Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 08.12.2004 - 5 B 111/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Sachsen
GG Art 3 Abs. 1; GrStG § 41; AO § 184 Abs. 2 S. 1, § 227; GrStG § 12 aF; GrStDV 1937 § 29, § 30; BBewG § 21; RBewDB § 33, § 34, § 36; DGO § 4
- Judicialis
GG Art. 3 Abs. 1; ; GrStG § 41; ; GrStG a.F. § 12; ; AO § 184 Abs. 2 Satz 1; ; AO § 227; ; GrStDV 1937 § 29; ; GrStDV 1937 § 30; ; BBewG § 21; ; RBewDB § 33; ; RBewDB § 34; ; RBewDB § 36; ; DGO § 4
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
Erlass der Grundsteuer aus Billigkeitsgründen zum Ausgleich der Folgen der Anwendung unterschiedlich hoher Grundsteuermesszahlen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Folgen der höheren Steuermesszahl für Grundstücke einer eingegliederten Gemeinde auf die Grundsteuer; Anspruch auf teilweisen Erlass der Grundsteuer bei ungleicher Steuermesszahl für ursprünglich zur einer Gemeinde gehörende Grundstücke und später eingemeindeten; ...
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 05.06.1959 - VII C 97.57
Auszug aus OVG Sachsen, 08.12.2004 - 5 B 111/03
Eigentümer von Grundstücken in einem Teil einer Gemeinde, der in diese nach dem 1.1.1935 eingegliedert wurde und für den nach § 41 Satz 1 GrStG in Verbindung mit § 29 GrStDV 1937 eine höhere Steuermesszahl als für die bereits bis zum 1.1.1935 zu der Gemeinde gehörenden Teile zugrunde gelegt wird, haben einen Anspruch auf teilweisen Erlass der Grundsteuer in Höhe des sich infolge der Anwendung der höheren Steuermesszahl ergebenden Differenzbetrags (wie BVerwGE 8, 334, für die in den alten Ländern bis 1973 geltende Rechtslage).Sie machte geltend, soweit die in § 30 Abs. 3 GrStDV vorgesehene Zurechnung eines durch eine nach dem 1.1.1935 rechtswirksam gewordene Umgemeindung betroffenen Gemeindeteils zu der ohne die Umgemeindung einschlägigen Gemeindegruppe dazu führe, dass eine höhere Steuermesszahl über den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Umgemeindung hinaus anwendbar bleibe, habe der Steuerpflichtige nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 5.6.1959 (BVerwGE 8, 334) einen Anspruch auf Erlass aus Billigkeitsgründen in dem Verhältnis, in dem die für andere Gemeindeteile anwendbare niedrigere Steuermesszahl hinter der höheren Steuermesszahl zurückbleibe.
Das Bundesverwaltungsgericht führte in seinem Urteil vom 5.6.1959 (BVerwGE 8, 334) aus, dass die Grundsteuern erhebende Gemeinde hinsichtlich eines Gemeindeteils, der früher eine selbständige Gemeinde bildete, nach dem 1.1.1935 in die aufnehmende Gemeinde eingegliedert wurde und für den jahrzehntelang weiterhin nach §§ 29 und 30 Abs. 3 GrStDV die höheren Steuermesszahlen der - für die frühere Gemeinde vorgesehenen - niedrigeren Gemeindegrößenklasse zugrunde gelegt wurden, zu einem Ausgleich durch Billigkeitserlass verpflichtet ist (II.).
Der Verordnunggeber sei davon ausgegangen, dass die Hebesätze in Gemeinden mit mehr als 25.000 Einwohnern durchgängig höher als in kleineren Gemeinden seien, und habe mit der Vorgabe niedrigerer Steuermesszahlen für größere Gemeinden daher eine gleiche Endbelastung der Grundsteuerpflichtigen erreichen wollen (BVerwG, Urt. v. 5.6.1959, BVerwGE 8, 334 f.).
§ 227 Hs. 1 AO erfasst außer der persönlichen auch die auf eine größere Gruppe von Einzelfällen zutreffende sachliche Unbilligkeit (vgl. BVerwG, Urt. v. 5.6.1959, BVerwGE 8, 334 [335]).
- BVerfG, 05.04.1978 - 1 BvR 117/73
Verfassungsrechtliche Prüfung der Versagung eines Steuererlasses aus …
Auszug aus OVG Sachsen, 08.12.2004 - 5 B 111/03
Das Institut des Billigkeitserlasses erlaubt es nicht, die in einer Norm zum Ausdruck kommende Wertung des Gesetzgebers im Ergebnis vollständig zu überspielen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 5.4.1978, BVerfGE 48, 102 [116]). - BFH, 20.10.2004 - II R 55/02
GrSt-Messbetrag: Grundstücke im Beitrittsgebiet - Einheitswerte 1935
Auszug aus OVG Sachsen, 08.12.2004 - 5 B 111/03
Jene Entscheidungen (…vgl. BFH, Urt. v. 9.12.1966, BFHE 87, 572 [574 f.];… Urt. v. 7.11.1969, BFHE 98, 364 f.; Urt. v. 20.10.2004 - II R 55/02 -, zit. nach juris;… FG Bbg, Urt. v. 27.8.2002, EFG 2003, 796 f.) betreffen das vorgelagerte Verfahren der Festsetzung der Grundsteuermessbeträge durch das Finanzamt und lassen die zum Steuererlass auf der Ebene der Erhebung der Grundsteuer durch die Gemeinde ergangene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts unberührt.
- FG Brandenburg, 27.08.2002 - 3 K 659/01
Steuermesszahl auf Einheitswerte 1935 für die Festsetzung des …
Auszug aus OVG Sachsen, 08.12.2004 - 5 B 111/03
Jene Entscheidungen (…vgl. BFH, Urt. v. 9.12.1966, BFHE 87, 572 [574 f.];… Urt. v. 7.11.1969, BFHE 98, 364 f.;… Urt. v. 20.10.2004 - II R 55/02 -, zit. nach juris; FG Bbg, Urt. v. 27.8.2002, EFG 2003, 796 f.) betreffen das vorgelagerte Verfahren der Festsetzung der Grundsteuermessbeträge durch das Finanzamt und lassen die zum Steuererlass auf der Ebene der Erhebung der Grundsteuer durch die Gemeinde ergangene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts unberührt. - BFH, 09.12.1966 - III 168/63
Einordnung einer Gemeinde in eine Gemeindegruppe und Anwendung der …
Auszug aus OVG Sachsen, 08.12.2004 - 5 B 111/03
Jene Entscheidungen (vgl. BFH, Urt. v. 9.12.1966, BFHE 87, 572 [574 f.];… Urt. v. 7.11.1969, BFHE 98, 364 f.;… Urt. v. 20.10.2004 - II R 55/02 -, zit. nach juris;… FG Bbg, Urt. v. 27.8.2002, EFG 2003, 796 f.) betreffen das vorgelagerte Verfahren der Festsetzung der Grundsteuermessbeträge durch das Finanzamt und lassen die zum Steuererlass auf der Ebene der Erhebung der Grundsteuer durch die Gemeinde ergangene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts unberührt. - BFH, 07.11.1969 - III R 113/66
Vereinbarkeit mit GG - Grundsteuer-Meßbetragsveranlagungen - Gemeindegruppen - …
Auszug aus OVG Sachsen, 08.12.2004 - 5 B 111/03
Jene Entscheidungen (…vgl. BFH, Urt. v. 9.12.1966, BFHE 87, 572 [574 f.]; Urt. v. 7.11.1969, BFHE 98, 364 f.;… Urt. v. 20.10.2004 - II R 55/02 -, zit. nach juris;… FG Bbg, Urt. v. 27.8.2002, EFG 2003, 796 f.) betreffen das vorgelagerte Verfahren der Festsetzung der Grundsteuermessbeträge durch das Finanzamt und lassen die zum Steuererlass auf der Ebene der Erhebung der Grundsteuer durch die Gemeinde ergangene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts unberührt.
- BVerwG, 05.04.2006 - 10 C 6.05
Grundsteuer; Einheitswert; Steuermessbetrag; Steuermesszahl; Gemeindegruppen; …
das Urteil des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom 10. Dezember 2002 (Az. 8 K 1419/98) und das Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 8. Dezember 2004 (Az. 5 B 111/03) aufzuheben und die Klage abzuweisen. - OVG Sachsen-Anhalt, 10.12.2012 - 4 L 174/12
Grundsteuerhebesatz nach Eingemeindung
Dies gilt auch hinsichtlich der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (…Urt. v. 05.04.2006 - BVerwG 10 C 6.05 -, zit. nach JURIS) sowie dem dieser Entscheidung zugrundeliegenden Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (v. 08.12.2004 - 5 B 111/03 -, zit. nach JURIS), die die Frage der Anwendung unterschiedlicher Steuermesszahlen zum Gegenstand haben und für die hier maßgebliche Fragestellung - vor dem Hintergrund der in § 25 Abs. 4 Satz 2 GrStG getroffenen Regelung - nicht entscheidungserheblich sind (vgl. stattdessen zu der mit § 25 Abs. 4 Satz 2 GrStG inhaltsgleichen Regelung des § 16 Abs. 4 Satz 2 GewStG: BVerwG, Beschl. v. 15.09.1981 - BVerwG 8 B 210.81 -, zit. nach JURIS).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 23.02.2004 - 5 B 111.03, 5 VR 1.04 |
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Nichtbeachtung des Formerfordernisses des Vertretungszwangs
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Verfahrensgang
- BVerwG, 11.12.2003 - 5 B 111.03
- BVerwG, 29.01.2004 - 5 B 111.03
- BVerwG, 23.02.2004 - 5 B 111.03, 5 VR 1.04
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| BVerwG, 29.01.2004 - 5 B 111.03, 5 VR 1.04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Doctrine
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Ablehnungsantrag wegen Besorgnis der Befangenheit
- rechtsportal.de
Verfahrensgang
- BVerwG, 11.12.2003 - 5 B 111.03
- BVerwG, 29.01.2004 - 5 B 111.03, 5 VR 1.04
- BVerwG, 23.02.2004 - 5 B 111.03
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 17.05.2004 - 1 VR 1.04
D (A), Türken, Assoziationsberechtigte, Ausweisung, Straftäter, Drogendelikte, …
Auszug aus BVerwG, 29.01.2004 - 5 B 111.03
Dieser Antrag wird als Ablehnungsantrag wegen Besorgnis der Befangenheit (§ 54 Abs. 1 VwGO, § 42 Abs. 2 ZPO) in den Verfahren BVerwG 1 B 111.03 bzgl. des gestellten Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und den gleichzeitig eingeleiteten Verfahren auf einstweilige Anordnung (BVerwG 1 VR 1.04 ) angesehen. - BVerwG, 06.04.2004 - 1 B 111.03
Anforderungen an die Darlegung eines Verfahrensmangels - Voraussetzungen für eine …
Auszug aus BVerwG, 29.01.2004 - 5 B 111.03
Dieser Antrag wird als Ablehnungsantrag wegen Besorgnis der Befangenheit (§ 54 Abs. 1 VwGO, § 42 Abs. 2 ZPO) in den Verfahren BVerwG 1 B 111.03 bzgl. des gestellten Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und den gleichzeitig eingeleiteten Verfahren auf einstweilige Anordnung (BVerwG 1 VR 1.04 ) angesehen.
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