Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 08.11.2022 - 5 B 195/22 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Sachsen
GG Art. 8, SächsVersG § 14, SächsVersG § 6, KrWG § 17
Versammlung; Protestcamp; Waldbesetzung; Kooperationspflicht; Versammlungsleiter; Suspendierung von Genehmigungsvorbehalten; Sonderordnungsrecht; Spezialität; Konzentration; Standsicherheitsnachweis; Blockade; Interessenabwägung bei möglicher Fehlerbeseitigung; ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Versammlung; Protestcamp; Waldbesetzung; Kooperationspflicht; Versammlungsleiter; Suspendierung von Genehmigungsvorbehalten; Sonderordnungsrecht; Spezialität; Konzentration; Standsicherheitsnachweis; Blockade; Interessenabwägung bei möglicher Fehlerbeseitigung; ...
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Pflicht der Versammlungsbehörde zur Kooperation bei veranstalter- oder leiterloser Versammlung
Verfahrensgang
- VG Dresden, 13.07.2022 - 6 L 432/22
- OVG Sachsen, 08.11.2022 - 5 B 195/22
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (33)
- OVG Sachsen-Anhalt, 02.02.2022 - 3 M 207/21
Versammlungsrecht: Vorläufige Untersagung der Nutzung von Baumhäusern bis zum …
Auszug aus OVG Sachsen, 08.11.2022 - 5 B 195/22
Unter den verschiedenen Auffassungen, die zur Auslegung entsprechender versammlungsrechtlicher Normen vertreten werden, beruft sich der Antragsteller ausschließlich auf die Notwendigkeit einer verfassungskonformen Auslegung von § 6 Abs. 1 und § 18 Abs. 1 SächsVersG dahingehend, dass keine Pflicht zur Bestellung eines Leiters besteht, wenn der ordnungsgemäße Verlauf der Versammlung auch ohne das Einsetzen eines Versammlungsleiters bzw. Leiterkollektivs sichergestellt ist (vgl. auch OVG Sachs.-Anh., Beschl. v. 2. Februar 2022 - 3 M 207/21 -, juris Rn. 7;… Kniesel/Poscher, in: Lisken/Denninger, PolR-HdB, J. Versammlungsrecht, beck-online, Rn. 216 ff.).Das Verwaltungsgericht geht im Einklang mit einzelnen obergerichtlichen Entscheidungen (…BayVGH, Urt. v. 22. September 2015 - 10 B 14.2246 -, juris Rn. 58; OVG Sachs.- Anh., Beschl. v. 2. Februar 2022 - 3 M 207/21 -, juris Rn. 10;… so auch Dürig-Friedl, in: Dürig-Friedl/Enders, 1. Aufl., VersammlG, § 15 Rn. 20 ff.) davon aus, die ansonsten originär bauordnungsrechtlichen Regelungen der Anforderungen an die Standsicherheit von baulichen Anlagen und des Verwaltungsverfahrens zu deren Gewährleistung einschließlich des Genehmigungsvorbehalts würden hier durch das Sächsische Versammlungsgesetz verdrängt, weil es sich bei den baulichen Anlagen um "Versammlungsbestandteile" handele.
Die Erwägungen des vom Verwaltungsgericht zitierten OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 2. Februar 2022 (- 3 M 207/21 - , juris Rn. 21), können in diesem Zusammenhang nicht für ein anderes Ergebnis herangezogen werden.
Rn. 40 Es spricht zunächst - als Ausgangspunkt der Überlegungen - viel dafür, dass die Auffassung des Verwaltungsgerichts, für "Versammlungsbestandteile" seien Genehmigungsvorbehalte nach ordnungsrechtlichem Fachrecht suspendiert und seien die fachordnungsrechtlich geschützten Rechte Dritter und öffentlichen Belange vielmehr im Rahmen der versammlungsrechtlichen Eingriffsbefugnisse für den zu findenden Ausgleich zwischen der Versammlungsfreiheit und den Rechten Dritter und öffentlichen Belangen zu berücksichtigen (…s. o., so auch BayVGH, Urt. v. 22. September 2015 - 10 B 14.2246 -, juris Rn. 58; OVG Sachs.-Anh., Beschl. v. 2. Februar 2022 - 3 M 207/21 - , juris Rn. 10;… Dürig-Friedl, in: Dürig-Friedl/Enders, 1. Aufl., VersammlG, § 15 Rn. 20 ff.), das Spezialitätsverhältnis des Sächsischen Versammlungsgesetzes überdehnt und ihr deshalb in der Hauptsache nicht zu folgen sein wird.
