Rechtsprechung
| BAG, 15.11.1989 - 5 AZR 14/89 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Wolters Kluwer
Anspruch auf Entfernung von Schreiben aus der Personalakte - Begründungserfordernis und Bestimmtheitserfordernis der angefochtenen Ansprüche in der Revision - Differenzierte Auseinandersetzung mit der rechtlichen Würdigung der Vorinstanz - Überprüfung der Auslegung ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Arbeitsverhältnis: Auflösung durch Vertrag - Abgeltungsklausel - Entfernung von Schriftstücken aus der Personalakte - Anspruch auf Entschuldigung - Schmerzensgeld
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 05.11.1987 - 13 Ca 507/86
- LAG Hessen, 28.09.1988 - 10 Sa 1679/87
- BAG, 15.11.1989 - 5 AZR 14/89
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (14)
- BAG, 09.11.1973 - 3 AZR 66/73
Ausgleichsquittung - Betriebliches Ruhegeld - Verzicht des Arbeitnehmers
Auszug aus BAG, 15.11.1989 - 5 AZR 14/89
Nach der Verkehrsauffassung im Arbeitsleben beziehen sich Ausgleichsquittungen regelmäßig auf Ansprüche, über welche die Parteien vorher gestritten haben, ferner auf solche, an die die Parteien nicht gedacht haben oder die für die Zukunft jedenfalls erledigt sein sollen (BAG Urteil vom 9. November 1973 - 3 AZR 66/73 - AP Nr. 163 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu I 2 der Gründe).Mit einer ähnlichen Begründung hat das Bundesarbeitsgericht Ruhegeldansprüche vom Geltungsbereich einer allgemeinen Ausgleichsklausel ausgenommen (BAG Urteil vom 9. November 1973 - 3 AZR 66/73 - AP Nr. 163 zu § 242 BGB Ruhegehalt).
- BAG, 04.09.1975 - 3 AZR 230/75
Arbeitsgerichtsverfahren: Anforderungen an eine Revisionsbegründungsschrift
Auszug aus BAG, 15.11.1989 - 5 AZR 14/89
Werden von der Revision mehrere Ansprüche bekämpft, so muß die Revisionsbegründung sich auf alle diese Ansprüche erstrecken (BAGE 2, 58, 59 = AP Nr. 2 zu § 554 ZPO und AP Nr. 1 zu § 32 AOG Tarifordnung, 6, 280, 284 = AP Nr. 17 zu § 64 ArbGG 1953; 15, 45, 48 = AP Nr. 103 zu § 3 TOA; Senatsurteil vom 9. Februar 1977 - 5 AZR 2/76 - AP Nr. 83 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht) und sich mit der Begründung des angefochtenen Urteils im einzelnen auseinandersetzen (BAG Urteil vom 4. September 1975 - 3 AZR 230/75 - AP: Nr. 15 zu § 554 ZPO).Das ist keine zulässige Revisionsbegründung im Sinne des § 554 Abs. 3 Nr. 3 ZPO (BAG Urteil vom 4. September 1975 - 3 AZR 230/75 - AP Nr. 15 zu § 554 ZPO).
- BGH, 02.07.1974 - VI ZR 121/73
Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Urheberrechten, Verletzung des …
Auszug aus BAG, 15.11.1989 - 5 AZR 14/89
Es ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. Urteil vom 2. Juli 1974 - VI ZR 121/73 - NJW 1974, 1947) anerkannt, daß in Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht eingewilligt werden kann mit der Folge, daß keine Ersatzansprüche bestehen.
- BAG, 06.06.1984 - 5 AZR 286/81
Anspruch auf Vernichtung des Personalfragebogens
Auszug aus BAG, 15.11.1989 - 5 AZR 14/89
Der Senat hat in seinem Urteil vom 6. Juni 1984 (BAGE 46, 98, 104 = AP Nr. 7 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht) ebenfalls dargelegt, daß das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch das Recht einschließe, darüber zu bestimmen, ob der Arbeitgeber die im Bewerbungsverfahren erfragten persönlichen Daten aufbewahren darf oder ob deren Vernichtung verlangt werden kann. - BAG, 25.04.1989 - 3 AZR 35/88
Bestimmtheit des Klageantrages bei Betriebsgeheimnissen
Auszug aus BAG, 15.11.1989 - 5 AZR 14/89
Der Senat hat in seinem Urteil vom 6. Juni 1984 (BAGE 46, 98, 104 = AP Nr. 7 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht) ebenfalls dargelegt, daß das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch das Recht einschließe, darüber zu bestimmen, ob der Arbeitgeber die im Bewerbungsverfahren erfragten persönlichen Daten aufbewahren darf oder ob deren Vernichtung verlangt werden kann. - BAG, 16.09.1974 - 5 AZR 255/74
Qualifiziertes Zeugnis - Verzicht des Arbeitnehmers - Ausgleichsklausel
Auszug aus BAG, 15.11.1989 - 5 AZR 14/89
