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Rechtsprechung
   BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 975/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,21722
BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 975/13 (https://dejure.org/2015,21722)
BAG, Entscheidung vom 19.08.2015 - 5 AZR 975/13 (https://dejure.org/2015,21722)
BAG, Entscheidung vom 19. August 2015 - 5 AZR 975/13 (https://dejure.org/2015,21722)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Rückwirkend begründetes Arbeitsverhältnis - Annahmeverzug

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (18)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Annahmeverzug bei rückwirkender Begründung eines Arbeitsverhältnisses

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das rückwirkend begründete Arbeitsverhältnis - und der Annahmeverzug

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rückwirkend begründetes Arbeitsverhältnis - und der Annahmeverzug

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Annahmeverzug bei rückwirkender Begründung eines Arbeitsverhältnisses

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Annahmeverzug bei rückwirkender Begründung eines Arbeitsverhältnisses

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Rückwirkend begründetes Arbeitsverhältnis - Annahmeverzug

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Kein Vergütungsanspruch wegen Annahmeverzugs bei rückwirkender Begründung eines Arbeitsverhältnisses

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Chef muss nicht zahlen - Streit um rückständiges Arbeitsentgelt

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Keine Vergütung für rückwirkend begründetes Arbeitsverhältnis

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kein Lohn bei rückwirkend begründetem Arbeitsverhältnis

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Bei rückwirkend begründetem Arbeitsverhältnis nach Betriebsübergang besteht kein Anspruch auf Verzugslohn

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Verzugslohn bei rückwirkend begründetem Arbeitsverhältnis

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Lohn ohne Arbeit

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Keine rückwirkende Gehaltszahlung bei Rückkehrrecht

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Annahmeverzug bei rückwirkender Begründung eines Arbeitsverhältnisses

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Annahmeverzug bei rückwirkender Begründung eines Arbeitsverhältnisses

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Vergütunganspruch wegen Annahmeverzugs bei rückwirkender Begründung eines Arbeitsverhältnisses - Anspruch auf Vergütung setzt tatsächlich durchführbares Arbeitsverhältnis voraus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)

    Anspruch auf Vergütung wegen Annahmeverzug bei rückwirkender Begründung eines Arbeitsverhältnisses

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Rückwirkend begründetes Arbeitsverhältnis - Annahmeverzug

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Anspruch auf Lohn auch rückwirkend?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 152, 213
  • NJW 2015, 3678
  • ZIP 2015, 2492
  • MDR 2016, 97
  • DB 2015, 2883
 
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Wird zitiert von ... (55)Zitiert selbst (19)

  • BAG, 19.10.2005 - 7 AZR 32/05

    Wiedereinstellungsanspruch

    Auszug aus BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 975/13
    Rn. 6 Die Beklagte lehnte unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 19. Oktober 2005 (- 7 AZR 32/05 -) ab.

    Diese Klage scheiterte vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG 19. Oktober 2005 - 7 AZR 32/05 -).

    Sie konnte auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19. Oktober 2005 (- 7 AZR 32/05 -) vertrauen und befand sich deshalb in einem unvermeidbaren Rechtsirrtum.

    Die Rückkehrzusage stehe unter dem ungeschriebenen Vorbehalt der weiteren Konzernzugehörigkeit (BAG 19. Oktober 2005 - 7 AZR 32/05 - Rn. 21).

  • BAG, 13.06.2007 - 5 AZR 564/06

    Arbeitspflicht einer Filmschauspielerin

    Auszug aus BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 975/13
    Der Arbeitnehmer behält den Lohnanspruch, wenn der Arbeitgeber die Unmöglichkeit der Arbeitsleistung zu verantworten hat (BAG 13. Juni 2007 - 5 AZR 564/06 - Rn. 40, BAGE 123, 98).

    Das Verschuldensprinzip ist auch bei der Nachfolgeregelung zugrunde zu legen (BGH 22. September 2004 - VIII ZR 203/03 - zu II 3 b cc der Gründe; BAG 13. Juni 2007 - 5 AZR 564/06 - Rn. 41, BAGE 123, 98).

