Rechtsprechung
| BAG, 01.08.1963 - 5 AZR 74/63 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zustzurlaub - Urlaubszeit
Verfahrensgang
- LAG Hamm, 20.12.1962 - 3 Sa 394/61
- BAG, 01.08.1963 - 5 AZR 74/63
Papierfundstellen
- BB 1963, 1339
- DB 1963, 1579
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (1)
- BAG, 01.08.1963 - 5 AZR 59/63
Musterungstag - Urlaubszeit - Urlaubszweck
Auszug aus BAG, 01.08.1963 - 5 AZR 74/63
Arbeitnehmers fallen auf die Urlaubsdauer nicht in Anrechnung zu bringen (vgl, das Urteil des Senats vom 1, August 1963 - 5 AZR 59/63 -)â- > Alle übrigen sich aus § 616 Abs, 1 BGB ergebenden Fälle einer Arbeitsverhinderung sind jedoch solche die nach dem Gesetz abdingbar sind und denen deswegen auch nicht das Gewicht zukommen kann daß sie den Urlaub unterbrechen.
- LAG Hamm, 27.01.2022 - 5 Sa 1030/21
Kein Verfall von Urlaubstagen wegen Quarantäne; Nachgewährung von Urlaub bei …
Rn. 47 b) Mit der Entscheidung vom 09. August 1994 (9 AZR 384/92, BAGE 77, 296) ist es von der eigenen früheren Rechtsprechung (BAG, Urteil vom 01. August 1963, 5 AZR 59/63, juris; BAG Urteil vom 01. August 1963, 5 AZR 74/63, juris ) abgerückt, die jedenfalls in den Fällen, in denen für den Arbeitgeber für den Verhinderungsfall (hier die Musterung) eine unabdingbare Entgeltzahlungspflicht vorgesehen ist (hier § 12 ArbPlSchG), eine Anrechnung als gegeben ansah.In der Entscheidung 5 AZR 74/63 hatte das BAG die Unterscheidung der Fälle, in denen eine Anrechnung möglich war insoweit verdeutlicht, als es mit Rücksicht auf den vom Gesetz verfolgten Zweck zwischen solchen Fällen unterschieden hat, in denen der Lohn für den auf Grund bestimmter Ereignisse eintretenden Arbeitsausfall abbedungen werden kann und den Fällen, in denen das nicht zulässig ist.
- BAG, 09.08.1994 - 9 AZR 384/92
Urlaub bei Beschäftigungsverbot wegen Schwangerschaft
Zwar hat das Bundesarbeitsgericht in seiner älteren Rechtsprechung es als angemessen angesehen, neben der Krankheit auch in sonstigen Fällen urlaubsstörender Ereignisse dem Arbeitgeber die Verpflichtung zur Gewährung von Nachurlaub aufzuerlegen, wenn in diesen Fällen der Lohn für den Arbeitsausfall kraft Gesetzes unabdingbar weiterzuzahlen sei (BAG Urteil vom 1. August 1963 - 5 AZR 59/63 - AP Nr. 1 zu § 12 ArbPlatzSchutzG und - 5 AZR 74/63 - AP Nr. 91 zu § 611 BGB Urlaubsrecht). - LAG Baden-Württemberg, 16.02.2022 - 10 Sa 62/21
Urlaub - COVID-19 - Quarantäne - Nichtanrechnung auf den Urlaub - Schadensersatz …
Zwar hat es auch das Bundesarbeitsgericht in seiner älteren Rechtsprechung als angemessen angesehen, neben der Krankheit auch in sonstigen Fällen urlaubsstörender Ereignisse dem Arbeitgeber die Verpflichtung zur Gewährung von Nachurlaub aufzuerlegen, wenn in diesen Fällen der Lohn für den Arbeitsausfall kraft Gesetzes unabdingbar weiterzuzahlen ist (BAG 1. August 1963 - 5 AZR 59/63 - und - 5 AZR 74/63 -).