Der Antragsgegner hat auch nachvollziehbar erhebliche Anhaltspunkte dafür vorgetragen, dass die Standsicherheit der baulichen Anlagen in hohem Maße tatsächlich zweifelhaft ist (so auch ausführlich OVG Sachs.-Anh.; Beschl. v. 2. Februar 2022 - 3 M 207/21 - juris, Rn. 14 ff. für einen gleichgelagerten Fall).
Sie können vielmehr während des Zeitraums, den die Einholung von Standsicherheitsnachweisen in Anspruch nimmt, auf einen Aufenthalt in Zelten o. Ä. zurückgreifen (so auch OVG Sachs.-Anh.; Beschl. v. 2. Februar 2022 - 3 M 207/21 - juris, Rn. 24).
Das OVG Sachsen-Anhalt hat hierzu in seinem Beschluss vom 2. Februar 2022 (- 3 M 207/21 -, juris Rn. 23) überzeugend Folgendes ausgeführt:.
Denn es stehe zu befürchten, dass im Protestcamp mit einer Ansammlung unterschiedlicher Personen zu rechnen sei, die durch nicht angeleinte Hunde gefährdet würden (Verweis auf OVG LSA, Beschl. v. 2. Februar 2022 - 3 M 207/21 -, juris Rn. 29 f.).
Das Verwaltungsgericht hat in erster Linie auf die Gefahren von Hunden bei einer Ansammlung unterschiedlicher Personen sowieauf die Erwägungen insbesondere des OVG Sachsen-Anhalt im Beschluss vom 2. Februar 2022 (- 3 M 207/21 -, juris Rn. 29 f.), verwiesen, wo Folgendes ausgeführt wurde:.
- BVerfG, 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90
Sitzblockaden III
Auszug aus OVG Sachsen, 08.11.2022 - 5 B 195/22
Maßgeblich sind dabei stets die besonderen Umstände des jeweiligen Einzelfalls, insbesondere die Art und das Maß der Auswirkungen auf betroffene Dritte und deren Grundrechte (vgl. BVerfG, Beschl. 24. Oktober 2001 - 1 BvR 1190/90 -, juris, Rn. 64).Wichtige Abwägungselemente sind unter anderem die Dauer und Intensität der Aktion, deren vorherige Bekanntgabe, evtl. Ausweichmöglichkeiten, die Dringlichkeit evtl. verhinderter Anliegen, aber auch der Sachbezug zwischen den in ihrer Fortbewegungsfreiheit beeinträchtigten Personen und dem Protestgegenstand (BVerfG, Beschl. v. 24. Oktober 2001 - 1 BvR 1190/90 -, juris, 64, m. w. N.).
Dass eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit in Ausübung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit begangen wurde, wäre vielmehr im Rahmen solcher Tatbestandsmerkmale des Straf- oder Ordnungswidrigkeitentatbestandes zu berücksichtigen, die eine wertende Berücksichtigung der berührten Rechtsgüter und Belange ermöglichen (zum Ganzen: BVerfG, Beschl. v. 24. Oktober 2001 - 1 BvR 1190/90 -, BVerfGE 104, 92, juris Rn. 63), oder wäre im Rahmen der Strafzumessung einzustellen (…BGH, Beschl. v. 15. Oktober 2002 - 3 StR 270/02 -, juris Rn. 14).
