Rechtsprechung
| BAG, 27.08.2008 - 5 AZB 71/08 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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Auskunftsanspruch - Rechtsweg
- Judicialis
ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. c; ; ArbGG § 2 Abs. 3; ; ArbGG § 3; ; ArbGG § 61b; ; AGG § 15
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Auskunftsanspruch über die Identität eines Wirtschaftsverbands - Entschädigungsanspruch aufgrund einer Benachteiligung im Bewebungsverfahren
- Wolters Kluwer
Ein sich anbahnendes Arbeitsverhältnis als Voraussetzung für die Eröffnung des Rechtsweges zum Arbeitsgericht
- Betriebs-Berater
Rechtsweg bei Vorbereitung eines AGG-Entschädigungsanspruchs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Prozessrecht; Rechtsweg; Auskunftsanspruch
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Rechtsweg bei Vorbereitung eines AGG-Entschädigungsanspruchs
Verfahrensgang
- ArbG Münster, 14.09.2007 - 4 Ca 1321/07
- ArbG Münster, 26.10.2007 - 4 Ca 1321/07
- LAG Hamm, 26.05.2008 - 2 Ta 732/07
- BAG, 27.08.2008 - 5 AZB 71/08
Papierfundstellen
- NZA 2008, 1259
- AnwBl 2009, 15
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (1)
- LAG Hamm, 26.05.2008 - 2 Ta 732/07
Rechtsweg: Entschädigungsanspruch gemäß § 15 AGG
Auszug aus BAG, 27.08.2008 - 5 AZB 71/08
Die Rechtsbeschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 26. Mai 2008 - 2 Ta 732/07 - wird zurückgewiesen.
- LAG Köln, 16.06.2025 - 5 Ta 58/25
Arbeitnehmereigenschaft eines Schiedsrichterassistenten im Profifußball; …
§ 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. c ArbGG setzt voraus, dass eine arbeitsvertragliche Beziehung zwischen den Streitparteien begründet werden sollte (BAG 27.02.2008 - 5 AZB 71/08 - Rn. 5). - LAG Düsseldorf, 29.06.2025 - 3 Ta 60/25
Abgrenzung von Kirchengerichtsbarkeit und Arbeitsgerichtsbarkeit i.R.e. Anspruchs …
Erfasst werden mit § 2 Abs. 1 Nr. 3 lit. c ArbGG sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit einem Bewerbungsverfahren um eine arbeitsvertragliche Anstellung, unabhängig davon, ob das Bewerbungsverfahren erfolgreich oder ohne Erfolg verlaufen ist (…Walker in Schwab/Weth, ArbGG, 6. Auflage, § 2 Rn. 124; vgl. auch BAG vom 27.08.2008 - 5 AZB 71/08, juris, Rz. 5).Anerkannt ist dementsprechend unter anderem, dass Schadensersatzklagen erfolgloser Bewerber nach § 15 AGG Streitigkeiten nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 lit. c ArbGG betreffen (BAG vom 27.08.2008 - 5 AZB 71/08, juris, Rz. 5).
- OVG Sachsen-Anhalt, 15.07.2026 - 3 O 42/26
Rechtswegverweisung im isolierten Prozesskostenhilfeverfahren
- ArbG Bonn, 12.02.2025 - 4 Ca 2061/24 Doch setzt § 2 I Nr. 3 lit. c ArbGG in jedem Fall voraus, dass die arbeitsvertragliche Beziehung zwischen den Streitparteien begründet werden sollte (BAG, Beschluss vom 27.08.2008, 5 AZB 71/08, juris RN. 5).
- AG München, 20.08.2026 - 274 C 17839/25
Auskunftsanspruch, Interessenabwägung, Diskriminierungsschutz, Scheinbewerbung, …
Rn. 3 1. Der Rechtsweg zur ordentlichen Gerichtsbarkeit ist für die Auskunftsklage zur Vorbereitung der Durchsetzung eines eventuellen Anspruchs nach § 15 Abs. 1. Abs. 2 AGG, welche dann vor den Gerichten für Arbeitssachen zu erfolgen hätte, eröffnet, vgl. BAG Beschluss vom 27.08.2008, 5 AZB 71/08, NZA 2008, 1259. - LAG Hamm, 25.11.2009 - 2 Ta 275/09
Rechtsweg für Klage auf Auskehrung des Verkaufserlöses von Aktienanteilen eines …
Bestehen wie hier keine arbeitsvertraglichen Beziehungen, ist der Rechtsweg zu Gerichten für Arbeitssachen gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 ArbGG nicht eröffnet (vgl. BAG vom 27.08.2008 - 5 AZB 71/08, NZA 2008, 1259). - AG München, 20.08.2026 - 274 C-17839/25
Arbeitgeberidentität: Vermittler muss den Namen nennen
1. Der Rechtsweg zur ordentlichen Gerichtsbarkeit ist für die Auskunftsklage zur Vorbereitung der Durchsetzung eines eventuellen Anspruchs nach 8 15 Abs. 1. Abs. 2 AGG, welche dann vor den Gerichten für Arbeitssachen zu erfolgen hätte, eröffnet, vgl. BAG Beschluss vom 27.08.2008, 5 AZB 71/08, NZA 2008, 1259.
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