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Rechtsprechung
   BAG, 27.08.2008 - 5 AZB 71/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,3889
BAG, 27.08.2008 - 5 AZB 71/08 (https://dejure.org/2008,3889)
BAG, Entscheidung vom 27.08.2008 - 5 AZB 71/08 (https://dejure.org/2008,3889)
BAG, Entscheidung vom 27. August 2008 - 5 AZB 71/08 (https://dejure.org/2008,3889)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Auskunftsanspruch - Rechtsweg

  • Judicialis

    ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. c; ; ArbGG § 2 Abs. 3; ; ArbGG § 3; ; ArbGG § 61b; ; AGG § 15

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch über die Identität eines Wirtschaftsverbands - Entschädigungsanspruch aufgrund einer Benachteiligung im Bewebungsverfahren

  • Wolters Kluwer

    Ein sich anbahnendes Arbeitsverhältnis als Voraussetzung für die Eröffnung des Rechtsweges zum Arbeitsgericht

  • Betriebs-Berater

    Rechtsweg bei Vorbereitung eines AGG-Entschädigungsanspruchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozessrecht; Rechtsweg; Auskunftsanspruch

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Rechtsweg bei Vorbereitung eines AGG-Entschädigungsanspruchs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2008, 1259
  • AnwBl 2009, 15
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (1)

  • LAG Hamm, 26.05.2008 - 2 Ta 732/07

    Rechtsweg: Entschädigungsanspruch gemäß § 15 AGG

    Auszug aus BAG, 27.08.2008 - 5 AZB 71/08
    Die Rechtsbeschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 26. Mai 2008 - 2 Ta 732/07 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Köln, 16.06.2025 - 5 Ta 58/25

    Arbeitnehmereigenschaft eines Schiedsrichterassistenten im Profifußball; …

    § 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. c ArbGG setzt voraus, dass eine arbeitsvertragliche Beziehung zwischen den Streitparteien begründet werden sollte (BAG 27.02.2008 - 5 AZB 71/08 - Rn. 5).
  • LAG Düsseldorf, 29.06.2025 - 3 Ta 60/25

    Abgrenzung von Kirchengerichtsbarkeit und Arbeitsgerichtsbarkeit i.R.e. Anspruchs …

    Erfasst werden mit § 2 Abs. 1 Nr. 3 lit. c ArbGG sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit einem Bewerbungsverfahren um eine arbeitsvertragliche Anstellung, unabhängig davon, ob das Bewerbungsverfahren erfolgreich oder ohne Erfolg verlaufen ist (…Walker in Schwab/Weth, ArbGG, 6. Auflage, § 2 Rn. 124; vgl. auch BAG vom 27.08.2008 - 5 AZB 71/08, juris, Rz. 5).

    Anerkannt ist dementsprechend unter anderem, dass Schadensersatzklagen erfolgloser Bewerber nach § 15 AGG Streitigkeiten nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 lit. c ArbGG betreffen (BAG vom 27.08.2008 - 5 AZB 71/08, juris, Rz. 5).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.07.2026 - 3 O 42/26

    Rechtswegverweisung im isolierten Prozesskostenhilfeverfahren

    Anerkannt ist dementsprechend, dass Schadensersatzklagen erfolgloser Bewerber nach § 15 AGG Streitigkeiten nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 lit. c ArbGG betreffen (BAG, Beschluss vom 27. August 2008 - 5 AZB 71/08 - juris Rn. 5).
  • ArbG Bonn, 12.02.2025 - 4 Ca 2061/24
    Doch setzt § 2 I Nr. 3 lit. c ArbGG in jedem Fall voraus, dass die arbeitsvertragliche Beziehung zwischen den Streitparteien begründet werden sollte (BAG, Beschluss vom 27.08.2008, 5 AZB 71/08, juris RN. 5).
  • AG München, 20.08.2026 - 274 C 17839/25

    Auskunftsanspruch, Interessenabwägung, Diskriminierungsschutz, Scheinbewerbung, …

    Rn. 3 1. Der Rechtsweg zur ordentlichen Gerichtsbarkeit ist für die Auskunftsklage zur Vorbereitung der Durchsetzung eines eventuellen Anspruchs nach § 15 Abs. 1. Abs. 2 AGG, welche dann vor den Gerichten für Arbeitssachen zu erfolgen hätte, eröffnet, vgl. BAG Beschluss vom 27.08.2008, 5 AZB 71/08, NZA 2008, 1259.
  • LAG Hamm, 25.11.2009 - 2 Ta 275/09

    Rechtsweg für Klage auf Auskehrung des Verkaufserlöses von Aktienanteilen eines …

    Bestehen wie hier keine arbeitsvertraglichen Beziehungen, ist der Rechtsweg zu Gerichten für Arbeitssachen gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 ArbGG nicht eröffnet (vgl. BAG vom 27.08.2008 - 5 AZB 71/08, NZA 2008, 1259).
  • AG München, 20.08.2026 - 274 C-17839/25

    Arbeitgeberidentität: Vermittler muss den Namen nennen

    1. Der Rechtsweg zur ordentlichen Gerichtsbarkeit ist für die Auskunftsklage zur Vorbereitung der Durchsetzung eines eventuellen Anspruchs nach 8 15 Abs. 1. Abs. 2 AGG, welche dann vor den Gerichten für Arbeitssachen zu erfolgen hätte, eröffnet, vgl. BAG Beschluss vom 27.08.2008, 5 AZB 71/08, NZA 2008, 1259.
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