Das erklärte Ziel einer rein faktischen Verhinderung des Fällens der Bäume durch die Waldbesetzung ist als selbsthilfeähnliche Durchsetzung eigener Forderungen aber nicht auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichtet (BVerfG, Beschl. v. 24. Oktober 2001 - 1 BvR 1190/90 -, BVerfGE 104, 92, juris Rn. 44).
Der Antragsteller hält dem entgegen, ihnen komme ein symbolischer Erklärungsgehalt im Rahmen des Versammlungszwecks zu (vgl. zu symbolischen Blockaden BVerfG, Beschl. v. 24. Oktober 2001 - 1 BvR 1190/90 -, BVerfGE 104, 92, juris Rn. 42 f.).
- BVerwG, 24.05.2022 - 6 C 9.20
Das "Klimacamp 2017" im Rheinland unterfiel mit Infrastruktureinrichtungen der …
Auszug aus OVG Sachsen, 08.11.2022 - 5 B 195/22
Für die Situation langdauernder Protestcamps erlangen die Rechte Dritter und die betroffenen öffentlichen Belange im Rahmen der Abwägung ein umso höheres Gewicht, je länger ein Protestcamp absehbar dauern wird (Anschluss an BVerwG, Urt. v. 24. Mai 2022 - 6 C 9/20 -, juris Rn. 24).Rn. 39 Eine Vielzahl rechtlicher Aspekte der Abwehr von Gefahren, die von atypischen Mitteln einer Versammlung ausgehen, wie sie insbesondere bei der nun häufiger auftretenden neuen Versammlungsform der Protestcamps zum Einsatz kommen, ist zwar noch nicht bundesgerichtlich und verfassungsgerichtlich abschließend geklärt (vgl. BVerwG, Urt. v. 24. Mai 2022 - 6 C 9.20 -, juris Rn. 17;… BVerfG, Beschl. v. 28. Juni 2017 - 1 BvR 1387/17 - NVwZ 2017, 1374 Rn. 21 ff.).
Für die Situation langdauernder Protestcamps ist allerdings inzwischen geklärt, dass die Rechte Dritter und die betroffenen öffentlichen Belange im Rahmen der Abwägung ein umso höheres Gewicht erlangen, je länger ein Protestcamp absehbar dauern wird (BVerwG, Urt. v. 24. Mai 2022 - 6 C 9.20 -, juris Rn. 24;… OVG Schl.-Holst., Beschl. v. 12. September 2022 - 4 MB 33/22 -, juris Rn. 24;… s. a. BayVGH, Beschl. v. 17. Oktober 2016 - 10 CS 16.1468 -, juris Rn. 41).
Den Angaben muss sich jedoch nach objektivem Verständnis ein auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteter kommunikativer Zweck entnehmen lassen (BVerwG, Urt. v. 24. Mai 2022 - 6 C 9.20 -, juris Rn. 23).
Es steht auch in Einklang damit, dass nach der vorgenannten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urt. v. 24. Mai 2022 - 6 C 9.20 -, juris Rn. 24) ausdrücklich gerade auch eine Befristung der Versammlungsdauer und damit eine Beendigung der Versammlung zum Ausgleich mit den fortlaufend beeinträchtigten Belangen des Brandschutzes zulässig wäre.
- BVerwG, 07.08.2008 - 7 C 51.07
Kommunale Abfallbeseitigung; Abfallwirtschaftssatzung; Siedlungsabfall; …
Auszug aus OVG Sachsen, 08.11.2022 - 5 B 195/22
§ 17 Abs. 1 Satz 1 KrWG knüpft an den Herkunftsbereich der Abfälle, nämlich die privaten Haushaltungen, an (BVerwG, Urt. v. 7. August 2008 - 7 C 51.07 -, juris Rn. 10).Private Haushaltungen in diesem Sinne sind Personengemeinschaften oder Einzelpersonen, die eine vollständig bewirtschaftete oder in sich geschlossene Wohneinheit mit eingerichteter Küche bzw. Kochnische innehaben (BVerwG, Urt. v. 7. August 2008 - 7 C 51.07 -, juris Rn. 10).
Das Anlegen auf Dauer erfordert nicht, dass die private Haushaltung stets von ein und demselben Personenkreis genutzt wird (BVerwG, Urt. v. 7. August 2008 - 7 C 51.07 -, juris Rn. 13, dort: Ferienhäuser).
Für die Dauerhaftigkeit der Nutzung kommt es darauf an, dass die Wohneinheit auf Grund ihrer Ausstattung für den jeweiligen Nutzer ein funktionales Äquivalent der Hauptwohnung darstellt und in diesem Sinne auf eine dauerhafte Nutzung angelegt ist (BVerwG, Urt. v. 7. August 2008 - 7 C 51.07 -, juris Rn. 13).
- BVerfG, 14.07.1986 - 2 BvE 2/84
3. Parteispenden-Urteil
Auszug aus OVG Sachsen, 08.11.2022 - 5 B 195/22
Es geht davon aus, dass sich politische Initiativen frei bilden und aus eigener Kraft entwickeln, und gewährleistet hierbei die Offenheit des Prozesses der politischen Willensbildung vom Volk zu den Staatsorganen (vgl. BVerfG, Urt. v. 14. Juli 1986 - 2 BvE 2/84 -, BVerfGE 73, 40, juris Rn. 141 f.;… Urt. v. 19. Juli 1966 - 2 BvF 1/65 -, BVerfGE 20, 56, juris: für Parteien).Hierzu steht staatliche Vorsorge für eine auskömmliche Ausstattung politischer Initiativen in Widerspruch (vgl. BVerfG, Urt. v. 14. Juli 1986 - 2 BvE 2/84 -, BVerfGE 73, 40, juris Rn. 141: für Parteien).
- VGH Baden-Württemberg, 12.07.2010 - 1 S 349/10
Skinheadkonzert als Versammlung; polizeiliches Einschreiten/Auflösung
Auszug aus OVG Sachsen, 08.11.2022 - 5 B 195/22
Rn. 43 Es spricht nach alledem sehr Vieles dafür, dass die Spezialität des Versammlungsrechts - und damit auch seine Konzentrationswirkung - nicht greift, soweit es darum geht, Gefahren zu bekämpfen, die nicht spezifisch in Versammlungen und deren Ablauf ihre Ursache haben, insbesondere etwa nicht für Anordnungen aus bauordnungs-, feuersicherheits- und seuchenrechtlichen Gründen (VGH BW, Urt. v. 12. Juli 2010 - 1 S 349/10 -, juris Rn. 60;… Hettich, Versammlungsrecht in der Praxis, 2. Aufl., Rn. 49 m. w. N.;… str. a. A. Eickenring/Ewering/Kohlmeier, in: Ridder/Breitbach/Deiseroth, Versammlungsrecht, 2. Aufl. § 13 Rn. 23 ff.).Die Nichteinhaltung dieser materiell-rechtlichen und verfahrensrechtlichen Vorgaben des Sonderordnungsrechts kann aber nur dann zu fachordnungsrechtlichen oder polizeirechtlichen Verboten und Anordnungen führen, die ihrer Qualität nach Auflösungen oder Beschränkungen der Versammlung gleichstehen, wenn das dahinter stehende Rechtsgut dies seinem Gewicht nach im Verhältnis zur Bedeutung der betreffenden Versammlungsmodalität für die Ausübung des Versammlungsgrundrechts rechtfertigt (vgl. VGH BW, Urt. v. 12. Juli 2010 - 1 S 349/10 -, Rn. 60, juris).
- VGH Bayern, 22.09.2015 - 10 B 14.2246
Versammlungsrechtliche Beschränkung einer Dauerversammlung
Auszug aus OVG Sachsen, 08.11.2022 - 5 B 195/22
Das Verwaltungsgericht geht im Einklang mit einzelnen obergerichtlichen Entscheidungen (BayVGH, Urt. v. 22. September 2015 - 10 B 14.2246 -, juris Rn. 58;… OVG Sachs.- Anh., Beschl. v. 2. Februar 2022 - 3 M 207/21 -, juris Rn. 10;… so auch Dürig-Friedl, in: Dürig-Friedl/Enders, 1. Aufl., VersammlG, § 15 Rn. 20 ff.) davon aus, die ansonsten originär bauordnungsrechtlichen Regelungen der Anforderungen an die Standsicherheit von baulichen Anlagen und des Verwaltungsverfahrens zu deren Gewährleistung einschließlich des Genehmigungsvorbehalts würden hier durch das Sächsische Versammlungsgesetz verdrängt, weil es sich bei den baulichen Anlagen um "Versammlungsbestandteile" handele.Rn. 40 Es spricht zunächst - als Ausgangspunkt der Überlegungen - viel dafür, dass die Auffassung des Verwaltungsgerichts, für "Versammlungsbestandteile" seien Genehmigungsvorbehalte nach ordnungsrechtlichem Fachrecht suspendiert und seien die fachordnungsrechtlich geschützten Rechte Dritter und öffentlichen Belange vielmehr im Rahmen der versammlungsrechtlichen Eingriffsbefugnisse für den zu findenden Ausgleich zwischen der Versammlungsfreiheit und den Rechten Dritter und öffentlichen Belangen zu berücksichtigen (s. o., so auch BayVGH, Urt. v. 22. September 2015 - 10 B 14.2246 -, juris Rn. 58;… OVG Sachs.-Anh., Beschl. v. 2. Februar 2022 - 3 M 207/21 - , juris Rn. 10;… Dürig-Friedl, in: Dürig-Friedl/Enders, 1. Aufl., VersammlG, § 15 Rn. 20 ff.), das Spezialitätsverhältnis des Sächsischen Versammlungsgesetzes überdehnt und ihr deshalb in der Hauptsache nicht zu folgen sein wird.
- OVG Schleswig-Holstein, 12.09.2022 - 4 MB 33/22
Versammlung; Auflösung als zeitliche Beschränkung eines Protestcamps; Streitwert …
Auszug aus OVG Sachsen, 08.11.2022 - 5 B 195/22
Für die Situation langdauernder Protestcamps ist allerdings inzwischen geklärt, dass die Rechte Dritter und die betroffenen öffentlichen Belange im Rahmen der Abwägung ein umso höheres Gewicht erlangen, je länger ein Protestcamp absehbar dauern wird (…BVerwG, Urt. v. 24. Mai 2022 - 6 C 9.20 -, juris Rn. 24; OVG Schl.-Holst., Beschl. v. 12. September 2022 - 4 MB 33/22 -, juris Rn. 24;… s. a. BayVGH, Beschl. v. 17. Oktober 2016 - 10 CS 16.1468 -, juris Rn. 41).Die erheblichen Gefahren für das Grundwasser müssen nach der langen Zeit der Durchführung der Versammlung in der von den Teilnehmern gewünschten Form und ihrer nicht absehbaren weiteren Dauer nicht mehr hingenommen werden; vielmehr überwiegt das Gewicht dieser Gefahren gegenüber den Interessen der Versammlungsteilnehmer, die Durchführung ihrer Versammlung von (mglw. nicht aufbringbaren) Kosten freizuhalten (vgl. auch OVG Schlesw.-Holst., Beschl. v. 12. September 2022 - 4 MB 33/22 -, juris;… VG Magdeburg, Beschl. v. 23. November 2021 - 3 B 321/21 MD -, juris Rn. 53).