  • BAG, 19.10.2011 - 7 AZR 672/10

    Wiedereinstellungsanspruch - Verurteilung zur Abgabe eines Angebots - Anspruch …

    Auszug aus BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 975/13
    Rn. 20 Der Zeitpunkt, zu dem die Abgabe der Willenserklärung wirkt, beurteilt sich nach materiellem Recht (BAG 19. Oktober 2011 - 7 AZR 672/10 - Rn. 26).

    Seit Inkrafttreten des § 311a Abs. 1 BGB idF des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November 2001 (BGBl. I S. 3138) kommt auch die Verurteilung zur Abgabe einer Willenserklärung in Betracht, mit der rückwirkend ein Arbeitsverhältnis begründet werden soll (BAG 19. Oktober 2011 - 7 AZR 672/10 - aaO;… 15. September 2009 - 9 AZR 608/08 - Rn. 15, BAGE 132, 119), auch wenn dieses in der Vergangenheit tatsächlich nicht durchgeführt werden kann (…BAG 9. Februar 2011 - 7 AZR 91/10 - Rn. 26 mwN).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.01.2011 - 1 Sa 516/10

    Wiedereinstellungsanspruch aus einer Betriebsvereinbarung anlässlich eines …

    Auszug aus BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 975/13
    Rn. 9 Nachdem das Arbeitsgericht dem Hilfsantrag stattgegeben hatte, fasste das Landesarbeitsgericht mit Urteil vom 25. Januar 2011 (- 1 Sa 516/10 -) den Urteilstenor unter Abweisung der Klage im Übrigen neu.

    festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet ist, an die Klägerin aufgrund des Urteils des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 25. Januar 2011 - 1 Sa 516/10 - rückständiges Arbeitsentgelt ab 1. Februar 2010 bis 31. Mai 2010 zu zahlen.

  • BAG, 16.09.2008 - 9 AZR 781/07

    Verlängerungsanspruch - höherwertiger Arbeitsplatz

    Auszug aus BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 975/13
    Der Geltungsanspruch des Rechts erfordert im Grundsatz, dass der Schuldner das Risiko eines Rechtsirrtums selbst trägt und es nicht dem Gläubiger überbürden kann (BAG 16. September 2008 - 9 AZR 781/07 - Rn. 47, BAGE 127, 353).
  • BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 273/12

    Außerordentliche Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung - Rechtsirrtum

    Auszug aus BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 975/13
    Überhaupt gehen die Sorgfaltsanforderungen nicht so weit, dass eine dem Schuldner ungünstige Entscheidung der Rechtsfrage undenkbar gewesen sein müsste (BAG 12. November 1992 - 8 AZR 503/91 - zu I 1 der Gründe, BAGE 71, 350; undeutlich BAG 29. August 2013 - 2 AZR 273/12 - Rn. 34).
  • BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 481/01

    Beschäftigungsanspruch nach SGB IX und Rechte des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 975/13
    Dabei genügt die Berufung auf eine günstige Ansicht im Schrifttum nicht, wohl aber die Berufung auf die höchstrichterliche Rechtsprechung (BAG 13. Mai 1998 - 7 AZR 297/97 - zu V 1 der Gründe), insbesondere wenn ihr ein zumindest ähnlicher Sachverhalt zugrunde liegt (BAG 3. Dezember 2002 - 9 AZR 481/01 - zu A III 3 der Gründe, BAGE 104, 45).
  • BGH, 22.09.2004 - VIII ZR 203/03

    Fertigstellung einer geleasten Anlage durch einen Dritten

    Auszug aus BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 975/13
    Das Verschuldensprinzip ist auch bei der Nachfolgeregelung zugrunde zu legen (BGH 22. September 2004 - VIII ZR 203/03 - zu II 3 b cc der Gründe;… BAG 13. Juni 2007 - 5 AZR 564/06 - Rn. 41, BAGE 123, 98).
  • BAG, 12.11.1992 - 8 AZR 503/91

