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Rechtsprechung
   BAG, 21.02.1990 - 5 AZR 162/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,892
BAG, 21.02.1990 - 5 AZR 162/89 (https://dejure.org/1990,892)
BAG, Entscheidung vom 21.02.1990 - 5 AZR 162/89 (https://dejure.org/1990,892)
BAG, Entscheidung vom 21. Februar 1990 - 5 AZR 162/89 (https://dejure.org/1990,892)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Arbeitsrechtlicher Status eines Weinverkaufsberaters - Voraussetzungen für das Vorliegen eines mittelbaren Arbeitsverhältnisses - Adressat der Kündigungsschutzklage bei mittelbarem Arbeitsverhältnis - Weisungsrecht als Voraussetzung für das Vorliegen eines ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 5; BGB § 611; BetrVG § 5
    Arbeitnehmereigenschaft: Weinverkaufsberater

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    - Wein-Depot -, Abgrenzung HV / AN, Scheinselbständigkeit, Agenturinhaber, Abhängigkeit, Arbeitnehmerstellung, Kündigung eines Mitarbeiters, mittelbares Arbeitsverhältnis, FV, persönliche Abhängigkeit, Bedeutung der tatsächlichen Handhabung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1990, 1064
 
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Wird zitiert von ... (27)Zitiert selbst (6)

  • BAG, 09.04.1957 - 3 AZR 435/54

    Mittelbares Arbeitsverhältnis - Zwischenmeister - Mittelsmann - Arbeitnehmer …

    Auszug aus BAG, 21.02.1990 - 5 AZR 162/89
    Ein mittelbares Arbeitsverhältnis liegt dann vor, wenn ein Arbeitnehmer von einem Mittelsmann beschäftigt wird, der seinerseits selbst Arbeitnehmer eines Dritten ist und die Arbeit mit Wissen des Dritten unmittelbar für diesen geleistet wird (BAGE 4, 93, 98 = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Mittelbares Arbeitsverhältnis, zu I der Gründe; BAGE 6, 232, 241 = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Mittelbares Arbeitsverhältnis, zu III 1 der Gründe).

    Ebenso haftet der mittelbare Arbeitgeber nur subsidiär, wenn sich Ansprüche gegen den Mittelsmann (unmittelbaren Arbeitgeber) nicht durchsetzen lassen (BAGE 4, 93, 99 = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Mittelbares Arbeitsverhältnis, zu I der Gründe;… KR-Friedrich, 3. Aufl., § 4 KSchG Rdn. 88, S. 668; Röhsler, "Das mittelbare Arbeitsverhältnis" in AR-Blattei, (D) Arbeitsvertrag - Arbeitsverhältnis III, zu IV 3 a).

    Ein mittelbares Arbeitsverhältnis liegt dann vor, wenn ein Arbeitnehmer von einem Mittelsmann beschäftigt wird, der seinerseits selbst Arbeitnehmer eines Dritten ist und die Arbeit mit Wissen des Dritten unmittelbar für diesen geleistet wird (BAGE 4, 93, 98 = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Mittelbares Arbeitsverhältnis, zu I der Gründe; BAGE 6, 232, 241 = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Mittelbares Arbeitsverhältnis, zu III 1 der Gründe).

    Ebenso haftet der mittelbare Arbeitgeber nur subsidiär, wenn sich Ansprüche gegen den Mittelsmann (unmittelbaren Arbeitgeber) nicht durchsetzen lassen (BAGE 4, 93, 99 = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Mittelbares Arbeitsverhältnis, zu I der Gründe;… KR-Friedrich, 3. Aufl., § 4 KSchG Rdn. 88, S. 668; Röhsler, "Das mittelbare Arbeitsverhältnis" in AR-Blattei, (D) Arbeitsvertrag - Arbeitsverhältnis III, zu IV 3 a).

  • BAG, 13.01.1983 - 5 AZR 149/82

    Rundfunkfreiheit und freie Mitarbeiter

    Auszug aus BAG, 21.02.1990 - 5 AZR 162/89
    Entscheidendes Merkmal der Arbeitnehmereigenschaft ist vor allem die persönliche Abhängigkeit des Mitarbeiters (vgl. u.a. BAGE 39, 329 = AP Nr. 32 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; BAGE 41, 247, 253 = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu II 1 der Gründe).