- VG Magdeburg, 23.11.2021 - 3 B 321/21
Beschränkungen einer als Protestcamp durchgeführten Versammlung
Auszug aus OVG Sachsen, 08.11.2022 - 5 B 195/22
Ihr wird demzufolge nicht genügt, wenn die Versammlungsteilnehmer die Abfälle an andere Orte zur Entsorgung mitnehmen (s. auch VG Magdeburg, Beschl. v. 23. November 2021 - 3 B 321/21 MD -, juris Rn. 49 f.).Die erheblichen Gefahren für das Grundwasser müssen nach der langen Zeit der Durchführung der Versammlung in der von den Teilnehmern gewünschten Form und ihrer nicht absehbaren weiteren Dauer nicht mehr hingenommen werden; vielmehr überwiegt das Gewicht dieser Gefahren gegenüber den Interessen der Versammlungsteilnehmer, die Durchführung ihrer Versammlung von (mglw. nicht aufbringbaren) Kosten freizuhalten (vgl. auch OVG Schlesw.-Holst., Beschl. v. 12. September 2022 - 4 MB 33/22 -, juris; VG Magdeburg, Beschl. v. 23. November 2021 - 3 B 321/21 MD -, juris Rn. 53).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2006 - 1 B 1886/06
Rechtmäßigkeit einer Versetzungsentscheidung i.R.e. beamtenrechtlichen …
Auszug aus OVG Sachsen, 08.11.2022 - 5 B 195/22
Bei einer im Eilverfahren vorzunehmenden Interessensabwägung ist auch zu berücksichtigen, ob die Beseitigung eines möglichen Fehlers im Widerspruchsverfahren absehbar ist und dem Antragsteller eine Befolgung der angegriffenen Regelung bis dahin - auch in Ansehung der Art des möglichen Fehlers - zugemutet werden kann (Anschluss an OVG NRW, Beschl. v. 14. November 2006 - 1 B 1886/06 -, juris Rn. 11).Denn bei der vorzunehmenden Interessensabwägung ist auch zu berücksichtigen, dass die Beseitigung eines solchen (möglichen) Fehlers im Widerspruchsverfahren absehbar ist und dem Antragsteller eine Befolgung der Beseitigungsverfügung bis dahin - auch in Ansehung der Art des möglichen Fehlers - zugemutet werden kann (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 14. November 2006 - 1 B 1886/06 -, juris Rn. 11).
- BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07
Rauchverbot in Gaststätten
- BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvF 1/65
Parteienfinanzierung I
- BVerfG, 09.04.1992 - 2 BvE 2/89
Parteienfinanzierung II
- BVerfG, 17.06.2004 - 2 BvR 383/03
Rechenschaftsbericht
- BVerfG, 07.12.2021 - 2 BvL 2/15
Verbot des Umschlags (Be-, Ent- und Umladen) von Kernbrennstoffen in den Häfen …
- BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81
Brokdorf - Voraussetzungen für Verbot einer Spontandemonstration
- BVerfG, 11.04.2018 - 1 BvR 3080/09
Stadionverbot - Zur Ausstrahlungswirkung des allgemeinen Gleichheitssatzes in das …
- BVerfG, 28.06.2017 - 1 BvR 1387/17
G20-Protestcamp muss vorsorglich den Regeln des Versammlungsrechts unterstellt …
- BVerwG, 21.04.1989 - 7 C 50.88
Veranstaltung auf einem Fußgängerbereich
- BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2793/04
Verfassungsmäßigkeit der Erteilung von Auflagen gegenüber den Veranstaltern einer …
- BVerwG, 03.05.2019 - 6 B 149.18
Polizeifestigkeit der Versammlungsfreiheit; Sitzblockade; Verlegung; …
- BVerfG, 01.05.2001 - 1 BvQ 21/01
Zur Aufhebung von Demonstrationsverboten am 1. Mai
- BVerwG, 27.04.2006 - 7 C 10.05
Kommunale Abfallbeseitigung; Gebühren; Grundgebühren; Gebührensatzung; …
- OVG Brandenburg, 14.11.2003 - 4 B 365/03
Verbot einer angemeldeten Versammlung auf einem …
- BGH, 15.10.2002 - 3 StR 270/02
Verurteilung des Rechtsextremisten Roeder im Schuldspruch rechtskräftig
- VGH Bayern, 17.10.2016 - 10 CS 16.1468
Beschwerde von Pegida wegen Versammlungsbeschränkungen weitgehend erfolglos
- VGH Baden-Württemberg, 16.12.1993 - 1 S 1957/93
Straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis: Aufstellen von Imbißständen im …
- OVG Sachsen, 17.08.2016 - 3 A 64/14
Feststellungsklage; berechtigtes Interesse; Fortsetzungsfeststellungsklage; …
- BVerwG, 13.09.1985 - 5 C 113.83
Kosten einer Reise - Teilnahme an auswärtiger Demonstration - Notwendiger …
- BVerfG, 30.08.2020 - 1 BvQ 94/20
Eilantrag gegen das Verbot einer Dauermahnwache in Berlin abgelehnt
- BVerfG, 05.09.2003 - 1 BvQ 32/03
Zulässigkeit eines Versammlungsverbots
- OVG Sachsen, 11.12.2020 - 6 B 432/20
Versammlungsverbot; Infektionsgefahr bei Versammlungen unter freiem Himmel; …
- OVG Sachsen, 24.04.2021 - 6 B 204/21
Versammlung; Verbot; Tröpfcheninfektion; Aerosolinfektion; PCR-Test; Corona; …
- OVG Niedersachsen, 18.04.2023 - 10 ME 52/23
Alternativroute; Autobahnkreuz; Bundesautobahn; Demonstration; …
Dabei sind die Erfolgsaussichten der Klage im Hauptsacheverfahren wesentlich zu berücksichtigen (Sächsisches OVG, Beschluss vom 8.11.2022 - 5 B 195/22 -, juris Rn. 11; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 26.6.2022 - 10 CS 22.1506 -, juris Rn. 23).Lässt sich die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheids ohne weiteres feststellen, ist sie also offensichtlich, so ist die aufschiebende Wirkung des Rechtsbehelfs wiederherzustellen, weil an der sofortigen Vollziehung eines offensichtlich rechtswidrigen Bescheides kein öffentliches Interesse bestehen kann (…vgl. Senatsbeschluss vom 9.10.2020 - 10 ME 199/20 -, juris Rn. 8; Sächsisches OVG, Beschluss vom 8.11.2022 - 5 B 195/22 -, juris Rn. 11; Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 22.4.2016 - 11 ME 82/16 -, juris Rn. 21).
Erweist sich der angefochtene Bescheid als voraussichtlich rechtmäßig, besteht an der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung kein überwiegendes Interesse (Sächsisches OVG, Beschluss vom 8.11.2022 - 5 B 195/22 -, juris Rn. 11; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 26.6.2022 - 10 CS 22.1506 -, juris Rn. 23).
Lässt sich die Rechtmäßigkeit bei summarischer Prüfung nicht eindeutig beurteilen, bedarf es schließlich einer allgemeinen Interessenabwägung im Sinne einer Folgenabwägung (…BVerfG, Ablehnung einstweilige Anordnung vom 27.6.2022 - 1 BvQ 45/22 -, juris Rn. 13;… Senatsbeschluss vom 9.10.2020 - 10 ME 199/20 -, juris Rn. 8; Sächsisches OVG, Beschluss vom 8.11.2022 - 5 B 195/22 -, juris Rn. 11; OVG Rheinland-Pfalz…, Beschluss vom 3.1.2022 - 7 B 10005/22 -, juris Rn. 6).
- OVG Niedersachsen, 22.04.2023 - 10 ME 56/23
Beschluss; Bindungswirkung; Gefahrenprognose; neuer Bescheid; Bindungswirkung …
Dabei sind die Erfolgsaussichten der Klage im Hauptsacheverfahren wesentlich zu berücksichtigen (Sächsisches OVG, Beschluss vom 8.11.2022 - 5 B 195/22 -, juris Rn. 11; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 26.6.2022 - 10 CS 22.1506 -, juris Rn. 23).Lässt sich die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheids ohne weiteres feststellen, ist sie also offensichtlich, so ist die aufschiebende Wirkung des Rechtsbehelfs wiederherzustellen, weil an der sofortigen Vollziehung eines offensichtlich rechtswidrigen Bescheides kein öffentliches Interesse bestehen kann (…vgl. Senatsbeschluss vom 9.10.2020 - 10 ME 199/20 -, juris Rn. 8; Sächsisches OVG, Beschluss vom 8.11.2022 - 5 B 195/22 -, juris Rn. 11; Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 22.4.2016 - 11 ME 82/16 -, juris Rn. 21).
