Rechtsprechung
| BGH, 27.09.2022 - 5 ARs 34/22 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 132 Abs. 3 GVG; § 13 StGB; § 15 StGB; § 16 Abs. 1 S. 1 StGB
Anfrageverfahren zum Vorsatz hinsichtlich der Quasikausalität (Aufgabe der Rechtsprechung des 5. Strafsenats) - bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Antwortbeschluss zur Senatsanfrage des 4. Strafsenats: Bedingter Vorsatz bei versuchter Tötung durch Unterlassen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 22 StGB, § 23 Abs 1 StGB, § 211 StGB, § 132 Abs 3 S 1 GVG, § 132 Abs 3 S 3 GVG
Antwortbeschluss zur Senatsanfrage des 4. Strafsenats: Bedingter Vorsatz bei versuchter Tötung durch Unterlassen - Wolters Kluwer
Anfragebeschluss des 4. Strafsenats
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Tenor)
Verfahrensgang
- LG Heilbronn, 04.01.2021 - 1 Ks 27 Js 14881/19
- BGH, 09.03.2022 - 4 StR 200/21
- BGH, 27.09.2022 - 5 ARs 34/22
- BGH, 27.10.2022 - 4 StR 200/21
Wird zitiert von ...
- BGH, 27.10.2022 - 4 StR 200/21
Bedingter Tötungsvorsatz bei Mordversuch durch Unterlassen
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Beschluss vom 27. September 2022 (5 ARs 34/22) mitgeteilt, dass er der Rechtsauffassung des anfragenden Senats beitritt und an entgegenstehender eigener Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 28. Juni 2017 - 5 StR 20/16, BGHSt 62, 223) nicht festhält.
dejure.org
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