    Schuldnerverzug - Entschuldbarer Rechtsirrtum

    Auszug aus BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 975/13
    Überhaupt gehen die Sorgfaltsanforderungen nicht so weit, dass eine dem Schuldner ungünstige Entscheidung der Rechtsfrage undenkbar gewesen sein müsste (BAG 12. November 1992 - 8 AZR 503/91 - zu I 1 der Gründe, BAGE 71, 350;… undeutlich BAG 29. August 2013 - 2 AZR 273/12 - Rn. 34).
  • BAG, 24.11.1960 - 5 AZR 545/59

    Annahmeverzug bei unrechtmäßiger Kündigung

    Auszug aus BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 975/13
    Rn. 26 Der Anwendungsbereich von § 326 Abs. 2 BGB umfasst sämtliche gegenseitigen Verträge und findet damit auch auf Arbeitsverträge Anwendung (BAG 24. November 1960 - 5 AZR 545/59 - zu 4 der Gründe, BAGE 10, 202 zur Vorgängerregelung des § 324 Abs. 1 BGB aF).
  • BAG, 13.05.1998 - 7 AZR 297/97
  • BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 678/11

    Umkleiden - Arbeitszeit - Vergütungspflicht

  • BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 593/12

    Bestimmtheit des Streitgegenstands - objektive Klagehäufung - Vergütung wegen …

  • BAG, 24.09.2003 - 5 AZR 282/02

    Annahmeverzug - Unmöglichkeit - rückwirkende Vertragsänderung

  • BAG, 15.09.2009 - 9 AZR 608/08

    Altersteilzeit - rückwirkender Vertragsschluss

  • BAG, 09.02.2011 - 7 AZR 91/10

    Wiedereinstellungsanspruch - Anspruch auf Abgabe einer Angebotserklärung mit …

  • BAG, 14.03.2012 - 7 AZR 147/11

    Bestimmtheit der Urteilsformel - Wiedereinstellungsanspruch - Auslegung einer …

  • BAG, 12.09.1985 - 2 AZR 324/84

    Verzug des Arbeitgebers bei Verurteilung zur Beschäftigung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.09.2013 - 5 Sa 233/13
  • BAG, 26.07.2016 - 1 AZR 160/14

    Streik - Schadensersatz

    Beruht die Ungewissheit über die Schuld auf rechtlichen Zweifeln des Schuldners (sog. Rechtsirrtum), ist dieser entschuldbar, wenn die Rechtslage objektiv zweifelhaft ist und der Schuldner sie sorgfältig geprüft hat (BAG 19. August 2015 - 5 AZR 975/13 - Rn. 31 mwN, BAGE 152, 213).
  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 569/14

    Außerordentliche Kündigung - Arbeitsverweigerung

    Rn. 43 (1) Der Geltungsanspruch des Rechts bewirkt, dass der Schuldner das Risiko eines Rechtsirrtums grundsätzlich selbst trägt und es nicht dem Gläubiger überbürden kann (BAG 19. August 2015 - 5 AZR 975/13 - Rn. 31).
  • BAG, 18.11.2015 - 5 AZR 814/14

    Sittenwidrige Arbeitsvergütung - Annahmeverzug

    Rn. 25 (1) § 611 Abs. 1 BGB knüpft die Vergütungspflicht des Arbeitgebers allein an die "Leistung der versprochenen Dienste", also an jede im Synallagma vom Arbeitgeber verlangte Tätigkeit oder Maßnahme, die mit der eigentlichen Tätigkeit oder der Art und Weise ihrer Erbringung unmittelbar zusammenhängt (…BAG 19. September 2012 - 5 AZR 678/11 - Rn. 28, BAGE 143, 107; 19. August 2015 - 5 AZR 975/13 - Rn. 22).

    Der Arbeitgeber kommt gemäß § 293 BGB in Annahmeverzug, wenn er im erfüllbaren Arbeitsverhältnis (zum rückwirkend begründeten vgl. BAG 19. August 2015 - 5 AZR 975/13 - Rn. 22 f.) die ihm angebotene Leistung nicht annimmt.

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