Erweist sich der angefochtene Bescheid als voraussichtlich rechtmäßig, besteht an der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung kein überwiegendes Interesse (Sächsisches OVG, Beschluss vom 8.11.2022 - 5 B 195/22 -, juris Rn. 11; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 26.6.2022 - 10 CS 22.1506 -, juris Rn. 23).
Lässt sich die Rechtmäßigkeit bei summarischer Prüfung nicht eindeutig beurteilen, bedarf es schließlich einer allgemeinen Interessenabwägung im Sinne einer Folgenabwägung (…BVerfG, Ablehnung einstweilige Anordnung vom 27.6.2022 - 1 BvQ 45/22 -, juris Rn. 13;… Senatsbeschluss vom 9.10.2020 - 10 ME 199/20 -, juris Rn. 8; Sächsisches OVG, Beschluss vom 8.11.2022 - 5 B 195/22 -, juris Rn. 11; OVG Rheinland-Pfalz…, Beschluss vom 3.1.2022 - 7 B 10005/22 -, juris Rn. 6).
- OVG Berlin-Brandenburg, 16.05.2024 - 1 S 30.24
Versammlung - Auflagen - Protestcamp
Zu Recht wird daher in der obergerichtlichen Rechtsprechung auch der öffentlich zugängliche Wald als geeigneter Ort einer dem Schutz des Art. 8 Abs. 1 GG unterfallenden Versammlung angesehen, ohne dass noch zwischen dem Wald und den ihn bildenden Bäumen unterschieden wird (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof…, Beschluss vom 22. Oktober 2020 - 2 B 2546/20 - juris Rn. 22 zu einem Wald im Privateigentum; OVG des Landes Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 2. Februar 2022 - 3 M 207/21 - juris Rn. 10 …und vom 2. Juli 2021 - 2 M 78/21 - juris Rn. 33; inzident auch Sächsisches OVG, Beschluss vom 8. November 2022 - 5 B 195/22 - juris;… vgl. weitergehend Kaiser, in: Dreier, GG, 4. Aufl. 2023, Art. 8 Rn. 40: ausreichend sei die tatsächliche Zugänglichkeit).Die Darlegungslast für das Vorliegen solcher Verstöße trifft indes die Versammlungsbehörde, denn § 15 Abs. 1 VersG verlangt eine aufgrund erkennbarer Umstände mit hoher Wahrscheinlichkeit unmittelbar drohende Gefahr für die der Versammlungsfreiheit entgegenstehenden Rechtsgüter (vgl. etwa Sächsisches OVG, Beschluss vom 8. November 2022 - 5 B 195/22 - juris Rn. 36 m.w.N.).
- VG Düsseldorf, 26.08.2026 - 18 L 2523/26 Rn. 39 Vgl. etwa OVG NRW, Beschluss 23. September 2020 - 15 B 1421/20 -, juris, Ls. 1; VG Köln, Beschluss vom 21. September 2020 - 20 L 1693/20 -, juris, Rn. 19; OVG Bautzen, Beschluss vom 8. November 2022 - 5 B 195/22 -, juris, Rn. 73 ff.; OVG Hamburg, Beschluss vom 5. Juli 2017 - 4 Bs 148/17 -, juris, Rn. 52; OVG Schleswig, Beschluss vom 12. September 2022 - 4 MB 33/22 -, juris, Rn. 21; so auch Ullrich, Umweltschutz versus Versammlungsfreiheit bei Protestcamps auf Grünflächen, DÖV 2026, 555 (560).
Rn. 45 Vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 8. November 2022 - 5 B 195/22 -, juris, Leits.
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