 ARs 20/00) hat mitgeteilt, daß er der beabsichtigten Entscheidung nicht entgegentrete. - BGH, 26.10.2000 - 4 StR 284/99
Vorlage; Grundsätzliche Bedeutung; (Schwerer) Bandendiebstahl; Bandenmäßige …
Der 5. Strafsenat hat erklärt, daß er der Auffassung des Senats nicht entgegentrete (Beschluß vom 4. April 2000 - 5 ARs 20/00). - BGH, 16.08.2000 - 3 ARs 3/00
Begriff der Bande; Auslegung des Tatbestandsmerkmals "unter Mitwirkung eines …
Dagegen hat der 5. Strafsenat den vom 4. Strafsenat aufgestellten Rechtssätzen unter Aufgabe seiner entgegenstehenden Rechtsprechung zugestimmt bzw. ist der beabsichtigten Entscheidung nicht entgegengetreten (Beschl. vom 4. April 2000 - 5 ARs 20/00; vgl. auch Beschl. vom 5. Februar 2000 - 5 ARs 3/00, ergangen auf den Anfragebeschluß des Senats vom 22. Dezember 1999 - 3 StR 339/99).
- BGH, 27.07.2000 - 4 StR 189/00
Bandendiebstahl; Bandenwille; Strafrahmenwahl; Entziehung der Fahrerlaubnis
Rn. 8 b) Unabhängig von der Frage, ob schon zwei Personen eine Bande bilden können (verneinend BGH StV 2000, 315 (Anfragebeschluß); BGH, Beschluß vom 4. April 2000 - 5 ARs 20/00-, Engländer JZ 2000, 630 f.; Otto StV 2000, 313, 314 f.), rechtfertigt das festgestellte Verhalten der Angeklagten nicht die Annahme bandenmäßiger Begehung. - BGH, 10.10.2000 - 5 StR 336/00
Mitglied einer Bande i. S. von § 30a Abs. 1 BtMG; Verfahrenseinstellung; …
Der 5. Strafsenat hat in seinem Antwortbeschluß vom 4. April 2000 (- 5 ARs 20/00 -) bereits ausgesprochen, der beabsichtigten Entscheidung des 4. Strafsenats nicht entgegentreten zu wollen. - BGH, 24.08.2000 - 1 StR 349/00
Bande; Bandenraub; Raub; Bindungswirkung von Anfragebeschlüssen; Anrufung des …
Rn. 2 2. Der Senat ist durch den Anfragebeschluß des 4. Strafsenats vom 14. März 2000 - 4 StR 284/99 - und den dazu ergangenen Antwortbeschluß des 5. Strafsenats vom 4. April 2000 - 5 ARs 20/00 - nicht an der Entscheidung gehindert. - BGH, 06.06.2000 - 5 StR 167/00
Annahme einer Bandenabrede bei Betäubungsmittelhandel; Bewertungseinheit
Rn. 1 Unabhängig von der Frage, ob nur zwei Personen eine Bande bilden können (verneinend BGH: Anfragebeschluß des 4. Strafsenats vom 14. März 2000 - 4 StR 284/99 - dem folgend Senatsbeschluß vom 4. April 2000 - 5 ARs 20/00 -), rechtfertigt das konkret festgestellte Verhältnis zwischen dem - in tatrichterlich vertretbarer Wertung bereits als Mittäter angesehenen - Angeklagten und dem Haupttäter Z nicht die Annahme einer Bandenabrede gemäß § 30 Abs. 1 Nr. 1, § 30a Abs. 1 BtMG. - BGH, 19.10.2000 - 4 StR 346/00
Tatbestandsmerkmal "Bande" beim (schweren) Bandendiebstahl
Rn. 4 a) Unabhängig von der Frage, ob schon zwei Personen eine Bande bilden können (verneinend BGH StV 2000, 315 ff. (Anfragebeschluß); BGH, Beschluß vom 4. April 2000 - 5 ARs 20/00), rechtfertigt das festgestellte Verhalten des Angeklagten und seines Komplizen nicht die Annahme bandenmäßiger Begehung. - BGH, 05.10.2000 - 4 StR 361/00
Bandenmäßige Begehung; Gefestigter Bandenwillen; Bandendiebstahl; Fehlerhaft …
Das genügt zur Begründung bandenmäßigen Handelns jedoch nicht, und zwar unabhängig von der Frage, ob schon zwei Personen eine Bande bilden können (verneinend BGH StV 2000, 315 (Anfragebeschluß); BGH, Beschluß vom 4. April 2000 - 5 ARs 20/00; Engländer JZ 2000, 630 f.; Otto StV 2000, 313, 314 f.).
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