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Rechtsprechung
   BAG, 11.10.2006 - 5 AZR 754/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2885
BAG, 11.10.2006 - 5 AZR 754/05 (https://dejure.org/2006,2885)
BAG, Entscheidung vom 11.10.2006 - 5 AZR 754/05 (https://dejure.org/2006,2885)
BAG, Entscheidung vom 11. Oktober 2006 - 5 AZR 754/05 (https://dejure.org/2006,2885)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Annahmeverzug - böswilliges Unterlassen von Verdienst

  • openjur.de

    Annahmeverzug; böswilliges Unterlassen von Verdienst

  • Judicialis

    BGB § 615; ; KSchG § 11

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ansprüche auf Arbeitsentgelt wegen Annahmerverzugs des Arbeitgebers; Anrechnung anderweitigen Verdienstes des Arbeitnehmers für den Zeitraum des Annahmeverzugs; Böswilliges Unterlassen der Annahme zumutbarer Arbeit durch den Arbeitnehmer; Obliegenheit der Annahme auch ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 615; KSchG § 11
    Böswilliges Unterlassen zumutbarer Arbeit bei Annahmeverzug - Beurteilung der Zumutbarkeit anderweitiger Arbeit auf Grund eines Änderungsangebots bei zeitlichem Auseinanderfallen von Angebot und vorgesehener Arbeitsaufnahme

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Annahmeverzug - böswilliges Unterlassen von Verdienst

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 2060
  • NZA 2007, 1392 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (26)Zitiert selbst (6)

  • BAG, 11.01.2006 - 5 AZR 98/05

    Annahmeverzug - Annahme zumutbarer Arbeit

    Auszug aus BAG, 11.10.2006 - 5 AZR 754/05
    Die Bindung, die in der Annahme des Änderungsangebots unter Vorbehalt liegt, ist dem Arbeitnehmer nicht von vorneherein unzumutbar (BAG 16. Juni 2004 - 5 AZR 508/03 - BAGE 111, 123, 126 ff., zu II 1 bis 3 der Gründe; 11. Januar 2006 - 5 AZR 98/05 - AP BGB § 615 Nr. 113 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 11, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu III der Gründe, jeweils mwN).

    Die Möglichkeit einer Kündigung des Klägers hat außer Betracht zu bleiben, weil die endgültige Aufnahme einer anderen Arbeit im Rahmen des § 615 BGB nicht verlangt werden kann (vgl. BAG 11. Januar 2006 - 5 AZR 98/05 - AP BGB § 615 Nr. 113 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 11, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu III 4 b aa der Gründe).

  • BAG, 11.01.2006 - 5 AZR 125/05

    Annahmeverzug - Anrechnung böswillig unterlassenen Verdienstes und …

    Auszug aus BAG, 11.10.2006 - 5 AZR 754/05
    Im Fall der Senatsentscheidung vom 11. Januar 2006 (- 5 AZR 125/05 - AP BGB § 615 Anrechnung Nr. 4 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 10, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) hat nicht der Senat eine entsprechende Anrechnung vorgenommen, sondern der dortige Kläger die vom Landesarbeitsgericht erkannte Anrechnung nicht angegriffen.

    Da keine Anrechnung nach § 11 Satz 1 Nr. 2 KSchG erfolgt, verbleibt es bei der vom Landesarbeitsgericht erkannten vollen Anrechnung des gezahlten Arbeitslosengeldes nach § 11 Satz 1 Nr. 3 KSchG (vgl. Senat 11. Januar 2006 - 5 AZR 125/05 -AP BGB § 615 Anrechnung Nr. 4 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 10, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu III 2 der Gründe).

