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Rechtsprechung
   BAG, 24.09.2003 - 5 AZR 591/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2853
BAG, 24.09.2003 - 5 AZR 591/02 (https://dejure.org/2003,2853)
BAG, Entscheidung vom 24.09.2003 - 5 AZR 591/02 (https://dejure.org/2003,2853)
BAG, Entscheidung vom 24. September 2003 - 5 AZR 591/02 (https://dejure.org/2003,2853)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Annahmeverzug des Arbeitgebers ; Anwendbarkeit des Manteltarifvertrages für das Kraftfahrzeuggewerbe in Baden-Württemberg ; Voraussetzung einer Betriebsübung ; Regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers; Einzelvertragliche Vereinbarung eines ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Annahmeverzugsansprüche - Leistungswille - Weihnachtsgeld

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 615 297
    Abgrenzung der betrieblichen Übung von der individuellen Vereinbarung - Annahmeverzug; Leistungswille; Weihnachtsgeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kein Annahmeverzugslohn bei fehlendem Leistungswillen des Arbeitnehmers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2003, 1387
 
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Wird zitiert von ... (28)Zitiert selbst (4)

  • BAG, 16.01.2002 - 5 AZR 715/00

    Betriebliche Übung - Tariflohnerhöhung

    Auszug aus BAG, 24.09.2003 - 5 AZR 591/02
    Voraussetzung einer Betriebsübung ist die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers, aus denen die Arbeitnehmer des Betriebs schließen können, ihnen solle eine Leistung oder eine Vergünstigung auf Dauer eingeräumt werden (Senat 16. Januar 2002 - 5 AZR 715/00 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 56 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 37).
  • BAG, 19.03.2003 - 5 AZN 751/02

    Eingeschränkte Revisionszulassung

    Auszug aus BAG, 24.09.2003 - 5 AZR 591/02
    Mit Beschluß vom 19. März 2003 (- 5 AZN 751/02 - zur Veröffentlichung vorgesehen) hat der Senat die Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig verworfen, weil die in den Gründen des Berufungsurteils erfolgte Beschränkung der Revision auf einen Streitgegenstand seit 1. Mai 2000 nicht mehr möglich und daher gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts die Revision uneingeschränkt zulässig ist.
  • BGH, 11.06.1996 - VI ZB 10/96

    Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs aus übergegangenem Recht wegen eines …

    Auszug aus BAG, 24.09.2003 - 5 AZR 591/02
    Hier ist jedoch zu berücksichtigen, daß das Landesarbeitsgericht selbst rechtsfehlerhaft die Revision beschränkt und damit beim Kläger einen Rechtsirrtum hervorgerufen hat (vgl. dazu BGH 11. Juni 1996 - VI ZB 10/96 - VersR 1996, 1522 mwN).
  • LAG Baden-Württemberg, 20.06.2002 - 22 Sa 7/02

    Annahmeverzug des Arbeitgebers - Sonderzahlung

    Auszug aus BAG, 24.09.2003 - 5 AZR 591/02
    Die Revisionen des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (Kammern Freiburg) vom 20. Juni 2002 - 22 Sa 7/02 - werden zurückgewiesen.
  • LAG Hamm, 06.06.2019 - 17 Sa 46/19

    Zahlungsansprüche und Zeugnisanspruch aus einem Scheinarbeitsvertrag, dem …

    Der subjektive Leistungswille ist eine vom Leistungsangebot und dessen Entbehrlichkeit unabhängige Voraussetzung, die während des gesamten Verzugszeitraumes vorliegen muss (… BAG 17. August 2011 - 5 AZR 251/10 - Rn. 15, juris; 24. September 2003 - 5 AZR 591/02 - Rn. 16, juris ).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.01.2019 - 15 Sa 1021/18

    Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung - schwerbehinderter Mensch - …

    Voraussetzung ist ferner, dass der Arbeitnehmer leistungswillig und leistungsfähig ist (BAG 4 20.09.2003 - 5 AZR 591/02 - NZA 2003, 1387, 1388).
  • BAG, 17.08.2011 - 5 AZR 251/10

    Annahmeverzug - Leistungswille - Prozessbeschäftigung

    Der subjektive Leistungswille ist eine von dem Leistungsangebot und dessen Entbehrlichkeit unabhängige Voraussetzung, die während des gesamten Verzugszeitraums vorliegen muss (vgl. BAG 24. September 2003 - 5 AZR 591/02 - zu B I der Gründe, EzA BGB 2002 § 615 Nr. 5; 19. Mai 2004 - 5 AZR 434/03 - AP BGB § 615 Nr. 108 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 6).
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