Rechtsprechung
| BVerwG, 27.07.2018 - 5 B 1.18 |
Volltextveröffentlichungen (10)
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- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Anwendbarkeit des § 21 Abs. 1 Nr. 2 SchwbAV (juris: SchwbAV 1988) auf den Kostenübernahmeanspruch eines schwerbehinderten Menschen für eine Arbeitsassistenz für eine selbstständige Tätigkeit
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 102 Abs 3 S 1 Nr 1 Buchst c SGB 9 2015, § 102 Abs 4 SGB 9 2015, § 185 Abs 5 SGB 9 vom 23.06.2016, § 21 Abs 1 Nr 1 SchwbAV 1988
Anwendbarkeit des § 21 Abs. 1 Nr. 2 SchwbAV (juris: SchwbAV 1988) auf den Kostenübernahmeanspruch eines schwerbehinderten Menschen für eine Arbeitsassistenz für eine selbstständige Tätigkeit - Wolters Kluwer
Kostenübernahme für eine notwendige Arbeitsassistenz eines selbstständig tätigen Schwerbehinderten; Revisionszulassung bei Fragen auslaufenden oder ausgelaufenen Rechts
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kostenübernahme für eine notwendige Arbeitsassistenz eines selbstständig tätigen Schwerbehinderten; Revisionszulassung bei Fragen auslaufenden oder ausgelaufenen Rechts
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- REHADAT Informationssystem (Pressemitteilung)
Kostenübernahme für eine notwendige Arbeitsassistenz eines selbstständig tätigen Schwerbehinderten - Revisionszulassung bei Fragen auslaufenden oder ausgelaufenen Rechts
Verfahrensgang
- VG Potsdam, 04.11.2015 - 7 K 2081/12
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.10.2017 - 6 B 86.15
- BVerwG, 27.07.2018 - 5 B 1.18
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 23.01.2018 - 5 C 9.16
Arbeitsassistenz für eine Erwerbstätigkeit eines schwerbehinderten Menschen trotz …
Auszug aus BVerwG, 27.07.2018 - 5 B 1.18
Rn. 9 b) Die streitige Rechtsfrage ist durch das nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist ergangene Urteil des Senats vom 23. Januar 2018 - 5 C 9.16 - (Behindertenrecht 2018, 95) geklärt.Ein Rückgriff auf § 21 Abs. 1 Nr. 1 SchwbAV unterbleibt (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Januar 2018 - 5 C 9.16 - juris Rn. 10).
- BVerwG, 05.06.2013 - 5 B 7.13
Aufstiegsfortbildung; berufliche Vorqualifikation; grundsätzliche Bedeutung von …
Auszug aus BVerwG, 27.07.2018 - 5 B 1.18
Rn. 7 Fragen auslaufenden oder ausgelaufenen Rechts verleihen einer Rechtssache regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, weil dieser Zulassungsgrund die Revision eröffnen soll, um Fragen zur Auslegung des geltenden Rechts mit Blick auf die Zukunft richtungsweisend zu klären (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 5. Juni 2013 - 5 B 7.13 - juris Rn. 6 m.w.N.).Die Voraussetzungen dieses Ausnahmegrundes müssen offensichtlich sein (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 5. Juni 2013 - BVerwG 5 B 7.13 - juris Rn. 7 …und vom 4. Juni 2014 - 5 B 11.14 - NVwZ-RR 2014, 740 Rn. 6 jeweils m.w.N.).
