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Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin, 15.06.1987

Rechtsprechung
   BVerwG, 10.02.1987 - 5 B 10.87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,6409
BVerwG, 10.02.1987 - 5 B 10.87 (https://dejure.org/1987,6409)
BVerwG, Entscheidung vom 10.02.1987 - 5 B 10.87 (https://dejure.org/1987,6409)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Februar 1987 - 5 B 10.87 (https://dejure.org/1987,6409)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit von § 21 Abs. 1 S. 2 Berufsausbildungsförderungsetz (BAföG) mit dem Gleichheitsgrundsatz - Ausschluss des Verlustausgleichs zwischen verschiedenen Einkunftsarten - Zerstörung intakter Familien - Nachrangprinzips des § 1 BAföG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 30.01.1986 - 5 B 9.85

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer …

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1987 - 5 B 10.87
    Daß § 21 Abs. 1 Satz 2 BAföG, dessen hier maßgebliche Fassung auf das 7. BAföG-Änderungsgesetz Vom 13. Juni 1981 (BGBl. I S. 625) zurückgeht, nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstößt, vielmehr im Rahmen der dem dem Gesetzgeber nach dieser Vorschrift verbleibenden Gestaltungsfreiheit durch sachgerechte Gründe gerechtfertigt ist, hat der beschließende Senat bereits mehrfach ausgesprochen (s. etwa die Beschlüsse vom 30. Januar 1986 in den Streitsachen BVerwG 5 B 9.85 und BVerwG 5 B 93.85 <FamRZ 1986, 619> und den Beschluß vom 11. Februar 1986 in der Streitsache BVerwG 5 B 44.85 <NVwZ 1986, 921>).

    Atypischen Umständen (BVerwGE 70, 189 [BVerwG 11.10.1984 - 5 C 17/82]) im Einzelfall "kann nach Maßgabe der Härteregelung des § 25 Abs. 6 BAföG Rechnung getragen werden" (zitiert nach dem Beschluß BVerwG 5 B 9.85).

    Mit der vorstehenden Beurteilung stimmt überein, daß die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts mit Beschluß vom 15. September 1986 - 1 BvR 363/86 - klargestellt hat, "die Regelung des § 21 Abs. 1 BAföG, wonach ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten und mit Verlusten des zusammen veranlagten Ehegatten bei der Einkommensberechnung nicht zulässig ist", sei "von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden", weshalb die gegen den oben genannten Beschluß des beschließenden Senats vom 30. Januar 1986 - BVerwG 5 B 9.85 - eingelegte Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen wurde.

  • BVerfG, 19.04.1977 - 1 BvL 17/75

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Übergangsregelungen bei Wohngeld

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1987 - 5 B 10.87
    Insoweit beruht die Regelung auf dem auch in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 44, 283 [BVerfG 19.04.1977 - 1 BvL 17/75]) als Rechtfertigungsgrund anerkannten Gesichtspunkt der Verwaltungspraktikabilität (so zu § 21 Abs. 1 Satz 1 BAföG in der Fassung des 2. BAföG-Änderungsgesetzes vom 31. Juli 1974 <BGBl. I S. 1649> schon Beschluß des Senats vom 25. Juli 1985 - BVerwG 5 B 103.83 -).
  • BVerfG, 15.09.1986 - 1 BvR 363/86

    Nichtannahmebeschluß: Einkommensbestimmung - Nichtanrechnung von Verlusten - nach …

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1987 - 5 B 10.87
    Mit der vorstehenden Beurteilung stimmt überein, daß die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts mit Beschluß vom 15. September 1986 - 1 BvR 363/86 - klargestellt hat, "die Regelung des § 21 Abs. 1 BAföG, wonach ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten und mit Verlusten des zusammen veranlagten Ehegatten bei der Einkommensberechnung nicht zulässig ist", sei "von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden", weshalb die gegen den oben genannten Beschluß des beschließenden Senats vom 30. Januar 1986 - BVerwG 5 B 9.85 - eingelegte Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen wurde.
  • BVerwG, 11.10.1984 - 5 C 17.82

    Ausbildungsförderung - KG - Gewinnanteil - Entnahmemöglichkeit - Härtefall - …

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1987 - 5 B 10.87
    Atypischen Umständen (BVerwGE 70, 189 [BVerwG 11.10.1984 - 5 C 17/82]) im Einzelfall "kann nach Maßgabe der Härteregelung des § 25 Abs. 6 BAföG Rechnung getragen werden" (zitiert nach dem Beschluß BVerwG 5 B 9.85).
  • BGH, 07.10.1981 - IVb ZR 611/80

    Berücksichtigung von Verbindlichkeiten des Unterhaltsverpflichteten für luxuriöse …

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1987 - 5 B 10.87
    Diese dispositionsbeschränkende Wirkung steht damit im Einklang, daß die Eltern schon nach Zivilrecht regelmäßig gehalten sind, bei ihren finanziellen und wirtschaftlichen Planungen auf die Unterhaltsbedürftigkeit ihrer Kinder Rücksicht zu nehmen (BGH, Urteil vom 7. Oktober 1981 - IV b ZR 611/80 - <NJW 1982, 380>).
  • BVerwG, 11.02.1986 - 5 B 44.85

