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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 13.10.2016

Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 06.04.2017 - 5 B 15.16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,75950
OVG Berlin-Brandenburg, 06.04.2017 - 5 B 15.16 (https://dejure.org/2017,75950)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06.04.2017 - 5 B 15.16 (https://dejure.org/2017,75950)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06. April 2017 - 5 B 15.16 (https://dejure.org/2017,75950)
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Wird zitiert von ... (39)

  • BVerfG, 29.04.2022 - 1 BvL 2/17

    Vorlagen zum Berliner Zweckentfremdungsverbot-Gesetz unzulässig

    - Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 6. April 2017 - OVG 5 B 15.16 - - 1 BvL 3/17 - ,.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.09.2023 - 5 B 5.22

    Unzulässiger Betrieb von Ferienwohnungen im Wohngebiet

    Der Senat hat mit Beschluss vom 6. April 2017 - OVG 5 B 15.16 - das Verfahren ausgesetzt und die Verwaltungsstreitsache dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung der Frage vorgelegt, ob § 1 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3, § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 2, Abs. 2 Nr. 1 und 2 Zweckentfremdungsverbot-Gesetz vom 29. November 2013 (GVBl. S. 626), geändert durch das Erste Gesetz zur Änderung des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes vom 22. März 2016 (GVBl. S. 115), insoweit mit dem Grundgesetz vereinbar ist, als danach auch Räumlichkeiten, die zur dauernden Wohnnutzung tatsächlich und rechtlich geeignet sind, aber im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes zu anderen Zwecken bestimmt waren oder genutzt wurden, dem Zweckentfremdungsverbot unterfallen.

    Der hier in Rede stehende Fall, dass ursprünglich zu dauernden Wohnzwecken errichtete Räume nachträglich vom Verfügungsberechtigten zu anderen Zwecken umgewidmet worden sind, spielt nach dem Willen des Gesetzes keine Rolle (vgl. Vorlagebeschluss des Senats vom 6. April 2017 - OVG 5 B 15.16 -, BA S. 20 ff.).

    (1) Der Senat hat in seinem Vorlagebeschluss vom 6. April 2017 - OVG 5 B 15.16 -, BA S. 21 ff., zum Vorliegen einer Zweckentfremdung bereits Folgendes ausgeführt:.

  • BVerwG, 09.12.2024 - 5 B 12.24

    Darlegungsanforderungen zum bundesrechtlichen Maßstab bei der Geltendmachung der …

    Dieser Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ist wiederum auf im Zusammenhang mit dem vorliegenden Verfahren gefasste Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des Oberverwaltungsgerichts vom 6. April 2017 - OVG 5 B 15.16 u. a. - ergangen, mit welchen dieses die nunmehr von der Beschwerde aufgeworfene bzw. wiederholte Frage der Vereinbarkeit der in Rede stehenden Regelungen des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes mit den genannten Rechtsnormen des Grundgesetzes dem Bundesverfassungsgericht gemäß Art. 100 Abs. 1 GG zur Entscheidung vorgelegt hatte.
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dejure.org Übersicht OVG Berlin-Brandenburg

Rechtsprechung
   BVerwG, 13.10.2016 - 5 B 15.16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,44078
BVerwG, 13.10.2016 - 5 B 15.16 (https://dejure.org/2016,44078)
BVerwG, Entscheidung vom 13.10.2016 - 5 B 15.16 (https://dejure.org/2016,44078)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Oktober 2016 - 5 B 15.16 (https://dejure.org/2016,44078)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Bestehen einer Vermutung für ein Vertretenmüssen oder Verschulden des Anspruchsgegners bei festgestellter Pflichtverletzung im Rahmen des beamtenrechtlichen Schadensersatzanspruchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestehen einer Vermutung für ein Vertretenmüssen oder Verschulden des Anspruchsgegners bei festgestellter Pflichtverletzung im Rahmen des beamtenrechtlichen Schadensersatzanspruchs

  • rechtsportal.de

    BGB § 280 Abs. 1 S. 2; BVO NRW § 2 Abs. 1 Nr. 1b
    Bestehen einer Vermutung für ein Vertretenmüssen oder Verschulden des Anspruchsgegners bei festgestellter Pflichtverletzung im Rahmen des beamtenrechtlichen Schadensersatzanspruchs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 13.10.2016 - 5 B 15.16
    Die Beschwerde muss erläutern, dass und inwiefern die Revisionsentscheidung zur Klärung einer bisher revisionsgerichtlich nicht beantworteten fallübergreifenden Rechtsfrage des revisiblen Rechts führen kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
  • BVerwG, 19.08.2013 - 9 BN 1.13

    Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Mehrwertsteuer; Glücksspiel; Spielhalle; …

    Auszug aus BVerwG, 13.10.2016 - 5 B 15.16
    Es ist nicht erkennbar, dass diese in einem Revisionsverfahren entscheidungserheblich und damit klärungsbedürftig wären (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 2013 - 9 BN 1.13 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 56 Rn. 8…, vom 16. Dezember 2015 - 10 B 7.15 - juris Rn. 4 …und vom 18. Februar 2016 - 3 B 10.15 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 03.06.2009 - 2 C 27.08

    Beihilfe; wirtschaftliche Selbständigkeit des Ehegatten/Lebenspartners; …

    Auszug aus BVerwG, 13.10.2016 - 5 B 15.16
    Selbst wenn hingegen das Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte anzunehmen wäre, dürften den handelnden Beamten etwaige Defizite bei einer Überprüfung der betreffenden Verordnungsbestimmung erst nach einer diesbezüglichen Feststellung durch ein oberstes Bundesgericht, hier mithin nicht vor der Zustellung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Juni 2009 (2 C 27.08 - Buchholz 237.7 § 88 NWLBG Nr. 6) am 21. August 2009, entgegengehalten werden (UA S. 30 f.).
  • BVerwG, 18.02.2016 - 3 B 10.15

