Rechtsprechung
| BVerwG, 22.03.1995 - 5 B 10.95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen des Anspruchs auf Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im verwaltungsgerichtlichen Verfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 18.01.1994 - 8 K 3057/92
- VGH Baden-Württemberg, 21.10.1994 - 6 S 612/94
- BVerwG, 22.03.1995 - 5 B 10.95
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BGH, 06.03.1990 - VI ZB 4/90
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumung der …
Auszug aus BVerwG, 22.03.1995 - 5 B 10.95
Deshalb muß er z.B. - auch und gerade als Einzelanwalt (s. BGH, Beschluß vom 6. März 1990 - VI ZB 4/90 - <VersR 1990, 1026>) - vor Antritt eines Urlaubs durch eine geeignete Vertretungsregelung sicherstellen, daß während des Urlaubs ablaufende Fristen eingehalten werden können (vgl. BGH, Beschluß vom 14. März 1973 - VIII ZB 6/73 - <NJW 1973, 901>). - BVerwG, 10.12.1991 - 5 B 125.91
Beschwerdebegründungsfrist - Büropersonal
Auszug aus BVerwG, 22.03.1995 - 5 B 10.95
Da sich die Klägerin dies nach § 173 VwGO in Verbindung mit § 85 Abs. 2 ZPO zurechnen lassen muß (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 1981 - BVerwG 9 C 488.81 - ; Beschluß vom 10. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 125.91 - ), kann ihr Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht gewährt werden. - BGH, 07.05.1982 - V ZR 233/81
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung einer …
Auszug aus BVerwG, 22.03.1995 - 5 B 10.95
Wie in der Rechtsprechung seit langem anerkannt ist, ist der Prozeßbevollmächtigte einer Partei gehalten, alles ihm Zumutbare zu tun und zu veranlassen, damit die Frist zur Einlegung oder Begründung eines Rechtsmittels gewahrt wird (BGH, Urteil vom 7. Mai 1982 - V ZR 233/81 - <VersR 1982, 802>). - BVerwG, 24.11.1981 - 9 C 488.81
Berufungsausschluß - Verspätete Verpflichtungsklage - Asylbewerber
Auszug aus BVerwG, 22.03.1995 - 5 B 10.95
Da sich die Klägerin dies nach § 173 VwGO in Verbindung mit § 85 Abs. 2 ZPO zurechnen lassen muß (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 1981 - BVerwG 9 C 488.81 - ; Beschluß vom 10. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 125.91 - ), kann ihr Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht gewährt werden. - BGH, 14.03.1973 - VIII ZB 6/73
Anwaltspflicht - Amtlicher Vetreter - Urlaubsantritt - Anwaltsvertretung
Auszug aus BVerwG, 22.03.1995 - 5 B 10.95
Deshalb muß er z.B. - auch und gerade als Einzelanwalt (s. BGH, Beschluß vom 6. März 1990 - VI ZB 4/90 - <VersR 1990, 1026>) - vor Antritt eines Urlaubs durch eine geeignete Vertretungsregelung sicherstellen, daß während des Urlaubs ablaufende Fristen eingehalten werden können (vgl. BGH, Beschluß vom 14. März 1973 - VIII ZB 6/73 - <NJW 1973, 901>).
- VG Düsseldorf, 31.01.2005 - 11 K 7239/03
Auslandsstudium, Ausbildungsförderung, BAföG
Rn. 104 Urteil vom 13. Januar 1983 - 5 C 103/80 -, Buchholz 436.36 § 26 BAföG Nr. 1 und Beschluss vom 18. Juli 1986 - 5 B 10/95 -, Buchholz 436.36 § 28 BAföG Nr. 1,. - BVerwG, 06.12.2000 - 2 B 57.00
Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mit der Konsequenz der …
Läuft eine Frist vor dem Urlaubsende oder so knapp nach diesem Zeitpunkt ab, dass er die fristwahrende Prozesshandlung selbst nicht rechtzeitig vornehmen kann, so hat er vor Antritt des Urlaubs sicherzustellen, dass die Frist eingehalten werden kann (vgl. Beschluss vom 22. März 1995 - BVerwG 5 B 10.95 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 195 S. 10 m.w.N.). - BVerwG, 30.07.2008 - 5 B 42.08
Möglichkeit zur Verlängerung der Frist zur Begründung der …
Um der ihm obliegenden Sorgfaltspflicht zu genügen, kann es daher auch und gerade für einen Einzelanwalt - unabhängig von der in § 53 Abs. 1 Nr. 2 BRAO angeordneten Bestellung eines allgemeinen Vertreters bei einer länger als eine Woche dauernden Abwesenheit von der Kanzlei - beispielsweise unerlässlich sein, einen vertretungsbereiten Kollegen im Einzelfall um Übernahme des Mandats bzw. Wahrnehmung einer konkreten Prozesshandlung zu bitten (vgl. Beschlüsse vom 22. März 1995 - BVerwG 5 B 10.95 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 195 und 6. Dezember 2000 - BVerwG 2 B 57.00 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 236). - BVerwG, 23.08.2000 - 7 B 74.00
Rückübertragung eines Erbhofs an die Erbengemeinschaft - Enteignung des Erbhofs …
Entsprechendes gilt, wenn eine von dem sachbearbeitenden Rechtsanwalt zu beachtende Frist mit dessen Urlaubsende oder so knapp nach diesem Zeitpunkt abläuft, dass der aus dem Urlaub zurückgekehrte Rechtsanwalt fristwahrende Prozesshandlungen nicht mehr rechtzeitig vornehmen kann (Beschluss vom 22. März 1995 - BVerwG 5 B 10.95 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 195 m.w.N.).
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