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| BAG, 06.08.1975 - 5 AZR 343/74 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Einverständnis - Schriftlicher Entscheidung des Rechtsstreits - Parteierklärung - Verzicht auf mündlichen Sachvortrag - Entscheidungsreife
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
ZPO § 128
Arbeitsgerichtsverfahren: Einverständnis mit schriftlicher Entscheidung des Rechtsstreits
Verfahrensgang
- LAG München, 27.02.1974 - 4 Sa 845/70
- BAG, 06.08.1975 - 5 AZR 343/74
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BAG, 21.01.1987 - 4 AZR 547/86
Vorruhestand
Auszug aus BAG, 06.08.1975 - 5 AZR 343/74
Der Beratungstermin vom 16. Januar 1974 stellt sich daher nicht als Fortsetzung einer bereits verhandelten Sache dar; nur in einem solchen Pall kommt die Heranziehung derselben ehrenamtlichen Richter in Abweichung von der durch die Liste bestimmten Reihenfolge ( § 3 9 ArbGG) in Frage (vgl. BAG AP Nr. 47 zu Art. 9 GG Arbeitskampf - auch zum Abdruck in der Amtl. Sammlung des Gerichts bestimmt ferner BAG 12, 321 [326] = AP Nr. 1 zu § 39 ArbGG 1953). - BGH, 30.06.1955 - II ZR 95/54
Schriftliche Entscheidung des Berufungsgerichts
Auszug aus BAG, 06.08.1975 - 5 AZR 343/74
Ein Endurteil darf im Verfahren nach § 128 Abs. 2 ZPO nur ergehen, wenn die Parteien zuvor ohne Einschränkungen und unzweideutig erklärt haben, sie hielten den Prozeß nach Lage der Sache auch ohne mündlichen Sachvortrag für entscheidungsreif (vgl. BGHZ 18, 61 " LH Ur. 7 zu § 128 ZPO; BGH LM Er. 8 zu § 128 ZPO). - BAG, 02.03.1962 - 1 AZR 258/61
Reihenfolge der Liste - Heranzuziehende Landesarbeitsrichter - Ausschluß von …
Auszug aus BAG, 06.08.1975 - 5 AZR 343/74
Der Beratungstermin vom 16. Januar 1974 stellt sich daher nicht als Fortsetzung einer bereits verhandelten Sache dar; nur in einem solchen Pall kommt die Heranziehung derselben ehrenamtlichen Richter in Abweichung von der durch die Liste bestimmten Reihenfolge ( § 3 9 ArbGG) in Frage (vgl. BAG AP Nr. 47 zu Art. 9 GG Arbeitskampf - auch zum Abdruck in der Amtl. Sammlung des Gerichts bestimmt ferner BAG 12, 321 [326] = AP Nr. 1 zu § 39 ArbGG 1953).
- BAG, 23.01.1996 - 9 AZR 600/93
Grundsatz der mündlichen Verhandlung
aa) Ob die Ursächlichkeit des Verfahrensmangels unwiderleglich entsprechend § 551 Nr. 5 ZPO zu vermuten ist (dafür: BAG Urteil vom 6. August 1975 - 5 AZR 343/74 - AP Nr. 9 zu § 128 ZPO; ablehnend: BSG Urteil vom 11. Februar 1982 - 11 RA 50/81 - BSGE 53, 83 = MDR 1982, 700), kann offenbleiben. - BSG, 28.05.2003 - B 3 KR 33/02 R
Krankenversicherung - Hilfsmittel - Handbike - sozialgerichtliches Verfahren - …
Ob die Durchführung einer mündlichen Verhandlung in Abwesenheit eines Beteiligten und unter diesen Umständen einen absoluten Revisionsgrund darstellt oder einem absoluten Revisionsgrund iS des § 551 Nr. 5 Zivilprozessordnung (ZPO) gleich zu stellen ist (so: BAG AP Nr. 9 zu § 128 ZPO), kann hier dahin stehen, denn das Vorbringen des Klägers lässt die Möglichkeit erkennen, dass die angefochtene Entscheidung auf dem Verfahrensmangel beruht (§ 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG). - BAG, 29.11.1990 - 2 AZR 282/90
Verhaltensbedingte Kündigung nach Ablehnung eines Versetzungsangebotes
Die Bezugnahme des Landesarbeitsgerichts auf den "mündlich vorgetragenen Inhalt der gewechselten Schriftsätze" (S. 9 der Entscheidungsgründe, Mitte) belegt deutlich, daß dieses nachträgliche schriftsätzliche Vorbringen nicht verwertet werden kann, zumal ein schriftliches Verfahren nach § 128 Abs. 2 ZPO nicht vereinbart worden ist (siehe dazu BAG Urteil vom 6. August 1975 - 5 AZR 343/74 - AP Nr. 9 zu § 128 ZPO). - BAG, 02.06.1982 - 7 AZR 868/77 Hierin liegt nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 6. August 1975 - 5 AZR 343/74 - (AP Nr. 9 zu § 128 ZPO, zu 2 der Gründe) ein absoluter Revisionsgrund im Sinne des § 551 Nr. 5 ZPO, so daß es unschädlich ist, daß der Kläger in seiner Revision einen ursächlichen Zusammenhang des gerügten Verfahrensverstoßes für das angefochtene Urteil nicht dargetan hat.
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