    Entscheidendes Merkmal der Arbeitnehmereigenschaft ist vor allem die persönliche Abhängigkeit des Mitarbeiters (vgl. u.a. BAGE 39, 329 = AP Nr. 32 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; BAGE 41, 247, 253 = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu II 1 der Gründe).

  • BAG, 23.04.1980 - 5 AZR 426/79

    Arbeitnehmerstatus eines Drehbuchautors und Regisseurs - Rundfunkanstalt

    Auszug aus BAG, 21.02.1990 - 5 AZR 162/89
    Dafür ist die tatsächliche Ausgestaltung und die Durchführung des Vertrages entscheidend (BAG Urteil vom 23. April 1980 - 5 AZR 426/79 - AP Nr. 34 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu I 3 der Gründe, m.w.N.).

    Dafür ist die tatsächliche Ausgestaltung und die Durchführung des Vertrages entscheidend (BAG Urteil vom 23. April 1980 - 5 AZR 426/79 - AP Nr. 34 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu I 3 der Gründe, m.w.N.).

  • BAG, 25.08.1982 - 5 AZR 7/81

    Arbeitnehmerstatus eines Volkshochschuldozenten

    Auszug aus BAG, 21.02.1990 - 5 AZR 162/89
    Entscheidendes Merkmal der Arbeitnehmereigenschaft ist vor allem die persönliche Abhängigkeit des Mitarbeiters (vgl. u.a. BAGE 39, 329 = AP Nr. 32 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; BAGE 41, 247, 253 = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu II 1 der Gründe).

    Entscheidendes Merkmal der Arbeitnehmereigenschaft ist vor allem die persönliche Abhängigkeit des Mitarbeiters (vgl. u.a. BAGE 39, 329 = AP Nr. 32 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; BAGE 41, 247, 253 = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu II 1 der Gründe).

  • BAG, 20.07.1982 - 3 AZR 446/80

    Mittelbares Arbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 21.02.1990 - 5 AZR 162/89
    Darüber hinaus kommt eine unmittelbare Inanspruchnahme des mittelbaren Arbeitgebers allein dann in Betracht, wenn die Begründung eines mittelbaren Arbeitsverhältnisses sich als Rechtsmissbrauch darstellt (BAGE 39, 200 = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Mittelbares Arbeitsverhältnis).

    Darüber hinaus kommt eine unmittelbare Inanspruchnahme des mittelbaren Arbeitgebers allein dann in Betracht, wenn die Begründung eines mittelbaren Arbeitsverhältnisses sich als Rechtsmissbrauch darstellt (BAGE 39, 200 = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Mittelbares Arbeitsverhältnis).

  • BAG, 08.08.1958 - 4 AZR 173/55

    Begründung eines Arbeitsverhältnisses - Arbeitsvertrag - Mittelbares …

    Auszug aus BAG, 21.02.1990 - 5 AZR 162/89
    Ein mittelbares Arbeitsverhältnis liegt dann vor, wenn ein Arbeitnehmer von einem Mittelsmann beschäftigt wird, der seinerseits selbst Arbeitnehmer eines Dritten ist und die Arbeit mit Wissen des Dritten unmittelbar für diesen geleistet wird (BAGE 4, 93, 98 = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Mittelbares Arbeitsverhältnis, zu I der Gründe; BAGE 6, 232, 241 = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Mittelbares Arbeitsverhältnis, zu III 1 der Gründe).

    Ein mittelbares Arbeitsverhältnis liegt dann vor, wenn ein Arbeitnehmer von einem Mittelsmann beschäftigt wird, der seinerseits selbst Arbeitnehmer eines Dritten ist und die Arbeit mit Wissen des Dritten unmittelbar für diesen geleistet wird (BAGE 4, 93, 98 = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Mittelbares Arbeitsverhältnis, zu I der Gründe; BAGE 6, 232, 241 = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Mittelbares Arbeitsverhältnis, zu III 1 der Gründe).

