Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarLetzte Chance
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BAG, 16.03.1972 - 5 AZR 460/71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,249
BAG, 16.03.1972 - 5 AZR 460/71 (https://dejure.org/1972,249)
BAG, Entscheidung vom 16.03.1972 - 5 AZR 460/71 (https://dejure.org/1972,249)
BAG, Entscheidung vom 16. März 1972 - 5 AZR 460/71 (https://dejure.org/1972,249)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1972,249) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beschäftigung von Lehrkräften - Privatrechtliche Grundlage - Allgemein bildende Schulen - Allgemeine Arbeitnehmer - Nebenberufliche Tätigkeit

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (55)Zitiert selbst (6)

  • BAG, 05.09.1985 - 6 AZR 86/82

    Betrieblicher Treueurlaub - Betriebszugehörigkeit - Übertragungszeitraum

    Auszug aus BAG, 16.03.1972 - 5 AZR 460/71
    Dies entspricht der allgemeinen Verkehrsauffassung und ist gerade im Bereich des Urlaubsrechts auch in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts anerkannt (AP Nr. 1 zu § 1 BUrlG;… vgl. Dersch-Neumann, Bundesurlaubsgesetz, 4. Aufl., § 2 Anm. 40 mit weiteren Nachweisen aus Literatur und Rechtsprechung).

    Als solche hat sie Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub, damit aber auch auf Abgeltung dieses Urlaubs (§§ 1, 3 und 7 Abs. 4 BUrlG), unabhängig davon, daß sie teilbeschäftigt war (AP Nr. 1 zu § 1 BUrlG).

  • BAG, 25.04.1989 - 3 AZR 35/88

    Bestimmtheit des Klageantrages bei Betriebsgeheimnissen

    Auszug aus BAG, 16.03.1972 - 5 AZR 460/71
    Der Senat hat dies zwar einmal aus Anlaß eines Sonderfalls gutgeheißen (AP Nr. 7 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten), er kann aber nach erneuter Prüfung der Rechtslage den dortigen Standpunkt nicht weiter verallgemeinern.
  • BAG, 13.12.1962 - 2 AZR 128/62

    Ausgleicher - Handicapper - Ortsgebundene Tätigkeit - Festes Gehalt - …

    Auszug aus BAG, 16.03.1972 - 5 AZR 460/71
    Danach liegt ein Arbeitsverhältnis vor, wenn die Beziehungen der Vertragsparteien durch das Merkmal der persönlichen Abhängigkeit des Dienstleistenden, insbesondere seine Gebundenheit an Weisungen des Dienstherrn geprägt sind (vgl. z. B. BAG 14, 17 = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Abhängigkeit).
  • BAG, 16.12.1957 - 3 AZR 92/55

    Lehrbeauftragte an Hochschulen - Lehrbeauftragte an hochschulähnlichen Instituten …

    Auszug aus BAG, 16.03.1972 - 5 AZR 460/71
    Eine andere Würdigung mag nach Lage des Einzelfalls für Lehrkräfte an Hochschulen und hochschulähnlichen Instituten zutreffen (vgl. BAG AP Nr. 3 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten).
  • BAG, 13.12.1962 - 2 AZR 38/62

    Anschlussvertrag an Probearbeitsverhältnis - Ferienmonat Gehalt

    Auszug aus BAG, 16.03.1972 - 5 AZR 460/71
    Vollberufliche Lehrkräfte an Schulen sind bisher auch in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts als Arbeitnehmer angesehen worden, soweit sie auf privatrechtlicher Grundlage beschäftigt werden (vgl. BAG 3, 258 = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; BAG 14, 11 = AP Nr. 24 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; AP Nr. 28 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • BAG, 11.12.1956 - 3 AZR 61/54

    Arbeitsverhältnis: Begründung bzw. Bestätigung des Beschäftigungsverjhältnisses …

    Auszug aus BAG, 16.03.1972 - 5 AZR 460/71
    Vollberufliche Lehrkräfte an Schulen sind bisher auch in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts als Arbeitnehmer angesehen worden, soweit sie auf privatrechtlicher Grundlage beschäftigt werden (vgl. BAG 3, 258 = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; BAG 14, 11 = AP Nr. 24 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; AP Nr. 28 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • BAG, 27.06.2017 - 9 AZR 851/16

    Beschäftigung einer Musikschullehrerin sowohl als Arbeitnehmerin als auch als …

    Für Lehrkräfte außerhalb von Universitäten und Hochschulen geht das Bundesarbeitsgericht davon aus, dass diejenigen, die an allgemeinbildenden Schulen unterrichten, in aller Regel Arbeitnehmer sind, auch wenn es sich bei ihrem Unterricht um eine nebenberufliche Tätigkeit handelt (vgl. BAG 14. Januar 1982 - 2 AZR 254/81 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 37, 305; 16. März 1972 - 5 AZR 460/71 -).
  • BAG, 24.06.1992 - 5 AZR 384/91

    Arbeitsrechtlicher Status eines Musikschullehrers

    a) Für Lehrkräfte außerhalb von Universitäten und Hochschulen hat das Bundesarbeitsgericht diese Grundsätze dahin konkretisiert, daß diejenigen, die an allgemeinbildenden Schulen unterrichten, in aller Regel Arbeitnehmer sind, auch wenn es sich bei ihrem Unterricht um eine nebenberufliche Tätigkeit handelt (BAG Urteil vom 16. März 1972 - 5 AZR 460/71 - AP Nr. 10 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; BAGE 37, 305, 312 f. = AP Nr. 65 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu B I 1 der Gründe) und daß Volkshochschuldozenten, die außerhalb schulischer Lehrgänge unterrichten, auch als freie Mitarbeiter beschäftigt werden können, und zwar selbst dann, wenn es sich bei ihrem Unterricht um aufeinander abgestimmte Kurse mit vorher festgelegtem Programm handelt (BAG Urteil vom 26. Januar 1977 - 5 AZR 796/75 - AP Nr. 13 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; BAGE 37, 58 und 39, 329 = AP Nr. 22, 32 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten).
  • BAG, 12.09.1996 - 5 AZR 1066/94

    Status einer Lehrkraft

    Für Lehrkräfte außerhalb von Universitäten und Hochschulen hat das Bundesarbeitsgericht diese Grundsätze dahin konkretisiert, daß diejenigen, die an allgemeinbildenden Schulen unter richten, in aller Regel Arbeitnehmer sind, auch wenn es sich bei ihrem Unterricht um eine nebenberufliche Tätigkeit handelt (BAG Urteil vom 16. März 1972 - 5 AZR 460/71 - AP Nr. 10 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; BAGE 37, 305, 312 ff. = AP Nr. 65 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu B I 1 der Gründe).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BAG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht