Rechtsprechung
| BVerwG, 18.07.1997 - 5 B 156.96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verwendung der falschen Postleitzahl - Beweiswürdigung des Tatrichters in der Revisionsinstanz - Bestimmung des Umfangs der Beweisaufnahme und der Art der Beweismittel durch die Tatsacheninstanz - Grundsatz der Unmittelbarkeit ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 60 Abs. 1 § 87 Abs. 1 Nr. 3 § 98
Verwaltungsprozeßrecht - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei überlanger Postbeförderung infolge Verwendung einer falschen Postleitzahl, Beweiswert und Verwertbarkeit amtlicher Auskünfte - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 22.03.1996 - 7 K 834/95
- VGH Baden-Württemberg, 05.08.1996 - 7 S 1138/96
- VGH Baden-Württemberg, 01.10.1996 - 7 S 1138/96
- BVerwG, 18.07.1997 - 5 B 156.96
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (20)
- BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73
Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte - …
Auszug aus BVerwG, 18.07.1997 - 5 B 156.96
Soweit sich die Beschwerde insoweit mit der Beweiswürdigung des Berufungsgerichts auseinandersetzt, übersieht sie, daß die Beweiswürdigung des Tatrichters aufgrund des § 137 Abs. 2 VwGO vom Revisionsgericht nur auf die Verletzung allgemein verbindlicher Beweiswürdigungsgrundsätze überprüfbar ist, zu denen die allgemeinen Auslegungsgrundsätze (§§ 133, 157 BGB), die gesetzlichen Beweisregeln, die Denkgesetze und die allgemeinen Erfahrungssätze gehören (vgl. BVerwGE 47, 330 [BVerwG 06.02.1975 - II C 68/73]; 61, 176 [BVerwG 21.11.1980 - 7 C 4/80]; 81, 74 [BVerwG 08.12.1988 - 3 C 81/87]). - BVerwG, 27.11.1980 - 2 C 38.79
Umfang der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung der Eignungsbeurteilung des …
Auszug aus BVerwG, 18.07.1997 - 5 B 156.96
Soweit sich die Beschwerde insoweit mit der Beweiswürdigung des Berufungsgerichts auseinandersetzt, übersieht sie, daß die Beweiswürdigung des Tatrichters aufgrund des § 137 Abs. 2 VwGO vom Revisionsgericht nur auf die Verletzung allgemein verbindlicher Beweiswürdigungsgrundsätze überprüfbar ist, zu denen die allgemeinen Auslegungsgrundsätze (§§ 133, 157 BGB), die gesetzlichen Beweisregeln, die Denkgesetze und die allgemeinen Erfahrungssätze gehören (vgl. BVerwGE 47, 330 [BVerwG 06.02.1975 - II C 68/73]; 61, 176 [BVerwG 21.11.1980 - 7 C 4/80]; 81, 74 [BVerwG 08.12.1988 - 3 C 81/87]). - BGH, 11.05.1993 - VI ZR 243/92
Verwertung tatrichterlicher Erkenntnisse zur Person des Sachverständigen aus …
Auszug aus BVerwG, 18.07.1997 - 5 B 156.96
Das gilt auch für Privatgutachten, die sich rechtlich grundsätzlich als (qualifizierter) substantiierter Parteivortrag darstellen (vgl. BGH, Urteil vom 11. Mai 1993 - VI ZR 243/92 - <NJW 1993, 2382 [BGH 11.05.1993 - VI ZR 243/92]/2383>); denn § 86 Abs. 1 VwGO verwehrt es dem Tatsachengericht nicht, für seine tatsächlichen Feststellungen auch das Vorbringen der Beteiligten zu verwerten, soweit es ihm überzeugend erscheint und nicht durch anderweitiges Parteivorbringen schlüssig in Frage gestellt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Juni 1979 - BVerwG 4 C 1.79 -NJW 1980, 900 [BVerwG 08.06.1979 - 4 C 1/79]>; Beschluß vom 18. Januar 1982 - BVerwG 7 B 254.81 - DÖV 1982, 410>).