    Anspruch auf Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz …

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1987 - 5 B 10.87
    Daß § 21 Abs. 1 Satz 2 BAföG, dessen hier maßgebliche Fassung auf das 7. BAföG-Änderungsgesetz Vom 13. Juni 1981 (BGBl. I S. 625) zurückgeht, nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstößt, vielmehr im Rahmen der dem dem Gesetzgeber nach dieser Vorschrift verbleibenden Gestaltungsfreiheit durch sachgerechte Gründe gerechtfertigt ist, hat der beschließende Senat bereits mehrfach ausgesprochen (s. etwa die Beschlüsse vom 30. Januar 1986 in den Streitsachen BVerwG 5 B 9.85 und BVerwG 5 B 93.85 <FamRZ 1986, 619> und den Beschluß vom 11. Februar 1986 in der Streitsache BVerwG 5 B 44.85 <NVwZ 1986, 921>).
  • BVerwG, 30.01.1986 - 5 B 93.85

    Anspruch auf Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz …

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1987 - 5 B 10.87
    Daß § 21 Abs. 1 Satz 2 BAföG, dessen hier maßgebliche Fassung auf das 7. BAföG-Änderungsgesetz Vom 13. Juni 1981 (BGBl. I S. 625) zurückgeht, nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstößt, vielmehr im Rahmen der dem dem Gesetzgeber nach dieser Vorschrift verbleibenden Gestaltungsfreiheit durch sachgerechte Gründe gerechtfertigt ist, hat der beschließende Senat bereits mehrfach ausgesprochen (s. etwa die Beschlüsse vom 30. Januar 1986 in den Streitsachen BVerwG 5 B 9.85 und BVerwG 5 B 93.85 <FamRZ 1986, 619> und den Beschluß vom 11. Februar 1986 in der Streitsache BVerwG 5 B 44.85 <NVwZ 1986, 921>).
  • BVerwG, 25.07.1985 - 5 B 103.83

    Beurteilung gesetzlicher Differenzierungen bei der Regelung von Sachverhalten - …

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1987 - 5 B 10.87
    Insoweit beruht die Regelung auf dem auch in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 44, 283 [BVerfG 19.04.1977 - 1 BvL 17/75]) als Rechtfertigungsgrund anerkannten Gesichtspunkt der Verwaltungspraktikabilität (so zu § 21 Abs. 1 Satz 1 BAföG in der Fassung des 2. BAföG-Änderungsgesetzes vom 31. Juli 1974 <BGBl. I S. 1649> schon Beschluß des Senats vom 25. Juli 1985 - BVerwG 5 B 103.83 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.1984 - 16 A 2352/83
    Auszug aus BVerwG, 10.02.1987 - 5 B 10.87
    Sie dient letztlich der Sicherung des Nachrangs staatlicher Ausbildungsförderung (zutreffend OVG Münster, Urteil vom 17. Dezember 1984 - 16 A 2352/83 - ).
  • VGH Bayern, 04.10.2019 - 12 ZB 17.656

    BAföG: Anrechnungsfreistellung von Elterneinkommen zur Vermeidung unbilliger …

    Diese Bestimmung dient zugleich als verfassungsrechtlich gebotenes Korrektiv zum Verlustausgleichsverbot des § 21 Abs. 1 Satz 2 BAföG in atypischen Konstellationen (vgl. BVerfG, B.v. 15.9.1986 - 1 BvR 363/86 - juris; BVerwG, B.v. 10.2.1987 - 5 B 10.87 - BeckRS 1987, 31287224; OVG Lüneburg, B.v. 9.3.2011 - 4 LA 218/10 - BeckRS 2011, 51643; VG München, U.v. 20.1.2006 - M 15 K 04.2086 - BeckRS 2006, 31212; VG Dresden, U.v. 9.6.2009 - 5 K 2568/07 - juris).
  • VG Mainz, 10.10.2019 - 1 K 734/18

    Neuberechnung und Rückforderung geleisteter Ausbildungsförderung; Anforderungen …

    Denn das Bundesverwaltungsgericht hat bereits in seinem Beschluss vom 10. Februar 1987 (- 5 B 10/87 -) im Zusammenhang mit dem Verlustausgleichsverbot des § 21 Abs. 1 Satz 2 BAföG ausdrücklich hervorgehoben, dass "atypischen Umständen im Einzelfall nach Maßgabe der Härteregelung des § 25 Abs. 6 BAföG Rechnung getragen werden" kann.
  • VG Gelsenkirchen, 23.05.2012 - 15 K 1899/09

    Verlustausgleich, Einkunftsarten, Härtefall, Unbilligkeit, atypische Umstände, …

    Rn. 25 Vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. September 1986 - 1 BvR 363/86 -, FamRZ 1987, 901; so auch BVerwG, Beschlüsse vom 30. Januar 1986 - 5 B 93.85 -, FamRZ 1986, 619 und vom 10. Februar 1987 - 5 B 10.87 -, in juris abrufbar.
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Rechtsprechung
   OVG Berlin, 15.06.1987 - 5 B 10.87   

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https://dejure.org/1987,27146
OVG Berlin, 15.06.1987 - 5 B 10.87 (https://dejure.org/1987,27146)
OVG Berlin, Entscheidung vom 15.06.1987 - 5 B 10.87 (https://dejure.org/1987,27146)
OVG Berlin, Entscheidung vom 15. Juni 1987 - 5 B 10.87 (https://dejure.org/1987,27146)
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