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 27.07.2018 - 5 B 1.18
Die Beschwerde muss daher erläutern, dass und inwiefern die Revisionsentscheidung zur Klärung einer bisher revisionsgerichtlich nicht beantworteten fallübergreifenden Rechtsfrage des revisiblen Rechts führen kann (BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
- BVerwG, 04.06.2014 - 5 B 11.14
Beihilfeberechtigung; Selbstbehalt; grundsätzliche Bedeutung; ausgelaufenes …
Auszug aus BVerwG, 27.07.2018 - 5 B 1.18
Die Voraussetzungen dieses Ausnahmegrundes müssen offensichtlich sein (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 5. Juni 2013 - BVerwG 5 B 7.13 - juris Rn. 7 und vom 4. Juni 2014 - 5 B 11.14 - NVwZ-RR 2014, 740 Rn. 6 jeweils m.w.N.). - BVerwG, 20.12.2017 - 5 B 9.17
Ersatz von Aufwendungen für einen selbstbeschafften Platz in einer …
Auszug aus BVerwG, 27.07.2018 - 5 B 1.18
Rn. 12 Sollten dem Oberverwaltungsgericht - wie die Beschwerde wohl meint (vgl. Beschwerdebegründung S. 8 f.) - im Rahmen seiner alternativen Feststellung, dass der Kläger durch seine selbstständige Tätigkeit seinen Lebensunterhalt im Wesentlichen sicherstellen könne (UA S. 13), Rechtsanwendungsfehler oder Fehler in der Sachverhalts- und Beweiswürdigung unterlaufen sein, könnte dies nicht die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung rechtfertigen (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss 20. Dezember 2017 - 5 B 9.17 - juris Rn. 8 m.w.N.). - BVerwG, 18.11.2010 - 7 B 23.10
Fragen des auslaufenden Rechts und Zulassung der Grundsatzrevision; …
Auszug aus BVerwG, 27.07.2018 - 5 B 1.18
Eine Revisionszulassung wegen solcher Fragen kommt ausnahmsweise in Betracht, wenn sich bei der gesetzlichen Bestimmung, die der außer Kraft getretenen Vorschrift nachgefolgt ist, die streitigen Fragen in gleicher Weise stellen und damit trotz des Auslaufens des alten Rechts eine richtungsweisende Klärung zu erwarten ist, wie die neue Vorschrift anzuwenden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. November 2010 - 7 B 23.10 - juris Rn. 8 m.w.N.). - BVerwG, 10.11.2011 - 5 B 29.11
Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage im Zusammenhang mit Bestimmung des …
Auszug aus BVerwG, 27.07.2018 - 5 B 1.18
Rn. 11 Da die von der Beschwerde für grundsätzlich klärungsbedürftig gehaltene Frage im Sinne des angegriffenen Urteils (UA S. 7 ff.) beantwortet worden ist, ist die Revision nicht wegen Divergenz von einer nachträglich ergangenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zuzulassen (vgl. zu den Voraussetzungen einer Revisionszulassung wegen nachträglicher Divergenz etwa BVerwG, Beschlüsse vom 10. November 2011 - 5 B 29.11 - juris Rn. 6 und vom 19. Dezember 2017 - 8 B 7.17 - ZOV 2018, 54 ). - BVerwG, 19.12.2017 - 8 B 7.17
Revisionszulassung; Konkretisierung des Vermögenswertes
Auszug aus BVerwG, 27.07.2018 - 5 B 1.18
Rn. 11 Da die von der Beschwerde für grundsätzlich klärungsbedürftig gehaltene Frage im Sinne des angegriffenen Urteils (UA S. 7 ff.) beantwortet worden ist, ist die Revision nicht wegen Divergenz von einer nachträglich ergangenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zuzulassen (…vgl. zu den Voraussetzungen einer Revisionszulassung wegen nachträglicher Divergenz etwa BVerwG, Beschlüsse vom 10. November 2011 - 5 B 29.11 - juris Rn. 6 und vom 19. Dezember 2017 - 8 B 7.17 - ZOV 2018, 54 ).
- BVerwG, 12.01.2022 - 5 C 6.20
Erreichen des Regelrentenalters schließt Übernahme der Kosten einer notwendigen …
Rn. 14 Zwischen den Beteiligten steht zu Recht nicht im Streit, dass der Kläger als schwerbehinderter Mensch im Sinne des § 2 Abs. 2 SGB IX a.F. grundsätzlich einen nicht im Ermessen der Behörde stehenden Anspruch auf Übernahme der Kosten für eine notwendige Arbeitsassistenz hat und dass dies auch für eine selbstständige Tätigkeit gilt, die nachhaltig betrieben wird und dem Aufbau bzw. der Sicherung einer wirtschaftlichen Lebensgrundlage zu dienen geeignet ist (vgl. BVerwG…, Urteil vom 23. Januar 2018 - 5 C 9.16 - BVerwGE 161, 145 Rn. 10; Beschluss vom 27. Juli 2018 - 5 B 1.18 - juris Rn. 10). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.11.2020 - 1 LB 611/18
Begrenzung der Arbeitsassistenz für schwerbehinderten Rechtsanwalt (hier: …
Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind die Voraussetzungen des Kostenübernahmeanspruchs für eine Arbeitsassistenz für einen schwerbehinderten Menschen in § 102 Abs. 4 SGB IX abschließend geregelt (BVerwG, Beschl. v. 27.07.2018 - 5 B 1.18 -, juris Rn. 10).Mit der bereits genannten Entscheidung (BVerwG, Beschl. v. 27.07.2018 - 5 B 1.18 -, juris Rn. 10) hat das Bundesverwaltungsgericht es abgelehnt, § 21 Abs. 1 Nummer 2 SchwbAV einschränkend anzuwenden und mit der Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde das vorgehende Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (vom 06.10.2017 - OVGE 6 B 86.15) - bestätigt.