- BGH, 09.06.1992 - VI ZR 215/91
Vorrang beantragter Zeugenvernehmung gegenüber Protokollurkunde aus anderem …
Auszug aus BVerwG, 18.07.1997 - 5 B 156.96
Die Befugnis, den Inhalt beigezogener Akten im Wege des Urkundenbeweises zu verwerten, findet allerdings dann ihre Grenze, wenn ein Beteiligter eine weitere Beweiserhebung, etwa die Vernehmung des bereits in einem anderen Verfahren vernommenen oder eines anderen Zeugen oder die Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens, ausdrücklich beantragt hat oder sich sonst dem Gericht eine weitere Beweiserhebung aufdrängen mußte (vgl. zum Zeugenbeweis BVerwG, Urteil vom 18. September 1985 - BVerwG 2 C 30.84 - ; Beschluß vom 13. September 1988, Urteil vom 28. November 1991 und Beschluß vom 22. November 1991 ; weiterhin BGH, Urteil vom 9. Juni 1992 - VI ZR 215/91 - <NJW-RR 1992, 1214/1215> m.w.N.; vgl. zum Sachverständigenbeweis BVerwG, Urteil vom 8. Juni 1979 und Beschluß vom 18. Januar 1982 ). - BVerwG, 18.09.1985 - 2 C 30.84
Beamtenrecht - Arglistige Täuschung - Rücknahme der Ernennung
Auszug aus BVerwG, 18.07.1997 - 5 B 156.96
Die Befugnis, den Inhalt beigezogener Akten im Wege des Urkundenbeweises zu verwerten, findet allerdings dann ihre Grenze, wenn ein Beteiligter eine weitere Beweiserhebung, etwa die Vernehmung des bereits in einem anderen Verfahren vernommenen oder eines anderen Zeugen oder die Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens, ausdrücklich beantragt hat oder sich sonst dem Gericht eine weitere Beweiserhebung aufdrängen mußte (vgl. zum Zeugenbeweis BVerwG, Urteil vom 18. September 1985 - BVerwG 2 C 30.84 - ; Beschluß vom 13. September 1988, Urteil vom 28. November 1991 und Beschluß vom 22. November 1991 ; weiterhin BGH, Urteil vom 9. Juni 1992 - VI ZR 215/91 - <NJW-RR 1992, 1214/1215> m.w.N.; vgl. zum Sachverständigenbeweis BVerwG, Urteil vom 8. Juni 1979 und Beschluß vom 18. Januar 1982 ). - BVerwG, 13.12.1988 - 1 C 44.86
Versagungsgrund - Erteilung der Gaststättenerlaubnis - Abschließende …
Auszug aus BVerwG, 18.07.1997 - 5 B 156.96
Soweit sich die Beschwerde insoweit mit der Beweiswürdigung des Berufungsgerichts auseinandersetzt, übersieht sie, daß die Beweiswürdigung des Tatrichters aufgrund des § 137 Abs. 2 VwGO vom Revisionsgericht nur auf die Verletzung allgemein verbindlicher Beweiswürdigungsgrundsätze überprüfbar ist, zu denen die allgemeinen Auslegungsgrundsätze (§§ 133, 157 BGB), die gesetzlichen Beweisregeln, die Denkgesetze und die allgemeinen Erfahrungssätze gehören (vgl. BVerwGE 47, 330 [BVerwG 06.02.1975 - II C 68/73]; 61, 176 [BVerwG 21.11.1980 - 7 C 4/80]; 81, 74 [BVerwG 08.12.1988 - 3 C 81/87]). - BVerwG, 31.07.1985 - 9 B 71.85
Erscheinen eines Sachverständigen im Verhandlungstermin zur Erläuterung eines …
Auszug aus BVerwG, 18.07.1997 - 5 B 156.96
Ebensowenig steht der Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweiserhebung der Verwertung der (ebenfalls in den Verwaltungsakten enthaltenen und bereits vom Verwaltungsgericht im Wege des Urkundenbeweises verwerteten) Auskunft des Sekretariats der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland - Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen - entgegen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 31. Juli 1985 - BVerwG 9 B 71.85 -NJW 1986, 3221>). - BVerwG, 21.09.1982 - 2 B 12.82
Richter - Arbeitszeit - Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - …
Auszug aus BVerwG, 18.07.1997 - 5 B 156.96
In Sonderheit liegt ein Verstoß gegen die Denkgesetze nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann vor, wenn ein Schluß aus Gründen der Logik schlechthin nicht gezogen werden kann, nicht aber schon dann, wenn das Gericht andere Schlüsse gezogen hat, als sie nach Auffassung eines der Verfahrensbeteiligten hätten gezogen werden müssen, selbst wenn der vom Verfahrensbeteiligten favorisierte Schluß vielleicht sogar näher liegt als der vom Gericht gezogene (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 18. Februar 1972 - BVerwG 8 B 3.72/8 C 7.72 - und vom 21. September 1982 - BVerwG 2 B 12.82 - <NJW 1983, 62/63>). - BVerwG, 30.06.1992 - 5 B 99.92
Soziale Belange im Sinne der Härtebestimmung des § 91 Abs. 3 des …
Auszug aus BVerwG, 18.07.1997 - 5 B 156.96
Da dem Revisionsgericht eigene Tatsachenfeststellungen verwehrt sind, entzieht sich eine Rechtsfrage der Klärung im angestrebten Revisionsverfahren, wenn der Tatrichter Tatsachen, die vorliegen müßten, damit die mit der Nichtzulassungsbeschwerde angesprochene Rechtsfrage sich im Revisionsverfahren stellen könnte, nicht festgestellt hat (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. Januar 1985 - BVerwG 7 B 4.85 -und vom 30. Juni 1992 - BVerwG 5 B 99.92 - ). - BVerwG, 08.06.1979 - 4 C 1.79
Planfeststellung nach Landesstraßenrecht für eine Ortsdurchfahrt - Beweiserhebung …
Auszug aus BVerwG, 18.07.1997 - 5 B 156.96
Das gilt auch für Privatgutachten, die sich rechtlich grundsätzlich als (qualifizierter) substantiierter Parteivortrag darstellen (vgl. BGH, Urteil vom 11. Mai 1993 - VI ZR 243/92 - <NJW 1993, 2382 [BGH 11.05.1993 - VI ZR 243/92]/2383>); denn § 86 Abs. 1 VwGO verwehrt es dem Tatsachengericht nicht, für seine tatsächlichen Feststellungen auch das Vorbringen der Beteiligten zu verwerten, soweit es ihm überzeugend erscheint und nicht durch anderweitiges Parteivorbringen schlüssig in Frage gestellt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Juni 1979 - BVerwG 4 C 1.79 -NJW 1980, 900 [BVerwG 08.06.1979 - 4 C 1/79]>; Beschluß vom 18. Januar 1982 - BVerwG 7 B 254.81 - DÖV 1982, 410>). - BVerwG, 22.01.1985 - 9 C 52.83
Auskünfte - Auswärtiges Amt - Asylsachen - Freibeweis - Mitteilung - …
- BVerwG, 21.11.1980 - 7 C 4.80
Medizinstudium - Anrechnung von Studienzeiten - Fachfremder Studiengang - …
- BVerwG, 18.01.1982 - 7 B 254.81
Anforderungen an das Vorliegen eines verkehrsgefährdenden Zustands von …
- BVerwG, 13.09.1988 - 1 B 22.88
Mündliche Verhandlung - Aktenbeiziehung - Subunternehmer - Arbeitnehmer - …
- BVerwG, 18.02.1972 - VIII B 3.72
Angriff der Beweiswürdigung der Tatsacheninstanz im Revisionsverfahren bei …
- BVerwG, 03.09.1980 - 2 B 63.79
Schadenersatzklage eines Dienstherrn gegen einen Beamten - Bindungswirkung von …
- BVerwG, 29.01.1985 - 7 B 4.85
Schulrecht - Prüfung - Unparteiische Amtsausübung - Selbstablehnung - Prüfer
- BVerwG, 22.11.1991 - 1 B 142.91
Umfang der Zulässigkeit der Verwertung beigezogener Akten im Wege des …
- BVerwG, 31.01.1996 - 9 B 417.95
Verwaltungsprozeßrecht: Entscheidung ohne mündliche Verhandlung im vereinfachten …
- BVerwG, 28.11.1991 - 3 C 37.89
Feststellung eines Schadens am Betriebsvermögen wegen des Verlustes eines …
- BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 28.10
Zeitsoldat; Betäubungsmittelkonsum; fristlose Entlassung, Amtsaufklärung; …
Denn durch die Verwendung von Beweismitteln, die in anderen Verfahren entstanden sind, im anhängigen Gerichtsverfahren dürfen die Beteiligten keine Rechte verlieren, die ihnen zustehen würden, wenn die Beweismittel gerade in ihrem Prozess eingeholt worden wären (Beschluss vom 18. Juli 1997 - BVerwG 5 B 156.96 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 281). - BVerwG, 25.08.2008 - 2 B 18.08
Divergenz als Revisionsgrund bei Feststellung mangelnder Aktivlegitimation bei …
Dabei erfordert es der Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweiserhebung (§ 96 Abs. 1 Satz 1 VwGO), benannte und mit zumutbarem Aufwand erreichbare Zeugen selbst zu vernehmen und nicht deren in einem anderen Verfahren gemachte Aussagen im Wege des Urkundenbeweises heranzuziehen, sofern die Partei dem ausdrücklich widersprochen hat (vgl. Urteil vom 18. September 1985 - BVerwG 2 C 30.84 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 28 S. 6 und Beschluss vom 18. Juli 1997 - BVerwG 5 B 156.96 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 281 S. 28). - OVG Bremen, 30.09.2020 - 2 B 196/20 Die Stellungnahme der ZAB darf jedoch als amtliche Auskunft verwertet werden (BVerwG, Beschl. v. 18.07.1997 - 5 B 156/96, juris Rn. 9;… Nds. OVG, Beschl. v. 30.11.2004 - 8 LA 123/04, juris Rn. 8).
a) Amtliche Auskünfte stellen zulässige und selbständige Beweismittel dar, die ohne förmliches Beweisverfahren im Wege des Freibeweises oder im Wege Urkundenbeweises verwertet und gewürdigt werden können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.07.1997 - 5 B 156/96, juris Rn. 9).
- OVG Niedersachsen, 04.02.2026 - 4 LA 61/25
Rechtmäßigkeit der naturschutzrechtlichen Anordnung der Beseitigung mehrerer …
Denn auch einem Privatgutachten kommt - ebenso wie der Vorlage einer schriftlichen Auskunft - die Bedeutung eines qualifizierten substantiierten Beteiligtenvorbringen zu, welches vom Tatsachengericht verwertet werden kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.7.1997 - 5 B 156.96 -, juris Rn. 7). - BVerwG, 27.11.2000 - 2 B 42.00
Voraussetzungen für eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - …
Im Übrigen lässt die Beschwerde unberücksichtigt, dass § 86 Abs. 1 VwGO es dem Tatsachengericht nicht verwehrt, für seine tatsächlichen Feststellungen das Vorbringen der Beteiligten zu verwerten, soweit es ihm überzeugend erscheint und nicht durch anderweitiges Parteivorbringen schlüssig in Frage gestellt worden ist (vgl. u.a. Beschluss vom 18. Juli 1997 - BVerwG 5 B 156.96 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 281 S. 27 m.w.N.). - BVerwG, 09.11.2009 - 3 B 21.09
Anspruch auf Rehabilitierung nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz ( …
Entscheidend ist, ob der Vortrag durch anderweitiges Parteivorbringen oder auf sonstige Weise schlüssig infrage gestellt worden ist (Beschluss vom 18. Juli 1997 - BVerwG 5 B 156.96 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 281 S. 27). - FG Rheinland-Pfalz, 24.11.1998 - 2 K 1526/96 Diese Rechtsprechung hat das BVerwG mit Beschluss vom 18.7.1997 - 5 B 156/96 (Buchholz BVerwG 310 § 86 Abs. 1 VwGO ) bestätigt.
Die Befugnis der Verwertung des Inhalts beigezogener Akten findet zwar dort ihre Grenze, wo eine weitere Beweiserhebung sich aufdrängt oder ein Beteiligter sie ausdrücklich beantragt (BVerwG v. 18.7.1997 a.a.O.).
- BVerwG, 15.08.2006 - 1 B 61.06
Ausländerrechtliche Überprüfung der Dauer einer ehelichen Lebensgemeinschaft; …
Die in Betracht kommenden Beweismittel sind grundsätzlich einander gleichwertig (vgl. dazu Beschluss vom 18. Juli 1997 - BVerwG 5 B 156.96 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 281 m.w.N.). - BVerwG, 29.04.2004 - 7 B 85.03
Verfassungsmäßigkeit des§ 3 Abs. 1 S. 1 Vermögensgesetz (VermG); Rückerstattung …
Dem Gericht ist es deshalb grundsätzlich nicht verwehrt, in beigezogenen Akten enthaltene schriftliche Zeugenaussagen oder schriftliche Erklärungen des Zeugen im Wege des Urkundenbeweises zu verwerten (vgl. Beschluss vom 18. Juli 1997 - BVerwG 5 B 156.96 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 281 m.w.N.; Beschluss vom 13. September 1988 - BVerwG 1 B 22.88 - Buchholz 402.24 § 24 AuslG Nr. 12 S. 16 f.). - VG Schleswig, 12.05.2021 - 6 A 237/20
Kohlekraftwerk Wedel: Anwohnerklagen abgewiesen
Ein Parteigutachten kann jedoch zur Wahrheitsfindung ausreichen, wenn es einer kritischen Würdigung standhält und damit geeignet ist, eine tragfähige Grundlage der richterlichen Überzeugung zu sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 1997 - 5 B 156.96 -, Rn. 7, juris; BGH…, Urteil vom 18. Februar 1987 - IVa ZR 196/85 -, Rn. 12, juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2000 - 20 D 115/97
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2006 - 12 A 388/04
- BVerwG, 17.07.2003 - 5 B 232.02
Anspruch auf Gewährung von Pflegegeld - Voraussetzung der Pflegebedürftigkeit - …
- VG Schleswig, 12.05.2021 - 6 A 242/20
Kohlekraftwerk Wedel: Anwohnerklagen abgewiesen
- VG Schleswig, 12.05.2021 - 6 A 246/20
Kohlekraftwerk Wedel: Anwohnerklagen abgewiesen
- VG Schleswig, 12.05.2021 - 6 A 240/20
Kohlekraftwerk Wedel: Anwohnerklagen abgewiesen
- OVG Bremen, 27.11.2020 - 2 PA 192/20
- VG Schleswig, 23.06.2021 - 6 B 44/20
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung aufgrund des Niedergehens von …
- VG Schleswig, 23.06.2021 - 6 B 42/20
Immissionsschutzrecht - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
- VG Berlin, 17.06.2025 - 12 K 227.23
Genehmigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieur": Gleichwertigkeit eines …
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Rechtsprechung
| BVerwG, 07.05.1997 - 5 PKH 19.97, 5 B 156.96 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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