  • BAG, 09.05.1996 - 2 AZR 438/95

    Betriebsbedingte Kündigung wegen Umstellung der Vertriebsart

    Insofern gilt vielmehr für die vorliegende Vertragskonstellation ähnliches, wie es das Bundesarbeitsgericht auch im Falle von Franchiseunternehmern festgestellt hat, nämlich daß diese regelmäßig im eigenen Namen und für eigene Rechnung selbständig (und nicht in abhängiger Arbeit) ein Geschäft betreiben (vgl. BAG Urteil vom 30. Mai 1978 - 2 AZR 598/76 - AP Nr. 9 zu § 60 HGB, zu II 3 b der Gründe und vom 21. Februar 1990 - 5 AZR 162/89 - AP Nr. 57 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu II 2 a der Grün de).
  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 215/03

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung

    bb) Ein mittelbares Arbeitsverhältnis entfällt hier schon deshalb, weil es begrifflich voraussetzt, dass die das Arbeitsverhältnis vermittelnde Person Arbeitnehmer des Dritten ist und deshalb dessen Weisungsrecht unterliegt (BAG 21. Februar 1990 - 5 AZR 162/89 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 57 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 32).
  • BAG, 15.04.1993 - 2 AZB 32/92

    Rechtsanwalt als arbeitnehmerähnliche Person

    Nach den vom Bundesarbeitsgericht aufgestellten Grundsätzen (vgl., BAGE 41, 247 [BAG 13.01.1983 - 5 AZR 149/82] = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit; Urteil vom 21. Februar 1990 - 5 AZR 162/89 - AP Nr. 57 zu § 611 BGB Abhängigkeit; jeweils m. w. N.) ist entscheidendes Merkmal der Arbeitnehmereigenschaft vor allem die persönliche Abhängigkeit des Mitarbeiters.

    Zwar ist für die rechtliche Einordnung eines Vertragsverhältnisses dann, wenn der Vertragstext und die praktische Handhabung nicht übereinstimmen, der wirkliche Gehalt der Tätigkeit maßgebend; dafür ist die tatsächliche Ausgestaltung und Durchführung des Vertrages entscheidend (BAG Urteil vom 23. April 1980 - 5 AZR 426/79 - AP Nr. 34 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu I 3 der Gründe; Urteil vom 21. Februar 1990, a.a.O., zu II 2 b der Gründe).

  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 216/03

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung

    bb) Ein mittelbares Arbeitsverhältnis entfällt hier schon deshalb, weil es begrifflich voraussetzt, dass die das Arbeitsverhältnis vermittelnde Person Arbeitnehmer des Dritten ist und deshalb dessen Weisungsrecht unterliegt (BAG 21. Februar 1990 - 5 AZR 162/89 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 57 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 32).
  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 217/03

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung

    bb) Ein mittelbares Arbeitsverhältnis entfällt hier schon deshalb, weil es begrifflich voraussetzt, dass die das Arbeitsverhältnis vermittelnde Person Arbeitnehmer des Dritten ist und deshalb dessen Weisungsrecht unterliegt (BAG 21. Februar 1990 - 5 AZR 162/89 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 57 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 32).
  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 208/03

    Ordentliche betriebsbedingte Kündigung

    bb) Ein mittelbares Arbeitsverhältnis entfällt hier schon deshalb, weil es begrifflich voraussetzt, dass die das Arbeitsverhältnis vermittelnde Person Arbeitnehmer des Dritten ist und deshalb dessen Weisungsrecht unterliegt (BAG 21. Februar 1990 - 5 AZR 162/89 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 57 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 32).
  • LAG Bremen, 05.07.1994 - 2 TaBV 23/94

    Verkennung des Betriebsbegriffs ; Veräußerung von Verkaufsfilialen; …

    Nach ständiger Rechtsprechung des BAG ist nämlich bei der rechtlichen Einordnung von Vertragsbeziehungen deren tatsächliche Durchführung und nicht das schriftlich Fixierte maßgeblich (vgl. BAG, Urteil vom 21.2.1990 - 5 AZR 162/89 -, AP Nr. 57 zu § 611 BGB "Abhängigkeit").