- VGH Hessen, 27.02.2020 - 10 A 1852/18
Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben - Erreichen der …
Die Voraussetzungen des Kostenübernahmeanspruchs für eine Arbeitsassistenz für eine selbstständige Tätigkeit eines schwerbehinderten Menschen sind in § 102 Abs. 4 SGB IX a.F. abschließend geregelt (BVerwG, Beschluss vom 27. Juli 2018 - 5 B 1/18 -, juris Rn. 10).
- VG Bremen, 17.11.2023 - 3 K 2812/20
Notwendige Arbeitsassistenz für selbständige Körper- und Atemtherapeutin, Urteil …
Ein Rückgriff auf § 21 Abs. 1 Nr. 1 SchwbAV unterbleibt (BVerwG, Beschl. v. 27.07.2018 - 5 B 1.18, juris Rn. 10;… Voigt, in: Feldes/Kohte/Stevens-Bartol, SGB IX, 5. Aufl. 2023, § 185, Rn. 11 m.w.N.), so dass die an diese Regelung anknüpfende Rechtsprechung, nach der aus dem Begriff der Gründung oder Erhaltung einer selbständigen beruflichen Existenz gefolgert wurde, dass die Tätigkeit ein "Auskommen" im Sinne einer ausreichenden wirtschaftlichen Lebensgrundlage sicherstellen müsse (…vgl. bspw. VG Augsburg, Urt. v. 09.10.2012 - Au 3 K 11.1545, juris Rn. 35 m.w.N.), überkommen ist.cc) Dafür, dass die in der jüngeren Rechtsprechung vom Bundesverwaltungsgericht diesbezüglich aus dem Merkmal der "notwendigen Arbeitsassistenz" aufrechterhaltene Abgrenzung der selbständigen Erwerbstätigkeit zu einem bloßen Hobby oder einer Liebhaberei (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.07.2018 - 5 B 1.18, juris Rn. 10) unterschritten würde, ist hier nichts ersichtlich.
- BVerwG, 12.01.2022 - 5 C 2.21
Arbeitsassistenzleistungen für Selbstständige, die als begleitende Hilfen im …
Rn. 8 1. Zwischen den Beteiligten steht zu Recht nicht im Streit, dass der Kläger als schwerbehinderter Mensch im Sinne des § 2 Abs. 2 SGB IX a.F. bzw. § 2 Abs. 2 SGB IX n.F. grundsätzlich einen nicht im Ermessen der Behörde stehenden Anspruch auf Übernahme der Kosten für eine notwendige Arbeitsassistenz hat und dass dies auch für eine selbstständige Tätigkeit gilt, die nachhaltig betrieben wird und dem Aufbau bzw. der Sicherung einer wirtschaftlichen Lebensgrundlage zu dienen geeignet ist (vgl. BVerwG…, Urteil vom 23. Januar 2018 - 5 C 9.16 - BVerwGE 161, 145 Rn. 10; Beschluss vom 27. Juli 2018 - 5 B 1.18 - juris Rn. 10). - VG München, 24.06.2021 - M 15 K 20.5477
Kein eigenes Büro für notwendige Arbeitsassistenz einer Psychotherapeutin
Rn. 21 Der Gesetzgeber hat in § 185 Abs. 5 SGB IX die Anspruchsvoraussetzungen für die Übernahme der Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz dem Grunde nach abschließend geregelt und der Wortlaut der Vorschrift enthält bis auf den Vorbehalt der aus der Ausgleichsabgabe zur Verfügung stehenden Mittel sowie des Erfordernisses der Notwendigkeit keine Einschränkungen (…vgl. zur Vorgängerregelung des § 102 Abs. 4 SGB IX: OVG Berlin-Bdbg, U.v. 6.10.2017 - OVG 6 B 86.15 - juris Rn. 26 m.w.N.), sodass eine Einschränkung des Rechtsanspruchs durch die Heranziehung von § 21 SchwbAV - wie vorliegend durch den Beklagten - nicht möglich ist (vgl. BVerwG, B.v. 27.7.2018 - 5 B 1.18 - juris Rn. 10). - VG Gießen, 24.11.2021 - 5 K 3381/19
Stundenhöhe und den Stundensatz für eine begleitende Hilfe im Arbeitsleben …
diese aus dem Merkmal der "notwendigen Arbeitsassistenz" folgenden Erfordernisse gewährleisten die erforderliche, aber auch hinreichende Abgrenzung der (selbstständigen) Berufstätigkeit zu einem bloßen Hobby oder einer Liebhaberei ( vgl. BVerwG , Beschluss vom 27. Juli 2018 - 5 B 1/18 -, juris, Rn. 10).
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