Eine Ausnahme hat der Senat (Urteil vom 16. September 1974 - 5 AZR 255/74 - AP Nr. 9 zu § 630 BGB) für einen Zeugnisanspruch gemacht und dazu ausgeführt, daß wegen der besonderen Bedeutung des Zeugnisses für das weitere berufliche Fortkommen nicht angenommen werden könne, daß der Arbeitnehmer in einer allgemein gefaßten Erklärung eher beiläufig auf den Anspruch verzichte. - BAG, 09.02.1977 - 5 AZR 2/76
Fürsorgepflicht - Strafurteil gegen Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst - …
Auszug aus BAG, 15.11.1989 - 5 AZR 14/89
Werden von der Revision mehrere Ansprüche bekämpft, so muß die Revisionsbegründung sich auf alle diese Ansprüche erstrecken (BAGE 2, 58, 59 = AP Nr. 2 zu § 554 ZPO und AP Nr. 1 zu § 32 AOG Tarifordnung, 6, 280, 284 = AP Nr. 17 zu § 64 ArbGG 1953; 15, 45, 48 = AP Nr. 103 zu § 3 TOA; Senatsurteil vom 9. Februar 1977 - 5 AZR 2/76 - AP Nr. 83 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht) und sich mit der Begründung des angefochtenen Urteils im einzelnen auseinandersetzen (BAG Urteil vom 4. September 1975 - 3 AZR 230/75 - AP: Nr. 15 zu § 554 ZPO). - BAG, 28.09.1961 - 2 AZR 428/60
Allgemeiner Kündigungsschutz - Leitende Personen - Betriebsleiter - …
Auszug aus BAG, 15.11.1989 - 5 AZR 14/89
Die Auslegung einzelvertraglicher Vereinbarungen kann in der Revisionsinstanz nur daraufhin überprüft werden, ob das Berufungsgericht gegen die Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB, gegen Gesetze der Logik oder gegen allgemeine Erfahrungssätze verstoßen hat (BAGE 3, 116, 119 = AP Nr. 5 zu § 550 ZPO; BAGE 4, 360, 365 = AP Nr. 15 zu § 242 BGB Ruhegehalt; BAGE 11, 278, 280 = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Personenbedingte Kündigung). - BAG, 13.07.1956 - 1 AZR 492/54
Arbeitsvertrag: Revisibilität der Auslegung
Auszug aus BAG, 15.11.1989 - 5 AZR 14/89
Die Auslegung einzelvertraglicher Vereinbarungen kann in der Revisionsinstanz nur daraufhin überprüft werden, ob das Berufungsgericht gegen die Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB, gegen Gesetze der Logik oder gegen allgemeine Erfahrungssätze verstoßen hat (BAGE 3, 116, 119 = AP Nr. 5 zu § 550 ZPO; BAGE 4, 360, 365 = AP Nr. 15 zu § 242 BGB Ruhegehalt; BAGE 11, 278, 280 = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Personenbedingte Kündigung). - BAG, 07.07.1955 - 2 AZR 27/53
Arbeitsgerichtsverfahren: Anforderungen an die Revisionsbegründung bei mehreren …
Auszug aus BAG, 15.11.1989 - 5 AZR 14/89
Werden von der Revision mehrere Ansprüche bekämpft, so muß die Revisionsbegründung sich auf alle diese Ansprüche erstrecken (BAGE 2, 58, 59 = AP Nr. 2 zu § 554 ZPO und AP Nr. 1 zu § 32 AOG Tarifordnung, 6, 280, 284 = AP Nr. 17 zu § 64 ArbGG 1953; 15, 45, 48 = AP Nr. 103 zu § 3 TOA; Senatsurteil vom 9. Februar 1977 - 5 AZR 2/76 - AP Nr. 83 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht) und sich mit der Begründung des angefochtenen Urteils im einzelnen auseinandersetzen (BAG Urteil vom 4. September 1975 - 3 AZR 230/75 - AP: Nr. 15 zu § 554 ZPO). - BAG, 29.09.1958 - 2 AZR 324/57
Zulassung der Revision - Endurteil - Vorangegangenes Grundurteil - Nachprüfung …
- BAG, 16.10.1963 - 4 AZR 426/62
Revisionsbegründung - Negative Feststellungswiderklage - Positive …
- LAG Hessen, 28.09.1988 - 10 Sa 1679/87
Recht eines in den Vorruhestand eingetretenen Arbeitnehmers auf Beseitigung von …
- BAG, 04.10.1956 - 2 AZR 256/54
Arbeitsgerichtsverfahren: Geletendmachung neuer Ansprüche nach Generalverzicht
- BAG, 16.05.1990 - 4 AZR 145/90
Revisionsbegründung mit neuen Tatsachen - Lohnpfändung
Dies erfordert grundsätzlich, daß sich die Revisionsbegründungsschrift mit der Begründung des angefochtenen Urteils auseinandersetzen muß (BAG Urteil vom 4. September 1975 - 3 AZR 230/75 - AP Nr. 15 zu § 554 ZPO mit weiteren Nachweisen; BAG Urteil vom 15. November 1989 - 5 AZR 14/89 - nicht veröffentlicht). - LAG Hessen, 04.07.2000 - 9 Sa 2207/99
Anforderungen an die Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen Irrtums oder …
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