    Das BAG hat einen, in ein franchiseähnliches Vertriebssystem eingebundenen "Agenturinhaber" nicht als Arbeitnehmer angesehen, weil er das Recht habe, über Ladenöffnungszeiten selbst zu bestimmen und selbst entscheiden könne, welche Waren er aus dem Sortiment des ihm vertraulich verbundenen Händlers beziehen wolle (Urteil vom 21.2.1990 - 5 AZR 162/89 -, AP Nr. 57 zu § 611 BGB Arbeitnehmerbegriff).

  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 207/03

    Ordentliche betriebsbedingte Kündigung

    bb) Ein mittelbares Arbeitsverhältnis entfällt hier schon deshalb, weil es begrifflich voraussetzt, dass die das Arbeitsverhältnis vermittelnde Person Arbeitnehmer des Dritten ist und deshalb dessen Weisungsrecht unterliegt (BAG 21. Februar 1990 - 5 AZR 162/89 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 57 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 32).
  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 218/03

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung

    bb) Ein mittelbares Arbeitsverhältnis entfällt hier schon deshalb, weil es begrifflich voraussetzt, dass die das Arbeitsverhältnis vermittelnde Person Arbeitnehmer des Dritten ist und deshalb dessen Weisungsrecht unterliegt (BAG 21. Februar 1990 - 5 AZR 162/89 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 57 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 32).
  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 219/03

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung

    bb) Ein mittelbares Arbeitsverhältnis entfällt hier schon deshalb, weil es begrifflich voraussetzt, dass die das Arbeitsverhältnis vermittelnde Person Arbeitnehmer des Dritten ist und deshalb dessen Weisungsrecht unterliegt (BAG 21. Februar 1990 - 5 AZR 162/89 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 57 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 32).
  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 221/03

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung

  • LAG Hamm, 20.10.1999 - 2 Sa 248/99

    Arbeitnehmereigenschaft - Buffetier

  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 220/03

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung

  • BAG, 11.04.2000 - 9 AZR 94/99

    Arbeitsverhältnis zum Zuwendungsgeber?

  • BAG, 07.11.1990 - 5 AZR 12/90

    Arbeitsrechtlicher Status eines Musiklehrers - Fehlende Überprüfbarkeit eines …

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.10.1997 - 5 Sa 326/96

    Arbeitnehmereigenschaft eines in einem Amt für offene Vermögensfragen tätigen …

  • LAG Berlin, 21.04.1997 - 9 Sa 6/97

    Arbeitsverhältnis; Hochschule; Universität; Drittmittel; Wissenschaftlicher …

  • BAG, 02.03.1994 - 5 AZR 462/93

    Arbeitnehmerüberlassung und Nachversicherung - Abgrenzung selbstständiger und …

  • LAG Nürnberg, 11.01.1999 - 6 Ta 196/98

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Rechtswegzuständigkeit - …

  • LAG Sachsen-Anhalt, 12.01.1994 - 6 Sa 348/94

    Anspruch auf Feststellung der Unbefristung eines Arbeitsverhältnisses; …

  • BAG, 25.07.1990 - 5 AZR 442/89

    Rechtsstellung eines Dozenten an der Musikhochschule - Vorliegen einer Lehrkraft …

  • LAG Hamm, 18.07.2001 - 2 Sa 1836/00

    Indikatoren einer persönlichen Abhängigkeit; Kriterien für eine Unterscheidung …

  • OLG Bremen, 14.01.1997 - 3 U 56/96

    - Hein Gericke I -, Vermittler für Motorradzubehör mit Verkaufsstelle, …

  • LAG Sachsen-Anhalt, 19.09.1995 - 8 Ta 50/95

    Abgrenzung von Tätigkeiten; Selbstständige Tätigkeit ; Abhängige Tätigkeit ; …

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.12.1997 - 5 Ta 59/97

    Vorliegen der Arbeitnehmereigenschaft bei Theaterintendanten

  • ArbG Mönchengladbach, 19.01.2000 - 2 Ca 3647/99

    Zeitraum der Überprüfbarkeit von Kündigungen; Anforderungen an die …

  • OLG Köln, 10.07.1995 - 18 W 11/95

    Abgrenzung HV / AN, Scheinselbständigkeit, Zuständig der Abeitsgerichte, …

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