    Vermittlungsentgelt bei Einsätzen im Rettungsdienst nach § 6 Abs. 3 RettDG BW …

    Auszug aus BVerwG, 13.10.2016 - 5 B 15.16
    Es ist nicht erkennbar, dass diese in einem Revisionsverfahren entscheidungserheblich und damit klärungsbedürftig wären (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 2013 - 9 BN 1.13 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 56 Rn. 8…, vom 16. Dezember 2015 - 10 B 7.15 - juris Rn. 4 und vom 18. Februar 2016 - 3 B 10.15 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 17.09.2013 - 5 B 60.13

    Anspruch auf Unterkunftsangebote in sozialpädagogisch begleiteten Wohnformen …

    Auszug aus BVerwG, 13.10.2016 - 5 B 15.16
    Rn. 8 Bei einer solchen Mehrfachbegründung kann die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. September 2013 - 5 B 60.13 - juris Rn. 2 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.12.2015 - 10 B 7.15

    Ledigenzuschlag bei Altersrente; Abkehr von früherer Rechtsansicht; …

    Auszug aus BVerwG, 13.10.2016 - 5 B 15.16
    Es ist nicht erkennbar, dass diese in einem Revisionsverfahren entscheidungserheblich und damit klärungsbedürftig wären (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 2013 - 9 BN 1.13 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 56 Rn. 8, vom 16. Dezember 2015 - 10 B 7.15 - juris Rn. 4 …und vom 18. Februar 2016 - 3 B 10.15 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 14.04.2016 - 5 B 7.16

    Erneuter Sachvortrag nach Anhörung zur Entscheidung über beschleunigtes …

    Auszug aus BVerwG, 13.10.2016 - 5 B 15.16
    Schon deshalb kann die Revision auf die in Rede stehende Frage nicht zugelassen werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. April 2016 - 5 B 7.16 - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.07.2013 - 5 B 4.13

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision hinsichtlich …

    Auszug aus BVerwG, 13.10.2016 - 5 B 15.16
    Einer Frage ist auch nicht schon dadurch allgemeine Bedeutung beizumessen, dass ein den konkreten Einzelfall betreffender tatsächlicher Umstand in allgemeine Frageform gekleidet wird (BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 2013 - 5 B 4.13 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 20.02.2018 - 5 B 13.17

    Faktische Aussetzung eines Parallelverfahrens und überlange Verfahrensdauer

    Einer Frage ist nicht schon dadurch allgemeine Bedeutung beizumessen, dass ein den konkreten Einzelfall betreffender tatsächlicher Umstand in allgemeine Klageform gekleidet wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Oktober 2016 - 5 B 15.16 - juris Rn. 5 m.w.N.).

    Bei einer solchen Mehrfachbegründung kann die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Oktober 2016 - 5 B 15.16 - juris Rn. 8 m.w.N.).

  • BVerwG, 02.01.2017 - 5 B 77.16

    Prüfung einer Verletzung des Anspruchs des Klägers auf Gewährung rechtlichen …

    Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den Beschluss des Senats vom 13. Oktober 2016 - BVerwG 5 B 15.16 - wird zurückgewiesen.

    Die Gegenvorstellung des Klägers gegen den Beschluss vom 13. Oktober 2016 - BVerwG 5 B 15.16 - wird verworfen.

  • BVerwG, 27.06.2018 - 2 B 64.17

    Schadensersatzanspruch eines Ruhestandsbeamten für die Mehraufwendungen der …

    Nichtzulassungsbeschwerde und die im Anschluss erhobene Anhörungsrüge blieben ohne Erfolg (BVerwG, Beschlüsse vom 13. Oktober 2016 - 5 B 15.16 - und vom 2. Januar 2017 - 5 B 77.16 ).
  • BVerwG, 26.06.2025 - 5 B 10.25
    Rn. 6 3. Soweit das mit Schreiben vom 18. Juni 2025 unterbreitete Vorbringen des Klägers als Gegenvorstellung aufzufassen ist, kann dahinstehen, ob diese deshalb unzulässig ist, weil der Gesetzgeber mit der Schaffung der Anhörungsrüge nach § 152a VwGO zum Ausdruck gebracht hat, dass daneben die nicht geregelte Gegenvorstellung nicht mehr zuzulassen ist (BVerwG…, Beschluss vom 25. August 2014 - 5 B 24.14 - juris Rn. 2 m. w. N.) oder sie jedenfalls dann nicht statthaft und unzulässig ist, wenn die Gegenvorstellung - wie hier - die gleiche Zielrichtung wie die Anhörungsrüge verfolgt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Januar 2017 - 5 B 77.16 (5 B 15.16 ) - juris Rn. 9 m. w. N.).
  • BVerwG, 04.08.2022 - 5 B 11.22

    Zurückweisung der Beschwerde

    Rn. 4 3. Soweit das Vorbringen des Klägers als Gegenvorstellung aufzufassen ist, kann dahinstehen, ob diese deshalb unzulässig ist, weil der Gesetzgeber mit der Schaffung der Anhörungsrüge nach § 152a VwGO zum Ausdruck gebracht hat, dass daneben die nicht geregelte Gegenvorstellung nicht mehr zuzulassen ist (BVerwG…, Beschluss vom 25. August 2014 - 5 B 24.14 - juris Rn. 2 m. w. N.) oder sie jedenfalls dann nicht statthaft und unzulässig ist, wenn die Gegenvorstellung die gleiche Zielrichtung wie die Anhörungsrüge verfolgt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Januar 2017 - 5 B 77.16 (5 B 15.16 ) - juris Rn. 9 m. w. N.).
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