Rechtsprechung
| BAG, 29.06.1988 - 5 AZR 433/87 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Aufwendungsersatz des künftigen Arbeitsgebers bei Aufforderung zu einem Vorstellungsgespräch - Ersatz für erforderliche Aufwendungen für die Wahrnehmung des Vorstellungsgesprächs
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Kann ein Bewerber, der zu einem Vorstellungsgespräch gebeten wird, vom Arbeitgeber Ersatz seiner Vorstellungskosten für eine Autofahrt und eine Hotelübernachtung verlangen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Vorstellungsgespräch: Einladender Arbeitgeber trägt Reisekosten.
- rae-sh.com (Kurzinformation)
Muss der Arbeitgeber Bewerbungskosten zahlen?
- 123recht.net (Kurzinformation)
Vorstellungsgespräch: Einladender Arbeitgeber trägt Reisekosten
- 123recht.net (Kurzinformation)
Vorstellungsgespräch: Arbeitgeber muss Fahrtkosten zahlen
Verfahrensgang
- ArbG Lörrach, 06.10.1986 - 4 Ca 298/86
- LAG Baden-Württemberg, 26.03.1987 - 9 Sa 104/86
- BAG, 29.06.1988 - 5 AZR 433/87
Papierfundstellen
- NJW 1989, 1694 (Ls.)
- NZA 1989, 468
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (1)
- BAG, 14.02.1977 - 5 AZR 171/76
Vorstellungskosten: Ersatzanspruch - Verjährung
Auszug aus BAG, 29.06.1988 - 5 AZR 433/87
Dazu gehören Fahrkosten oder Mehrkosten für Verpflegung und Übernachtung (BAG Urteil vom 14. Februar 1977 - 5 AZR 171/76 - AP Nr. 8 zu § 196 BGB).
- BAG, 28.04.2021 - 7 AZR 212/20
Sachgrundlose Befristung - Höchstdauer - Dienstreise - Verlängerung
Der Arbeitgeber kann sogar rechtlich verpflichtet sein, schon für die Teilnahme an einem Bewerbungsgespräch dem Bewerber Reise- und Übernachtungskosten zu erstatten (vgl. BAG 29. Juni 1988 - 5 AZR 433/87 -), obwohl im Zeitpunkt der Anreise zum Bewerbungsgespräch unzweifelhaft noch kein Arbeitsverhältnis besteht. - ArbG Düsseldorf, 15.05.2012 - 2 Ca 2404/12
Bewerber; Vorstellungskosten; Flugkosten
Ein Arbeitgeber muss einem Bewerber alle Aufwendungen ersetzen, die der Bewerber den Umständen nach für erforderlich halten durfte (BAG, 29.06.1988 5 AZR 433/87).Rn. 22 1. Nach allgemeiner Ansicht muss ein Arbeitgeber einem Bewerber alle Aufwendungen ersetzen, die der Bewerber den Umständen nach für erforderlich halten durfte, § 670 BGB (vgl. etwa BAG, 29.06.1988 - 5 AZR 433/87; ArbG Köln, 20.05.2005 - 2 Ca 10220/04;… ErfK/Müller-Glöge, 12. Auflage 2012, § 629 BGB, Rn. 13).
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.02.2012 - 3 Sa 540/11
Anspruch auf Fahrtkostenerstattung nach Einladung zum Vorstellungsgespräch - …
- LAG Nürnberg, 25.07.1995 - 2 Sa 73/94
Kostenerstattung - Vorstellungskosten
Wenn ein Arbeitgeber den Bewerber um einen Arbeitsplatz auffordert, sich vorzustellen, muss er ihm nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum gemäß § 6710 BGB in aller Regel alle Aufwendungen ersetzen, die der Bewerber den Umständen nach für erforderlich halten durfte, etwa Fahrtkosten oder Mehrkosten für Verpflegung und Übernachtung ( RAG , Urteil vom 26.04.1939, ARS 36, 44; BAG, Urteil vom 14.02.1977 - 5 AZR 171/76 -, AP Nr. 8 zu § 196 BGB ; Urteil vom 29.06.1988 - 5 AZR 433/87 -, NZA 1989, 468; LAG Hamm, AP Nr. 92 mit zust. Anm. von A. Hueck; LAG Düsseldorf, BB 1956, 817; LAG München, LAGE § 670 BGB Nr. 4;… Hueck/Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7. Aufl., Band 1, S. 388 Fußn. 4;… Staudinger/Richardi, BGB , 12. Aufl., § 611 Rdn. 823;… MünchKomm/Schwerdtner, 2. Aufl. § 629 BGB Rdn. 9;… MünchArbR/Blomeyer, § 94 Rdn. 68; Rothe, DB 1968, 1906, 1907; Becker-Schaffner, BlStSozArbR 1985, 161; Hunold, Arbeitsrechtsblattei "Vorstellungskosten" unter B I; Müller, ZTR 1990, 237). - VG Sigmaringen, 12.12.2024 - 7 K 2194/23
Diskriminierung schwerbehinderter Bewerber; Abstellen auf Berufserfahrung in …
Rn. 80 Aus §§ 662, 670 BGB folgt ein Anspruch des Bewerbers gegen den Arbeitgeber auf Aufwendungsersatz für seine Kosten zur Durchführung des Vorstellungsgespräches (mwN.: Roepert, Erstattung von Kosten im Rahmen von Vorstellungsgesprächen, NJW 2017, 2076, 2076 f:;… Weinmann/Götz in Weinmann/Götz, Das Arbeitnehmermandat, 2. Aufl. 2017 Rn. 21 ff.; BAG, Urteil vom 29.06.1988 - 5 AZR 433/87 -, NZA 1989, 468).Ausgeschlossen ist der Anspruch nur dann, wenn eine hiervon abweichende Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestanden hat (vgl. BAG, Urteil vom 29.06.1988 - 5 AZR 433/87 -, NZA 1989, 468).
- LAG Köln, 19.06.2012 - 11 Sa 658/10
Anspruch auf Urlaubsentgelt; Zurückbehaltung der Arbeitsleistung durch den …
Dazu gehören Fahrkosten oder Mehrkosten für Verpflegung und Übernachtung (BAG, Urteil vom 29.06.1988 - 5 AZR 433/87 - m. w. N.). - ArbG München, 07.10.2014 - 14 Ca 7743/14
Bahncard, erstattungsfähige Kosten, Reisekosten, Vorstellungsgespräch
- ArbG Hamburg, 02.11.1994 - 13 Ca 24/94
- LAG Brandenburg, 01.10.1998 - 3 Sa 870/97
Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung; Reichweite einer Prozessvollmacht; …
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