  • BAG, 22.11.2005 - 1 AZR 407/04

    Verzugslohn bei anderweitigem Verdienst

    Auszug aus BAG, 11.10.2006 - 5 AZR 754/05
    Das Landesarbeitsgericht hat zutreffend angenommen, der anderweitige Verdienst des Klägers im Zeitraum vom 1. März 2004 bis zum 14. Mai 2004 sei nach § 11 Satz 1 Nr. 1 KSchG insgesamt auf die Vergütung für den gesamten Zeitraum des Annahmeverzugs anzurechnen (vgl. nur BAG 22. November 2005 - 1 AZR 407/04 - AP BGB § 615 Anrechnung Nr. 5 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 14, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu III 1 der Gründe).
  • BAG, 16.06.2004 - 5 AZR 508/03

    Annahmeverzug - Anrechnung von unterlassenem Erwerb

    Auszug aus BAG, 11.10.2006 - 5 AZR 754/05
    Die Bindung, die in der Annahme des Änderungsangebots unter Vorbehalt liegt, ist dem Arbeitnehmer nicht von vorneherein unzumutbar (BAG 16. Juni 2004 - 5 AZR 508/03 - BAGE 111, 123, 126 ff., zu II 1 bis 3 der Gründe; 11. Januar 2006 - 5 AZR 98/05 - AP BGB § 615 Nr. 113 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 11, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu III der Gründe, jeweils mwN).
  • BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 96/05

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 11.10.2006 - 5 AZR 754/05
    Die Revision der Beklagten wurde mit Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 23. Juni 2005 (- 2 AZR 96/05 -) zurückgewiesen.
  • LAG Baden-Württemberg, 05.07.2005 - 14 Sa 32/05

    Böswilliges Unterlassen zumutbarer Arbeit

    Auszug aus BAG, 11.10.2006 - 5 AZR 754/05
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 5. Juli 2005 - 14 Sa 32/05 - aufgehoben, soweit es die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim vom 18. November 2004 - 10 Ca 311/04 - iHv. 94, 50 Euro brutto nebst Zinsen zurückgewiesen hat.
  • BAG, 22.03.2017 - 5 AZR 337/16

    Annahmeverzug - unterlassener Zwischenverdienst

    Das Landesarbeitsgericht ist bei der unter Bewertung der gesamten Umstände des konkreten Falls vorzunehmenden Interessenabwägung (vgl. BAG 11. Oktober 2006 - 5 AZR 754/05 - Rn. 24) hinsichtlich des Rechtsbegriffs Zumutbarkeit von einem unzutreffenden Maßstab ausgegangen.

    Die Unzumutbarkeit der Beschäftigung kann sich deshalb nur im Ausnahmefall aus schlechteren Vertragsbedingungen ergeben, wenn eine nicht allein auf eine ggf. eintretende Verminderung des Verdiensts abstellende Gesamtbetrachtung ergibt (vgl. BAG 11. Oktober 2006 - 5 AZR 754/05 - Rn. 26), dass die Abweichungen von den beim bisherigen Arbeitgeber geltenden Vertragsbedingungen nicht hinnehmbar sind (…vgl. BAG 17. November 2011 - 5 AZR 564/10 - Rn. 18, aaO;… 26. September 2007 - 5 AZR 870/06 - Rn. 24, aaO).

  • BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 917/06

    Betriebsübergang - Kündigung - Vergütungsansprüche

    Dies folgt aus § 615 Satz 2 BGB für die Zeit bis zum Ablauf der Kündigungsfrist und aus § 11 Nr. 1 und 2 KSchG für die Zeit nach Ablauf der Kündigungsfrist, da diese Vorschrift als lex specialis § 615 Satz 2 BGB verdrängt (BAG 11. Oktober 2006 - 5 AZR 754/05 - AP BGB § 615 Nr. 119 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 18).
  • BAG, 07.02.2007 - 5 AZR 422/06

    Annahmeverzug - Böswilliges Unterlassen von Erwerb

    Die Vorschrift ist inhaltsgleich mit § 11 Satz 1 Nr. 2 KSchG (Senat 11. Oktober 2006 - 5 AZR 754/05 -, zu II 2 b aa der Gründe; 16. Juni 2004 - 5 AZR 508/03 - BAGE 111, 123, 126).

    Böswillig handelt der Arbeitnehmer, dem ein Vorwurf daraus gemacht werden kann, dass er während des Annahmeverzugs trotz Kenntnis aller objektiven Umstände vorsätzlich untätig bleibt oder die Aufnahme der Arbeit bewusst verhindert (Senat 11. Oktober 2006 - 5 AZR 754/05 - aaO; 11. Januar 2006 - 5 AZR 98/05 - AP BGB § 615 Nr. 113 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 11, zu III 1 der Gründe;… 16. Juni 2004 - 5 AZR 508/03 - aaO, S. 126 ff., alle mwN).

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