- BAG, 12.12.1973 - 4 AZR 75/73
Tarifverträge - Textil - Gastarbeiter - Spanien - Ausfallzeit - Geburt - Ehefrau …
Daß in einem solchen Falle das entsprechende Ereignis keine Arbeitsverhinderung verursacht, hat der Fünfte Senat bereits für eine Tarifbestimmung ausgesprochen, in der das nicht einmal ausdrücklich festgelegt worden war (AP Nr. 91 zu § 611 BGB Urlaubsrecht). - BAG, 11.01.1966 - 5 AZR 383/65
Nachurlaub - Urlaubszeit
Denn die erwähnte Tarifnorm gewährt den Freistellungs- und Vergütungsanspruch allein bei ausfallender Arbeitszeit, nicht aber entgegen der Ansicht des Klägers bereits dann, wenn seine Zeit überhaupt durch eines der erwähnten familiären Ereignisse in Anspruch genommen wird; sie setzt also zu ihrer Anwendbarkeit voraus, daß allein auf Grund eines dieser Ereignisse die Notwendigkeit der Arbeitsversäumnis besteht" Pur diese Auffassung;, die der Senat für eine ähnlich gehaltene tarifliche Regelung bereits in seinen Urteilen vom 1. August 1965 - 5 AZR 74/63 und 5 AZR 59/63 - (AP Nr. 91 zu § 611 BGB Urlaubsrecht und AP Nr. 1 zu § 12 ArbPlatzSchutzG) vertreten hat, spricht entscheidend die systematische Stellung des § 4 BRTV-Bau, der unter der Überschrift "Arbeitsversäumnis und Arbeitsausfall" steht und nach den den Abschnitt I einleitenden Sätzen eine abschließende Aufzählung der für eine Lohnfortzahlung nach § 616 BGB in Betracht kommenden Verhinderungsfälle enthält.In seinen weiteren Ausführungen macht der Kommentar sich für den Geltungsbereich des BRTV-Bau voll die Auffassung des Senats im Urteil vom 1. August 1963 - 5 AZR 74/63 - (AP Nr. 91 zu § 611 BGB Urlaubsrecht) zu eigen, daß der Arbeitnehmer, da es insbesondere an einer dahingehenden tariflichen Regelung fehle, keinen Anspruch auf einen zusätzlichen Urlaubstag habe, wenn - als familiäres Ereignis - die Niederkunft der Ehefrau während des Urlaubs des Arbeitnehmers erfolge.
Dies hat der Senat bereits in der erwähnten Entscheidung vom 1. August 1963 - 5 AZR 74/63 - (AP Nr. 91 zu § 611 BGB Urlaubsrecht mit zustimmender Anmerkung von Nikisch) für das früher geltende landesgesetzliche Urlaubsrecht entschieden; dies gilt aber gleichermaßen für den Rechtszustand nach dem Bundesurlaubsgesetz.
- BAG, 17.10.1985 - 6 AZR 571/82
Arbeitssäumnis aus Anlaß der Eheschließung - Nachholen der Zustimmung des …
Es läßt sich aus diesen Vorschriften kein allgemeiner Rechtssatz entnehmen, daß der Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet sei, die Vereitelung des Urlaubs infolge urlaubsstörender Ereignisse durch Nachgewährung auszugleichen (vgl. BAG Urteil vom 1. August 1963 - 5 AZR 74/63 - AP Nr. 91 zu § 611 BGB Urlaubsrecht;… BAG Urteil vom 11. Januar 1966, aaO). - BAG, 08.02.1984 - 4 AZR 369/83
Supermarkt - Eingruppierung einer Kassiererin - Lebensmittel-Supermarktes - …
Gleichwohl besteht aber Übereinstimmung darüber, daß es eine einheitliche und allgemeingültige Begriffsbestimmung des "Supermarktes" oder "Großmarktes" noch nicht gibt (vgl. das Urteil des BGH vom 7. Juli 1983 - I ZR 119/81 - WM 1983, 1318 und dessen Beschluß vom 22. Mai 1981 - I ZB 7/80 - GRUR 1981, 90 sowie die Beschlüsse des OLG Hamm vom 4. Oktober 1963 - 15 W 369/63 - BB 1963, 1339 und des Amtsgerichts Haltern vom 26. April 1963 - 3 HRA 213 - wie zuvor, außerdem insbesondere Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 14. Auf1.1983, § 3 UWG Anm, 352 mit weiteren Nachweisen).
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